Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits im Jahre 2010 hat die SPDLandtagsfraktion einen Antrag zur Errichtung einer Regulierungsbehörde in Schleswig-Holstein eingebracht. Hauptargument der schwarz-gelben Landesregierung, dem Antrag nicht zu folgen, war damals die ökonomische Arbeitsweise der Bundesnetzagentur in Verbindung mit potenziell steigenden Netzentgelten.
Im Jahre 2013 haben wir die Debatte erneut in den Landtag gebracht und in einer Anhörung mit sehr guten Argumenten dafür unsere Auffassung bestätigt bekommen.
Dies geschah zunächst mit den Argumenten, das sei nicht kostenfrei erzielbar und Schleswig-Holstein sei eines der ersten Länder, das sich dafür entscheiden würde. Dann kam das Argument, man werde in Gesprächen mit unseren Nachbarn prüfen, ob eine gemeinsame Regulierung im norddeutschen Verbund möglich sei.
Schließlich stellte das Ministerium in einem Bericht aus dem Jahre 2016 fest, dass eine Übernahme der Regulierung aus verwaltungstechnischen Gründen weder 2017 noch 2018 realisierbar sei. Zwar hat das Ministerium in Aussicht gestellt, dass ein Zuständigkeitswechsel zum Jahr 2019 angestrebt werden könnte. Aber liest man sich den Koalitionsvertrag von Jamaika durch und hört sich im Land um, dann wird klar, dass von diesem Ansinnen von Jamaika heute nichts mehr zu vernehmen ist; denn es ist kein Signal wahrzunehmen.
Wenn wir aber auch weiterhin wollen, das die Energiewende eine schleswig-holsteinische Erfolgsgeschichte bleibt, dann dürfen wir die Regulierung der Strom- und Gasnetze nicht der Bundesnetzagentur überlassen. Mittlerweile haben sich bereits elf Bundesländer für eine Regulierung auf Landesebene entschieden. Thüringen diskutiert gerade über einen Gesetzentwurf; somit werden es bald zwölf Bundesländer sein.
Schleswig-Holstein steht mit seinem Festhalten an der Organleihe beim Bund also ziemlich alleine da. Vor diesem Hintergrund bin ich gespannt, wie sich die Koalition zu diesem Antrag heute verhalten wird.
Noch einmal zu den Argumenten, die hier schon mehrfach vorgetragen und in der Kürze der Zeit auch von der Fraktion der Grünen mitgetragen wurden: Eine landeseigene Regulierungsbehörde hätte für die dezentrale Energiewende erhebliche Vorteile. Es würde nicht mehr die Gefahr bestehen, dass
die kleineren Unternehmen in Schleswig-Holstein aufgrund ihrer geringeren wirtschaftlichen Bedeutung weniger prioritär behandelt werden als die großen Energiekonzerne.
Der Verband kommunaler Unternehmen kommt in seiner Positionierung von 2013 ebenfalls zu dieser Schlussfolgerung. Der BDEW bekräftigt dies in einer Stellungnahme zum Bericht der Landesregierung 2016 erneut.
Verständlich ist, dass dann auch die Stimmen aus den Kommunen und kommunalen Unternehmen unverändert laut bleiben, die sich offensiv für eine Regulierung mit regionalem Bezug einsetzen.
Unser Ziel sind die unmittelbare Ansprechbarkeit, ein geringerer bürokratischer Aufwand und eine höhere Flexibilität bei der Berücksichtigung individueller Besonderheiten kleiner und mittlerer Energieunternehmen. Wir wollen eine deutlich stärkere Berücksichtigung der besonderen Bedingungen in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein mit besonders hohen Zuwachsraten und Anschlussbedarfen von Anlagen, die erneuerbare Energie erzeugen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Errichtung einer schleswig-holsteinischen Netzregulierungsbehörde trägt dazu bei, dass der Netzaufbau und der Aufbau der dezentralen Energieversorgung beschleunigt werden kann und letztlich auch unsere vereinbarten Ziele zur Energiewende erreichbar bleiben.
Die Stadt- und Gemeindewerke sind unverzichtbar für die Daseinsvorsorge, und sie sind Orte guter Arbeit. Deshalb wäre die Einrichtung einer landeseigenen Regulierungsbehörde auch eine Wertschätzung gegenüber den kommunalen Netzbetreibern. Die Möglichkeit, kurze und direkte Zugangsmöglichkeiten zur Landesnetzagentur zu haben, ist Begegnung auf Augenhöhe.
um die Schaffung einer eigenen Landesregulierungsbehörde für Strom- und Gasnetze in Schleswig-Holstein.
Seit der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts im Jahr 2005 obliegen der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden die Regulierungsaufgaben in Bezug auf Strom- und Gasnetzbetreiber. Die Regulierung der Strom- und Gasnetze dient der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Strom und Gas. Die Landesregulierungsbehörden sind nach § 54 EnWG zuständig für die Regulierung der Netzbetreiber, soweit Energieversorgungsunternehmen betroffen sind, an deren Strom- oder Gasverteilernetz jeweils weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind und deren Netz nicht über das Gebiet des Landes hinausgeht.
Die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde sind insbesondere die Festlegung der Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetzbetreiber, die Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung und die Missbrauchsaufsicht über die Energiebetreiber.
Für eine Landesregulierungsbehörde sprechen möglicherweise kürzere Wege, schnellere Termine sowie, da die Bundesnetzagentur Strom und Gas jeweils in unterschiedlichen Beschlusskammern verantwortet, mehr Engagement durch Regionalität und Gestaltungswillen im eigenen Land. Die Kompetenz bleibt im Land. Regionale Besonderheiten finden gegebenenfalls Berücksichtigung; durch den Strukturwandel der Energiewirtschaft kommt dem vielleicht eine gewichtigere Rolle als bisher zu. Wichtig ist der direkte Dialog, vielleicht auch mit den 78 in Schleswig-Holstein ansässigen Netzbetreibern. Viele Bundesländer haben diesen Schritt schon getan.
Gegen eine eigene Behörde spricht möglicherweise der Aufbau eines eigenen Referates. Die Fachkräfte beziehungsweise Spezialisten sind relativ schwer zu bekommen. Die Kosten liegen über doppelt so hoch wie die Zahlungen an die Bundesnetzagentur. Und es kommen zusätzliche Pensionszahlungen auf das Land zu.
Zudem ist man mit der bisherigen Arbeit der Bundesnetzagentur nicht unzufrieden. Es gab auch Überlegungen, eine Landesregulierungsbehörde in einem Nordverbund mit benachbarten Bundesländern zu schaffen.
Nun zu Ihnen, mein lieber Kollege Hölck und meine Damen und Herren von der SPD, die Sie sich ja so lautstark zu Wort melden.
Sie haben offenbar all Ihre Kreativität, Ihren Enthusiasmus, Ihr geballtes Fachwissen, Ihre Leidenschaft für Energiesysteme verbraucht und in diesen Antrag gesteckt. Dabei haben Sie ihn von dem Antrag Drucksache 18/749 mit Datum vom 17. April 2013 von Olaf Schulze und Fraktion und Detlef Matthiessen und Fraktion in verkürzter Form abgeschrieben.
Das ist ein bisschen wie: Tue Gutes, krame in der Vergangenheit und reiche es als Antrag ein. Macht ja nichts, werden Sie denken.
Ein weiterer Aspekt, Herr Kollege Dr. Stegner, ist Ihre Forderung, wonach bereits zum 1. Januar 2019 eine solche Behörde an den Start gehen soll. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Erstaunlich ist, dass Ihre Fraktion eine eigene Landesregulierungsbehörde auf den Weg bringen will, Sie dies aber, als Sie an der Regierung waren, nicht getan haben. Das ist ja spannend. Wo waren denn Ihr Ideenreichtum und Ihr Gestaltungswillen, als Sie selbst an der Regierung waren? Man kann es auch so sagen: Dor is wat in de Büx gohn.
Dennoch - mein lieber Herr Kollege Hölck, meine lieben Damen und Herren von der SPD, Sie haben es längst bemerkt -: Das Thema ist von Bedeutung. Wir von Jamaika nehmen uns natürlich dieses wie auch aller anderen wichtigen Themen in SchleswigHolstein an,