Protocol of the Session on March 22, 2018

(Beifall SSW)

Ein anderer wichtiger Punkt, den fast alle Anzuhörenden deutlich gemacht haben, ist die Befürchtung, dass die Menschen mit Behinderung nicht ausreichend beteiligt werden. Zwar gibt das Bundesteilhabegesetz die umfassende Beteiligung vor, aber auch in diesem Punkt gab und gibt es große Unklarheit bei der Frage nach Art und Umfang der Beteiligung. Auch das kann aus Sicht des SSW nicht angehen.

Wir wollen, dass die Menschen mit Behinderung und ihre Verbände möglichst umfassend eingebunden werden, egal ob auf Landesebene oder in den Kreisen und Gemeinden. Der Anspruch muss doch sein, die Betroffenen zu informieren und sie vor allem auch zu beteiligen, wenn es um ihre Belange geht. Niemand soll ohne sie über ihre Rechte und Ansprüche entscheiden. Das geht nur mit ihnen gemeinsam.

Ich kann für den SSW klar sagen, dass wir die Bedenken der Anzuhörenden sehr ernst nehmen. Wir haben deshalb gemeinsam mit der SPD versucht, entsprechende Änderungen in das Verfahren einzubringen. Auch die Koalitionsfraktionen haben Änderungsbedarf gesehen und sich bewegt - das will ich nicht unterschlagen und gern auch begrüßen -; frage ich aber die Betroffenen und ihre Vertretungen, dann gehen auch die aktuellen Änderungen nicht weit genug.

Statt konkret gesetzlich vorzugeben, welche Teilhabeleistungen es zu welchen Standards geben muss, gibt das Land weiterhin nur Empfehlungen an die Kreise ab. Vor diesem Hintergrund teile ich die Kritik der Betroffenen, wonach dieses Gesetz mutlos wirkt, weil der Gestaltungswille fehlt. Ich teile

(Dr. Frank Brodehl)

die Befürchtung, dass wir so leider nicht zu einem modernen Teilhaberecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und zu besseren Leistungen für Menschen mit Behinderung kommen.

Ich habe in der letzten Debatte zum Teilhabestärkungsgesetz betont, dass wir hier eine wirklich große Chance haben; denn Menschen mit Behinderung werden noch viel zu oft benachteiligt. Das gilt für unser Bildungswesen, für die Arbeitswelt, für Freizeitaktivitäten und für viele andere gesellschaftliche Bereiche auch. Mit dem Bundesteilhabegesetz und mit unserem Ausführungsgesetz könnten wir die Rechte behinderter Menschen spürbar stärken und ihre Lebensbedingungen verbessern.

Doch wie es aussieht, wird die Chance nicht in vollem Umfang genutzt. Dieser Gesetzentwurf bleibt ganz klar deutlich hinter den Erwartungen vieler Betroffener zurück. Vor allem für sie selbst ist das mehr als bedauerlich. - Jo tak!

(Beifall SSW und Dr. Heiner Dunckel [SPD])

Zu einem Dreiminutenbeitrag hat Herr Abgeordneter Wolfgang Baasch das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will auf drei Punkte aus der Diskussion eingehen, weil zum Teil direkte Ansprache erfolgt ist. Zum Anfang: Ich glaube mittlerweile, dass es richtig ist, dass wir die Übertragung auf die Kommunen vornehmen. Ich hätte mir tatsächlich auch ein anderes System vorstellen können. Aber wenn man auf die Kommunen überträgt, dann muss man sicherstellen, dass landeseinheitliche Strukturen vorhanden sind. Dann muss man auch sicherstellen, dass man als Land dort in dieser Frage der Eingliederungshilfe, der Teilhabeplanung, der individuellen Gewährung der Möglichkeiten auch mit Widersprüchen umzugehen organisiert. Genau das haben wir versucht, in unseren Änderungen zum Gesetzentwurf zu formulieren. Dementsprechend ist das der Hinweis darauf, warum wir das so formuliert haben. Das haben wir übrigens im Sozialausschuss so angesprochen.

Das Zweite: Der in das Gesetz aufgenommene Beirat ist der Beirat des Beauftragten, der jetzt einen anderen Namen bekommt, der praktisch über das Landesgleichstellungsgesetz in eine andere Aufgabe und in eine andere Funktion gehoben wird. Das

finde ich machbar und umsetzbar. Wir haben in unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf neun Punkte beschrieben, die wir dem Beirat als Aufgaben mit auf den Weg geben. Ich finde, dass wäre auch eine Notwendigkeit: Man kann nicht einfach nur ein Gremium installieren, sondern man muss dem Gremium auch sagen, welche Aufgaben, welche Strukturen es haben soll, welche bearbeitet werden sollen, man sollte auch Verantwortlichkeiten in diese Strukturen mit aufnehmen. Wir haben uns das nicht ausgedacht - deswegen geht auch unser Dank weniger an das Ministerium als der von anderen Fraktionen -: Wir haben natürlich bei anderen Bundesländern geschaut. Zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen ist man genau diesen Weg gegangen. Daran haben wir uns orientiert. Ich glaube, es ist richtig, nicht nur Gremien zu schaffen, sondern deutlich zu machen, welche Aufgaben diese Gremien haben sollen.

Ein dritter Punkt ist die Frage, die die Kollegin Bohn angesprochen hat, was die Kommunalisierung anbelangt. Die Kollegin Bohn hat vor einiger Zeit - im Dezember 2017 - noch selbst im Landtag gefordert, dass das Teilhabestärkungsgesetz natürlich auch sozialraumorientiert sein muss und in Sozialräumen seinen Niederschlag finden muss. Dann muss man aber auch die Voraussetzungen schaffen und in der Gemeindeordnung festlegen, dass Beiräte und Teilhabe auch auf kommunaler Ebene stattfinden.

Das sind genau die Punkte, die uns bewogen haben, unsere Gesetzesänderungen in den Landtag einzubringen und zur Diskussion zu stellen, weil - zugegebenermaßen - das gesamte Verfahren sehr schnell und sehr eilig durchgeführt wurde. Das ist nicht unbedingt eine Schuldzuweisung, sondern nur eine Feststellung. Wir haben dieses nicht ausreichend an anderer Stelle diskutieren können.

(Beifall SPD und Flemming Meyer [SSW])

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat die Abgeordnete Dr. Marret Bohn das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Wolfgang, ich gehe gern auf die drei Punkte ein, weil ich sie wichtig finde. In der Debatte zeigt sich doch, dass erst gesagt wird, das von Jamaika gehe so nicht in eine gute Richtung, und im Detail hat die SPD gerade eben vor unseren Augen ein zentrales Wahlkampfversprechen sang- und klanglos abgeräumt.

(Flemming Meyer)

In den Podiumsdiskussionen, die wir miteinander geführt haben - mit ganz prominenten SPD-Kolleginnen und Kollegen zum Beispiel -, war das die große Forderung. Es gab ein Gespräch mit allen sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprechern vor der Wahl, bei denen das Ministerium uns noch einmal von fachlicher Seite genau beraten hat, was es bedeuten würde. Deswegen haben wir von grüner Seite aus auch gesagt: nicht alle paar Jahre hin- und herdrehen. Wir haben gesagt: Nicht alles, was im Gesetz enthalten ist, muss vorgegeben werden. Deswegen danke ich für diese Klarstellung. Wir sind dichter beieinander als ich gedacht hätte.

Zum zweiten Punkt, zum Beirat. Da sind neun Punkte enthalten. Das haben wir uns ganz genau angeschaut. Das habe ich vorhin gesagt. Wir haben Satz für Satz sorgfältig durchgearbeitet, aber genau da wird doch wieder der Fehler gemacht, dass anderen gesagt wird, woran sie insbesondere arbeiten sollen: Nicht ohne uns über uns. Das können die Menschen mit Behinderung in dem Beirat und in der Arbeitsgemeinschaft selbst schon viel besser.

(Beifall CDU, FDP, AfD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann kommen wir zum dritten Punkt: Ja, Sozialraumplanung ist genau das, was wir Grüne richtig finden: vor Ort, nicht von großen Behörden gelenkt, sondern vor Ort Hilfen aus einer Hand zu haben. Aber genau das passt zum ersten Punkt. Deswegen kann ich allen nur sagen: Schaut genau hin, wen ihr in den Kommunalwahlen wählt. Da müsst ihr im Kommunalwahlkampf einfach einmal fragen, wer welche Ziele verfolgt. Dann werden wir sehen, wie sich die Kolleginnen und Kollegen vor Ort entscheiden, ob sie diese Gremien auch einrichten. Wir sind dafür offen.

Ich kann nur sagen, um wieder ein versöhnliches Wort am Ende zu haben: In Rheinland-Pfalz hat Malu Dreyer eine einmalige Sozialpolitik für Menschen mit Behinderung gemacht. Wenn wir uns da wieder verständigen könnten - egal welcher Partei wir angehören -, dass wir einfach schauen, was gut läuft für Menschen mit Behinderung und dann mit ihnen darüber reden, dann bekommen wir ein gutes Gesetz hin. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ver- einzelt CDU, SPD, FDP und AfD)

Für die Landesregierung hat jetzt der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich an den Anfang auch den Dank an alle Beteiligten richten: an diejenigen, die im umfangreichen Anhörungsverfahren dazu beigetragen haben, dass wir heute ein - wie ich meine sehr modernes und ein sehr zukunftsfähiges 1. Teilhabestärkungsgesetz verabschieden können. Lassen Sie mich in den Dank ausdrücklich selbstverständlich die regierungstragenden Fraktionen einschließen, aber genauso Sozialdemokraten und den SSW. Die kritische Auseinandersetzung gehört dazu.

Lieber Wolfgang Baasch, wir kennen uns sehr lange, machen auch schon sehr lange Politik für Menschen mit Behinderung. Ich teile Ihre Kritik an dieser Stelle zwar nicht, aber ich respektiere, dass Sie von einer grundsätzlich anderen Position, die Sie bei der Frage der Kommunalisierung vertreten haben, abgerückt sind und heute sagen, einen Prozess, der vier Landesregierungen beschäftigt hat, einen Prozess, der in der vergangenen Legislaturperiode endlich zum Abschluss kam, nicht wieder komplett rückabwickeln zu wollen. Das nötigt mir wirklich Respekt ab.

(Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Bundesteilhabegesetz werden ab 2020 die Aufgaben der Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe herausgelöst und im neuen Recht der Rehabilitation und Teilhabe verankert - ein neuer, und ein richtiger Ansatz, wie ich meine. Wir stellen die Weichen für eine reibungslose Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Schleswig-Holstein und dafür, dass das neue Recht der Eingliederungshilfe 2020 tatsächlich bei den Menschen ankommen kann. Deshalb schaffen wir frühzeitig Klarheit darüber, dass die Trägerschaft für die wesentliche Aufgabenerfüllung bei Kreisen und kreisfreien Städten liegen wird, was die Grundlage dafür ist, rechtzeitig mit den Umsetzungsvorbereitungen zu beginnen, insbesondere für die zu führenden Verhandlungen über einen neuen Rahmenvertrag.

Sowohl aus Sicht der Landesregierung als auch aus Sicht der Kreise und kreisfreien Städte hat sich die

(Dr. Marret Bohn)

Kommunalisierung der Eingliederungshilfe dem Grundsatz nach bewährt. Es bleibt bei ihrer umfassenden Zuständigkeit für die Leistungen im Einzelfall, einschließlich der Zuständigkeit für Leistungsund Vergütungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern. Wir haben das im Ausschuss hinreichend und ausführlich erörtert.

Ich will an dieser Stelle sagen: Das Land übernimmt zusätzlich Verantwortung, und zwar stärker als bisher, nämlich mit der Übernahme zentraler Koordinations- und Steuerungsfunktionen für eine Eingliederungshilfe, die die Situation der Menschen mit Behinderung deutlich verbessern wird, und mit dem Ziel von mehr gesellschaftlicher Inklusion.

Aufgaben von überörtlicher Bedeutung sind hierbei erstens, wie nach dem bisher geltenden Recht an den Verhandlungen über Landesrahmenvereinbarungen mitzuwirken und über die Rahmenverträge mit zu entscheiden und zweitens gemeinsam mit den kommunalen Trägern im Steuerungskreis Empfehlungen für das neue Leistungsrecht zu erarbeiten sowie die Rahmenbedingungen für die Teilhabe am Arbeitsleben mitzugestalten. Ein weiterer, wie ich meine, wirklich bedeutender Aspekt des Bundesteilhabegesetzes, der dem Land ganz besonders wichtig ist, sind die Zusammenarbeit der Träger der Eingliederungshilfe untereinander und das Zusammenwirken mit den Vertretungen der Menschen mit Behinderung sowie den Leistungserbringern.

Lieber Flemming Meyer, mit dem 1. Teilhabestärkungsgesetz wird bereits 2018 eine Arbeitsgemeinschaft errichtet, in der Vertreter meines Hauses, der kommunalen Landesverbände, der Wohlfahrtsverbände sowie der Verbände für Menschen mit Behinderung vertreten sein werden. Diese Arbeitsgemeinschaft soll die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein aktiv begleiten. Hierbei ist aus meiner Sicht insbesondere positiv hervorzuheben, dass wir auch infolge der Hinweise aus der Anhörung heute einen Gesetzentwurf vorlegen und diesen beraten können, der die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung, sich einzubringen, noch einmal stärkt.

Wir haben, wie ich meine, eine gute Lösung zur Verzahnung der Arbeitsgemeinschaft mit den Aufgaben des Steuerungskreises gefunden. Stichworte sollen hierbei die Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft an den maßgeblichen entscheidungsvorbereitenden Beratungen des Steuerungskreises und klare Beteiligungsregelungen sowie ein Initiativrecht gegenüber dem Steuerungskreis sein. Die Kollegin Bohn hat es bereits angesprochen, doch auch ich will dies noch einmal tun, weil ich es für wichtig

halte: Hervorzuheben ist die Neuregelung in § 14 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes zur Gründung eines Landesbeirates für Menschen mit Behinderung. Damit wird eine Struktur geschaffen für eine effektive Wahrnehmung von Beteiligungsrechten im Sinne der Selbstvertretung, für die Bündelung von Interessen von Menschen mit Behinderung und für eine deutliche Unterstützung der Arbeit des Landesbeauftragten.

Neben dem Landesbeauftragten als Vorsitzendem des Beirates werden Vertreterinnen und Vertreter der LAG der Bewohnerbeiräte und der LAG der Werkstatträte dem Gremium ebenso angehören wie die von Selbstvertretungsorganisationen und Vereinigungen von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen sowie entsprechend benannte Personen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf gibt den Interessen der Menschen mit Behinderung in den zukünftigen Verhandlungen über die Rahmenverträge zur Ausgestaltung der Eingliederungshilfe endlich eine gewichtige Stimme, auf die sie lange gewartet haben.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin zuversichtlich, dass so der Satz „Nicht über uns ohne uns“ mit Leben gefüllt werden kann. Ich bin überzeugt, das vorliegende Teilhabestärkungsgesetz wird seinem Titel gerecht, und es wird vor allem den berechtigten Ansprüchen der Menschen mit Behinderung auf bestmögliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gerecht werden, und darauf kommt es am Ende an. Deswegen will ich mich abschließend noch einmal bei all denjenigen bedanken, die daraus eine runde und gute Sache gemacht haben. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Landesregierung hat die Redezeit um 2 Minuten und 30 Sekunden überzogen. Diese steht jetzt allen Fraktionen zur Verfügung. - Ich sehe aber, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Daher schließe ich die Beratung.

Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/622. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenprobe! - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE

(Minister Dr. Heiner Garg)

GRÜNEN, FDP und AfD gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.

Ich lasse dann über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/367, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD bei Enthaltung der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW in der Fassung der Drucksache 19/523 angenommen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Frank Brodehl [AfD])

Wir haben jetzt noch über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/621, abzustimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und der Abgeordneten des SSW bei Enthaltung der Fraktion der SPD angenommen.