Protocol of the Session on April 26, 2018

Sie kennen unseren Koalitionsvertrag, in dem wir ganz klar gesagt haben, dass wir die Kontrollen konsequent ausdehnen werden, um die düngerechtlichen Vorschriften durchzusetzen, dass wir entsprechende Schulungen und Fortbildungsprogramme durchführen werden. Wenn Sie sich ein bisschen im Land umschauen - ich erinnere an den gestrigen Abend bei den Geflügelzüchtern -, dann wissen Sie, dass das alles intensiv läuft.

Ich schlage vor, dass wir uns im Ausschuss detailliert mit der Frage befassen, wie hier im Land die Düngeverordnung umgesetzt wird, damit auch die Opposition davon überzeugt werden kann, dass wir uns bereits mitten in der Umsetzung befinden. Vielleicht erreichen wir dann einen gemeinsamen Beschluss und vielleicht können wir dann auch Punkte benennen, bei denen wir gemeinsam sagen, es muss nachgebessert werden.

Ich bitte darum, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen, und bin gespannt auf die weiteren Beratungen, die wir dort haben werden. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Oliver Kumbartzky das Wort.

Sehr verehrte, liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Manch einer erinnert sich vielleicht noch dunkel an den Chemieunterricht in der Schulzeit und an das berühmte HaberBosch-Verfahren. Wir haben diesem Verfahren viel zu verdanken. Seit der Erfindung des synthetischen Düngers konnte die Landwirtschaft enorm an Produktivität zulegen. Auf weniger Fläche kann durch Zugabe von Nährstoffen mehr wachsen. Es ist undenkbar, die heutige Weltbevölkerung ohne den Einsatz von Düngemitteln zu ernähren.

(Beifall FDP und CDU)

Allerdings müssen wir auch feststellen, dass ein unsachgemäßer Düngereinsatz, besonders durch Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung, ein Problem darstellt. Wenn Nährstoffe nicht von den Pflanzen aufgenommen werden können, sondern in die Gewässer ausgewaschen werden, ist das schlecht für die Gewässer und gut für niemanden. Wir müssen das Ökosystem der Gewässer bewahren und Eutrophierung verhindern. Denn wir wollen auch weiterhin Fische in unseren Gewässern haben und nicht bloß Algen.

(Beifall FDP)

Deswegen muss der Düngemitteleinsatz reguliert und reduziert werden. Wir sollten den Düngemitteleinsatz allerdings nicht unmöglich machen. Es wäre ein großer Verlust, wenn wir wertvollen Wirtschaftsdünger, der in den Mastbetrieben entsteht, wie toxischen Abfall behandeln müssten. Die Düngeverordnung versucht insoweit einen Kompromiss zwischen der Notwendigkeit, zu düngen, und dem Schutz der Gewässer.

Wir als Freie Demokraten - das ist kein Geheimnis - waren immer skeptisch, ob das anvisierte Ziel mit der vorliegenden Verordnung tatsächlich erreicht wird. Wir haben uns immer für ein praktikables und bewegliches Düngerecht eingesetzt. Ziel sollte es immer sein, die Verwendung von Wirtschaftsdünger in den Regionen zu begünstigen, die bisher auf Mineraldünger angewiesen waren. Wenn es möglich würde, den unter hohem Energieaufwand erzeugten synthetischen Mineraldünger durch organischen Wirtschaftsdünger aus den Mastviehbetrieben zu ersetzen, hätten wir ein Szenario, in dem eben alle gewinnen. Damit das möglich werden kann, müssen aber manche bürokratischen Hürden fallen.

Das ist aber nur eine Kritik aus dem Katalog der jetzt vom Bund beschlossenen Düngeverordnung.

(Bernd Voß)

Es wird sich zeigen, ob die Düngeverordnung und alle von ihr abgeleiteten und begleitenden Verordnungen tatsächlich den selbstgesteckten Zielen gerecht werden. Aber man muss einer solchen Verordnung, die, wie hier schon erwähnt worden ist, erst relativ frisch in Kraft ist, auch ein bisschen Zeit lassen, damit sie umgesetzt wird; erst dann kann evaluiert werden, wie es dazu gekommen ist.

Wir Freie Demokraten sahen vieles skeptisch, aber wir sind auch dafür, abzuwarten, wie die neuen Vorschriften, beispielsweise zur neuen Stoffstrombilanzierung, in den einzelnen Betrieben umgesetzt werden können. Wir sind nicht dafür, in diesem Augenblick bei der Düngeverordnung nachzusteuern und neue Steuerimpulse zu setzen; das verunsichert nur alle Beteiligten. Wir werden deswegen abwarten müssen, was geändert werden muss. Aber dafür wird noch etwas Zeit ins Land gehen. Erfahrungen müssen gesammelt werden, und eine Evaluierung ist - wie gesagt - sinnvoll.

Deswegen sollten wir - anders als es die SPD-Landtagsfraktion will - den landwirtschaftlichen Betrieben Zeit lassen, um sich in die neue Verordnung und die neuen Vorschriften einzuarbeiten.

(Beifall FDP und Hans-Jörn Arp [CDU])

Im Übrigen wird auf Landesebene schon vieles gemacht. Minister Garg wird dazu sicherlich noch etwas sagen. Aber auch ich kann Ihnen schon sagen, dass Sie sich nicht einbilden sollten, dass Sie uns hier irgendwie treiben würden. Nein, wir sind auf einem sehr guten Weg. Wir haben vereinbart, dass die Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften wirksam kontrolliert werden soll. Dazu soll der Vollzugsbereich personell gestärkt und effizient gestaltet werden, um die neuen Anforderungen, die sich aus der Novelle des Düngerechts ergeben, angemessen zu erfüllen. Es sollen zudem entsprechende Schulungen und Fortbildungsprogramme angeboten werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Natürlich sind wir für den Schutz der Gewässer. Natürlich wollen wir zunächst abwarten, wo es Verbesserungsbedarf bei der Düngeverordnung gibt, aber noch nicht jetzt und holterdiepolter mit der heißen Nadel.

Wir befürworten ebenfalls eine Überweisung des Antrags in den Ausschuss und freuen uns dort auf die weiteren Diskussionen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Volker Schnurrbusch das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verbliebene Gäste! Der vorliegende Antrag fordert, Grundwasser zu schützen. Wer könnte dem widersprechen? Das ist ein wichtiges Ziel, dem auch wir uns als Heimatpartei verpflichtet fühlen.

Aber ich gebe zu, wir hatten ein wenig Schwierigkeiten, den eigentlichen Kern dieses Antrags zu entdecken. Darin ist etwas nebulös von Möglichkeiten die Rede, die durch die Bundesverordnung eröffnet werden. Es wird aber nicht gesagt, welche Möglichkeiten das sind und welche Maßnahmen umgesetzt werden: drei, vier, fünf oder alle aus dem Katalog. Das hätte der Diskussion vielleicht noch etwas mehr gedient.

Die Verordnung befindet sich, wie wir gehört haben, noch in der Umsetzung. Von daher meinen wir, dass dieser Antrag zur falschen Zeit gestellt worden ist.

Vielleicht ist es aber auch so, dass der Kern dieses Antrags darin liegt, dass die SPD-Fraktion die zuständigen Behörden in der Personal- und Sachausstattung in die Lage versetzen möchte, das schon heute gültige Recht durch die erforderlichen Kontrollen umzusetzen, wie es in dem Antrag heißt. Auf dem Papier hört sich das gut an, doch in der Praxis bedeutet das erst einmal wieder mehr Bürokratie und Kontrolle.

Wir meinen, bevor es soweit ist, müsste erst einmal die Praxis zeigen, wo noch Nachbesserungsbedarf besteht. Wir sollten zunächst von einem Grundvertrauen in die Landwirte ausgehen und sie nicht unter einen Generalverdacht stellen.

Es kann auch nicht nur darum gehen, die im Antrag geforderte Reduzierung der landwirtschaftlichen Nährstoffeinträge in Gewässer zu betreiben. In der Tat muss die Reduzierung der landwirtschaftlichen Nährstoffeinträge verbessert werden. Vor allem aber muss es darum gehen, jegliche Nährstoffeinträge in Gewässer zu reduzieren und dies nicht allein den Landwirten anzulasten; denn diese sind ja nicht nur auf eine umfassende Düngeplanung angewiesen, sondern müssen diese Planung auch an außergewöhnliche Ereignisse anpassen, wie zum Beispiel an ein langes und nasses Frühjahr.

(Oliver Kumbartzky)

Auch für die Zuteilung von Prämien und Direktzahlungen müssen sich Landwirte schon einer CostCompliance-Überprüfung stellen. Festgehalten werden hier Dinge wie der Flächenbeitrag, das Arzneimittelbuch, die Düngeplanung und förderungswürdige Bewirtschaftung. Mir scheint, dass diese Kontrollen erst einmal ausreichen.

Natürlich dürfen die Landwirte nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden. Wir sollten aber gemeinsam mit ihnen nach Mitteln und Wegen suchen, der Gewässerbelastung Herr zu werden.

Eine gute Möglichkeit wäre aus unserer Sicht zum Beispiel, entlang nitratbelasteter Gewässer schnell wachsende Weichhölzer, wie Weidenbäume, anzupflanzen, die Nitratüberhänge aus dem Gewässer absorbieren. So wären wir auf der Immissionsseite tätig und hätten zugleich etwas Gutes für die Landschaft getan.

Auf der Emissionsseite müssen wir an die Lagerproblematik denken. Der Gülle-GAU im letzten Winter hat gezeigt, dass in Schleswig-Holstein zu geringe Lagerkapazitäten vorgehalten werden, um das tatsächliche Düngeaufkommen abzufedern. Das war auch Thema beim bereits erwähnten Tag des Wassers im letzten Monat. Der Gülle-Notstand im November 2017 kam zu früh. Wären die Lagerkapazitäten ausreichend groß gewesen, hätte die angefallene Gülle zwischen September 2017 und weit ins Jahr 2018 gelagert werden können. Professor Taube von der Universität Kiel - der wurde auch schon erwähnt - rechnete aus, dass die Lager nur für viereinhalb Monate reichten. Sie hätten aber über sechs Monate vorhalten sollen. Eine Verlängerung der Lagerfrist ist also notwendig, und sie wird ja wohl auch kommen.

Meine Damen und Herren, um auf den Kern des Antrags zurückzukommen, den wir vermuten - ich kann es nicht genau sagen, was ich schon ausgeführt habe -: Wir meinen, wir sollten die Verordnung wirken lassen, und wir meinen, wir sollten nicht mit neuen Kontrollen drohen, sondern die Landwirte erst einmal im Rahmen ihrer Eigenverantwortung für den Gewässerschutz sorgen lassen. Das ist die Aufgabe einer Landespolitik, die sich für einen unserer wichtigsten Berufszweige, die Landwirtschaft, auch wirklich einsetzt.

Wir halten den Antrag der SPD für überflüssig und lehnen ihn daher ab. - Danke.

(Beifall AfD)

Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, begrüßen Sie bitte mit mir auf unserer Besuchertribüne Frau Shun Kirishima aus Japan und Herrn Oleg Geraschenko aus der Ukraine. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Für die Abgeordneten des SSW erteile ich Herrn Abgeordneten Flemming Meyer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Düngeverordnung gilt bundesweit seit Juni 2017. Die mit der Änderung einhergehenden Verschärfungen sind das Ergebnis eines schwierigen politischen Kompromisses. Damit setzt Deutschland nunmehr die EU-Nitratrichtlinie um. Das ist auch gut so, denn über Jahrzehnte ist es der Landwirtschaft in Deutschland nicht gelungen, die Stickstoffüberschüsse ausreichend zu reduzieren.

Es war seinerzeit klar, dass etwas geschehen musste, denn die bisherigen Regelungen waren nicht ausreichend, um Gewässer und andere Ökosysteme vor Nährstoffeinträgen und Belastungen zu schützen. Vorliegende Messdaten haben seit Langem auf die Probleme hingewiesen, die mit dem Stickstoffüberschuss und der Auswaschung einhergehen. Der sich daran entzündete Streit zwischen Landwirtschaft, Politik, Umweltverbänden und Wasserwerkern um eine schärfere Düngeverordnung lief bereits seit Jahren. Zudem wurde ein EU-Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, und damit wurde von außen Druck gemacht, damit hier endlich etwas geändert werden konnte.

Mir liegt daran, dass wir uns die Historie zur aktuellen Düngeverordnung nochmal vor Augen führen, denn die Historie zeigt, dass die Novellierung eine unabdingbare Notwendigkeit war. Trotzdem war sie auch eine politisch schwierige Geburt.

Für uns als SSW war immer wichtig, dass eine Verschärfung an verschiedenen Punkten ansetzen muss, um das Grund- und Oberflächenwasser besser zu schützen. Die Überschüsse müssen reduziert werden. Dafür müssen wir die Stickstoffabgabe begrenzen. Aber auch die technischen Voraussetzungen zur Ausbringung und Einarbeitung sind zu verbessern.

Ich sehe aber auch, dass die Landwirtschaft durch die Düngeverordnung vor großen Herausforderungen steht, bei denen wir sie nicht allein im Regen stehen lassen dürfen. Nichtsdestotrotz sehe ich uns

(Volker Schnurrbusch)

mit der aktuellen Düngeverordnung auf einem richtigen Weg, um die Ziele zu erreichen. Ob es dann ausreicht, kann man anzweifeln. Hierfür brauchen aber aussagekräftige Zahlen. Das ist klar.

So sehe ich auch den ersten Absatz im SPD-Antrag. Ohne eine Evaluierung der Maßnahmen können wir keine Rückschlüsse ziehen. Das sollten wir also voranstellen, bevor wir über eine weitere Verschärfung reden. Nachbesserungen dürfen auf keinen Fall außer Acht gelassen werden, aber lasst uns erst einmal sehen, wo wir mit dem landen, was wir jetzt haben.

(Beifall Heiner Rickers [CDU] und Oliver Kumbartzky [FDP])

Wie gesagt, wir brauchen Untersuchungen, um entsprechende Rückschlüsse ziehen zu können. Dies muss dann auch über einen längeren Zeitraum geschehen. Nur so bekommen wir verlässliche Zahlen, die uns dann auch wirklich weiterbringen. Das sage ich auch und gerade vor dem Hintergrund der Problematik, vor der die Landwirte in den letzten Monaten in Bezug auf die Ausbringung der Gülle gestanden haben. Hier könnte ich mir durchaus vorstellen, dass aktuelle Zahlen diesbezüglich nicht wirklich aussagekräftig sind.

Bevor wir also Nachbesserungen fordern, sollten wir uns im Ausschuss näher mit dem Thema befassen. Wir müssen uns dort fragen: Haben wir derzeit belastbare Zahlen, die Rückschlüsse zulassen, ob die Düngeverordnung in ihrer jetzigen Form unzureichend ist, um den Gewässerschutz zu gewährleisten oder ob es an fehlenden Kontrollen oder fehlenden Kontrollmöglichkeiten liegt. Wenn wir aber belastbare Aussagen über die Effizienz der Düngeverordnung haben wollen, geht das natürlich nur, wenn das Land die dafür notwendigen Personalund Sachausstattungen vorhält. Auch diesen Teil des SPD-Antrags kann ich voll und ganz unterstützen. - Jo tak.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)