muss auch einfließen, dass die Energiewende nur gelingen kann, wenn die Akzeptanz der Bürger vorhanden ist. Das muss auch in die Entscheidung einfließen können. Dazu müssen wir nachsteuern.
Es freut mich zu hören, Herr Energiewendeminister, dass bei den bisher vorgesehenen Ausnahmegenehmigungen offenbar in keinem Fall eine Entscheidung der Gemeinde oder der Bürger übergangen worden ist. Ich hoffe, das bleibt auch so. Gleichwohl sollten wir das so absichern.
Ich darf jetzt auf den Antrag der Fraktion der CDU zu sprechen kommen, den Sie pünktlich zur Windmesse vorgelegt haben. Nachdem der Kollege Matthiessen das Referenzertragsmodell so schön und anschaulich erklärt hat, widme ich mich vielleicht einmal der Aufgabe zu erklären zu versuchen, was vermiedene Netzentgelte für volatile Einspeiser sind. Ich glaube, das hat bisher noch niemand erklärt.
Bei dem ersten Punkt Ihres Antrags geht es darum, dass man ursprünglich davon ausgegangen ist, dass man beim Netzausbau sparen kann, wenn regenerative Energien, also zum Beispiel aus Wind oder Sonne, erzeugt werden, weil eben nicht mehr zentrale Kraftwerke die Energie verteilen müssen, sondern weil dezentral erzeugt wird. Diese sogenannten vermiedenen Netzausbaukosten oder Netzentgelte werden an die Betreiber von Windfarmen oder Fotovoltaikanlagen ausgeschüttet.
Nun haben sich aber die Verhältnisse umgekehrt. Inzwischen ist es so, dass doch so viel regenerative Energie erzeugt wird, dass man sogar Netze ausbauen muss, um den entsprechend erzeugten Strom abzuleiten. Vor dem Hintergrund macht natürlich dieser Bonus keinen Sinn mehr, weil tatsächlich keine Netzentgelte vermieden werden. Deshalb sind sich alle einig, dass dieses Verfahren abgeschafft werden sollte. Das findet sich übrigens auch schon im Weißbuch zur Energiewende. Vor diesem Hintergrund ist dieser Vorschlag natürlich, wenn auch wenig originell, trotzdem richtig.
Zum Zweiten möchte die CDU-Fraktion, dass das Referenzertragsmodell, das wir schon anschaulich erklärt bekommen haben, so erhalten bleibt, wie es heute ist. Ich sehe das ein bisschen anders als der Kollege Matthiessen. Es mag ja sein, dass die Pläne der Regierung jetzt vorsehen, sozusagen die Nachteile der windarmen Standorte überzukompensieren und sie dadurch attraktiver zu machen. Das wäre
natürlich falsch. Aber die CDU fordert ja die komplette Beibehaltung der jetzigen Regelung. Dass die jetzige Regelung im Ergebnis ertragsschwache Standorte benachteiligt, ist unstreitig.
Das heißt, es geht um die Frage: Wollen wir definitiv alles Nachjustieren ausschließen oder nicht? Dazu muss ich sagen, dass es Argumente für und gegen Änderungen gibt. Regionalpolitisch ist es natürlich klar, dass unser Vorsprung aus Sicht der CDU gegenüber den schlechter geeigneten Regionen erhalten bleiben soll. Dennoch müssen wir auch berücksichtigen, dass wir gleichzeitig in windarmen Regionen ausbauen müssen, denn es geht auch darum, die Akzeptanz für die EEG-Umlage zu erhalten. Ich glaube, das gelingt besser, wenn sie auch anderswo verstärkt zur Auszahlung kommt. Außerdem verringert es die Notwendigkeit des Netzausbaus, wenn auch an windärmeren Standorten regenerative Energien gewonnen werden.
Ja, danke, Frau Präsidentin. - Für uns ist entscheidend, welche Kosten durch dieses neue Modell entstehen würden, wie viel mehr das letztendlich den Verbraucher kosten würde. Dem würden wir gern im Ausschuss nachgehen. Insofern schließe ich mich dem Antrag an, diesen Antrag der Fraktion der CDU auch im Ausschuss weiter und näher zu beraten. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Mitglieder des CDU-Ortsverbandes Hohenwestedt. Das sind Gäste des Herrn Abgeordneten Arp. Begrüßen Sie mit mir weiter Gäste des Ortsvereins Holzdorf, von der SPD Eckernförde. Das ist dort oben quasi die Große Koalition. - Herzlich willkommen hier im Landeshaus!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Urteil des OVG Schleswig zu den Teilfortschreibungen der Regionalpläne bezüglich der Ausweisung von Windenergieflächen hat zugegebenermaßen überrascht. Für uns als SSW war es immer wichtig, dass der Ausbau der Windenergie in geordneten Bahnen verläuft. Ebenso ist klar, dass dies von übergeordneter Stelle koordiniert werden muss. Von daher war die Ausweisung von Eignungsflächen ein gutes und praktikables Steuerungsinstrument, um den Wildwuchs von Windkraftanlagen zu verhindern. Für uns war in diesem Zusammenhang immer wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort darüber entscheiden können, ob in der Gemeinde Eignungsflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden sollen, denn klar ist doch: Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger mitgenommen und beteiligt werden, kann die Energiewende gelingen.
Mit dem Urteil wurde deutlich, dass das OVG dies anders bewertet. Gemeindebeschlüsse und Bürgerbeteiligungen gegen Windkraft dürfen nicht als hartes Tabukriterium herangezogen werden. Die sachliche Abwägung hat damit Vorrang vor dem Bürgerwillen oder dem Beschluss einer gewählten Gemeindevertretung.
Damit der Ausbau der Windenergie weiter vorangebracht werden kann und nicht planlos vonstattengeht, hat die Landesregierung zügig gehandelt. Sie hat sich mit Vertretern der kommunalen Ebene und Vertretern der Windenergiebranche getroffen. Das war auch gut so, denn das weitere Vorgehen musste kommuniziert und abgestimmt werden. Daraufhin wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen: Änderung des Landesplanungsgesetzes und der Planungserlass. Mit diesen Instrumenten läuft nunmehr der Ausbau der Windenergie in SchleswigHolstein. Ich danke der Landesregierung, den kommunalen Partnern sowie den Vertretern der Windbranche, dass dieses Vorgehen so möglich gemacht wurde.
Der Bericht macht deutlich, dass die gewählten Verfahren praktikabel sind. Es zeigt sich, dass die Anwendung der Ausnahmeprüfung und das Zulassen von Ausnahmen ein gangbarer Weg sind, um Anträge zu genehmigen. Dies ist aber nur eine Übergangslösung, die erarbeitet wurde, um den Ausbau der Windenergie in geordneten Bahnen weiterzuführen. Auch wenn das Verfahren anwendbar ist, ist es nur eine Behelfskrücke. Daher ist es wichtig, dass alles dafür getan wird, dass wir auf diese Krücke verzichten können. Das heißt, die
Landesplanungsbehörde muss für den Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne das Thema Windenergie neu erarbeiten.
Dies geschieht bereits, und hier befindet sich die Landesplanungsbehörde ebenfalls im engen Kontakt mit der kommunalen Ebene. Laut Bericht der Landesregierung strebt die Landesregierung an, einen ersten Entwurf der Regionalpläne Mitte 2016 zu veröffentlichen. Sobald die Planentwürfe fertiggestellt sind, durchlaufen sie die planerischen Verfahren mit entsprechenden Informationsveranstaltungen sowie Anhörungs- und Beteiligungsverfahren.
Für den SSW mache ich deutlich, dass es für uns wichtig ist, Bürgerwille und Gemeindebeschluss in der Nachfolgeregelung zu implementieren, wenn es um Windenergie vor Ort geht. Auch wenn es nicht einfach sein wird, muss hier nach tragbaren Lösungen gesucht werden.
Fazit: Nach Bekanntwerden des Urteils hat die Landesregierung die richtigen und notwendigen Schritte unternommen, damit die Energiewende in Schleswig-Holstein weiter umgesetzt werden kann. Dafür möchte ich mich nochmals bedanken.
Noch kurz zum Antrag der CDU: Die Streichung der vermiedenen Netzentgelte und der bundesweiten Umlage wird bereits von der Landesregierung auf Bundesebene verfolgt. Der Ansatz zum Referenzertragsmodell im Antrag der CDU geht absolut in die richtige Richtung, jedoch ist dieses Thema so umfangreich, dass wir es gern ausführlicher im Ausschuss erörtern wollen. - Jo tak.
Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Jens-Christian Magnussen von der CDUFraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vom Grundsatz her ist eigentlich alles gesagt, ich will die Debatte nicht künstlich verlängern. Uns wurde aber der Vorwurf gemacht, dass wir diesen Antrag noch einmal einbringen, damit er pünktlich zur Messe eingeht, und dass wir diese Dinge eigentlich auch bilateral hätten klären können. Angesichts der Situation der Transparenz selbst bei Kleinen
Anfragen machen Anträge und öffentliche Diskussion jedoch vielleicht mehr Sinn, denn die Information, dass die Landesregierung die von uns geforderten Informationen zu dem Antrag schon intensiv vorantreibt, ist zumindest mir neu.
Ich weiß von einer Initiative oder einer Erklärung Brandenburgs im Zusammenhang mit der Diskussion über die EEG-Reform, die das Thema Netzentgelte eindrucksvoll dokumentiert und eine Position dargestellt hat. Ich gehe davon aus, dass sich Schleswig-Holstein dieser Position anschließt und den Weg dann gemeinsam mit Brandenburg beschreiten wird.
Dass der Antrag der FDP zu den Netzentgelten so lange im Ausschuss liegt, dokumentiert vielleicht auch, wie mit den Anträgen umgegangen wird. Ich hoffe, dass wir jetzt etwas Dynamik in den Prozess gebracht haben und dass wir hoffentlich einen fraktionsübergreifenden Antrag auf den Weg bringen, damit wir das Thema Energiewende wirklich mit breiter Brust weiter nach vorn tragen. Damit will ich auch schon schließen. - Vielen Dank.
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Detlef Matthiessen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Das soll gar kein Dreiminutenbeitrag werden, sondern ich habe eine Anmerkung zum Verfahren: Olaf Schulze hat es in seiner Rede schon gesagt: Wir würden beide Anträge, sowohl zum Referenzertragsmodell als auch zu vermiedenen Netzentgelten, zur weiteren Beratung an den Ausschuss überweisen. Wir haben jetzt keinen Änderungsantrag, aber wir sagen, wir können dieses Thema dort noch einmal präzisieren oder anschärfen. Nach der Debatte besteht ja im Prinzip Einigkeit.
Auch den Evaluierungsbericht würden wir gern mit dem Einverständnis des Antragstellers, ich glaube, er wurde hier als mündlicher Bericht gegeben, zur abschließenden Beratung noch einmal an den Wirtschaftsausschuss überweisen, weil wir es als einen permanenten Prozess ansehen, uns über die Fortsetzung des Windenergieausbauprogramms in Schleswig-Holstein informieren zu lassen. Das waren verfahrensleitende Bemerkungen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, die hatte das Präsidium schon antizipiert. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und schließe deshalb die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/3347 sowie den Berichtsantrag der Landesregierung Drucksache 18/3266 an den Wirtschaftsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
Betreuungsgeld verfassungswidrig: Bundesmittel den Ländern zur Verfügung stellen und Familien stärken
Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3354
Wahlfreiheit sichern - Bundesmittel den Ländern zur Verfügung stellen - Qualitativen Ausbau der Betreuungsinfrastruktur vorantreiben
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 21. Juli 2015 war ein richtig guter Tag für die frühkindliche Bildung in Deutschland