Darum halten wir als CDU die Pferdesteuer für falsch. Darum setzen wir das um, was wir vor der Wahl gesagt haben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion über die Erhebung der Pferdesteuer ist in Tangstedt lang und heftig geführt worden. Mit Vehemenz haben sich die Freizeitreiterinnen und -reiter dafür eingesetzt, dass sie ihren Sport unbesteuert ausüben können. Am Ende hat die Gemeindevertretung die Einführung dennoch beschlossen. Die Landesregierung hat daraufhin nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der klarstellt, dass von den Kommunen eine Pferdesteuer nicht erhoben werden darf.
Wir Grüne haben uns vor der Wahl zu einem Verbot der Pferdesteuer kritisch positioniert - aus nach wie vor gültigen Gründen. Die Autonomie der Kommunen ist ein hohes Gut. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker übernehmen Verantwortung für die Gemeinde, verbringen viel Zeit mit dieser Aufgabe und bemühen sich, alle Entscheidungen im Sinne der Kommune zu treffen.
Warum haben wir uns nun entschieden, trotzdem einem Verbot der Pferdesteuer zuzustimmen? - Es war eine Abwägung zu treffen. Das hat der Innen
minister eben auch zum Ausdruck gebracht. Es war eine Abwägung zu treffen zwischen dem Recht der Kommunen, eine Steuer zu erheben, und im Interesse der vielen Reitsportlerinnen und Reitsportler im Land.
Reiten, vom Freizeit- bis zum Turniersport, wird von vielen Tausend Menschen jeden Alters in Schleswig-Holstein ausgeübt. Wir sind das Reiterland. Und es sind bei Weitem nicht nur Menschen mit hohem Einkommen, die reiten, sondern es sind zum großen Teil Breitensportlerinnen und -sportler, die in Gruppen oder einzeln ihr Glück auf dem Rücken der Pferde suchen. Kinder und Jugendliche, aber auch ältere Menschen betreiben Reitsport in ihrer Freizeit, und das wollen wir gern unterstützen.
Wir Grüne haben ein Herz für den Breitensport und können uns daher dem Argument gern anschließen, Freizeitsport nicht zu besteuern. Sport und die Verbundenheit mit der Natur wollen wir gern fördern.
Ich würde mir allerdings wünschen, dass bei so vielen Mädchen und Frauen, die diesen Breitensport ausüben, wir dann auch mehr Mädchen und Frauen im Spitzensport haben. Ich glaube, das zu erreichen, bleibt eine Aufgabe.
Es gibt allerdings einige Konsequenzen, die mit dieser Vorlage des Gesetzes verbunden sind. Es haben sich schon Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer zu Wort gemeldet. Auch dort gibt es viele, die sportliche Aktivitäten in ihrer Freizeit oder in Hundesportvereinen ausüben. Das ist aus meiner Sicht eine Frage, über die wir noch reden müssen.
Die Situation ist so, dass das Anliegen, das mit der Pferdesteuer gelöst werden sollte, nicht aus der Welt geräumt ist. Es bedarf nämlich Mittel, um Wege für Reiterinnen und Reiter zu unterhalten. Auch das Straßensäubern kostet Geld. Das ist eine Aufgabe, die die Kommunen leisten müssen.
Deshalb müssen wir sehen, dass wir die Kommunen im kommunalen Finanzausgleich so ausstatten, dass sie diese Aufgabe auch leisten können. Wir müssen ihnen ermöglichen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.
Mit dem kommunalen Finanzausgleich ist auch eine Aufgabenkritik verbunden. Das sehen wir als Chance, die Aufgabenverteilung neu zu denken, vielleicht Bürokratie abzubauen und so Mittel freizusetzen.
Eine Anmerkung zum Schluss: Bei allem Einsatz der Bürgerinnen und Bürger für ihre Position ist es völlig inakzeptabel, Gemeindevertreterinnen und -vertreter oder Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu bedrohen, unter Druck zu setzen oder sogar zu verletzen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht von den Kommunalvertreterinnen und -vertretern, mit Respekt behandelt zu werden. Dieses Recht gilt zwingend auch andersherum. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Viel Gutes und Richtiges ist von meinen Vorrednern gesagt worden. Der Minister hat schon die wesentlichen Ausführungen gemacht, deshalb will ich mich kurzfassen. Wir von der AfD unterstützen diesen Gesetzesantrag. Pferde haben in Schleswig-Holstein schon immer eine große Rolle gespielt. Waren sie zunächst Nutztiere, so dienen sie heute mehr und mehr der Freizeitgestaltung, und in dieser Funktion sind sie auch nicht mehr fortzudenken.
Zwar muss man heute nicht mehr ein Königreich für ein Pferd anbieten, aber der Pferdesport ist nach wie vor mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, besonders wenn man ein eigenes Pferd unterhält. Für viele Erwachsene, aber besonders auch für viele Kinder ist das Pferd mehr als nur ein Sportgerät. Gerade Kinder lernen durch ihren Reitsport während der Pubertät, Verantwortung zu übernehmen, und sind hierdurch in ihrer Freizeit nützlich beschäftigt.
Wer beobachtet, wie viel Zeit Kinder, besonders Mädchen, im Stall und im Gelände mit ihren vierbeinigen Freunden verbringen, der möchte diese Tiere nicht zum Objekt steuerlicher Begehrlichkei
Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Präsidentin! Wieder einmal unterhalten wir uns hier, zur Plenartagung, über eine kommunale Steuer, die in einer Gemeinde Schleswig-Holsteins eingeführt wurde, nämlich die Pferdesteuer. Das scheint die bekannteste Abgabe Schleswig-Holsteins zu sein. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll nun die Erhebung einer solchen Steuer im Land verboten werden.
Die inhaltlichen Beweggründe sind in der Begründung zum Gesetzentwurf dargestellt. Dabei wird besonders die Sozialfunktion in den Vordergrund gestellt. Das haben auch einige Redner gemacht. Dabei stellt sich natürlich die Frage, ob andere Sportarten, die sich auf Tiere beziehen, eine solche Sozialfunktion etwa nicht haben. Schließlich soll ja nur der Reitsport von einer kommunalen Steuer befreit werden. Wie steht es in diesem Zusammenhang etwa mit dem Hundesport? Auch hier finden wir eine sehr ähnliche Struktur: Hundezüchter, Hundeclubs und Freizeitgestaltung mit Hunden aller Art. Auch der gesundheitliche Aspekt oder gar der gesellschaftliche Aspekt bei Hunden lässt sich klar beziffern. Da gibt es also keinen Unterschied.
Doch zurück zu den genannten Punkten in der Begründung. Der nächste Punkt lautet: Förderung des Tourismus. Ich glaube, es ist kein Geheimnis, dass sich Touristen die Angebote vor Ort genau ansehen und eben auch danach auswählen, wohin sie ihren vierbeinigen Freund mitnehmen wollen. Für viele Hundebesitzer ist eine hundefreundliche Umgebung ausschlaggebendes Kriterium, übrigens auch für den Tagestourismus, der sich aus Schleswig-Holstein heraus ergibt. Auch hier gibt es also keinen Unterschied.
Als nächsten Punkt finden wir das Thema Gesundheit und Erholung in der Natur. Ich glaube, auch hier braucht es nicht viele Worte darüber, dass die Menschen auch mit ihrem Hund Erholung in der Natur suchen. Auch das ist Fakt, und auch hier gibt es keinen Unterschied.
Der vorletzte Punkt in dem Gesetzentwurf beinhaltet die Jugendarbeit in den Vereinen. Auch dies dürfte für Hundevereine genauso gelten.
Abschließend wird in der Begründung auf die Einkommensverbesserung der Landwirtschaft durch Pferdezucht verwiesen. Zweifelsfrei ist die Pferdezucht in der Tat ein großer Wirtschaftszweig in der Landwirtschaft, jedoch gilt das für den Faktor Hund auch. Er ist vielleicht nicht ganz so umsatzstark, was die Züchtung angeht, aber auch wir haben im Land Züchter, die Hunde züchten. Hier gibt es also auch keinen Unterschied. Wir haben auch Unternehmen, die ihr Geld mit Hundenahrung oder Hundezubehör verdienen. Der wirtschaftliche Effekt ist somit irgendwie auch gleich.
Auf all diese genannten Gründe stützt sich aber das gesamte Gesetzesvorhaben. Für uns als SSW stellt sich dies deshalb als wackelige Angelegenheit dar. Was für Pferde gelten soll, soll für Hunde unter gleichen Bedingungen nicht gelten. Das macht dieses Gesetzesvorhaben in gewisser Weise angreifbar. Zudem wird in der Begründung darauf verwiesen, dass die Einnahmen durch eine Pferdesteuer nur geringfügige Verbesserungen für die jeweilige Gemeinde mit sich führen würden. Auch das gilt für die Hundesteuer. Sie ist bei Weitem nicht die höchste Steuer, die eine Kommune einnimmt.
Abschließend bleibt deshalb festzuhalten, dass dieser Gesetzentwurf etwas unsauber daherkommt. Zudem beantwortet er die Kardinalfrage nicht: Warum und mit welchem Recht, mit welchem Paragrafen greift die Landesregierung in die Hoheit der Kommunen ein? Zurück bleiben eine Bevormundung der Kommunen sowie die Reduzierung der Handlungsund Entscheidungsmöglichkeiten. Auch hier ist die Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies eigentlich?
Im Ausschuss bleibt daher zu beraten, ob das Land einfach so in die Hoheit der Gemeinden eingreifen kann oder ob man mit diesem Gesetz vielleicht eine neue Klagewelle auslösen wird, denn - und das ist ganz wichtig - es findet sich in der Begründung des Gesetzentwurfs: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1978 sagt eindeutig, dass eine Pferdesteuer rechtens ist. Wenn man diese abschafft, dann wird es rechtlich schwierig, dies zu begründen. Da kann man nicht einfach so schlank drüber hinweggehen.
Deshalb: Die Abschaffung der Pferdesteuer ist in der Tat eine lobenswerte Angelegenheit. Das ist völlig klar. Ich habe aber die Sorge: Wenn wir dies mit dieser Begründung so durchziehen und hier kei
ne bessere rechtliche Begründung finden, dann rennen wir in eine Klagewelle der Hundebesitzer hinein. Ich glaube, diese werden ihre Klagen gewinnen. Deshalb glaube ich, dass man rechtlich noch einmal nacharbeiten muss, um zu gucken, ob man das als Landtag wirklich so beschließen kann. Da bin ich mir noch nicht sicher. Wie gesagt, die Pferdesteuer abzuschaffen, ist löblich, das ist gar keine Frage, aber dies muss auf rechtlich einwandfreie Art und Weise geschehen. - Vielen Dank.
Als Pferde- und Reiterland Schleswig-Holstein sollten wir doch besonders auf die Leistungen stolz sein, die für Schleswig-Holstein insbesondere durch den Pferdesport generiert werden. Sie finden wirklich weltweit höchste Anerkennung.
Wenn wir uns hier einig sind, und das sind wir ja, dann bleibt doch die spannende Frage: Warum besteuern wir dies? - Das ist erörtert worden. Natürlich kann man eine gewisse Sympathie dafür haben, dass sich Hundebesitzer und Hundehalter ungerecht behandelt fühlen, aber die Situation ist hier eine andere.
Ich komme zur Gemeinde Tangstedt. In der Gemeinde Tangstedt geht es eigentlich mehr um den Pferdepensionsbetrieb und um den Betreiber dieses Betriebes. Frau Raudies, anders als Sie es dargestellt haben, ist es heute so, dass dieser Betrieb steuerlich nicht mehr in den Bereich der Landwirtschaft fällt und dass die Umsatzsteuer pauschaliert wird, sondern dass dieser Betrieb umsatzsteuerpflichtig geworden ist. Alle Pferdepensionsbetriebe sind dies vor zehn Jahren geworden. Diese 19 % fließen in die Staatskasse. Davon profitiert, wenn auch nur indirekt, auch die Kommune. Das können Sie denen mit auf den Weg geben. Das ist ein wichtiges Argument. Das hat die Pferdepensionshaltung enorm verteuert, was zu entsprechenden Reaktionen und Abwanderungen führt. Das ist der erste Punkt.