Ist die Frage politisch zu bewerten? - Ja, selbstverständlich ist sie politisch zu bewerten, weil die Entscheidungen, egal wie sie getroffen werden, Auswirkungen auf das Leben und im Zweifelsfall die Lebenserwartung von Menschen - in diesem Fall konkret das der Anwohner am Theodor-Heuss-Ring - haben. Selbstverständlich wäre eine Fahreinschränkung ein extremer Eingriff in den Stadtverkehr und träfe auch die Pendlerverkehre und Handwerker extrem. Insofern ist es völlig richtig, die Debatte zu führen. Wir müssen uns alle miteinander das Kabinett, das Umweltministerium, aber sicherlich auch das Parlament - klarmachen und im Klaren darüber sein, was wir wie entscheiden.
Die Frage allerdings, ob wir Recht und Gesetz einhalten, ist nicht politisch durch eine Entscheidung des Parlaments zu beantworten. Ich weise darauf hin - es wurde ja kurz angedeutet, lieber Herr Kollege Stegner -, dass die Stadt Hamburg unter der SPD-Regierung Fahrverbote verhängt hat. Offensichtlich kann es keine Jamaika-Allüre sein, über Fahrverbote zu reden, wenn es gleichzeitig in unserem Nachbarland Hamburg ein SPD-Bürgermeister selbst tut. Es wäre jedenfalls eine sozialdemokratische Schizophrenie zu sagen: Die einen dürfen nicht, aber die anderen dürfen; nur da, wo SPD draufsteht, gucken wir nicht genauer hin. - Das kann also nicht logisch sein.
- Ja, Sie hätten sich hier hinstellen und sagen müssen: Die Ersten, die ich kritisiere, sind meine Parteifreunde in Hamburg.
- Ja, ich habe genau zugehört, Herr Dr. Stegner. Als Zweites ist mir aufgefallen, dass Sie mehrfach gesagt haben: „Das ist die Aufgabe des Umweltministers, der soll seine Arbeit machen, der soll einen Luftreinhalteplan vorlegen“, und gleichzeitig einen Antrag zur Aktuellen Stunde gestellt haben, wonach ich genau das nicht tun soll. Das ist mindestens genauso schizophren: einen zur Arbeit aufzufordern und dann zu sagen, er soll nicht arbeiten. Das müssen Sie für sich selber klären.
Ich möchte, bevor ich im Analyseteil fortfahre, ausdrücklich die Bemühungen der Stadt Kiel loben, die verkehrliche Situation zu verbessern. Es gibt ja verschiedene Pläne, die weitreichende Konsequenzen hätten, sowohl zur Umstellung des ÖPNV wie auch zur Einführung einer Zonierung in Kiel und so weiter. Da machen sich also viele Leute viele Gedanken. - Die Frage, die wir zu bewerten haben, ist allerdings: Helfen diese Gedanken vor dem Hintergrund der Urteile, die ich eben zitiert habe, beziehungsweise sind sie wirksam genug für die Situation am Theodor-Heuss-Ring?
Man muss auch sagen, dass sich die Situation in Kiel extrem von der in anderen Städten unterscheidet, die ja sehr großflächige NOX- oder NO2-Belastungen haben. In Kiel haben wir wirklich nur wenige hundert Meter - 160 m, 180 m -, die betroffen, aber auch ein Nadelöhr sind. Das heißt, es ist über
haupt nicht so leicht möglich, Umlenkverkehre einzurichten oder alternative Maßnahmen zu ergreifen. Das ist einfach zuzugeben. Gleichwohl ist die Frage der Verhältnismäßigkeit der einzige Weg, aus den nicht von mir, von niemandem in der Landesregierung und - ich habe es schon gesagt - wahrscheinlich auch von niemandem der im Landtag sitzenden Fraktionen, der bei Sinnen ist, gewollten Fahrverboten herauszukommen. Die Verhältnismäßigkeit muss analysiert werden und ist ja rechtlich normiert. Der Begriff „verhältnismäßig“ ist kein unbestimmter Rechtsbegriff, sondern er bezieht sich, wie eben schon diskutiert, auf die Einhaltung der europäischen Grenzwerte.
Deswegen komme ich ganz kurz noch einmal zur Analyse: Worüber reden wir? - Über den TheodorHeuss-Ring fahren in west-östlicher Richtung täglich 46.000 Fahrzeuge, in ost-westlicher Richtung fast die gleiche Zahl: 46.800 Fahrzeuge. Von diesen Fahrzeugen sind 21 % Dieselfahrzeuge unter der Euronorm 6. Das sind dann ungefähr 10.000 bis 12.000 Fahrzeuge je Richtung pro Tag, über die wir reden. Warum reden wir über Fahrzeuge unter der Euronorm 6? - Die Fahrzeuge unter der Euronorm 6 - also Fahrzeuge der Euronorm 5, 4 und 3 - machen 55 % der Stickstoffbelastung aus. Wir haben eine Überschreitung von 60 µg im Jahr. Führen diese rund 20 % - die Fahrzeuge unter der Euronorm 6 an der genannten Stelle nicht, wären wir in der Lage, die Luftreinhaltevorgaben einzuhalten.
Das Interessante ist - da kommen wir wieder zueinander, Herr Dr. Stegner und alle anderen, die es gesagt haben -, dass kaum noch Fahrzeuge der Euronorm 3 und 4, sondern vor allem die Fahrzeuge der Euronorm 6 im Verkehr zu finden sind. Das sind die Fahrzeuge, bei denen geschummelt wurde. Es sind tatsächlich diese Fahrzeuge - man kann das in dem Arbeitspapier nachlesen -, bei denen die Käufer betrogen wurden. Hätte die deutsche Automobilindustrie nicht betrogen, hätten wir dieses Problem nicht.
Nun haben wir diese Situation. Sagte die Bundesregierung: „Wir ordnen eine Umrüstung in der Hardware an, und die dauert so und so viele Jahre“, hätten wir eine Aussage und könnten vielleicht auch mit einer gewissen - wie soll ich sagen - Unschärfe sagen: „Ja, dann dauert es vielleicht zwei oder drei
Jahre, und wir schaffen es nicht ganz bis 2020, aber das ist jetzt auf dem Weg, und dann ist die Verhältnismäßigkeit auch gewahrt.“ Solange aber diese Aussage nicht getroffen wird beziehungsweise die rechtlichen Vorgaben nicht getroffen werden, müssen wir ein Stück weit mit dem Status quo arbeiten.
Wir haben uns angeschaut, wie sich die Problematik dann insgesamt lösen ließe. Kiel hat eine Hintergrundbelastung von 17,5 µg, die wir theoretisch quasi in Abzug bringen könnten. 60 µg waren es in den Jahren zuvor, und in diesem Jahr haben wir übrigens in den ersten Monaten des Jahres - einen Anstieg auf 69 µg. Es ist also nicht zu erkennen, dass die NOX-Werte im Jahr 2018 von sich aus zurückgegangen sind. Die Hintergrundbelastung beträgt 17,5 µg. Wenn wir von 60 µg ausgehen, wäre eine komplette Senkung der Hintergrundbelastung auf null tatsächlich eine Maßnahme, die uns dicht an den Grenzwert von 40 µg heranführen könnte. Das bedeutete aber ein Auf-null-Setzen der gesamten Hintergrundbelastung Kiels bis zum Jahr 2020. Deswegen sind die Ideen, die im Raum stehen, alle gut und richtig. Es würde mich freuen und ich ermutige alle, sich mit einem stärkeren Ausbau des ÖPNV, meinetwegen den Parkanlagen und anderen Radwegen zu beschäftigen, aber sie müssen eben relevant messbare und nachvollziehbar extrapolierbare Effekte im genannten Umfang haben. Die Gesamtbelastung müsste durch die Hintergrundbelastung um etwa ein Drittel sinken. Es ist schwer zu sehen, wie das in zwei Jahren erfolgen kann beziehungsweise in der Verhältnismäßigkeit umzusetzen ist.
Also bleiben wir bei dem Verkehr selbst: Die Verteilung der 60 µg bei der Belastung ist nicht gleichmäßig. Vor allem die Nordfahrbahn trägt an den Messstationen mit 75 % zur Belastung bei. Das heißt, um das einmal klarzustellen: Wir reden nur über die Sperrung einer Spur für die Dieselfahrzeuge unter der Euronorm 6; eine komplette Schließung des Theodor-Heuss-Rings, also Fahrverbote für alle Dieselfahrzeuge, ist weder in dem Plan angedacht, noch wäre sie irgendwie vernünftig oder angemessen. Das, worüber verhandelt wird, ist die Schließung einer Spur für Dieselfahrzeuge unter der Euronorm 6, also für die genannten 12.000 Fahrzeuge. Mit dieser Maßnahme wären wir in der Lage, wenn als weitere technische Maßnahme eine Mauer gebaut würde, die NOX-Vorgaben einzuhalten.
Daraufhin haben wir uns - das ist die Frage der Verhältnismäßigkeit - angeschaut: Wie sind die Ausweichverkehre? Dabei ist die Gesundheitspoli
tik entscheidend, nicht die Klimapolitik, nicht die Belastung der Nerven der Anwohner, denn die Verhältnismäßigkeit in diesem Rechtsgebiet, in dem wir uns bewegen, muss sich auf den Gegenstand selbst beziehen. Wir haben uns die Alte Lübecker Chaussee und die Alte Hamburger Chaussee angeschaut. Dabei kommt heraus, dass, liefen die Verkehre über diese beiden Straßen ab, die Belastung durch NOX nicht über die Grenzwerte stiege. Es gibt eine Ausnahme: Führen alle 12.000 Autos nur über die Alte Hamburger Chaussee, kämen wir bei der Alten Hamburger Chaussee in der Tat auf über 40 µg NOX. Davon ist aber nicht auszugehen. Deswegen müssen wir zu der Aussage kommen: Diese Maßnahme ist verhältnismäßig - bezogen auf die Umwelt- und Gesundheitsbelastung der Anwohner.
Noch einmal: Wir reden in dem Rechtsgebiet, das ja normiert ist, nicht darüber, was gewünscht ist, was sich Handwerker wünschen und wie die ökonomischen Situationen sind, sondern wir reden - das ist ja auch Sozialpolitik - über den Gesundheitsschutz. Der wird bei einer möglichen Umleitung auf andere Verkehrsadern gewahrt. Dass das ärgerlich ist, dass ich froh wäre, wenn wir das nicht machen müssten - noch einmal zu Protokoll gegeben -, ist unstrittig.
Deswegen kann ich nicht sehen, dass wir mit dem Arbeitsentwurf, den wir herausgegeben haben, zu früh gewesen sind. Zu klären ist: Gibt es andere verkehrliche Maßnahmen, die die gesundheitlichen Vorgaben einhaltbar erscheinen lassen? Möglicherweise ist dies in Kombination mit den Hintergrundmaßnahmen möglich, möglicherweise auch irgendwann mit dann doch einsetzenden Hardware-Nachrüstungen. Das, was wir als Luftreinhaltungsbehörde einfach nicht oder nur grob nachvollziehen können, sind die Annahmen, mit denen hier gearbeitet wurde. Die müssen jetzt überprüft werden. Das ist die Zusammensetzung der Flotte, das sind die Emissionen beim Fahrverhalten, also Stop and Go, Verkehrsfluss und so weiter, das ist der mögliche technische Fortschritt der Fahrzeuge selbst, das ist der Verkehrsfluss, das ist die Verkehrsführung, das sind die Verkehrsmengen und andere Maßnahmen.
Deswegen wird das Gutachten, das vor allem die verkehrlichen Aspekte beleuchten soll, die vorhandenen Lücken schließen. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass dieser Lückenschluss möglicherweise und ehrlicherweise hoffentlich auch zur Überprüfung der Annahmen führen wird. Die werden genau - so erwarte ich es jedenfalls - in diese Lücken reingehen. Wenn es gelingt nachzuweisen, dass der Stop and Go, der Stau, durch andere Ver
kehrsleitungen vermieden werden kann, dass Aboder Auffahrten anders geregelt werden können, um insgesamt bei der Fahrzeugmenge etwas zu verändern, dann kommen wir vielleicht doch einmal zu einer Situation, die es möglich macht, auf Fahrverbote zu verzichten beziehungsweise sie nicht anzuordnen. Aber die Lösung liegt dann eben in der Verkehrsführung in Kiel, die Lösung liegt nicht jedenfalls lügt man sich in die Tasche, und am Ende werden wir das wahrscheinlich von einem Gericht entschieden bekommen - darin, sich alles Mögliche zu wünschen.
Vielmehr handelt es sich um einen eng normierten Rechtsbereich, zu dem Klagen vorliegen. Jede Landesregierung, die ihren Job wahrnimmt, muss sich an diesen Rechtsbereich halten. Allerdings gibt es sicherlich Möglichkeiten, die wir nicht sehen können, weil die Verkehrsführung in diesem Fall der Stadt Kiel obliegt beziehungsweise die Gutachter noch mit Vorschlägen kommen können, Chancen zu ergreifen, die wir bisher noch nicht sehen.
Herr Minister, die Geschäftsordnung sieht auch bei Aktuellen Stunden eine Sollregelung für die Redezeit der Landesregierung vor.
Ja, genau. - Ich danke für die Aufmerksamkeit, und ich hoffe, dass diese Debatte konzentriert weitergeht. Danke schön.
Das Holstein-Stadion bundesligatauglich machen und die Kommunen bei der Sanierung von Sportstätten verstärkt unterstützen
Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/759
Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende, der Abgeordnete Tobias Koch. - Der ist nicht dabei? Gut, dann ist das hier falsch angekommen. Dann hat der Fraktionsvorsitzende der FDP, der Abgeordnete Christopher Vogt, das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde auch für die FDP-Fraktion sprechen.
Ich denke, über die enorme Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft und für unser Bundesland muss man nicht mehr viele Worte verlieren. Unser Bundesland kann im Bereich des Spitzensports viele Leuchttürme vorweisen und verfügt über eine beeindruckende Zahl an Sportvereinen mit zigtausenden Ehrenamtlichen, die sich für den Breitensport engagieren. Wir müssen uns damit nun wahrlich nicht verstecken, und wir sind gut beraten, dies noch besser als bisher zu unterstützen.
Sportangebot und Sportbegeisterung sind in Schleswig-Holstein sehr groß und vielfältig. Wir können uns da über viele Highlights freuen: Jetzt waren gerade die Special Olympics zu Gast. Am kommenden Wochenende wird hier mit der Kieler Woche wieder das größte Segelevent der Welt eröffnet. Wir sind auch bei Sportarten wie Surfen oder Rudern und natürlich beim Handball sehr gut aufgestellt. Der aktuelle Deutschlandmeister kommt wieder einmal aus Schleswig-Holstein - aber diesmal nicht aus Kiel. - Der Kollege Richert freut sich ganz besonders.
Es gibt wohl auch kaum eine Region in der Welt, aus der so viele weibliche Tennisprofis stammen. Bei den Herren haben wir da - zumindest derzeit noch etwas Luft nach oben.
Auch beim Fußball lief es zuletzt gut für Schleswig-Holstein: Weiche 08 aus Flensburg wäre fast in die Dritte Liga aufgestiegen und ist im DFB-Pokal dabei, genauso wie der TuS Dassendorf aus dem Lauenburgischen,
Besonders herausragend ist aber natürlich die sensationelle Leistung von Holstein Kiel in der Zweiten Bundesliga. Niemand hatte ernsthaft damit gerechnet, dass es der Aufsteiger in die Erstliga-Relegation schaffen könnte. Wie wir alle wissen, hat es am Ende zwar nicht ganz gereicht, es war aber dennoch eine ganz enorme Leistung von Holstein Kiel. Das muss man anerkennen.