Lieber Kollege Lars Harms, wenn Sie schon darüber reden, welche Aufgaben ein solcher parlamentarischer Untersuchungsausschuss hat, dann bitte ich, einen Blick ins Gesetz zu werfen. Dort steht ganz klar unter „Aufgabe und Zulässigkeit“:
„Ein Untersuchungsausschuss des Landtages hat die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber zu berichten.“
Das sind Sachverhalte. In dem Zusammenhang würde ich gern auf den Redebeitrag von dem Kollegen Weber eingehen. Herr Weber, Sie haben sich auf unsere Frage 1.3 bezogen. Diese Frage bezieht sich ausschließlich auf den Untersuchungsgegenstand Friesenhof, selbstverständlich, und zwar unter dem Artikel „Etwaige Missstände in der Kinderund Jugendhilfeeinrichtung ‚Friesenhof‘“. Da geht es darum, welche Konzeption der Friesenhof tatsächlich hatte, und es stellt sich die Frage, ob diese Konzepte des Friesenhofes denn tatsächlich den pädagogischen Standards entsprochen haben.
- Den gültigen pädagogischen Standards entsprochen haben! Ihre Fragen gehen weit darüber hinaus. Ihre Frage sagt nämlich, wir sollten untersuchen und feststellen, welche pädagogischen Standards der parlamentarische Untersuchungsausschuss befürwortet. Das ist eine ganz andere Aufgabe.
Hier geht es darum, den Sachverhalt, der gewesen ist, aufzuklären. Das ist der Umfang des Untersuchungsausschusses. Das, was Sie machen wollen, ist Arbeit, die gemacht werden muss, insbesondere parallel zum Untersuchungsausschuss gemacht werden muss, nicht erst hinterher, nicht erst, wenn der Untersuchungsausschuss fertig ist.
Das müssen wir jetzt machen. Jetzt müssen wir schauen: Wo sind die Konzepte, die wir brauchen, welche pädagogischen Hintergründe brauchen wir.
- Wozu schreiben Sie es dann hinein, wenn Sie es jetzt nicht klären wollen? Sie wollen doch warten, bis der parlamentarische Untersuchungsausschuss seine Schlussfolgerungen vorlegt. Sonst würde dieser Antrag überhaupt gar keinen Sinn mehr machen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kubicki, unsere Juristinnen und Juristen kommen zu einer anderen Einschätzung als Sie. So ist das leider oft. Wir beziehen uns konkret auf § 3 Absatz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes. Die Formulierungen, die
Jetzt komme ich zu Ihren Punkten, die Sie selbst in Ihrem Antrag stehen haben. Vielen Dank, Frau Kollegin Franzen, ich finde es ganz gut, wenn wir wieder auf die Fachebene kommen.
Punkt 1.3: Teileinrichtungen des Friesenhofs: Welche pädagogischen Standards? - Punkt 1.4: Wie war es mit den Konzeptionen?
Wir hätten ganz genauso unseren Punkt 8 als Punkt 1.5 dazwischenschieben und die anderen dann in der Nummerierung verändern können. Das wäre ganz genau auf das Gleiche hinausgelaufen, weil das doch der Knackpunkt an der Geschichte ist. Falls das, was dort geschehen ist, den pädagogischen Standards von früher vielleicht irgendwann einmal entsprochen hat, es kommt ein neues Gesetz und die Standards werden nicht angepasst, dann haben wir eine Lücke im Gesetz. Die müssen wir doch schließen. Das muss doch unser Ziel sein.
Jetzt kommen wir zu dem anderen Punkt 8.2. Auch da kann ich nur sagen: Natürlich ist es Aufgabe des parlamentarischen Untersuchungsausschusses, ganz genau zu schauen: Wenn diese gesetzlichen Änderungen da sind, wie werden sie auch eingehalten? Wie geht es in der Zukunft weiter? Ich kann Ihnen nur sagen: Wir werden bei unserem Antrag bleiben. Ich halte es für absolut wichtig und richtig, dass wir uns auf den Friesenhof beziehen, aber das, was dort passiert ist, zum Anlass nehmen zu vermeiden, dass auch in anderen Einrichtungen vielleicht irgendwann einmal so ein Problem auftritt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich bin Frau Franzen dankbar - jetzt sind schon zwei aus der Regierungskoalition Frau Franzen dankbar -, dass sie noch einmal das PUAGesetz genannt und darauf hingewiesen hat, dass die Aufgabe von Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen ist, Sachverhalte von öffentlichem Interesse aufzuklären. Was ist eigentlich das größte öffentliche Interesse in dieser Frage? - Dann
doch sicherlich der Kinder- und Jugendschutz und nichts anderes. Darauf legen wir Wert, dass wir dieses eben auch entsprechend verfolgen.
Die Kollegin Bohn hat gerade eben dargestellt: Wenn wir über pädagogische Standards reden, also das, was geschehen ist, mit dem abgleichen wollen, was eigentlich Standard sein sollte, dann muss sich dieser Ausschuss auch damit beschäftigen, was eigentlich Standard ist. Das geht gar nicht anders, weil man es sonst nicht abgleichen kann. Das ist das, was wir uns unter Punkt 8.1 mit den pädagogischen Konzepten wünschen.
Es gibt noch etwas anderes: Punkt 1.4 spricht die Frage an, wie auf Regelverstöße und Grenzüberschreitungen der Untergebrachten reagiert wurde. Das ist eine Fragestellung, die Sie aufwerfen. Wir werfen die Frage unter Punkt 8.1 auf, welche Methoden eigentlich auch bei solchen schwierigen Fällen Standard sind.
- Ja, das ist dasselbe, genau. Frau Ostmeier, Sie haben es erkannt, das ist dasselbe. Wir müssen die Methoden definieren.
Wir als parlamentarischer Untersuchungsausschuss müssen wissen, welche Methoden der Standard im Umgang mit solchen Kindern sind und ob dann Grenzüberschreitungen erfolgt sind. Genau das ist das. Das, was wir uns im Vorwege wünschen,
ist das, was Sie entsprechend wollen. Wir müssen uns als Ausschuss mit diesen Fragen auch im Vorwege beschäftigen, damit wir dann in der Lage sind, diesen Abgleich überhaupt ausführen zu können.
Herr Abgeordneter Harms, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung der Frau Abgeordneten Ostmeier?
Zunächst einmal, Herr Kollege Harms, bin ich sehr dankbar, dass Sie sich jetzt auch mit den Fragestellungen befassen, die wir dort genannt haben, und bestätigen, dass wir dasselbe sagen.
Vorher wurde schon einmal unterstellt, das Kindeswohl interessiere uns gar nicht. Wenn Sie gerade gesagt haben beziehungsweise mir beigepflichtet haben, das sei dasselbe, warum brauchen Sie die Frage 8 denn?
Offensichtlich ist Ihre Frage 8 eben doch nicht dasselbe. Offensichtlich nicht! Wenn es dasselbe ist, finde ich es sehr schade, dass wir heute, wo wir in den anderen Punkten übereinstimmen, jetzt so lange mit Ihnen debattieren und nicht zu einem gemeinsamen Einsetzungsbeschluss kommen und uns dann der Sache widmen. Denn wenn es dasselbe ist, ist es doch kein Problem, darauf zu verzichten und einfach unserem Vorschlag zu folgen.
(Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Wolf- gang Dudda [PIRATEN] - Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
- Darf ich darauf antworten? Frau Kollegin, auch darauf will ich antworten. Ich wäre auch in meinem weiteren Vortrag noch darauf eingegangen. Erstens. Unter Punkt 8.1 konkretisieren wir in der ersten Zeile das, was auch Sie gern wollen. Wir sagen nur: Wir müssen vorher schauen, was es gegeben hat, um es dann so, wie Sie es wollen, entsprechend abzugleichen.
Jetzt kommt aber der Kern der Sache. Wir sagen: vorher definieren, was Standard ist. Anhand Ihrer Fragen prüfen wir ab, ob gegen die Standards verstoßen wurde. Jetzt kommt es: Wir wollen daraus Schlussfolgerungen ziehen. Sie schreiben in Ihrem Punkt 6 nur, es seien Schlussfolgerungen darzustellen. Wir sagen: Ja, wir konkretisieren das noch in der Zielstellung, wir wollen nachher am Ende des Ausschusses - das sagt übrigens auch unser Antrag - dann eben auch schauen, welche Konzepte in Zukunft Sinn machen. Wir wollen auf die Zukunft ausgerichtet eben auch schauen, was wir für die Kinder und Jugendlichen verbessern können.
Wir können einfach nicht verstehen, warum Sie sich einer solchen Zielstellung versperren wollen. Das können wir einfach nicht verstehen, weil wir etwas für die Kinder und Jugendlichen tun wollen.
Ich möchte nur darauf antworten können. Wir versperren uns nicht. Ich glaube, wir haben hier ziemlich deutlich gemacht, dass das genau die Aufgabe ist, die hoffentlich gerade am Runden Tisch und so weiter erfüllt wird. Dies ist eine rückwirkende Betrachtung, was unter den gegebenen Bedingungen hier stattgefunden hat, wo Informationsabläufe nicht funktioniert haben.