Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag beschäftigt sich mit der Einsatzfähigkeit unserer Feuerwehren, der Rettungsdienste, des Katastrophenschutzes und der Polizei. Diese Einsatzfähigkeit scheine dadurch gefährdet, dass durch den Gesetzgeber eine Umstellung der Fahrzeugflotte auf sogenannte Euro-6-Norm-Fahrzeuge vorgeschrieben sei. - Das hört sich zunächst einmal dramatisch an und macht jeden betroffen. Schließlich
möchte kein Mensch, dass die Feuerwehr während des Einsatzes erst einmal einen Regenerationsstopp einlegt, um den Partikelfilter freizublasen.
In der Theorie bestehen diese Probleme durchaus. Aber bestehen sie auch in der Realität? - Da muss man ganz klar sagen: Nein, das tun sie nicht. In Berlin und Hamburg gilt die Euro-6-Norm bereits seit 2014 ohne jegliche Ausnahmeregelung für Feuerwehrfahrzeuge. Dort, in den Städten, sind die Einsatzfahrten ja sogar noch kürzer als bei uns auf dem Land. Also müssten die befürchteten Probleme dort häufiger auftreten. Tun sie das? - Nein, das tun sie nicht. In allen anderen EU-Staaten mit Ausnahme von Österreich gibt es überhaupt keine Ausnahmeregelungen für Feuerwehrfahrzeuge. Sind dort Fahrzeugausfälle oder Einschränkungen im Rettungsdienst bekannt? - Mir nicht und der Literatur auch nicht.
Woran liegt es, dass die theoretisch möglichen Probleme in der Praxis nicht auftauchen? - Den Herstellern und Anwendern sind diese theoretisch möglichen Probleme ebenfalls bekannt. Deshalb haben sie Maßnahmen ergriffen, um die Probleme auszuschließen.
Sie sprechen von Problemen bei der Zuladung. Ein Hersteller - oder der Hersteller, wie man sagen könnte - konnte das Gesamtgewicht sogar so weit reduzieren, dass neben der Einsatzausstattung der Komfort in den Kabinen gesteigert werden konnte, also mehr Gewicht zugeladen werden konnte. Von einem Weniger an Feuerwehrleuten ist mir nichts bekannt. Dieses Problem gibt es in der Realität gar nicht.
Ein Leistungsabfall des Motors während des Einsatzes? - Alle Gestellhersteller geben an, dass selbst unter ungünstigen Einsatzbedingungen der Fahrzeuge ein Füllen des Partikelfilters nicht zum plötzlichen und unvorhersehbaren Ausbleiben der Fahrzeugleistung führe. Vielmehr wird darauf verwiesen, dass die Abgasfilternachbehandlung, die Regeneration, vollautomatisch oder alternativ auch manuell mit einer jederzeitigen Abbruchmöglichkeit durchgeführt wird. Dieses Problem gibt es in der Realität also auch nicht.
Ich habe eingangs gesagt: In der Theorie bestehen die angesprochenen Probleme durchaus. Ich habe dann dargelegt, dass diese Probleme in der Realität nicht existieren. Sie werden sich vielleicht fragen: Was ist, wenn er sich jetzt irrt? - Da kann ich Ihnen versichern: Sollte unsere Regierung Bedenken und Hinweise der betroffenen Dienste bekommen, wird sie darauf selbstverständlich reagieren. Sollten uns
Probleme zugetragen werden, so sorgen wir für die Abstellung. Selbstverständlich behält das Ministerium alle weiteren Entwicklungen im Auge, um im Bedarfsfall schnell und zielgerichtet reagieren zu können.
Der Schutz unserer Umwelt ist bereits seit 1970 ein Anliegen der Freien Demokraten, er ist ein Anliegen dieses Staates und auch der Jamaika-Regierungskoalition. Wir wollen unseren Kindern eine sauberere Welt hinterlassen, als wir sie vorgefunden haben. Bei diesem Bemühen ist es wichtig, dass der Staat eine Vorbildfunktion wahrnimmt, mit gutem Beispiel vorangeht und zeigt, dass Umweltschutz sehr wohl in Einklang mit Zuverlässigkeit, Komfort und Wohlstand zu bringen ist. Wir werden den vorliegenden Antrag deshalb ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Rettungsdienste, Küstenschutz und nicht zuletzt die Feuerwehr sind mit Fahrzeugen der Klasse N2 und N3 unterwegs. Wir sprechen hier von den Brummis unter den Einsatzfahrzeugen, die mehr als 3,5 t beziehungsweise mehr als 12 t schwer sind. Diese Fahrzeuge werden im Einsatz unbedingt benötigt. Da sie aber selten genutzt werden, halten sie länger als Lkw, die tagtäglich im Einsatz sind. Darum ist die Neuanschaffung für eine Feuerwehr zum Beispiel immer eine ganz besondere Angelegenheit. Nach 20 oder mehr Jahren ein neues Fahrzeug anzuschaffen, ist für einige Wehren der Grund, ein Fest zu feiern. Manchmal findet sich sogar eine Gruppe, die das neue Fahrzeug direkt am Werk abholt. Das zeigt die starke Verbundenheit mit der Technik, die im Einsatzfall Leben zu retten hilft.
Genau hier setzen seit einiger Zeit Panikmacher an, die das Ende der Wehren heraufbeschwören, genauer gesagt seit 2014. Schon vor vier Jahren warnten Experten im Netz vor dieser Panik-Sau, die durch Öffentlichkeit und Fachwelt getrieben wurde. Wie
Da macht die Begründung des vorliegenden Antrags keine Ausnahme: Da ist von Riesentechnik die Rede. Tatsächlich ist für den Umbau von der Euro-Norm 5 zu Euro-Norm 6 durch moderne Technik nur ein geringfügig größerer Filter nötig. Die Gewichtszunahme ist ein Internetgespenst, das durch die Hersteller schon längst gelöst worden ist.
Es geht um die Zeitspanne zwischen Ausschreibung und Lieferung. Die kann tatsächlich mehrere Jahre umfassen. Allein die Lieferzeiten betragen für die hochtechnischen Fahrzeuge in der Regel circa neun Monate. Darum kosten die Fahrzeuge im Endeffekt meist mehr als vorher geplant. Ein Beispiel: Die Stadt Bargteheide stellte zunächst 370.000 € für das neue Löschgruppenfahrzeug ein, musste aber noch einmal 40.000 € drauflegen.
Die Landesregierung hat diesem Umstand Rechnung getragen und bereits 2013 aufgrund der langen Ausschreibungsverfahren Ausnahmen von den Abgasvorschriften erlassen. Das haben übrigens auch viele andere Bundesländer so gehalten, Bayern vorneweg. Diese Ausnahmen waren durchaus vernünftig, um den Ausschreibungsprozess nicht noch unnötig zu verlangsamen. Die Vorlaufzeiten sind - wie eben geschildert - ja schon lang genug.
Da die Wehren erst Bedarf anmelden, wenn ihre Fahrzeuge wirklich verschlissen sind, war es ein Gebot der Vernunft, Ausnahmen zu ermöglichen. Die Ausnahmegenehmigung wurde erneuert, sodass alle Fahrzeuge, für die bis zum Stichtag 21. Dezember 2016 ein Anschaffungsbeschluss vorliegt, darunter fallen.
Die Antragsteller möchten diese Frist jetzt weiter ausweiten. Das geht meiner Meinung nach an den Fakten vorbei. Eine Ausnahmeregelung für die nächsten zwei Jahre bedeutet den Bau von Fahrzeugen ohne Euro-Norm 6 für mindestens die nächsten drei oder vier Jahre. Das ist einfach Humbug. Ich weiß gar nicht, ob Fahrzeughersteller überhaupt noch ohne Euro-Norm 6 ausliefern können. Ich weiß, dass zumindest Scania und Magirus - du wolltest ja keine Namen nennen, aber ich habe geguckt - laut ihre Internetseiten nur noch Fahrzeuge mit Euro-Norm 6 ausliefern. Darum ist die Forderung nach einer weiteren Ausnahmegenehmigung in meinen Augen simple Bauernfängerei. Darum wird der SSW den Antrag ablehnen. - Jo tak.
Für die Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Dr. Bernd Buchholz, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich am Anfang dieser Debatte die Gelegenheit nutzen, das uns Einende zu betonen: Dass die Feuerwehren, die Polizei, die Rettungsdienste, diejenigen, die für den Katastrophenschutz tätig sind, von größter Bedeutung für die Gesundheit und Sicherheit der Menschen in diesem Lande sind, steht außer Frage. Gerade das Engagement der Freiwilligen Feuerwehren in unserem Land kann deshalb nicht hoch genug geschätzt werden. Das möchte ich an dieser Stelle einmal besonders betonen, weil ich glaube, dass uns das alle hier eint.
- Da darf man ruhig einmal klatschen; das finde ich auch. - Weil die Freiwilligen Feuerwehren so wichtig sind, wollen wir sie nach Kräften unterstützen und ihnen - durch welche Regelungen auch immer keine Steine in den Weg legen. Das ist aus meiner Sicht selbstverständlich. Nachwuchssorgen manch einer Freiwilligen Feuerwehr wiegen schwer genug; da müssen wir nicht noch etwas daraufsetzen und ihnen in irgendeiner Form Schwierigkeiten machen.
Der Sachverhalt, um den es hier geht, ist hinlänglich ausgetauscht worden. Es ist in der Tat eine Expertendebatte. Es gab vor Einführung der EuroNorm 6 Befürchtungen, dass es zu Problemen mit der neuen Technologie zur Abgasbehandlung kommen könnte. Damals vermuteten einige Betroffene, dass sogenannte Regenerationsfahrten für die Einsatzfahrzeuge erforderlich würden oder dass, wenn man diese Regenerationsfahrten nicht durchführen würde, eine computergesteuerte Leistungsreduzierung im Fahrzeug ausgelöst würde, die dazu führen würde, dass man ein Feuerwehrfahrzeug im Einsatzfall gegebenenfalls nur noch mit 40 km/h betreiben könnte.
Weil diese Befürchtung damals, im Jahr 2013, nicht ganz von der Hand zu weisen war, haben in weiser Voraussicht alle Beteiligten damals gesagt: Lasst uns versuchen, das möglichst auszuschließen, damit die Feuerwehren arbeiten können. Damit in Einsätzen nicht irgendetwas schiefgeht, verlängern wir
die entsprechenden Zulassungsfristen bis zum Jahr 2016, und alles, was bis dahin bestellt worden ist, kann dann bis 2018 noch zugelassen werden. - Das war weise und sollte sicherstellen, dass nichts passiert.
Es ist auch überhaupt nichts passiert, weil sich keiner dieser Fälle real eingestellt hat und durch die Industrie und die Unternehmen sichergestellt werden konnte, dass man computermäßig eine Reduzierung der Leistungsfähigkeit abschalten und gleich so kodieren konnte, dass es gar nicht dazu kommen konnte, und die Regeneration der entsprechenden Partikelfilter auf andere Art und Weise möglich würde.
In dem ganzen Zeitraum hat es weder aus dem Bereich der Polizei noch von den Rettungsdiensten noch von sonst irgendwem Rückmeldungen gegeben, dass die Fahrzeuge mit Euro-Norm 6 im täglichen Dienstbetrieb nicht die an sie gestellten Anforderungen hätten erfüllen können. Es gab deshalb auch keinen Bedarf nach Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung, und deshalb muss sie auch nicht verlängert werden.
Das deckt sich im Übrigen mit den Erfahrungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Herr Schnurrbusch, selbst in Feuerwehrfachblättern wird Entsprechendes berichtet, etwa in der Fachzeitschrift „BRANDSchutz“, die Anfang 2016, als also schon viele Erfahrungen gesammelt waren, darüber berichtete, dass es mit den Euro6-Fahrzeugen in Wahrheit keine Probleme gegeben hat. Herr Vogel, auch Sie haben diese Zeitschrift gelesen, wie ich Ihrem Nicken entnehme; das ist wunderbar.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss bleibt noch eines zu sagen und zu bedenken. Der Kollege Tietze hat es gesagt. Bei aller Begeisterung für die Feuerwehren ist Folgendes zu bedenken: Wir wollen und müssen die Schadstoffbelastung von Fahrzeugen reduzieren. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Fahrverbote von Dieselfahrzeugen sind wir in der Pflicht, alles zu tun, um schädliche Emissionen zu reduzieren. Hier hat gerade die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion. Es macht sich besser, wenn die öffentlichen Einrichtungen mit gutem Beispiel vorangehen und wir uns nicht selbst Ausnahmegenehmigungen erteilen, während wir den Bürgerinnen und Bürgern Verpflichtungen auferlegen, Grenzwerte strikt einzuhalten. Insoweit ist es richtig, dass diese Regelung ausläuft.
Die Befürchtungen sind nicht eingetreten. Eine Verlängerung der Regelung ist aus unserer Sicht nicht nötig.
Meine Damen und Herren, sollte es irgendwelche Hinweise darauf geben, dass bei irgendwelchen Fahrzeugen irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren und der Polizei irgendwie beeinträchtigen, werden wir natürlich zur Stelle sein und alles dafür tun, dass solche Probleme gar nicht erst auftauchen.
Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 19/460, dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag gegen die Stimmen der AfDFraktion abgelehnt worden.
Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag, Drucksache 19/460, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion abgelehnt worden.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete der CDU-Fraktion, Herr Lukas Kilian.