Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe SPD-Fraktion, ich bin Ihnen ehrlich dankbar für Ihren Antrag, weil wir dadurch die Gelegenheit bekommen, noch einmal darzustellen, was wir uns als Koalition in Sachen Windenergie in Zukunft vorstellen. Dazu komme ich gleich. Ich bin Ihnen
aber vor allem dankbar für den Antrag, weil Sie damit noch einmal eindrucksvoll dokumentieren, welches Ihre Pläne bei der Windenergie sind.
Sie würden gern, wenn Sie gedurft hätten, das Planungsverfahren ohne Änderung, ohne neues Denken und ohne Rücksicht auf die Bevölkerung, den Natur- und Artenschutz sowie die weiteren Rahmenbedingungen durchdrücken. Mit Ihnen wäre es zu einem Windenergieausbau mit der Brechstange gekommen. Ich bin wirklich froh und glücklich, dass die Wählerinnen und Wähler dem am 7. Mai 2017 einen Riegel vorgeschoben haben.
Was waren das noch für große Worte von Ministerpräsident Torsten Albig im Dezember 2016 beim Start des Beteiligungsverfahrens! Er sprach von der größten institutionalisierten Bürgerbeteiligung in der Geschichte des Landes.
Die Bürger hatten jetzt sechs Monate Gelegenheit, im Internet Einblick in die Pläne und Kriterien zu nehmen, und sie konnten das dort online kommentieren. Davon wurde Gebrauch gemacht. Es gab rund 6.500 Stellungnahmen zu Ihren Plänen.
Sie wollen jetzt mit Ihrem Antrag Tempo reinbringen. Damit lassen Sie die Worte Ihres ehemaligen Spitzenkandidaten vollkommen zur Makulatur werden. Denken Sie einmal darüber nach!
Herr Hölck, Sie werfen der neuen Landesregierung vor, sie bringe die Energiewende ins Stocken. Dazu fällt mir ein Zitat von Gustav Heinemann ein: Wer auf andere mit dem ausgestreckten Zeigefinger zeigt, der deutet mit drei Fingern seiner Hand auf sich selbst.
Genauso ist es. Ich werde Ihnen einmal die drei Finger erklären, die auf Sie selber zeigen. Sie versuchen, davon abzulenken, was Sie in den letzten Jahren versäumt, unterlassen und verbockt haben.
Sie haben versäumt, die Bürger mitzunehmen, und Sie haben Windkraftbefürworter zu Windkraftkritikern gemacht.
Die Bürgerinitiativen und Volksinitiativen belegen das. Vorschläge von CDU und FDP, die wir hier im Plenum diskutiert haben, zum Thema Bürgermitbestimmung und zu neuen Kriterien wurden von Ihnen immer direkt vom Tisch gewischt. Sie haben nicht einmal eine Ausschussüberweisung zugelassen.
Unterlassen haben Sie das Thema CO2-Zertifikate. Die Bundes-SPD hätte schon längst einmal die Anzahl der zu versteigernden CO2-Zertifikate verkleinern können - wenn sie denn gewollt hätte. Sie hätte konkret etwas für den Klimaschutz tun können hat sie aber nicht -, und es gab auch keine Versuche, über den Bundesrat etwas zu verändern.
Dann gab es noch das EEG-Reförmchen des damaligen Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel. Das ist aus Sicht der Windkraftbranche - fragen Sie die Leute gern einmal - verbockt worden. Mir ist da nichts von Jubelstürmen bekannt.
Darüber hinaus - das ist schon erwähnt worden haben Sie dem Offshore-Sektor durch den GabrielDeckel massiv geschadet. Ich bin froh und dankbar, dass die Jamaika-Koalition in Sachen Offshore eine ganz klare Position hat: Wir setzen uns für eine Erhöhung des Kapazitätsdeckels im Wind-auf-SeeGesetz von 15 GW auf mindestens 25 GW im Jahr 2030 ein. Für eine erfolgreiche Energiewende muss der Ausbau der Offshore-Windenergie dynamischer vorangetrieben werden.
Damit bin ich bei den Plänen der Jamaika-Koalition. Ich komme vom Gestern zum Heute, zur Zukunft. CDU, Grüne und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein mit Augenmaß fortzusetzen und mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Wir wollen darüber hinaus die Sektorenkopplung deutlich voranbringen und Abschaltkosten deutlich verringern.
Nach der Anhörung wird intensiv geschaut, die Stellungnahmen werden ausgewertet, und dann werden noch der eine oder andere Punkt überarbeitet. Dabei werden auch Kriterien überprüft, um größtmögliche Akzeptanz vor Ort zu erzielen. Wohnsiedlungen sollen im Einklang mit den Energie- und Flächenzielen und unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen entlastet werden.
Meine Damen und Herren, Sie wissen: Windkraftanlagen werden immer größer. Um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, soll daher zusätzlich zu den bestehenden Mindestabständen ein neues Kriterium für die Genehmigung verankert werden.
Im Außenbereich soll der Mindestabstand das Dreifache der Anlagenhöhe bis Rotorblattspitze sein, bei Siedlungen das Fünffache. Das bedeutet also, dass für den Innenbereich nur noch für Anlagen bis zu einer Höhe von 160 m der alte Abstand von 800 m gilt. Da die Durchschnittshöhe der genehmigten Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein rund 170 m beträgt, bedeutet die 5-H-Regel in fast allen Fällen eine Erhöhung des Mindestabstands.
Das gilt vor allem für Windkraftanlagen an der Ostküste und im Binnenland, die in der Regel deutlich höher sind, im Schnitt 190 bis 200 m. Hier stellt sich das so dar, dass der Abstand zu einer 200 m hohen Anlage im Außenbereich fortan 600 m und bei Siedlungen 1.000 m beträgt, vorher waren es Ihre 400 m und 800 m. Ich finde, diese neue Regelung ist sinnvoll.
In ehemaligen Eignungsgebieten und bei Bestandsanlagen, insbesondere an den windreichen Küstenstandorten, die mit dem neuen Kriterienkatalog vereinbar sind, sollen laut Koalitionsvertrag das Repowering ermöglicht werden. Es wird eine neue juristische Prüfung eingeleitet, ob darüber hinaus weiteres Repowering von Altanlagen außerhalb der Potenzialfläche möglich ist. Hierdurch entstehende Spielräume sollen dann zur Erhöhung der Abstände zu Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion auf 1.000 m und zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich auf 500 m genutzt werden - auch das ist eine sinnvolle Regelung.
powering grundsätzlich immer dann möglich sein soll, wenn mindestens zwei Anlagen innerhalb des gleichen räumlich funktional zusammenhängenden Landschaftsschutzraums abgebaut werden, sodass eben keine zusätzliche Beeinträchtigung des Ortsund Landschaftsbilds eintritt. Dabei soll vor allem auch das Kriterium der Umfassung von Siedlungsstrukturen stärker gewichtet werden.
Wir wollen eben vor allem die guten und in der Bevölkerung akzeptierten Windstandorte in Schleswig-Holstein nutzen, um damit auch den Netzausbau auf das notwendige Maß zu begrenzen und die Energiewende nicht unnötig zu verteuern. Wir wollen auch das Kriterium der Netzanbindung bei der Ausweisung von Vorrangflächen stärker gewichten.
Den Zeitpunkt der Ausweisung der neuen Windflächen werden wir mit dem Zeitplan für die Fertigstellung der wichtigsten Stromleitungen in Schleswig-Holstein abstimmen, sodass in Gebieten mit hoher Neuausweisung von Flächen und damit verbundenen Überlastungen bestehender Netze eine weitere Entlastung einhergehen wird.
Diese eben genannten Punkte aus dem Koalitionsvertrag beziehungsweise aus dem vorliegenden Antrag von CDU, Grünen und FDP würden eben dazu führen, dass sich der Ausbau der Windenergie wieder nach Westen verschieben würde, wo eben die Akzeptanz größer, die Netzanbindung besser und der Bau von Windkraftanlagen auch aufgrund der besseren Windhäufigkeit wirtschaftlicher wäre.
Im Osten und im Binnenland würde der Ausbau durch die Synchronisation mit dem Netzausbau durchaus verlangsamt werden. Sie sehen: Wir haben also einiges auf dem Zettel.
Es ist mir wichtig zu betonen, Herr Hölck, dass wir das laufende Verfahren nicht abbrechen, sondern modifiziert fortführen. Das scheinen Sie nicht verstanden zu haben.
Natürlich gilt bis zum Abschluss der Regionalplanung wie gehabt das Moratorium. Ausnahmen werden begrenzt und können laut Koalitionsvertrag nur für Flächen erteilt werden, für die eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde und die erwartbar die Kriterien der Landesplanung erfüllen.
Es geht uns auch um das Thema Emission. Das scheinen Sie von der SPD ja gar nicht auf dem Zettel zu haben.