Protocol of the Session on April 27, 2018

Die Koalitionäre haben uns unterschiedliche Wünsche zur Ergänzung der vorgelegten Regelwerke mitgegeben. Ich bin sicher, das wird uns bei der Arbeit in Zukunft unterstützen und ein gutes Fundament für den praktischen wirklichen Datenschutz sein.

Mein ausdrücklicher Dank gilt daher insbesondere dem Landtag und damit Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dank Ihrer intensiven Beratung und Ihrer Vorstellungen zur Weiterentwicklung kann das Gesetz vor dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung Ende Mai verabschiedet werden. Rechtliche Unsicherheiten für die Bürgerinnen und Bürger und die öffentlichen Stellen werden damit vermieden. - Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Dr. Frank Brodehl [AfD])

Das Wort für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Werner Kalinka.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 25. Mai 2018 beginnt eine neue Datenschutzepoche. Europa wirkt direkt. Die Umsetzung in nationales Recht war und ist eine sehr arbeitsintensive Aufgabe. Der Innenminister hat es gerade eben dargelegt. Sie verlangt, verschiedene Ebenen kompatibel und praktikabel zu machen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung - federführend des Ministeriums des Innern, der ländlichen Räume und der Integration - wird in seinen wesentlichen und weitreichenden Punkten heute beschlossen werden. Ich möchte den Dank, den Sie, Herr Innenminister, ausgesprochen haben, auch an Sie und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgeben.

(Beifall CDU und FDP)

Die sehr intensiven Beratungen in diesem Jahr haben gezeigt, dass Kompetenz und Entscheidungssicherheit über die Pflichten, Freiheiten und Sicherheit bei der Digitalisierung gegeben sind. Das ist eine gute Ausgangslage. Schleswig-Holstein war beim Datenschutz immer gut aufgestellt und wird es künftig auch weiter sein.

Eine große Sorge, die auch in der Wirtschaft und den Unternehmen herrscht, die zunächst einmal nicht ganz direkt betroffen sind, aber natürlich indirekt, ist die Sorge vor zu hohen Anforderungen. Wir sind sicher, dass das ULD, dessen Rechte sehr gestärkt werden, mit Augenmaß und in guter partnerschaftlicher Ratgeberatmosphäre arbeiten wird.

Die Frage, was und wie viel gespeichert werden darf, ist in unserer Gesellschaft alles andere als eine Bagatelle. Sie berührt das Grundverständnis, das Kernverständnis des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat, zwischen Freiheit und Sicherheit. Ein wichtiger Punkt, der geändert worden ist - Sie sehen es rechts in der vorliegenden Unterlage -, ist, dass Bürgern Auskünfte nur verweigert werden dürfen, wenn schwere Nachteile für das Wohl von Bund und Land gegeben sind.

Das Nötige für die Sicherheit tun, aber auch die Rechte der Bürger gewahrt zu wissen, wenn dieser Auskunft darüber begehrt, was in einer Akte über ihn steht, und diese Hürde angemessen festzulegen, ist kein unbedeutsamer Punkt.

(Minister Hans-Joachim Grote)

Zum Thema Videoüberwachung. Es bleibt bei der Videoüberwachung, aber es gibt keine automatisierte Verarbeitung biometrischer Daten zur Identifizierung von Personen. Videoüberwachung ist zur Sicherheit notwendig, aber es darf keine Speicherung unbeteiligter Bürger erfolgen.

Ein Dauerthema wird der Stand der Technik sein. Hier ist ein ganz breites fachliches Spektrum notwendig. Auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Datenschutzbeauftragten wird das sehr viel Wissensstand erfordern, denn sie müssen zumindest auf Augenhöhe mit der Wirtschaft und mit Experten sein, sollen sie die komplizierten Sachverhalte korrekt und fundiert beurteilen können.

(Beifall CDU und FDP)

Daten dürfen nicht für Verhaltens- und Leistungskontrollen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwandt werden. Die vorgesehene Regelung, die für den Justizbereich eigene Vorschriften vorsah, haben wir gestrichen. Dies an die Adresse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Gewerkschaften.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass das, was jetzt verabschiedet wird, in der Praxis zu manchem Umsetzungsproblem führen muss. Ich möchte deutlich hinzusetzen: Wenn dort Fehler passieren und nicht alles ganz so schnell - sofort - geht, halte ich das für einen ganz natürlichen Vorgang, der nicht zu Kritik führen sollte, sondern zu der Frage: Wie können wir es in Zukunft besser machen?

(Beifall CDU, FDP und SSW)

Fehler sind bei dieser Problematik zu erwarten. Wir haben uns deshalb - das ist ein wichtiger Hinweis an die Behörden und die Betriebe - entschlossen, eine sogenannte Evaluation durchzuführen, beginnend mit einer Frist von einem Jahr, in der Auskunfts- und Informationsrechte in der Praxis überprüft werden. Das ist ein guter Weg, um zutreffende Aussagen, was geändert werden muss, gegebenenfalls gesetzlich umzusetzen.

Aufgrund der Richtlinie und der Grundschutzverordnung werden im ersten Anlauf etwa 30 Gesetze geändert. Damit ist noch nicht alles getan. Wir werden speziell im Bereich der Polizei und anderen Bereichen noch weitere Änderungen vornehmen müssen. Man braucht also kein Prophet zu sein, um zu folgern, dass dies weiter ein ständiges Thema sein wird.

Lassen Sie mich zusammenfassend abschließen: In den letzten Wochen war das Thema Datenschutzrecht ganz besonders bei Jamaika und auch bei den

zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Hausspitze des Innenministeriums eine Herkulesaufgabe. Ich habe den Dank an die betreffenden Persönlichkeiten ausgesprochen. Sie haben ihn wirklich verdient.

Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, ein letzter Satz noch. - Wir werden das Datenschutzrecht zeitgerecht in Kraft setzen. Beim Datenschutz, bei der Datensicherheit herrscht Sicherheit in Schleswig-Holstein.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Koalitionäre, für diesen Gesetzentwurf gebührt Ihnen wirklich die heiße Nadel am Bande der bismarckschen Gesetzeswurstfabrik.

(Beifall SPD)

Das begann schon mit dem ersten Regierungsentwurf, der - gegen das Parlamentsinformationsgesetz - um sechs Wochen zu spät zugeleitet wurde, ging über das Chaos der diversen Änderungsentwürfe, an denen uns die Koalition dankenswerterweise inklusive aller Anmerkungen teilhaben ließ - Transparenz - und gipfelte in der denkwürdigen Innenund Rechtsausschusssitzung in der Mittagspause am Mittwoch, die eher einer Redaktionssitzung der regierungstragenden Fraktionen glich.

(Heiterkeit und Beifall SPD und SSW)

Lieber Burkhard, schade, dass wir keine Videoübertragung aus den Ausschüssen haben. Der Wikipedia-Artikel zur Verzweiflung hätten wir glatt mit deinem Blick schmücken können. Du schlägst Dürers Verzweifelten um Längen.

(Heiterkeit SPD)

Zurück zum endgültigen Kabinettsbeschluss, der es in bewundernswerter Weise geschafft hat, die vorgebrachte Kritik des ULD an dem ersten Entwurf zu ignorieren. Dem ULD sollte zukünftig trotz entsprechender Geheimschutzeinstufung der Zugang

(Werner Kalinka)

zu Akten verwehrt werden können, wenn die Sicherheit des Landes gefährdet sein sollte. Warum sollte eigentlich die Sicherheit des Landes gefährdet sein, wenn das ULD vertraulich prüft, ob jemand, der Teil einer Gefahrenabwehrmaßnahme wurde, unzulässig in seinen Grundrechten eingeschränkt wurde? Auch auf meine Nachfrage hin konnte das Innenministerium nicht einen Fall nennen, in dem das vorgekommen sein soll. Das wäre ja auch komisch. Das ist eine Straftat, und zwar jetzt schon. Trotzdem wollte man das ULD lieber aussperren. Ich kann das hier leider nicht näher ausführen. Gerade in Zeiten des PUA war das zumindest ein sehr unglückliches Signal.

Auch die Frage, warum das ULD zukünftig bei Verstößen vor der Ausübung der Befugnisse die jeweilige Aufsichtsbehörde vorwarnen muss, worin das ULD zu Recht eine europarechtswidrige Gefährdung seiner Unabhängigkeit sah, konnte nicht gut erläutert werden. Das ist eine Schwächung und keine Stärkung des ULD. Dem hatte der grüne Digitalisierungsminister im Kabinett zugestimmt? Das konnte ich eigentlich gar nicht glauben. Das ist schon lange innen- und rechtspolitische Auffassung der CDU. Insofern kann ich ihr auch keinen Vorwurf machen.

Ich konnte mich noch sehr gut an die letzte Sommerakademie des ULD erinnern. Freimütig, wie ich nun einmal bin, hatte ich eingeräumt, dass die zögerliche Haltung der Ministerien beim Transparenzgesetz letztlich nicht zu den Fortschritten geführt hat, die ich als Parlamentarier mir habe vorstellen können. Zu den Fortschritten: Höflich habe ich dabei verschwiegen, dass bei den Bremsern auch ein grünes Ministerium dabei war. Das hole ich hiermit nach.

(Heiterkeit SPD - Martin Habersaat [SPD]: Schluss mit höflich!)

Umso erstaunter war ich von der vollmundigen Ankündigung des Kollegen Peters, dass er in Jamaika jetzt alles umsetzen könne, was er bei der SPD nicht erreicht habe.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Ich erklärte daraufhin, dass ich immer bereit sei, mich positiv überraschen zu lassen. Wir würden bei der nächsten Sommerakademie gern darüber sprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war überrascht. Das Wort „positiv“ fiel mir aber durchaus schwer.

Das schleswig-holsteinische Datenschutzrecht war immer der Goldstandard. Da fand ich auch den häu

figen Hinweis des Ministeriums auf das Bundesrecht nicht zielführend. Wenn man schon Gold hat, ist Bronze doch kein erstrebenswertes Ziel.

Besonders ärgerlich fand ich aber, dass diese Schwächung unter dem Deckmantel der europarechtlichen Anpassung stattfinden sollte. Nach dem, was der Minister ausgeführt hat, musste man vieles von dem, was man anpasste, europarechtlich gar nicht machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist genau der Stoff, aus dem Europakritik gemacht wird: Dinge, die in der eigenen politischen Agenda stehen, hinter europäischen Anpassungen zu verstecken.

Heute ist der Tag der versöhnlichen Abschlusstöne. Ein längeres Wochenende mit viel demokratischem Wettbewerb steht bevor. Ich möchte diese Serie nicht durchbrechen.

Ich gehe nicht so weit, zu behaupten, dass Ihr Chaos einen tanzenden Stern geboren habe. Aber es ist dem Vernehmen nach wohl dem Kollegen Peters zu verdanken, dass dieser Novelle die fiesesten Giftzähne gezogen wurden, wenn auch in letzter Minute und unter Staunen des Publikums.

(Werner Kalinka [CDU]: Na ja!)

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kommunikation bezüglich der Bedürfnisse eines Ministeriums nicht immer so ganz einfach ist. Ich hoffe inständig, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, dass Sie dafür bei der anstehenden Novelle des Polizeirechts keinen Preis an Ihre Koalitionspartner zahlen müssen.

(Werner Kalinka [CDU]: Bei uns wird kein Preis gezahlt!)

- Herr Kalinka, von Ihnen habe ich nichts erwartet. Insofern werden Sie mich auch nicht enttäuschen. Sie haben aber auch den Mund nicht so voll genommen.

Es bleibt eine unambitionierte Novelle, die dem ULD das Leben unnötig schwerer macht - eine zahnlose Schlange kann nur blaue Flecken machen - und hinter anderen Bundesländern, übrigens auch schwarz-grün regierten, zurückbleibt. Ich hoffe nicht, dass das an der FDP lag, die in Hessen nicht dabei ist.