unterschiedliche Landesbauordnungen und unterschiedliche Bauverfahren haben. Es geht um Typengenehmigungen, Genehmigungsfiktionen und auch aus Kostengründen und Gründen der Zeitverkürzung - darum, Maßnahmen im Bereich der Baugenehmigung, des Bauplanungsrechts vor Ort und des Bebauungsplans vorzusehen.
Es geht um die Sozialbindung und um die Frage der Übertragung auf andere Wohnobjekte. Es geht um Eingriffsmöglichkeiten. Jawohl, es geht um Mietpreisbremse und die Kappungsgrenzenverordnung. Die Frage ist hier insbesondere, ob es in diesem Bereich nicht doch ein wirklich scharfes Schwert gibt. Auch das wird derzeit diskutiert.
Dies ist sicherlich ein Thema, das Sie in Gänze im Ausschuss diskutieren werden und müssen. Ein einzelnes Instrument wird nicht ausreichen, um etwas auf den Weg zu bringen. Die Frage bei der Umsetzung gemeinwohlorientierter Vorhaben ist aktuell, ob zum Beispiel Konversionsgrundstücke den Kommunen deutlich unterhalb des Verkehrswertes übergeben werden könnten.
Darum geht es gerade, wenn es um die Unterstützung des geförderten Wohnungsbaus geht, insbesondere auch um Grundstücke der BImA. Die Fördermöglichkeit beträgt übrigens schon heute bis zu 80 %, die ein Grundstück unter dem jeweiligen Vergleichswert abgegeben werden darf. Wir haben das vorhin schon gehört: Wir sehen, dass es von der BImA nur sehr begrenzt ausgeschöpft wird. Wir wissen alle, dass hier noch Potenziale liegen. Da heißt es, Ihre politischen Kontakte auf Bundesebene zu nutzen, um dieses auf den Weg zu bringen.
Dass das Land bereit ist, Grundstücke verbilligt auf den Markt zu bringen und den kommunalen Wohnungsbau zu stärken, ist bekannt. Jüngst gab es ein Beispiel auf der Insel Sylt, wie wir hier wiederholt gehört haben. Diese Angebote fortzusetzen und zu intensivieren, scheint mir ein wichtiger und richtiger Ansatz zu sein.
Derzeit beraten wir sehr intensiv Kommunen, fördern sie und unterstützen sie im Alltagsgeschäft, zum Beispiel, wenn es um Pläne geht, ein kommunales Wohnungsbauunternehmen zu gründen. Kiel ist dabei, dies gerade mit einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen. Allerdings sage ich ganz offen, dass ich sehr skeptisch sehe, inwieweit die Neugründung eines kommunalen Wohnungsbauunternehmens geeignet ist, kurzfristig zur Entlastung beizutragen. Allein die Gewinnung des erforderli
chen Fachpersonals wird nach meiner Einschätzung erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, wenn es denn momentan überhaupt auf dem Markt zu bekommen ist. Die Engpässe sind uns ja bekannt. Wenn ein solches kommunales Wohnungsbauunternehmen dann gegründet ist, steht es im Grunde vor denselben Herausforderungen, die heute andere Wohnungsunternehmen auch haben: knappe Baugrundstücke, deutlich gestiegene Baukosten und hohe Auslastung der Bauwirtschaft. Die Rahmenparameter werden wir durch die Gründung eines kommunalen Wohnungsunternehmens nicht aushebeln können.
Eines dürfen wir nicht vergessen: Gehen Sie einmal in die Vergangenheit. Ich bin lange genug in der Kommunalpolitik verantwortlich tätig gewesen, um Ihnen viele Kommunen nennen zu können, die ihre kommunalen Wohnungsbauunternehmen verkauft haben, weil sie nicht in der Lage waren, sie wirtschaftlich zu betreiben. Es geht nicht nur darum, Wohnraum zu schaffen, sondern auch darum, den Wohnraum in einer für die Gemeinde wirtschaftlichen Art und Weise zu betreiben.
Viele Gemeinden haben ihre Unternehmen verkauft. Ich habe andererseits sehr gute Erfahrungen mit privaten Wohnungsbauunternehmen gemacht, die sich ihrer sozialen Verantwortung und ihrer Verantwortung für die Gemeinde sehr wohl bewusst sind und dafür arbeiten.
(Beifall CDU und FDP - Werner Kalinka [CDU]: Sehr gut! - Beate Raudies [SPD]: Vonovia zum Beispiel, wo die Menschen wochenlang ohne Heizung sitzen! - Zuruf Dennys Bornhöft [FDP])
- Sie werden für jede Sorte zig Beispiele finden, das will ich nicht in Abrede stellen. Es wird schlechte und gute Beispiele geben.
Aber, meine Damen und Herren: Ich glaube nicht, dass die Lösung in der Schaffung eines zusätzlichen Players liegt. Damit hätten wir zwar einen zusätzlichen Spieler geschaffen, aber nicht das Grundproblem beseitigt. Außerdem dauert es eine enorme Zeit, bis dieses Unternehmen dann überhaupt auf dem Markt ist, bis sie es eingeführt haben. Die Vorlaufkosten gehen voll zulasten der Kommunen. Das wird auch eine Frage der Kommunen sein.
Herr Minister, zunächst einmal vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich muss Ihnen aber widersprechen: Das ist ein ganz entscheidender Teil der Lösung. Ich kann Ihnen nicht folgen. Das Argument, die Gründung neuer kommunaler Wohnungsbaugesellschaften trage nicht zur Entspannung bei, ist für mich nicht durchschlagend. Man könnte auch - das sieht unser Antrag auch vor - bereits bestehende Gesellschaften stärken und Kooperationen ausweiten.
Ich bin bei Ihnen, dass das allein nicht zur Bewältigung des Problems ausreicht. Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften aber jetzt so darzustellen, als wenn sie kein Hebel wären, um den Druck zu entschärfen, Kommunen so zu stärken und bezahlbaren Wohnungsbau voranzubringen, ist für mich kein durchschlagendes Argument. Ich habe in meiner Rede und in meinen anderen beiden Reden ausgeführt, welche Hebel es dort gibt. Von Ihnen als versiertem ehemaligen Kommunalpolitiker und jetzigem Kommunalminister weiß ich, dass Sie es besser wissen. Ich erwarte, dass Sie dies hier einmal in dieser Deutlichkeit ausführen.
Natürlich ist es ein gemeinsames Spiel, ein Wechselspiel mit vielen Playern. Dazu gehören die Investoren - das habe ich gesagt -, dazu gehören auch andere. Jetzt aber die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften außen vor zu lassen und nicht als möglichen Hebel darzustellen, finde ich grundlegend falsch.
- Ich nehme das gern auf. Kommunale Wohnungsunternehmen sind ein Hebel. In dem Antrag wird es aber so dargestellt, als wenn wir damit das Problem lösen könnten. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass die Lösung des Problems nicht in der Schaffung kommunaler Wohnungsunternehmen zu sehen ist.
Das kann in der Betrachtung ein Baustein sein, wenn eine Kommune bereits ein intaktes Unternehmen hat. Aber manche Kommunen diskutieren unter der Prämisse: Wenn wir jetzt ein kommunales Wohnungsbauunternehmen gründen, ist das Problem beseitigt. - Mit Verlaub: Das glaube ich nicht. Die Erfahrung der Vergangenheit hat gezeigt, dass das allein dazu nicht ausreichen wird.
Das suggeriert der Antrag auch nicht. Der Antrag führt ein Lösungsbeispiel auf. Dazu gehören eben auch die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Wenn wir das in einem Dreiklang betrachten wollen, muss man diesen Aspekt sehr wohl mitdenken und dort die Kommunen stärken. Ich wüsste nicht, dass die Kommunen behaupteten, es wäre das einzige Steuerungsinstrument. Es ist aber eben auch ein entscheidendes Instrument, wenn die Kommunen sonst keine Steuerungsinstrumente mehr haben.
Ich entnehme der Debatte, dass dies so mitgedacht werden soll. In der Tat kann man beide Anträge zusammenführen und zu einem gemeinsamen Antrag kommen, der das dann voranbringt. - Vielen Dank.
- Ich habe zu Anfang den Riesenstrauß an erforderlichen Maßnahmen genannt. Aus der Debatte habe ich mitgenommen, dass Sie sich sehr wohl einig sind, dass dies nicht hier im Plenum mit einem einfachen Beschluss geregelt werden kann, sondern eine intensive Beratung in den Fachausschüssen erfolgen wird. Dort werden sicherlich auch die Perspektiven eines kommunalen Unternehmens versus die vielen anderen Bausteine diskutiert werden.
sen. Die Frage nach Flächen und den Wachstumspotenzialen sowie nach neuen, innovativen technischen Möglichkeiten wird ein grundlegender Baustein sein. Sie - dieses Haus und die Landesregierung - haben Fördergelder in erheblichem Umfang für neue Wege, aber auch für klassische Förderung von Bauvorhaben bereitgestellt. Dies wird ein ganz wichtiger Zukunftsbaustein sein, denn ohne diese finanzielle Unterstützung wird es nicht zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums kommen können.
Insofern, meine Damen und Herren, ist es unser gemeinsames Ziel, Wohnraum zu schaffen. Bei dieser Aufgabe wollen wir als Land helfen. Nicht das Land allein wird dieses schaffen, sondern wir wollen helfen.
Lassen Sie mich einen allerletzten Punkt aufgreifen, der als aktuelle Forderung oft genannt worden ist: Es geht um den wohnungsbaulichen Entwicklungsrahmen. Viele gerade kleinere Orte sagen, sie hätten ihren wohnungsbaulichen Entwicklungsrahmen ausgeschöpft und könnten nicht mehr bauen. Wir werden im Rahmen der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans spätestens im vierten Quartal dieses Jahres zu einer Überarbeitung des Landesentwicklungsplans kommen, dieses Thema völlig neu justieren und den Gemeinden wieder das gesamte Volumen, das in den Plänen enthalten ist, zur Verfügung stellen.
Wir haben heute das Instrument der Kooperation, das Denken in Räumen. Ich hoffe, dass dieses Instrument weiter praktiziert wird. Denn wir werden nicht in der Addition der 1.110 Gemeinden, sondern nur in Kooperation das Thema Wohnen und damit verbundene Infrastrukturen lösen. Wir werden das technische Instrument der neuen, zusätzlichen Entwicklungsräume spätestens im vierten Quartal im Landesentwicklungsplan geregelt haben.
Summa summarum: An Unterstützung des Landes mangelt es im Wohnungsbau nicht. Wir brauchen aber aktive Partnerinnen und Partner, um diese Aufgabe zu lösen. Wir brauchen auch die Bereitschaft in den Kommunen, neu und anders zu denken. Das ist wichtig, und das wird auch die Diskussion im Ausschuss und im Plenum in der Zukunft bringen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. - Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um 4,5 Minuten überzogen. Diese Redezeit stünde nun allen Fraktionen zur Verfügung. Ich sehe aber, dass keine Fraktion davon Gebrauch machen möchte. - Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/462 sowie den Alternativantrag Drucksache 19/478 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Abgeordneten Jette WaldingerThiering vom SSW das Wort.
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie erinnern sich an unser Bibliotheksgesetz von 2016.
Damit haben wir - damit meine ich allen voran unsere damalige Ministerin Anke Spoorendonk - unsere Bibliotheken mit dem ersten Büchereigesetz in der Geschichte des Landes gestärkt.
In Schleswig-Holstein haben wir 106 hauptamtlich geleitete Standortbüchereien, 13 hauptamtlich geleitete Fachbüchereien, 37 neben- und ehrenamtlich geleitete Büchereien und schließlich unsere Fahrbüchereien, insbesondere in ländlichen Gebieten. Für die hatten wir damals schon für Verbesserungen gesorgt. Wir vom SSW wollen diese Verbesserungen konsequent fortsetzen, und zwar mit einer kostenfreien Entleihe.
Wir meinen es mit diesem Gesetzentwurf sehr ernst, und deswegen wiederholen wir unsere Forderung nun auch schon seit einem Jahr. Da darf man selbst als SSW ruhig einmal etwas pathetisch wer