Protocol of the Session on September 6, 2018

Gebühren an die der Notare anzupassen. Der Aufwand ist doch ein anderer, das muss man, glaube ich, sehen. Sie haben das heute etwas differenzierter dargestellt. Ich glaube, es macht keinen Sinn, dass viele kleine Makler sich zurückziehen müssen und dass man den wenigen Branchengrößen das Feld überlässt.

Wir sollten beim Thema Wohnkosten mit gutem Beispiel vorangehen. Wir sollten an das Thema Grunderwerbsteuer herangehen. Dafür muss auf Bundesebene noch ein Gesetz geändert werden.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Herr Dr. Stegner, abschließend möchte ich sagen: Wir wollen beim Thema Share Deals eine Lücke schließen und im Gegenzug Familien gezielt entlasten. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Ich würde mich freuen, wenn der Bund dafür gesetzgeberisch den Weg freimacht. Ich würde mich auch freuen, wenn der Bund das vielleicht auch finanziell unterstützt, statt beim Baukindergeld undifferenziert und bürokratisch helfen zu wollen. Das funktioniert nicht. Er sollte lieber die Länder bei der Grunderwerbsteuer unterstützen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Das Wort für die Fraktion der AfD hat der Fraktionsvorsitzende, der Abgeordnete Jörg Nobis.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bezahlbarer Wohnraum in unserm Land ist knapp. Entsprechend sind Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit leider ein ständiges Thema für viel zu viele Menschen. Wir haben dies im Laufe des vergangenen Jahres hier im Haus verschiedentlich diskutiert. Die SPD öffnet jetzt auf der Suche nach einer Problemlösung den sozialdemokratischen Werkzeugkoffer, und siehe da, im Paternalismusfach findet sich noch eine Regulierungsidee. Das ist typisch für Sie. Wir machen Sie auf ein Problem aufmerksam. Sie sehen etwas zerknirscht ein, dass das Problem tatsächlich existiert, und dann sind Sie erst ratlos. Dann kommen Sie mit noch mehr Regulierung und mit noch mehr Bevormundung.

Sie regulieren natürlich völlig am eigentlichen Problem vorbei, denn eine grundlegende Frage müssen Sie doch zuerst einmal beantworten: Was macht Wohnen denn heute so deutlich teurer als noch vor

(Christopher Vogt)

einigen Jahren? Die Antworten sind vergleichsweise einfach. Bauen ist teurer geworden, insbesondere wegen immer neuer Dämmvorschriften, aber auch die laufenden Wohnkosten sind durch die völlig vermurkste und von vorn bis hinten unsoziale Energiewende gestiegen und steigen fröhlich weiter. Bei beiden Punkten werkelt die SPD bundesweit fröhlich mit und unterstützt auch in Schleswig-Holstein eine Politik, die diejenigen am härtesten trifft, die eh schon am wenigsten haben.

Die Unsinnigkeit Ihres Antrags lässt sich recht kurz zusammenfassen: Erstens. Bei Vermietungen gilt bereits seit 2015 das Bestellerprinzip. Diese Umstellung hat die Belastung in Höhe von meist 2,38 Nettokaltmieten fast völlig verdrängt. Heute werden im Gegenzug immer weniger Mietwohnungen durch Makler vermittelt. Allerdings, und das gehört zur Wahrheit dazu, werden auch immer weniger offen angeboten. Die Umstellung war also nicht ohne Folgen, positive wie negative. Sie tun heute mit Ihrem Antrag aber so, als ob Sie den Mietern im Land etwas Gutes tun wollen. Dabei ist alles, was Sie fordern, bereits Rechtslage, zumindest bei Vermietungen. Jedenfalls geht Ihr Antrag in diesem Punkt völlig ins Leere.

Zweitens. Beim Immobilienkauf stellen die Nebenkosten regelmäßig gerade für Familien eine Hürde dar. Sie übersehen aber in Ihrem Antrag, dass es eine SPD-geführte Regierung war, die zuletzt einen verpflichtenden Kostentreiber von 5 auf 6,5 % erhöht hat, nämlich die Grunderwerbsteuer. Nur zur Erinnerung: Bis 2012 betrug sie noch 3,5 %. Das heißt, es gab in sechs Jahren fast eine Verdoppelung dieser Steuer. Genau das macht den Kauf von Wohnimmobilien teuer. Das sind Fakten, die Sie beständig ignorieren. Ganz klar und deutlich sage ich: Sie haben den Grundstein für eine zwangsläufige Kostensteigerung beim Erwerb von Wohnimmobilien gelegt.

Es kommt noch schlimmer: Wenn jetzt die Verkäufer die Courtage zu tragen hätten, würden sie sich diese in aller Regel beim Käufer wiederholen. Das hat auch Herr Vogt gerade gesagt. Diese Kosten würden beim Kaufpreis eingepreist werden. Auf den entfallen dann noch einmal 6,5 % Steuer. Nein, meine Damen und Herren von der unsozialen Partei Deutschlands, da machen wir nicht mit.

Zu guter Letzt lassen Sie völlig offen, wo Sie die Vergleichbarkeit zur Notarkostenordnung hernehmen. Auch Notare werden bei Immobilienkäufen tätig und stellen natürlich einen Kostenfaktor dar. Davon abgesehen ist die notarielle Tätigkeit mit derjenigen eines Immobilienmaklers überhaupt

nicht vergleichbar. Der Makler wirkt aktiv am Zustandekommen eines Vertrages mit, wohingegen der Notar mit der Beurkundung dafür sorgt, dass der vom Gesetz vorgeschriebenen Form für Auflassungen entsprochen wird. Der Notar bereitet nicht den Vertragsabschluss als solchen vor und berät die Beteiligten des Kaufvertrags auch nicht dabei. Er ist stattdessen auf die Rolle des neutralen Beurkundens festgelegt.

Wenn aber bereits die Tätigkeiten von Notaren und Maklern in der Sache nicht miteinander vergleichbar sind, so ist auch nicht nachvollziehbar, wie eine sich an der Notarkostenordnung orientierende Gebührenordnung für Immobilienmakler ein - wie es in Ihrem Antrag heißt - angemessenes Verhältnis von Gebühren und Leistungen bei der Vermittlung von Wohnimmobilien herstellen soll, wie dies Ihr Antrag vorsieht.

Meine Damen und Herren von der SPD, dieser Antrag ist bestenfalls wirkungslos. Sie agieren völlig an der Realität vorbei, Sie ignorieren dabei die wirklichen Probleme auf dem Wohnungsmarkt, und eine SPD-Regulierungswut hilft uns da nicht weiter. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Lars Harms.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man auf der Suche nach einer neuen Bleibe ist, dann hat man früher oder später wohl auch mit Immobilienmaklern zu tun. Eine neue Bleibe zu finden, kann zudem auch sehr kostspielig werden.

Da Wohnen ohnehin teuer ist, wiegen weitere Kosten bisweilen besonders schwer. Bisher stellt sich dies eher als eine Art Wildwuchs dar. Da werden etwa Maklerprovisionen von 3,57 % jeweils für Käufer und Verkäufer veranschlagt, die aber auch bis auf knapp 6 % steigen können. Wer die Kosten zu tragen hat, kann durchaus unterschiedlich sein. Mal trägt sie nur der Käufer, mal der Verkäufer oder auch beide Seiten. Das Ganze wirkt schon bisweilen ein wenig beliebig. Bei einem 200.000-€Objekt liegt dann die Differenz zwischen dem Normalsatz und einer erhöhten Gebühr, wie ich es gerade beschrieben habe, schon einmal, bei schlappen 6.000 € - für beide Seiten, versteht sich!

(Jörg Nobis)

Interessant ist auch, wie man überhaupt Immobilienmakler werden kann. Auch hier gibt es große Unterschiede. Von einer mehrjährigen Ausbildung bis zum 14-tägigen Crashkurs ist alles dabei. Das Angebot beziehungsweise Zwangsangebot ist also durchaus vielfältig; denn wenn man beispielweise einen Kauf oder eine Anmietung ganz ohne Makler tätigen will, wird es in der Tat ein schwieriges Unterfangen. So sieht die aktuelle Gemengelage auf dem Wohnungsmarkt aus, und das ist für diejenigen, die kaufen oder mieten wollen, zutiefst unbefriedigend.

Ich möchte an dieser Stelle ganz sicher nicht den Eindruck erwecken, das alles, was Geld kostet, schlecht sein muss. Darum geht es ganz und gar nicht. Es ist auch klar, dass jede Branche ihre Hochs und Tiefs hat, ihre schwarzen sowie ihre weißen Schafe hat, selbstverständlich. Hier entwickelt sich in der Wohnbranche bisweilen eine ganz eigene Dynamik.

Ohnehin ist es doch so, dass von staatlicher Seite zu Recht immer wieder hier und da versucht wird, den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Der echte Durchbruch ist bisher allerdings noch nicht gelungen, wobei man auch sagen könnte, dass das von der Bundesregierung angekündigte Baukindergeld im Nu von Maklergebühren und teureren Häusern und Wohnungen aufgesogen werden würde. Vor diesem Hintergrund ist es sicherlich richtig, eine verbindliche Gebührenordnung im Vorfeld für die Tätigkeit von Immobilienmaklern zu schaffen. Diese könnte sich ähnlich wie die Gebührenordnung der Notare an der Kaufsumme orientieren. Damit würde man zumindest die Maßnahme des Baukindergelds und andere Maßnahmen zur Entlastung des Wohnungsmarktes sichern und schlussendlich auch ihren angedachten Effekt zumindest einigermaßen gewährleisten. Denn das ist doch das, worum es eigentlich geht: den Wohnungsmarkt entlasten und gerechte Gebühren erheben. Die Nebenkosten wären somit für alle Beteiligten von Anfang an bekannt, und das ist doch erst einmal etwas grundsätzlich Positives, gerade für die betroffenen Menschen.

Zudem müsste für die Maklergebühren das Bestellerprinzip gelten. Bisher gilt das Bestellerprinzip nur für Mietobjekte. Wir würden uns wünschen, dass dies in Zukunft auch für Eigentumsobjekte gilt. Schließlich handelt es sich hier um einen quasi identischen Vorgang. Wer den Makler am Anfang bestellt, und das sind meist die Verkäufer, soll ihn dann auch bezahlen.

Es wäre doch schön, wenn man für das Mieten wie auch für den Kauf ähnliche Rahmenbedingungen vorhalten würde.

Seit 2015 konnte man für den Bereich des Mietens hier gute Erfahrungen sammeln, und entgegen mancher Befürchtungen ist der Maklerberuf nicht zugrunde gegangen. Es gibt genügend Makler, und es werden sogar immer mehr. Im Gegenteil, die Nachfrage nach Wohnraum ist weiterhin enorm, und das ist ein riesiges Problem. Das wird sich kurz- und mittelfristig wohl auch nicht ändern. Deshalb ist es klar, dass dieser überhitzte Markt Regeln braucht, gerade was die Makler angeht, um ihn zu steuern. Eine dieser Regelungen könnte die Festlegung von Maklergebühren sein, die ausschließlich vom Verkäufer beziehungsweise vom Vermieter zu tragen wären. Das würde für Transparenz sorgen, das würde vor allen Dingen für Sicherheit bei den Leuten sorgen, die am Markt die schlechteste Position haben, das sind die Mieter und die, die ihr „KleinHäuschen“ kaufen wollen, das sie irgendwann 30, 35 Jahre lang abbezahlen. - Herzlichen Dank.

(Beifall SSW und SPD)

Herr Dr. Stegner hat sich zu einem Dreiminutenbeitrag gemeldet. Bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich auf die Diskussion mit den demokratischen Fraktionen und auf die Argumente, die vorgetragen worden sind, beschränken. Ich denke, wenn man das mit den Maklern anders regeln würde, sprächen wir auch über Leistungsgerechtigkeit, denn sowohl die Seriositätskriterien als auch die horrenden Unterschiede, welche Preise erzielt werden können, werden eben nicht durch den Markt geregelt.

Wenn es jetzt zweitens um die Baukosten geht, weil das hier kritisiert worden ist, ist die Grunderwerbsteuer ein Punkt. Sie dürfen aber nicht vergessen, wie sich die Zinssätze entwickelt haben, was die Belastung insgesamt angeht. Wenn sich das Zinsniveau wieder annähernd dahin bewegen würde, wo es schon einmal war, kann man eher über die Grunderwerbsteuer reden als jetzt, wo die Gesamtbelastung für eine junge Familie deutlich geringer ist als zu Zeiten war, als die Zinsen höher gewesen sind.

(Lars Harms)

Schließlich haben wir ein paar Instrumente wie die Mietpreisbremse oder das Bestellerprinzip, die leider teilweise in der Praxis nicht funktionieren. Bei der Mietpreisbremse hat es unser Koalitionspartner leider immer verhindert, dass dieses Instrument genügend scharfe Zähne bekommt, um sie anwenden zu können. Beim Bestellerprinzip, Herr Kollege Lehnert, ist es schon richtig, was Frau Barley sagt. Ich habe nur auf ein paar Problemfälle hingewiesen, die es trotzdem gibt, weil es der Markt nicht regelt. Das weiß Frau Barley natürlich, aber ich dachte, ich wollte es Ihnen nicht vorenthalten; denn man kann ja immer noch dazulernen.

Herr Abgeordneter Dr. Stegner, gestatten Sie eine Bemerkung des Abgeordneten Vogt?

Sehr gern.

Das Thema mit den niedrigen Zinsen stimmt natürlich. Das Problem ist, dass der Anstieg der Immobilienpreise in den letzten Jahren die Zinsersparnis in den meisten Regionen wieder aufgefressen hat. Die niedrigen Zinsen helfen vielen Familien gar nicht. Bei der Grunderwerbsteuer ist das Problem, dass es ein fester Prozentsatz ist. Die steigenden Immobilienpreise lassen auch immer mehr die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer steigen. Dann zu sagen, man muss erst auf ein Ansteigen der Zinsen warten, bis man hier wieder etwas regeln kann, wäre nicht besonders fair und gerecht.

Herr Dr. Stegner, ich denke, man muss vorher schon für Entlastung sorgen. Wenn man auf andere Faktoren zeigt, sollte man als Staat vielleicht mit gutem Beispiel vorangehen. Das ist meine Auffassung.

- Herr Kollege Vogt, ich kann Ihnen aus meiner eigenen Erfahrung sagen: Als ich damals selbst ein Haus gebaut und dieses zu finanzieren hatte, waren die Zinsen relativ hoch. Es war ein gravierender Unterschied zu dem heutigen Zinsniveau und den langfristigen Belastungen, verglichen mit dem, was an Grunderwerbsteuer anfällt. Ich habe ein ganz normales Einfamilienhaus in Bordesholm gebaut und kann Ihnen sagen, dass es aufseiten der Belastungen ein riesiger Unterschied ist.

Wenn der Staat in der Lage wäre, Familien zu entlasten und in die Zukunft investieren zu können, weil sich die Einnahmen günstig entwickelt haben und die anderen Dinge, die wir miteinander verabredet haben, passiert sind, würde ich Ihnen zustimmen, dass man dann über entsprechende Spielräume spricht.

Wir sind ja nicht darauf festgelegt, eine möglichst hohe Grunderwerbsteuer zu haben.

(Beifall FDP)

- Danke für Ihren Beifall. Ich sage nur: Es muss im Verhältnis stehen. Hier war das Argument Belastung der Familien. Da muss ich Ihnen entgegnen, dass wir durch die gewaltigen Veränderungen beim Zinsniveau de facto bei einem Nullzins angekommen sind. Damals lagen die Zinssätze im zweistelligen Bereich. Das ist für eine junge Familie, auf jeden Fall wenn sie nicht zu den Großverdienern gehört, eine gewaltige Belastung gewesen. Da hat sich manches geändert.

Sie haben aber recht, wenn der Staat es kann, sollte er jungen Familien helfen. Da bin ich durchaus bei Ihnen.

Ich möchte darauf hinweisen, weil immer von „der“ Politik gesprochen wird: Ich finde es eine Unart, immer von der Politik zu sprechen. Es gibt nicht die Politik, sondern Unterschiede zwischen den Parteien.

(Beifall SPD, Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])

Wir unterscheiden uns auch beispielsweise im Hamburger Land, wo wir nicht nur darüber reden, wo man bauen darf. Wenn man in die Gemeindevertretungen schaut und überlegt, wer denn die Hand hebt, wenn wir über den Geschosswohnungsbau und das bezahlbare Wohnen reden, dann sind es sehr häufig die Sozialdemokraten, sehr oft sind es auch Christdemokraten und Freie Demokraten. Die Grünen sagen leider manchmal auch: Da machen wir nicht mit. - Das wird mir bei vielen Besuchen gesagt, die ich im Hamburger Land habe, wenn ich frage: Wie stimmen eure Gemeindevertretungen ab? - Auch das ist ein Punkt, das man nicht nur für Eigenheime, sondern auch für Mietwohnungsbau sorgen muss.

Noch ein letztes: Hans-Jochen Vogel, der inzwischen weit über 90 Jahre alt ist, hat einen sehr klugen Vorschlag gemacht, von dem ich mir wünschte, dass ein paar Jüngere ihn aufgreifen würden. Denn es gibt noch andere preistreibende Faktoren. Wenn Sie zum Beispiel heute Land verkaufen, das mor

(Dr. Ralf Stegner)

gen Bauland wird, werden Sie über Nacht zum Millionär ohne eigene Leistung. Der Wertzuwachs, den wir hierbei haben, wird bei Weitem nicht so besteuert, wie er besteuert werden müsste. Auch das Spekulieren mit Wohneigentum fällt darunter. Im Grundgesetz steht ja nicht: „Jeder ist sich selbst der Nächste“, sondern da steht „Eigentum verpflichtet“. Um dem gerechter zu werden und eine sozialere Wohnungspolitik zu betreiben, fände ich es richtig, auch solche Dinge in den Blick zu nehmen. Wenn sich die Parteien dann darin unterscheiden, weil die einen, wie der Kollege Tietze gesagt hat, lieber keine Gesetze machen, sondern lieber auf den Markt setzen, und die anderen ein bisschen mithelfen möchten, damit es in Deutschland ein wenig gerechter zugeht, dann fühlt sich die Sozialdemokratie gut erkannt. Und wenn wir den SSW an unserer Seite haben, dann freut uns das sehr. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall SPD und SSW)