Ich möchte Sie bitten, diesem Gesetzentwurf heute zuzustimmen, damit wir zügig in dem Verfahren weiterkommen.
Frau Eickhoff-Weber, ich finde es schon sehr spannend, wie Sie hier aufgeregt Erbsen picken. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Eickhoff-Weber, Sie haben auf die Stellungnahme von Herrn Brüning verwiesen und den Eindruck vermittelt, dass es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit unseres Gesetzentwurfs geben könnte.
Er hat zwei Aussagen getätigt, die über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes nichts sagen. Zum einen sagt er, die streitanfälligste Norm des Änderungsgesetzentwurfes sei das Moratorium. Dass das streitanfällig ist, dafür hätten wir Professor Brüning nicht gebraucht; das wissen wir selbst, auch aus der Vorgeschichte dieses Gesetzes, in der eine gewisse Verantwortung der Vorgängerregierung dafür liegt, dass wir da stehen, wo wir heute stehen.
Zum anderen hat Professor Brüning deutlich gesagt, dass die Frage, ob eine Verlängerung des Moratoriums verfassungsgemäß oder verfassungswidrig ist, nicht entschieden worden ist. Ganz im Gegenteil hat er auch gesagt, dass eine Verlängerung des Moratoriums durchaus zulässig sein dürfte, nur dass
Kommen wir zum Gesetzentwurf selbst. Die Jamaika-Koalition hat sich der Digitalisierung verschrieben, und in dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zeigt sich, was Digitalisierung in der Praxis bedeuten kann. Nicht das Rad muss neu erfunden werden, sondern die Digitalisierung und ihr Potenzial sind zu nutzen, um Bestehendes zu optimieren. Das ist mit diesem Gesetzentwurf geschehen.
Es müssen nicht immer die großen Stellschrauben in Bewegung gesetzt werden, manchmal reicht es, ein bestehendes Verfahren an die technologischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte anzupassen und lang etablierte Verfahren in das digitale Zeitalter zu transformieren. Von außen betrachtet fragen sich ohnehin viele, wieso ausgerechnet die Verwaltung mit ihren immensen Ressourcen für diesen Prozess so viel länger braucht als andere.
In Anbetracht des gewaltigen Großprojekts Digitalisierung mag die Änderung des Landesplanungsgesetzes nur ein kleiner Schritt sein, aber gerade die kleinen Schritte sind notwendig, um alle Teilbereiche der Verwaltung der Digitalisierung zu öffnen und den Bürgerinnen und Bürger ihr Potenzial nutzbar zu machen.
Beim Landesplanungsgesetz führt dieser Schritt vor allem zu einer einfacheren und schnelleren Verfügbarkeit der Planungsunterlagen. Das Drucken und Auslegen der Papierunterlagen, was in verringertem Maße weiter notwendig und richtig ist, braucht Zeit, die nicht nur bei Vorhaben mit enormem Handlungsdruck zu kostbar ist, um sie ungenutzt verstreichen zu lassen.
Mit unserem Gesetzentwurf sichern wir die frühzeitige digitale Bereitstellung gesetzlich ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, die Bürgerinnen und Bürger, also die, auf die es gerade bei großen Planvorhaben ankommt, werden damit deutlich schneller und einfacher Zugang zu den Planungsunterlagen bekommen. Die Hemmschwelle, sich im Internet zu informieren, liegt unbestreitbar deutlich niedriger, als zu den Öffnungszeiten der Amtsverwaltung vor Ort Einsicht in die ausgelegten Planungsunterlagen zu nehmen.
Wer dennoch oder gerade aufgrund der Bereitstellung im Internet Einsicht nehmen möchte, wird dies bei den Kreisen und kreisfreien Städten weiter tun können. Die Einsicht in die Papierunterlagen bedeutet damit einen einem Behördengang vergleichbaren Aufwand. Sollte hier der Eindruck erweckt worden sein, die Einsichtnahme in die Papierunterlagen würde erschwert bis unmöglich gemacht, so ist dies schlichtweg falsch, und das wissen Sie.
Nicht ausschlaggebend, aber beachtlich ist, dass wir durch die vorgenommenen Veränderungen erheblich Geld sparen werden. Mit immerhin rund 200.000 € schlägt das Drucken pro Entwurf derzeit zu Buche. Wenn man bedenkt, dass die Zugänglichkeit und Reichweite auf digitalem Wege deutlich größer ist, also das eigentliche Ziel auf leichterem Weg besser und schneller erreicht werden kann, haben wir schlichtweg die Pflicht, diese Ausgaben für die öffentliche Hand zu sparen und hier effizienter zu werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der wichtigste Vorteil des vorliegenden Gesetzentwurfs liegt aber in der Situation begründet, die seit dem 20. Januar 2015 die gesamte Landespolitik nachhaltig beschäftigt. An jenem Tag hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Teilfortschreibung der Regionalpläne Wind für unwirksam erklärt. Fast genauso lange diskutieren wir über die Notwendigkeit, endlich zu einer wirksamen und gerichtsfesten Planung zu kommen. Nicht nur die Windbranche, die ein großer Wirtschaftsfaktor für Schleswig-Holstein ist und bleiben soll, sondern das ganze Land erwartet von uns, dass wir alle Möglichkeiten der Optimierung für ein schnelles und rechtssicheres Verfahren ergreifen.
- Uns geht es um ein zügiges Verfahren, das die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger erhält und verbessert. Wir werden mit diesem Gesetz den Planungsstau, den Sie zu verantworten haben,
aufbrechen, und wir werden zu einem ordnungsgemäßen Verwaltungs- und Planungshandeln zurückkehren. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Das Landesplanungsgesetz war dringend reformbedürftig. Das wurde deutlich. Das Vorhaben der regierungstragenden Fraktionen ist somit auch von uns begrüßt worden. Wir haben dies bereits in einer früheren Plenartagung deutlich gemacht und die Überweisung an den Ausschuss mitgetragen. Insgesamt sind darin nur Änderungen enthalten, die wir von der AfD-Fraktion als durchaus positiv betrachten. Die Zuspitzung der Zuständigkeit für die Landesplanung im Innenministerium als oberster Landesbehörde ist dabei ein wichtiger Schritt. Kreise, Städte und Gemeinden schicken ihre Stellungnahmen zur Raumplanung nunmehr direkt an die oberste Landesbehörde, was sicher zur Verschlankung und Beschleunigung der Verfahren beitragen wird.
Die Verlängerung des Moratoriums für den Neubau großer Windkraftanlagen begrüßen wir ausdrücklich. Zukunftsweisend für unser Land wäre hier aber eine dauerhafte Regelung gewesen. Auch das haben wir bereits deutlich gemacht.
Was uns aber irritiert hat - da schließe ich mich der Kritik der SPD an; wir haben mit den Jamaikanern im Innen- und Rechtsausschuss quasi Wiederholungstäter -, ist die unangemessene und atemberaubende Geschwindigkeit, mit der CDU, FDP und Grüne Änderungsanträge und Tischvorlagen präsentierten. Die sprichwörtliche heiße Nadel Jamaikas war hier wieder am Werk. Anhörungsverfahren wurden nicht vollständig abgearbeitet, Bitten um Fristverlängerung seitens Anzuhörender konnte nicht entsprochen werden, und ausgesprochen sachkundige Auskünfte konnten leider nicht eingeholt werden, da man in Jamaika einfach nicht bereit war, sich etwas mehr Zeit zu nehmen.
Kurz gesagt: Die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss wurden zunehmend zu einem Feigenblatt im Gesetzgebungsverfahren des Landtages degradiert. Das scheint nach und nach neuer parlamentarischer Stil zu werden.
Die aus Sicht der AfD-Fraktion berechtigten Einwände zur Verlängerung oder Verkürzung von Beteiligungsfristen in den Anhörungen wurden wie beiläufig zur Kenntnis genommen und schlicht irgnoriert. Ein Beispiel: Es obliegt nun einzig der Behörde, Beteiligungsfristen von betroffenen Bürgern, Vereinen und Verbänden angemessen auf bis zu einen Monat zu verkürzen. Das Wort „angemessen“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der gerade im Zusammenhang mit rechtsbedeutsamen Fristsetzungen nichts, aber auch wirklich gar nichts in einem Gesetz zu suchen hat. Menschen, die berufstätig sind, Familie haben und sich ehrenamtlich in Vereinen engagieren, haben nun eine Frist, in der eine angemessene sachkundige Reaktion auf den Planungsgegenstand vielfach nicht möglich sein wird. In dieser Form des Landesplanungsgesetzes wird es schon in der Frage der Fristsetzung zu vielfachen juristischen Auseinandersetzungen kommen, da bin ich mir ziemlich sicher. Dabei haben wir noch keine Silbe über den Planungsgegenstand selbst gesprochen, und darum geht es doch im Landesplanungsgesetz.
Es ist bedauerlich, dass eine Optimierung des Landesplanungsgesetzes zwar angestrebt, aber letztlich in nicht unwesentlichen Teilen nicht gelungen ist. Durchaus positive Aspekte Ihres Gesetzentwurfs werden an der Stelle zu einem Desaster, wo es um die Beteiligung der Bürger an der Landesplanung geht.
Die AfD-Fraktion hat hier ein gänzlich anderes Verständnis von Bürgerbeteiligung und demokratischer Teilhabe. Wir können dem Landesplanungsgesetz in dieser Form daher nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in der ersten Lesung zum Gesetzentwurf haben wir als SSW kritisiert, dass die im Entwurf gewählten Formulierungen unklar, unpräzise und unbestimmt sind.
Auch der von der Koalition nachgereichte Änderungsantrag mit seinen entsprechenden Begründungen ändert nichts an der Tatsache, dass das, wor
Zudem ist in dem Änderungsantrag auch noch die Verlängerung des Moratoriums enthalten, die wir auch im Juli hätten beschließen können. Alles deutet darauf hin, dass hier etwas mit der heißen Nadel gestrickt wurde und nun zügig durchgedrückt werden soll.
Wir sehen unsere Kritik an dem Entwurf durch die Anhörung bestärkt. Dort wurde unter anderem deutlich, dass gerade die Fristverkürzung bei Planungsverfahren ein Problem für betroffene Verbände, Organisationen oder Gremien darstellen kann. Angesichts der zum Teil komplexen Sachverhalte, die in solchen Verfahren behandelt werden, ist eine Verkürzung der Beteiligungsfristen äußerst kritisch zu sehen. Nur mit einem ordentlichen Beteiligungsverfahren schaffen wir Transparenz und Klarheit, und genau hierfür hätten wir uns genügend Zeit nehmen müssen.