Protocol of the Session on April 27, 2018

(Vizepräsident Rasmus Andresen)

Schulen bei der Umsetzung von Inklusion im schulischen Alltag.

Mit dem Entwurf der Landesrichtlinie zur Umsetzung von Schulbau- und Schulsanierungsprogrammen aus dem IMPULS-Programm 2030 plant das Land, insgesamt 7,5 Millionen € für Schultoiletten zur Verfügung zu stellen, und darüber hinaus Mittel ein, die das Bundesprogramm ergänzen können und für die Bereiche Förderzentren, Ersatzschulen und Schulen freier Trägerschaft wirksam werden.

Unser Fazit lautet: Das Geld für dringend notwendige Schulbausanierung wird bereitgestellt und ist dort gut angelegt. Nun wird es darauf ankommen, dass die Programme von den Schulträgern abgerufen werden und die Schulentwicklungsplanung, die Schülerzahlen und die Prioritätenliste zur Bewilligung der Mittel in den jeweiligen Kommunen führen. Ist dies der Fall, dann ist es wiederum die Kommune vor Ort, die gefragt ist, um für eine zügige bauliche Umsetzung zu sorgen. Ich bin davon überzeugt: Wir sind auf einem guten Weg. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Beate Raudies.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich bedanke mich bei der Ministerin für ihren Bericht. Frau Prien, erlauben Sie mir diese Anmerkung: Sie sprechen von jahrzehntelangen Versäumnissen bei der Schulbaufinanzierung in diesem Land. Vielleicht ist das Ihrer Hamburger Vergangenheit geschuldet. Bis 2007 gab es in diesem Land ein Schulbauprogramm, in das das Land Geld gesteckt hat. Aus diesem Programm sind bei Abrechnung noch 10 Millionen € ins FAG zurückgeflossen. Wir haben also schon etwas gemacht. 2007 haben wir die Schulbausanierung in diesem Land umgestellt, sodass sie jetzt über Schulkostenbeiträge bezahlt wird. Wir waren also nicht ganz untätig.

(Beifall SPD)

Ich fand, das gehörte der Vollständigkeit halber dazu.

(Christopher Vogt [FDP]: Aber die Schulen sind trotzdem im Eimer!)

- Ja, das habe ich auch nicht in Abrede gestellt. Ich habe mich auf die Aussage der Ministerin bezogen, dass jahrzehntelang nichts passiert sei. Das ist nicht richtig.

(Christopher Vogt [FDP]: Viel zu wenig!)

Der Bundestag hat die Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes im Juni 2017 beschlossen. Ich will an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und darauf hinweisen, dass der neue Bildungsartikel 104 c Grundgesetz vor allem ein Erfolg der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion ist. Unser jahrelanges Werben um Bundesinvestitionen im Schulbereich hat sich ausgezahlt.

(Beifall SPD - Widerspruch CDU und FDP)

Seitdem sind fast zehn Monate vergangen. Es wurde ja auch mal Zeit, dass Sie zu Potte kommen, Frau Ministerin! Zügige Umsetzung ist etwas anderes.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Das wäre vielleicht noch zu akzeptieren, wenn das Geld - immerhin fast 100 Millionen € - jetzt zügig an die Schulträger fließen würde. Denn dort wird es dringend benötigt. Ich erspare mir weitere Aufzählungen. Die Kollegin Röttger war da abschließend, glaube ich.

Aber auch hier: Fehlanzeige. Die Schulträger müssen erst einmal ihre Bedarfe anhand eines Erfassungsbogens nachweisen - bis Ende Juni. Glücklich das kommunale Bauamt, das die Planung schon in der Schublade hat. Alle anderen haben dann vielleicht Pech gehabt.

(Werner Kalinka [CDU]: Das ist doch lächer- lich, was Sie erzählen! Ist doch wahr! - Wei- tere Zurufe CDU)

Wenn alle berechtigten Schulträger ihre Bedarfe angemeldet haben, lässt sich die Ministerin durch ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Landesverbände und des Ministeriums eine Empfehlung geben und entscheidet dann, wer Geld bekommt und auch wie viel. - Das nenne ich nicht Förderung nach Windherrenart, Frau Ministerin, sondern Förderung nach Gutsherrenart.

(Beifall SPD - Widerspruch CDU)

Denn welche Kriterien Sie Ihrer Auswahlentscheidung zugrunde legen, Frau Ministerin, bleibt Ihr Geheimnis.

(Tobias Koch [CDU]: Wie war das denn bei Ihnen?)

(Anette Röttger)

Klar ist aber, es gibt keine schülerbezogenen Budgets, und ob pädagogische Notwendigkeiten oder konzeptionelle Planungen der Schulträger bei dieser Entscheidung berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten.

Für die antragstellenden Schulträger macht es einen großen Unterschied, ob die Förderquote 50, 70 oder 90 % beträgt - wie der Bund das zulässt. Immerhin haben Sie sich auf eine Mindestförderhöhe von 50 % festgelegt. Dafür danke ich schon einmal. Und Sie sind sogar bereit, den besonders finanzschwachen Kommunen mindestens 70 % Förderung zu gewähren. Das ist schon ein erster Lichtblick.

In der Richtlinie ist im Übrigen auch keine Rede mehr von der Unterstützung der freien Schulen. Dazu haben Sie etwas gesagt. Das wird jetzt aus IMPULS gemacht, obwohl uns das bei meiner letzten Anfrage im Finanzausschuss noch ausdrücklich als Grund dafür genannt wurde, dass es mit der Veröffentlichung der Richtlinie so lange dauere. Auf die Förderrichtlinie IMPULS warte ich dann voller Spannung.

(Zurufe SPD und CDU)

Ich freue mich, dass dazu heute endlich einmal etwas gesagt wurde, und hoffe, dass das nicht auch wieder so lange dauert.

Meine Damen und Herren, zurück zum Verfahren. Hat es eine Schulbaumaßnahme nun also in die Prioritätenliste geschafft, muss es schnell gehen. Denn die konkreten Förderanträge müssen bis zum 30. September 2018 gestellt werden. Alle, die in einer Kommune arbeiten, wissen, wie kompliziert Förderanträge sein können, wenn man sie denn stellen muss. Sonst verfällt der Anspruch.

(Widerspruch Werner Kalinka [CDU])

Eventuelle Nachrücker müssen innerhalb eines Monats erklären, ob sie das Geld haben wollen, und dann innerhalb von zwei Monaten einen neuen Antrag stellen. Das soll sich dann so perpetuieren.

(Zuruf Tobias Loose [CDU])

Eine Bitte an die Damen und Herren der JamaikaKoalition: Ersparen Sie uns bitte zukünftig allzu leidenschaftliche Appelle zum Bürokratieabbau! Sie machen es auch nicht besser.

(Beifall SPD)

Vielleicht verraten Sie uns irgendwann einmal, warum Sie dieses komplizierte Verfahren gewählt und so ein großes Geheimnis darum gemacht haben, dass ich sogar Akteneinsicht beantragen mus

ste, um mich über die Details zu informieren. - Ich hätte da so eine Vermutung. Schon im Koalitionsvertrag haben die Jamaika-Fraktionen erklärt - ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten -:

„Ziel ist es, den Schulbau einschließlich der Instandsetzung der Sanitäranlagen zu stärken. Dazu wollen wir Bundesmittel einsetzen …“

Deswegen sollten natürlich möglichst viele Kommunen in den Genuss des Bundesgeldes kommen. Beim Studium der Akten finden sich dafür hinreichend Beweise. Auch diese Richtlinie ist also wieder ein Beispiel für das jamaikanische Erfolgsmodell, sich die eigenen Wahlversprechen von anderen bezahlen zu lassen.

(Beifall SPD)

Da ist aber der Bund davor.

(Klaus Schlie [CDU]: Das steht doch schon drin!)

Denn Artikel 104 c Grundgesetz sieht vor, dass von Finanzhilfen im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur nur finanzschwache Schulträger profitieren dürfen. Jetzt erklären Sie also kurzerhand 50 % aller Schulträger für finanzschwach.

(Demonstrativer Beifall Tobias Koch [CDU])

Daran werden wir uns dann erinnern. Knapp 100 Millionen € sind eine Menge Geld, aber mit der Gießkanne über das Land verteilt, bleibt für die einzelnen Schulträger nicht viel übrig.

Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Die Weiterleitung dieser Bundesmittel dauert zu lange, erfolgt in einem komplizierten Verfahren und ist für die Schulträger wenig verlässlich. Ich finde, Anpacken sieht anders aus. - Vielen Dank.

(Beifall SPD - Klaus Schlie [CDU]: Die Kommunen sehen das glücklicherweise an- ders!)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Ines Strehlau.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte zeigt: Wenn der Kuchen zu klein ist, gibt es immer Streit darüber, wie das Geld gerecht verteilt wird.

(Beate Raudies)

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])