Der Ball liegt bei den Kommunen, die Entscheidung zu treffen, weiterhin Beiträge zu erheben oder über Alternativen nachzudenken. Die Kommunen entscheiden, welche Straßen saniert werden. Die Kommunen entscheiden nun auch darüber, wie sie die Vorhaben finanzieren. Dies ist das gemeinsame Verständnis in unserer Koalition. Die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP haben dies dankenswerterweise nach der Anhörung bereits sehr deutlich gemacht.
Aus meiner Sicht ist allerdings nicht ganz nachvollziehbar, wie der Kelch nun weitergereicht wird. Die Anliegerinnen und Anlieger sollen es nicht zahlen, weil es die Einzelnen zu sehr belastet. Die Grundsteuer soll oder kann es auch nicht richten. Überhaupt, Steuererhöhungen werden insgesamt abgelehnt. Das ist eine Milchmädchenrechnung. Irgendjemand muss es bezahlen. Landesgelder sind übrigens auch Steuergelder, die von Menschen mit ihrer täglichen Arbeit erwirtschaftet werden.
Monika Heinold ist nicht Sterntaler, der eine milde Gabe aus dem Himmel ins ausgebreitete Kleid fällt, um damit die Kommunen zu segnen. Aber es ist natürlich leicht, liebe SPD, in Resolutionen in den Kommunen zu fordern, dass das Land die Straßenausbaubeiträge übernehmen soll.
Wer mehr Geld fordert, darf auch gern Hinweise geben, wo das Geld strukturell eingespart werden soll: Bei der Bildung? Bei den Landesstraßen? Beim Personal? - Da ist keine Luft. Im Gegenteil, wir bräuchten mehr Geld für dringende Projekte, mehr Mittel für Inklusion, gebundene Ganztagsschulen, bessere Bezahlung für Erzieherinnen und Erzieher, A 13 für Grundschullehrkräfte, Kultur, Tierheime und vieles mehr. Die Wunschliste ist lang.
muss sich auch die Frage gefallen lassen, ob dann auch das Land über die Prioritäten und den Umfang der Instandsetzung der Straßen entscheiden soll.
In der Anhörung wurde deutlich, dass es eine Anspruchshaltung der Anliegerinnen und Anlieger gegenüber der Kommune geben kann, wenn das Land die Beiträge übernimmt. Dann reicht der unbefestigte Bürgersteig nicht mehr, der im Moment für die Anliegerinnen und Anlieger noch okay ist, weil sie sonst Straßenausbaubeiträge zahlen müssten. Nein, dann würde vielleicht gefordert, dass nun aber ein gepflasteter Gehweg kommen muss. Die Nachbarstraße hat ihn ja auch. Die Diskussionen vor Ort wären also nicht vom Tisch.
Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist mühsam. Es gibt viele Auseinandersetzungen. Aber das wurde in der Anhörung auch deutlich - im Prinzip funktioniert das System. Die Kommunen haben schon jetzt die Möglichkeit der Entlastung von Eigentümerinnen und Eigentümern, zum Beispiel durch Verrentung auf 20 Jahre, Stundung, Extralösungen für Eckgrundstücke und wiederkehrende Beiträge.
In Rheinland-Pfalz, wo die Regelung zu wiederkehrenden Beiträgen schon länger besteht, nutzen dieses Instrument weit mehr als 50 % der Gemeinden.
Auch die Erhöhung der Grundsteuer sehe ich weiterhin als eine mögliche Maßnahme, um die Last auf viele Schultern zu verteilen.
Die Kommunen bekommen durch unsere Gesetzesänderung mehr Entscheidungsfreiheit. Ich bin mir sicher, sie nutzen sie verantwortungsvoll. Für populistische Forderungen auf Abschaffung ohne Gegenfinanzierung oder auf Übernahme der kompletten Kosten durch das Land ist das Thema zu wichtig. - Vielen Dank.
(Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD] - Birte Pauls [SPD]: Was schert mich mein Geschwätz von gestern? - Weitere Zurufe)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Trotz der hohen Emotionalität, die dieses Thema nun offensichtlich bei uns allen auslöst, möchte ich mich zunächst bei der SPD bedanken. Bisher gab es immer die Diskussion darüber: Sollen Straßenausbaubeiträge überhaupt abgeschafft werden, sind sie vielleicht gut? Da hat die SPD in den letzten Tagen, wenige Monate nach ihrer Abwahl, auf ihrem Parteitag eine wunderbare 180-GradWende hinbekommen. Der Kollege Tobias Koch hat gerade eben darüber Spekulationen angestellt, dass es an den Wahlergebnissen der SPD liegt. Ich habe gerade den Zwischenruf von der SPD gehört: „Quatsch!“. - Dann freut es mich umso mehr, dass Sie da inhaltlich von dem überzeugt wurden, was wir hier gebracht haben.
Ich danke Ihnen ausdrücklich für die Einsicht. Nach nur fünf Jahren massiver Bürgerproteste, unzähliger Gerichtsverfahren, unzähliger Petitionen haben Sie endlich eingesehen, dass die Straßenausbaubeiträge keine geniale Form der Finanzierung sind, sondern eine Quelle steter Probleme, steten Ärgers,
eine Quelle für existenzgefährdende Situationen für Bürger und übrigens auch ein für die Kommunen oftmals unglaublicher Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand. Daher an dieser Stelle durchaus für diesen Teil meinen Respekt.
Sie haben in den Ausführungen der Finanzministerin gestern Morgen allerdings auch gehört, welche enormen Entlastungen und Unterstützungen die Kommunen in verschiedenen Themengebieten bereits in Kürze - bereits im nächsten Jahr - bekommen werden.
Ich gehe davon aus, dass es bereits Anfang des kommenden Jahres intensive Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden und auch eine ganze Reihe von interessanten Lösungen geben wird. Das heißt: Die Regierungskoalition kümmert sich
sehr wohl darum, dass sich die Finanzlage der Kommunen nachhaltig verbessert. Das heißt auch: Die finanziellen Spielräume der Kommunen werden steigen. Wir wissen aber auch alle,
dass weder das Land noch die Kommunen, da seien wir ganz ehrlich, auf Geldspeichern à la Dagobert Duck sitzen. Kommunalpolitiker überall im Land fordern immer wieder mehr Freiheit für die Kommunen, mehr Entscheidungsmöglichkeiten. Das geben wir ihnen mit dieser Neuregelung des Gesetzes.
Sicher, das erfordert Dialog mit den Bürgern. Das erfordert das Setzen von Prioritäten, das erfordert Kompromisse. Jetzt kommt das Schlimmste: Am Ende des Tages erfordert es von den kommunalen Vertretungen auch Entscheidungen.
Wir wollen, dass die Kommunen ihre eigenen Prioritäten setzen können. Das ist hierbei eine wichtige Aussage. Auch wenn wir konjunkturell im Moment viel mehr Geld haben als in früheren Jahren, das Motto „Wir wollen alles, und das sofort“ - das scheint mir ein bisschen Ihr Motto zu sein -, ist trotzdem nicht richtig. Das Geld fällt nicht wie Manna vom Himmel.
Aber die Finanzlage wird sich gerade auch bei den Kommunen, wie wir eben schon gesehen haben, verbessern. Sie wird sich auch gerade dann verbessern, wenn wir das FAG, das Finanzausgleichsgesetz, reformieren werden. Ich gebe offen zu: Ich würde diese Reform des Finanzausgleichsgesetzes auch gern schneller vornehmen.
- Danke, Herr Habersaat, genau das ist es: Warum machen wir es nicht? - Das Finanzausgleichsgesetz heute ist nicht verfassungskonform.
Wie man es nicht verfassungskonform macht, da haben Sie Erfahrungen. Um das aufzuräumen, wird es ein paar Minuten Zeit brauchen. Deshalb kann es leider nicht sofort gemacht werden. Wir werden also ein verfassungskonformes FAG schaffen, und damit werden die Kommunen noch besser in die Lage versetzt, ihren vielfältigen Aufgaben von Kita bis zum Straßenbau nachzukommen. Das ist aber, wie gesagt, noch ein gutes Stück Arbeit.
Ich bin mir sicher, dass nunmehr viele Gemeinden und viele Bürger von der Aufhebung der Pflicht zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge profitieren
werden, sei es, dass mit dem Geld der Bürger sensibler umgegangen wird, sei es, dass sich die Gemeinden bereits im Vorfeld um die Instandhaltung kümmern, sei es, dass die Straßenausbaubeiträge in vielen Gemeinden tatsächlich abgeschafft werden. Profitieren können Gemeinden auch dadurch, indem sie eine ernsthafte Diskussion über Art und Umfang des Ausbaus von Gemeindestraßen oder der Beteiligung von Bürgern bei besonderen Wünschen an bestimmte Straßen entsprechend einbringen. Das macht mehr Bürgerbeteiligung auch und gerade bei Wirtschaftlichkeitsüberlegungen übrigens möglich.
Für alle diese Diskussionen ist Entscheidungsfreiheit die unmittelbare Voraussetzung. Wer nicht frei entscheiden kann, kann auch nicht gestalten. Es kann sein, dass es die eine oder andere Gemeinde gibt, das gebe ich auch zu, die von dieser Aufhebung nicht unmittelbar profitieren kann. Was für eine merkwürdige Einstellung wäre es aber nun, Verbesserungen für viele abzulehnen, weil sich möglicherweise für einige wenige nichts ändert.
Das wäre die klassische Neiddebatte. Lassen Sie uns daher den ersten Schritt gehen. Wir haben im Koalitionsvertrag klar vereinbart, dass die Neufassung des FAG den kommunalen Straßenbau ausdrücklich berücksichtigt. Somit wird die Abschaffung der Erhebungspflicht ihren Niederschlag in der zukünftigen Finanzausstattung der Gemeinden finden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.