Da gibt es eine Achse Schleswig-Holstein - Bayern, das kommt ja nicht allzu häufig vor. Aber es ist beruhigend, dass die Kollegin Hummel aus Bayern das Problem ähnlich sieht. Bei uns arbeiten - das hat die Kollegin Bohn erwähnt - neben dem Marien-Krankenhaus auch das DRK-Krankenhaus in Ratzeburg entsprechend.
Nach Einschätzungen meines Hauses kommen kurzfristig - das möchte ich betonen, weil ich nachher noch die langfristigen Lösungsmöglichkeiten darlege - aus unserer Sicht zwei systemkonforme Lösungen in Betracht. Das ist einerseits die Neubewertung der berühmten EBM-Ziffer 08411. Damit werden die Betreuung und Leitung einer Geburt geregelt. Hier wäre die Berücksichtigung der aktuellen Kosten für die Haftpflichtversicherung von geburtshilflich tätigen Belegärzten einzubeziehen. Dies könnte, das hat der Kollege Meyer kurz angerissen, dazu führen, dass Belegärzte, die sehr viele Geburten betreuen, eine erheblich größere Refinanzierung ihrer Haftpflichtprämie erfahren als die Ärztinnen und Ärzte mit weniger Geburten. Eine solche Regelung ist also nicht ganz unproblematisch.
Alternativ wäre die Einführung eines Sicherstellungszuschlages denkbar, der zur Ergänzung des Honorars für geburtshilfliche Tätigkeiten zur Finanzierung der Haftpflichtversicherung dient. Dieser könnte quartalsweise abrechenbar sein und analog zur Regelung bei den Hebammen an eine bestimmte Zahl von Geburten und selbstverständlich an die Einhaltung von Qualitätsvorgaben gekoppelt sein.
Zweitens komme ich zu den langfristig tragfähigen Lösungen, die wir aus meiner Sicht schaffen müssen, auch wenn wir im Zweifel bereits kurzfristig handeln müssen. Wir hatten bereits über die Problematik der steigenden Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen sowie für die in der Geburtshilfe tätigen Ärztinnen und Ärzte gesprochen. Hier sollten neue und im Zweifel ergänzende Möglichkeiten der Absicherung überprüft werden.
Bei diesem Thema ist dann in jedem Fall der Bundesgesetzgeber gefragt. Die im Antrag angesprochene Möglichkeit einer Konkretisierung beziehungsweise die Klarstellung der bundesrechtlichen Regelung dahin gehend, dass eine anteilige Bezuschussung oder die Kostenübernahme der Berufshaftpflichtprämien der in der Geburtshilfe tätigen Belegärzte durch Kliniken rechtlich unbedenklich
ist, wird durch unser Haus gerade geprüft. Auch in diesem Fall müsste letztlich der Bundesgesetzgeber mit einer entsprechenden Klarstellung tätig werden.
Zum Änderungsantrag der Sozialdemokraten: Ich begrüße den Änderungsantrag, das will ich ausdrücklich sagen, dass hier eine weitere Option ins Spiel gebracht wird.
Ich habe extra noch einmal im Protokoll - Drucksache 18/8426 des Deutschen Bundestages - nachgesehen. Wie ich dabei feststellen kann, sind Sie bei diesem Punkt ja offener, Frau Kollegin Pauls, als es die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion damals waren.
Es ist aber jetzt über ein Jahr her, das war im Mai 2016. Ich kann da nur sagen: Alles, was hilft, alles was eine diskussionswürdige Grundlage ist und uns weiterbringt, ist gut.
Am Ende, das will ich auch abschließend sagen, gibt es überhaupt kein Vertun. Die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes in der Geburtshilfe, und vor allem eines mit einem hohen qualitativen Standard, darf, soll und wird nicht am Geld scheitern. Ich bin ganz sicher, dass genau das nicht das Problem sein wird. - Ich bedanke mich herzlichen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich gehe davon aus, dass die doppelt in Anspruch genommene Redezeit durch den Vertreter der Landesregierung von den Fraktionen nicht in Anspruch genommen wird.
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist beantragt worden, in der Sache abzustimmen. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/417, abstimmen. Wer dem zustimmen wir, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist dann einstimmig so beschlossen.
Ich lasse dann anschließend über den Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/380, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch das ist einstimmig so beschlossen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanz- ausgleichsgesetz - FAG)
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht, wie ich sehe. - Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile für die SPD-Fraktion Frau Abgeordneter Beate Raudies das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich bemühen, heute nicht so laut zu reden, weil es gestern andeutungsweise hieß: Wer schreit, hat unrecht. Ich habe mir wegen des Schaulaufens auch ein bisschen Mühe mit meiner Kleidung gegeben. Ich hoffe aber, wir kommen trotzdem zu einer guten Debatte, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, wir nehmen Sie beim Wort.
Im Wahlkampf haben sowohl die FDP als auch der Ministerpräsident versprochen, dass die Kommunen soweit finanziell entlastet werden, dass sie auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten können. Wir haben es gestern lang und breit diskutiert, der Beschluss ist gefasst, aber der im Koalitionsvertrag versprochene finanzielle Ausgleich wird trotz sprudelnder Steuereinnahmen mit dem fadenscheinigen Argument, dass die FAG-Reform abgewartet werden muss, auf den Sankt-NimmerleinsTag verschoben.
Eine echte Wahlmöglichkeit haben daher zunächst wohl nur Kommunen, die ohnehin über eine gute Finanzausstattung verfügen, es sei denn, sie verzichten auf anderes. Kommunen, die durch Haushalte mit geringeren Einkommen oder durch eine schlechte Gewerbestruktur geprägt sind, müssen wahrscheinlich auch zukünftig ihre Einwohner durch Straßenausbaubeiträge belasten, oder sie verzichten auf die Zuschüsse für die Kindergärten, das Feuerwehrauto oder den Schulbau.
Pünktlich zur Kommunalwahl werden damit gerade die finanzschwachen Städte und Gemeinden im Regen stehen gelassen. Sie sollen jetzt die Wahlversprechen von Schwarz-Gelb bezahlen, obwohl sie dazu oft gar nicht in der Lage sind. Es besteht also
die nicht zu unterschätzende Gefahr, dass sich die Schere zwischen armen und reichen Kommunen weiter öffnet. Das ist, und das habe ich gestern schon gesagt, politische Zechprellerei, meine Damen und Herren.
In einem Interview in der „Landeszeitung“ vom 12. Dezember 2017 hat die Frau Finanzministerin erklärt, die Debatte um die Ausbaubeiträge sei von den Kommunen angestoßen worden. Da widerspreche ich Ihnen, Frau Finanzministerin. In der Anhörung im Innenausschuss haben alle Vertreter der kommunalen Landesverbände noch einmal ausdrücklich und zum wiederholten Mal darauf hingewiesen, dass die Abschaffung der Erhebungspflicht keine kommunale Forderung sei. Weiterhin verweist die Finanzministerin in dem Interview darauf, dass die Kommunen natürlich von den deutlich besseren Steuereinnahmen des Staates profitieren würden. Das soll heißen, in den Kommunen sei ausreichend Geld vorhanden. Aber wie kommt es dann, Frau Finanzministerin, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein in 2016 ein Finanzierungsdefizit von 39 € je Einwohner ausweisen? Nach wie vor entwickeln sich die Kommunalfinanzen in Schleswig-Holstein gegen den Bundestrend. Meine Damen und Herren, deshalb sind die Forderungen der Kommunen auch berechtigt, und wir unterstützen sie.
Sie fallen nicht vom Himmel. Wir haben gestern lang und breit darüber diskutiert, wer wann was versprochen hat. Um die Debatte von gestern aufzugreifen, will ich sagen: Uns geht es nicht um eine Eins-zu-eins-Kompensation, aber das, was den Gemeinden durch den Verzicht auf Ausbaubeiträge entgeht, muss ausgeglichen werden. Wer nicht frei entscheiden kann, kann nicht gestalten, hat der Kollege Holowaty gestern gesagt. Aber wer kein Geld hat, kann auch nicht gestalten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Nun werden Sie sicherlich gleich erwidern, dass Sie die Finanzierung im Rahmen der Neuordnung des FAG regeln wollen, und weil das mit der Neuregelung des FAG so furchtbar kompliziert sei, Sie das auf die Schnelle nicht leisten können. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, da sind wir Ihnen gern behilflich. Eine Förderung von kommunalen Straßenausbaukosten als Ausgleich für wegfallende An
liegerbeiträge könnte sofort in das FAG bei den zusätzlichen Zuführungen aufgenommen werden, die es ja jetzt schon für die anderen Infrastrukturlasten wie Kitas, Schulsozialarbeit und Frauenhäuser gibt.
- Das wäre ganz einfach. Diese sind nämlich von dem Rechtsstreit um die richtige Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Land und Kommunen gar nicht betroffen. Die FDP hatte zum Haushalt 2017 dafür 40 Millionen € beantragt und hielt das finanziell für machbar; unter ganz anderen finanziellen Voraussetzungen.
Im Haushalt 2018 steigen die Einnahmen nun um über 600 Millionen € an. Dann sollte das jetzt doch erst recht machbar sein. Oder ist das alles anders, wenn man einmal gewählt ist?
Ich beantrage die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Finanzausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss. Ich freue mich auf eine spannende Debatte im neuen Jahr und wünsche allen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ein bisschen enttäuscht darüber, dass uns heute nicht der Kollege Kai Dolgner die Tiefen und Feinheiten des Gesetzentwurfes erläutert hat,
aber im Grunde war ja gestern schon in der Debatte zu den Straßenausbaubeiträgen wie auch bereits am Mittwoch in der Haushaltsdebatte alles zu diesem Gesetzentwurf gesagt, und zwar lang und breit, wie die Frau Kollegin Raudies es mehrfach betont hat. Insofern will ich mich auf drei ganz kurze Anmerkungen beschränken:
Erstens. Ein Konnexitätsanspruch der Kommunen für das gestern vom Landtag mit einstimmiger Mehrheit beschlossene Gesetz zur Neuordnung der Gemeindeordnung und zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge besteht nicht. Das sieht offen
sichtlich auch die SPD so, ansonsten hätten wir dieses Thema gestern mitberaten und nicht in zwei getrennten Debatten. Sie hätten es als Änderungsantrag oder als Ergänzungsantrag zum gestrigen Gesetzentwurf einbringen können.
(Vereinzelter Beifall CDU, Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Oli- ver Kumbartzky [FDP] und Jörg Nobis [AfD])