Protocol of the Session on February 22, 2018

(Jörg Nobis)

dafür eingesetzt haben, Strommengen nicht abzuschalten und einigermaßen sinnfrei zu entschädigen, sondern Lasten, also Wärme- und Wasserstoffspeicher, zuzuschalten, indem wir immer auf Neutralität gedrungen haben. Alles soll möglich sein, der Markt soll es quasi klären.

Während der letzten Legislaturperiode hatten wir eine Große Koalition auf der Bundesebene, aber keinen Erfolg, uns durchzusetzen. Im Bundesrat funktionierte es noch, aber im Bundestag oder bei der Regierung sind wir da nicht weitergekommen.

Daniel Günther und Ralf Stegner, der Koalitionsvertrag liest sich in Umrissen so, als ob da etwas gehen könnte. Mal gucken, was passiert, wenn schließlich die Ente fett werden muss.

Lange Rede, kurzer Sinn: Erneuerbarer Wasserstoff kann ein Bestandteil der Energieinfrastruktur sein. Die Forschung, die Modellprojekte, der Strom, den wir in Schleswig-Holstein haben und der nicht ins Netz geht, stehen zur Verfügung. Hier sollte die Konzentration auf die Kraft, auf die Energie - wenn ich so reden darf - erfolgen.

Ein großer Roll-out an Wasserstoff gegen Netzausbau, gegen Batteriesysteme, gegen E-Mobilität steht jetzt noch nicht an, aber möglicherweise sind wir in ein paar Jahren klüger und können die verschiedenen Techniken gegeneinander richten. Darauf sollten wir hinarbeiten, gerade in SchleswigHolstein, wo wir so viel erneuerbaren Strom haben. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/507 (neu) sowie den Alternativantrag Drucksache 19/548 an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Abgeordneten. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Dann stimmen wir in der Sache ab. Ich lasse zunächst über den Alternativantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/548, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion der SPD sowie die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Das sind die Abge

ordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU und AfD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich lasse nun über den Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/507 (neu), abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, die Fraktionen von FDP und CDU. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? - Das ist die Fraktion der AfD. Somit ist dieser Antrag angenommen.

Meine Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages Herrn Bischof Magaard, die Landespastorin Frau Bruweleit sowie die Vertreterin des Katholischen Büros Schleswig-Holstein, Frau Bäumer. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7 und 12 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage

Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/11

Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 19/38

Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtausschusses Drucksache 19/509

b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (SFGT)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 19/501

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht, wie ich sehe.

Ich erteile zunächst das Wort der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Barbara Ostmeier.

Da die Abgeordnete gerade nicht anwesend ist, bitte ich jemand anderes aus dem Innen- und Rechtsausschuss zu sprechen. - Frau Wagner-Bockey.

(Minister Dr. Robert Habeck)

Ich verweise auf die Vorlage.

Ich danke für die Berichterstattung, Frau Berichterstatterin.

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der CDU hat deren Fraktionsvorsitzender, der Abgeordnete Tobias Koch.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bischof! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als vor gut einem Jahr die Diskussion über einen zusätzlichen Feiertag begann, wurde diese Forderung damit begründet, dass Schleswig-Holstein zu den Bundesländern mit der geringsten Zahl von Feiertagen gehört. Die Ungerechtigkeit dieses Nord-Süd-Gefälles gelte es, durch einen zusätzlichen Feiertag wenn nicht zu beseitigen, so doch zumindest zu reduzieren. So argumentierten die Befürworter damals.

(Beifall Lars Harms [SSW])

Uns als CDU-Fraktion hat dieses Argument damals nicht überzeugt, und es ist auch heute nicht maßgeblich für unsere Entscheidung, lieber Lars Harms. Wenn es lediglich darum gehen sollte, einen zusätzlichen freien Arbeitstag zu erreichen, dann ist das keine Frage des Gesetzgebers, sondern der Tarifparteien. Die verschiedenen klangvollen Anlässe für einen zusätzlichen Feiertag wären ansonsten nichts anderes als ein Deckmantel für mehr Freizeit.

(Vereinzelter Beifall CDU, FDP und Beifall Thomas Rother [SPD])

Liebe Kolleginnen und Kollegen vonseiten des SSW, dass man sich lieber einen Sommertag als den 31. Oktober gewünscht hätte, war hoffentlich nicht wirklich ernst gemeint. Das als Argument zugunsten des Tages der Landesverfassung am 13. Juni anzuführen, wäre gegenüber unserer Landesverfassung in keiner Weise angemessen.

Meine Damen und Herren, diese Argumente sind deshalb allesamt nicht überzeugend, erst recht, wenn man bedenkt, dass die Menschen im Süden der Republik trotz einer höheren Anzahl an Feiertagen ein größeres Bruttosozialprodukt pro Kopf er

wirtschaften als die Beschäftigten in SchleswigHolstein.

(Lars Harms [SSW]: Das können wir auspro- bieren!)

Wenn wir also einen zusätzlichen Feiertag einführen wollen, dann muss es auch wirklich etwas zu feiern geben. Es kann nicht darum gehen, einen xbeliebigen zusätzlichen Feiertag zu schaffen, sondern es muss darum gehen, einem bedeutenden Ereignis die angemessene Aufmerksamkeit zu widmen. Das erste Mal, als man das Gefühl haben konnte, dass es tatsächlich eines zusätzlichen Feiertages bedarf, war anlässlich des 500. Jubiläums des Reformationstages im vergangenen Jahr.

Die Art und Weise, wie dieser Feiertag begangen wurde, hat nachdrücklich unterstrichen, dass sich die Menschen der Bedeutung dieses Tages sehr wohl bewusst sind.

(Beifall CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Reformationstag hat die Entwicklung unseres Landes in den letzten 500 Jahren maßgeblich beeinflusst. An dieser Stelle möchte ich deshalb mit Ihrer Erlaubnis, Herr Bischof, aus Ihrem an mich gerichteten Schreiben zitieren. Dort heißt es:

„Die Reformation wirkte und wirkt umfassend auf unsere Gesellschaft. Ihre Hochschätzung der Vernunft, die Betonung des Gewissens und die Bejahung eigenverantwortlichen Denkens und Handelns bilden eine der historischen Voraussetzungen für die Aufklärung.“

Und weiter:

„Die Freiheit des Einzelnen wurde dabei immer zugleich als eine Freiheit zur Verantwortung verstanden.“

Genau das ist es, weshalb es sich lohnt, einmal im Jahr innezuhalten und sich an dieses Ereignis vor 500 Jahren zu erinnern.

Für uns als CDU-Fraktion ergab sich hierdurch ein weiterer Gesichtspunkt: nämlich das verbindende Element des Reformationstages für den gesamten norddeutschen Raum.

Ein neuer Feiertag in Schleswig-Holstein, der sich von denjenigen unserer Nachbarländer unterscheiden würde, war und ist für uns nicht vorstellbar. Was würde das nämlich für Probleme bei Pendlern und Familien mit sich bringen? - Eltern, die in Hamburg arbeiten, während ihre Kinder in Schles

wig-Holstein zur Schule müssen und umgekehrt? Das wäre das Gegenteil von Familienfreundlichkeit. Es wäre nur schwer vorstellbar, dass wir auf diese Weise Landesgrenzen zementieren wollten, anstatt sie zu überwinden.

(Beifall CDU, vereinzelt FDP und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb hat sich die CDU auf ihrem Landesparteitag im November 2017 dafür ausgesprochen, einen gemeinsamen Feiertag als verbindendes Element der norddeutschen Bundesländer einzuführen, der als kirchlicher Gedenktag die Werte unserer Gesellschaft aufgreift und prägt.