Protocol of the Session on December 9, 2020

Wir könnten auch bei den verschärften Maßnahmen bei Hotspots mit einem Inzidenzwert über 200 - dazu ist ja vereinbart, dass wir da mehr machen wol

len - als Land Vorgaben machen, damit klar ist, wie wir das im Land haben möchten, damit die Ministerpräsidenten, wenn sie sich treffen, das dann auch gemeinsam für die gesamte Republik vereinbaren können. Da bin ich sehr nah bei Herrn Dr. Stegner, dass man sagt: Wir schaffen überall vergleichbare Regelungen. Wenn der Inzidenzwert über 200 liegt, dann wissen wir genau, was passiert, beispielsweise muss es dann Sperrstunden geben, dann darf es keinen Alkoholausschank unter freiem Himmel mehr geben, dann muss es möglicherweise Ausgangsbeschränkungen geben, vielleicht müssen auch bestimmte Gewerbebereiche geschlossen werden. Man sollte das im Vorwege festlegen, damit die Leute wissen, worum es geht.

Meine Damen und Herren, mir liegt eines sehr am Herzen: Es gibt auch Gegenden, in denen die Lage noch relativ gut ist. Die befinden sich auch in Schleswig-Holstein. Auch da müssen wir uns überlegen, sollte es ab dem 10. Januar 2021 immer noch so sein, dass wir Gegenden haben, in denen die Zahlen nicht so hoch sind, der Inzidenzwert dauerhaft nicht über 50 liegt, Kinder- und Jugendsport, Jugendarbeit und Jugendzentren eingeschränkt wieder zu erlauben. Das wäre eine Hilfe. Gerade für die Kinder und Jugendlichen wäre es wichtig, dass sie wieder einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen können, dass sie weiterhin eine Struktur haben, dass die Eltern entlastet werden können. Das könnte zumindest in diesen Kreisen geschehen.

(Beifall SSW)

Sie sehen, es gibt genug Möglichkeiten, wo wir die Dinge, die wir bereits jetzt beschlossen haben, die akzeptiert sind, die klar sind, ein kleines bisschen schärfen können.

Es wäre der richtige Weg, dass sich die Leute endlich einmal darauf verlassen können: Bis zum 10. Januar 2021 gilt das, was jetzt gilt, manchmal gibt es eine kleine Verschärfung in der Umsetzung das ist okay -, und ab dem 10. Januar 2021 können wir uns - gern im Vorwege - wieder darüber unterhalten, ob andere Maßnahmen notwendig sind.

Immer wieder nach vier, fünf, sechs Tagen etwas Neues auf den Markt zu schmeißen, sollten wir als Schleswig-Holsteiner nicht mitmachen. Wir sind eigentlich ganz gut damit gefahren, dass wir auf Sicht, aber auch weitsichtig gehandelt haben. Das muss man der Landesregierung zugestehen. Sie hat auch oft mit uns als Opposition gemeinsame Beschlüsse gefasst. Das war immer gut; das ist immer gut; das sollten wir auch beibehalten.

(Beifall SSW und SPD)

(Lars Harms)

Am Ende geht es um Zuverlässigkeit - eine richtig schöne alte Tugend - und Nachvollziehbarkeit in der Kommunikation, sodass die Leute wissen, woran sie sich zu halten haben. Gleiches, Zuverlässigkeit und Nachvollziehbarkeit, gilt auch für die Maßnahmen. Man muss wissen, was man machen soll, und man muss es verstehen und einsehen. Es muss auch eine Einsicht dahinterstecken.

(Beifall SSW und Dr. Ralf Stegner [SPD])

Derzeit ist das bei den Maßnahmen so. Das sollten wir uns nicht immer durch wildes politisches Gerede, nur weil irgendwelche Leute aus dem Süden irgendeinen Unsinn verzapfen und ihren Laden nicht im Griff haben, versauen. - Vielen Dank.

(Beifall SSW und vereinzelt SPD)

Das Wort für die Landesregierung hat Ministerpräsident Daniel Günther. - Entschuldigung, Herr Ministerpräsident. Das ist hier übersehen worden.

Der Zusammenschluss der Abgeordneten der AfD leistet zuerst einen Beitrag - Herr Abgeordneter Schaffer. - Das stand hier nicht; pardon.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schön, dass auch die SPD nun aufgewacht ist und feststellt, dass es in Deutschland einen Souverän gibt, und zwar einen, der nicht kleinen Kindern gleicht - das waren Ihre Worte, Herr Dr. Stegner -, die von Frau Merkel und den 16 Ministerpräsidenten gesagt bekommen wollen, dass elementare Freiheitsrechte eingeschränkt bleiben, dass Fristen hierzu Schall und Rauch sind und dass weitere Einschränkungen hinzukommen werden.

Es freut mich zwar, dass Sie meinen Hinweis auf den Souverän und die Beantwortung des Parlaments vom 27. November 2020 aufgenommen haben;

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Ganz bestimmt nicht!)

die hier zur Schau getragene Entrüstung ist allerdings wenig glaubwürdig.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Ganz bestimmt nicht!)

Vorsichtiger, weil in eine Koalition eingebunden, hat sich die FDP positioniert.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

Man fühlte sich in der Beteiligung des Parlaments schon einen Schritt weiter. Herr Vogt, richtig? Ganz offenbar ist der 27. November 2020, der Tag der außerordentlichen Landtagssitzung, an Ihnen allen vorbeigegangen, ohne dass Sie zwei wirklich bedeutsame Anträge wirklich wahrgenommen haben.

Da wäre zum einen der jamaikanische Antrag, wonach der Landtag so zeitnah wie möglich über beschlossene Coronamaßnahmen informiert werden möchte und der ansonsten das Agieren der Landesregierung in der Coronakrise rundweg begrüßt. An keiner Stelle in diesem Antrag wurde eine Debatte oder gar ein Beschluss über Grundrechtseinschränkungen hier im Landtag gefordert. Sie haben der Landesregierung einen Persilschein ausgestellt und sich so eben aus jener parlamentarischen Verantwortung gestohlen, die Ihnen Verfassungsrechtler doch so unmissverständlich zugeschrieben haben.

(Beifall Jörg Nobis [AfD])

Wer sich aber parlamentarisch derart bereitwillig auf den Rücken legt, wie Sie es hier getan haben, darf sich hinterher eben nicht beschweren, wenn die Landesregierung hier wenig befriedigend handelt. Das gilt mit Ausnahme der AfD für die gesamte Opposition und die regierungstragenden Fraktionen gleichermaßen. Sie hätten sich beschweren dürfen und nur dann wären Ihre öffentlichen Statements glaubwürdig gewesen, wenn Sie dem zweiten Antrag gefolgt wären, denn dieser zweite Antrag, der Antrag der AfD, zielte eben darauf ab, dass vor jedem Kabinettsbeschluss zu Coronamaßnahmen der Landtag damit zu befassen ist. Das ist genau das, was Sie heute hier auch schon mehrfach gefordert haben.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

Bei derart weitreichenden Grundrechtseinschränkungen ist es nach unserer Auffassung das Mindeste, das Parlament einzubeziehen und Regierungshandeln zu legitimieren, und zwar jedes Mal, wenn Sie beabsichtigen, Grundrechte einzuschränken.

In einer solchen Debatte habe ich die Erwartung, dass sich geplante Coronamaßnahmen ausschließlich daran ausrichten, ob diese wirksam, geeignet und im verfassungsrechtlichen Sinne auch verhältnismäßig sind. Hier geht es eben nicht nur um die Idee, man könnte hier oder da vielleicht Coronamaßnahmen nachschärfen, sondern ich erwarte, dass auch einmal belegt wird: Wirken sie, oder warum wirken sie nicht? Daran müssen sich die Maßnahmen orientieren.

(Lars Harms)

Die Zeit der außerparlamentarischen Eilentscheidungen ist vorbei. Sie haben mit der ersten Welle ein Ende gefunden. Die Menschen erwarten nun evidenzbasiertes, angemessenes und verfassungsgemäßes Regierungshandeln, das überprüfbar, transparent und durch den Souverän zumindest mittelbar getragen ist. Das ist parlamentarische Verantwortung, und das ist auch unsere Aufgabe hier im Haus. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall Jörg Nobis [AfD] - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Coronaleugner!)

- Erzählen Sie doch nicht permanent so einen Quatsch, Herr Dr. Stegner. Von uns hat niemand Corona geleugnet.

Die Redezeit ist offensichtlich vorbei, Herr Abgeordneter.

Nunmehr hat das Wort für die Landesregierung Ministerpräsident Daniel Günther.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will am Anfang feststellen, dass der Grund, aus dem wir in Schleswig-Holstein einigermaßen ordentlich durch diese Pandemie kommen, nicht der ist, dass wir einen besonders lockeren Weg gehen, sondern dass wir einen besonderen strengen Weg gehen und den übrigens immer wieder gemeinsam miteinander verabredet haben.

Ich will zu der Diskussion hier sagen: Ja, wir haben in der letzten Woche einen Gipfel gehabt. Dort sind zwei Entscheidungen getroffen worden. Die eine ist, dass der Bund jetzt die Dezemberhilfe bis zum 31. Dezember 2020 zahlt. Die zweite ist, dass die nächsten Verordnungen bis zum 10. Januar 2021 begrenzt sein sollen.

Nun kann man mit mir darüber streiten, ob ich über den Zeitpunkt 10. Januar 2021 hätte sprechen müssen. Ich weise einmal darauf hin, dass wir keine Verordnung beschlossen haben, sondern dass wir das Regelwerk auf Bundesebene verändern. Auf Landeebene haben wir noch nicht einmal eine Verordnung vorgelegt. Deswegen kann ich an dieser Stelle nur sagen: Selbstverständlich wird das Verfahren genauso ablaufen, wie wir es vereinbart haben und wie es auch beim letzten Mal der Fall gewesen ist. Wir werden die Verordnung miteinander diskutieren. Wir werden die Opposition einbinden. Bei dieser Ministerpräsidentenkonferenz wurde

nichts beschlossen, das in irgendeiner Weise unsere Zusammenarbeit beeinträchtigt hätte.

(Zurufe: Bitte näher ans Mikro! - Die Mikro- fonanlage fällt aus)

Herr Ministerpräsident, wir klären das. Wir haben offensichtlich hier ein Mikrofonproblem.

(Zuruf SPD: Kommunikationsstörung! - Hei- terkeit)

Herr Dr. Stegner meint, meine Kommunikation kritisieren zu müssen.

Ich glaube nicht, dass das von den Sitzplätzen aus gesteuert wurde.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Wenn, dann geben wir es nicht zu! - Serpil Midyatli [SPD]: Kai kann alles! - Weitere Zurufe)

Geht es jetzt wieder?

Nein, tut mir leid. - Die Befürchtung ist, dass Herr Direktor Dr. Schliesky das jetzt selber macht.

Geht es wieder? - Bin ich wieder zu hören?

(Zurufe: Ja!)

Wo, bei welchem Punkt, gerade eben war ich noch zu hören?

(Birgit Herdejürgen [SPD]: Dass alles gut ist! - Heiterkeit)