Der Ausbau der dezentralen Energien in SchleswigHolstein ist ein Teil der bundesdeutschen Energiewende. Die Kosten, die im schleswig-holsteinischen Netz als vermiedene Netzentgelte umgelegt werden, belasten die schleswig-holsteinischen Netzgebührenzahler im Moment nur im Regelungsgebiet der E.ON Hanse. Es macht keinen Sinn, auf der einen Seite zu sagen, wir leisten unseren Teil für die bundesdeutsche Energiewende. Dann muss sozusagen die Konsequenz auch sein, dass sich das in der Gebührenwälzung widerspiegelt.
Also, eine Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte und eine Umlage auf die bundesrepublikanische Ebene ist seit Langem Position der Landesregierung. Wir haben sie jetzt noch einmal in den sogenannten Weißbuch-Prozess eingespeist, also in die Stellungnahme zu den laufenden Gesetzesvorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums.
- Nur eine Nachfrage: Darf ich, wenn Sie das Anliegen unterstützen, davon ausgehen, dass es dann auch eine Übergangsregelung für Altfälle im Hinblick auf die Finanzplanung entsprechender Unternehmen und Betreiber geben soll, die das vielleicht schon einkalkuliert haben?
- Da bin ich mir nicht sicher, ob rückwirkende Beschlüsse möglich sind. Das halte ich für eher unwahrscheinlich. Außerdem ist da noch lange nichts gewonnen, sondern ich meine, wir haben 2013 erstmalig eine Initiative unternommen, die vermiedenen Netzentgelte abzuschaffen. Wir haben das Jahr 2015, und noch ist nichts passiert. Erkennbar verfolgt die Bundesregierung eine andere Strategie.
Ein letzter Punkt, der in diesem Potpourri der Energiepolitik angesprochen worden war, ist die Frage des Referenzertragsmodells. Das Referenzertragsmodell regelt, dass windstarke Standorte mit einem Effizienzanreiz zuerst bebaut werden sollen und windschwächere Standorte immer noch eine auskömmliche Rendite haben. Es ist also ein relativ kompliziertes Modell, ab welcher Windstufe welche Anlagen welche Centbeträge bekommen. Dieses Referenzertragsmodell soll novelliert werden. Der vorliegende Entwurf - ein wissenschaftlicher Entwurf, der allerdings von der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde und den sie sich insofern quasi zu eigen gemacht hat - würde zu einer erheblichen Umkehr der Anreizsysteme führen, nämlich dazu, dass die windschwächeren Standorte attraktiver werden als die windstärkeren Standorte. Das scheint ökonomisch wie energiepolitisch keinen Sinn zu machen. Insofern kann es nicht richtig sein, dass man hier das System umdreht.
Ich sehe, dass die Windkraft nicht nur in Norddeutschland ausgebaut werden soll, sondern auch in Süddeutschland ausgebaut werden muss. Wenn Schleswig-Holstein seine 300 % erneuerbaren Energien erbringt, dann sind wir immer noch nur mit 8 bis 10 % an der bundesdeutschen Stromerzeugung beteiligt. Das heißt, wir brauchen für die Energiewende, wenn wir die Ziele der Bundesregierung, bis 2050 80 bis 95 % CO2-Minderung zu erreichen, einhalten wollen, auch süddeutsche Standorte. Aber immer muss das System so gestrickt sein, dass die effizientesten Standorte zuerst bestellt werden. Das ist durch den Vorschlag der Bundesregierung nicht gewährleistet, und auch da werden wir alle Möglichkeiten suchen, das zu korrigieren. - Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache und erteile der Kollegin Petra Nicolaisen von der CDU-Fraktion das Wort. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie knapp 6 Minuten Zeit haben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist bisher kein Antrag der regierungstragenden Fraktionen zu Netzentgelten bekannt. Das war ein CDU-Antrag. Der müsste sonst uns allen hier vorliegen.
Ich werde jetzt zum Berichtsantrag Wind sprechen, Herr Kollege Magnussen, und dann zu den vermiedenen Netzentgelten. Unser Berichtsantrag stellt die bisherige Umsetzung des § 18 a Absatz 2 des Landesplanungsgesetzes und des Windkrafterlasses dar. Per 5. Juni 2015 - so hat der Minister es auch eben mitgeteilt - liegen beim LLUR 317 Anträge vor, die sich noch in der Prüfung beziehungsweise im Genehmigungsverfahren befinden. 2.661 Anlagen sind bereits in Betrieb und 420 Anlagen genehmigt, jedoch noch nicht in Betrieb - eine stattliche Anzahl von Windkraftanlagen, da sind wir uns, glaube ich, alle einig, die wichtig sind für den Wirtschaftsstandort hier in Schleswig-Holstein. Wir nehmen eine Vorreiterrolle ein, die es hier auch zu verteidigen gilt.
Der Bericht enthält leider keine Angaben zum konkreten Genehmigungsverfahren. Das vermisse ich an dieser Stelle ein bisschen. Ich gestehe zu, dass der Zeitraum sehr knapp war, aber somit ist dieser Bericht erst einmal nur beschränkt aussagekräftig. Hier müssen noch detaillierte Angaben nachgeliefert werden. Ich denke, die werde ich dann über eine Kleine Anfrage einfordern.
Bei 50 Anträgen - so konnten wir es dem Bericht entnehmen - liegen Anlagen innerhalb von Tabuzonen, bei 150 Anträgen liegen sie außerhalb von Tabuzonen. Hier ist laut Bericht eine Ausnahmeerteilung möglich. Es gibt 66 Anträge, bei denen derzeit keine Entscheidung möglich ist, da Einzelbelange zu prüfen sind, und 51 Anträge, deren Bearbeitung erst bei einer Teilaufstellung der dann noch zu erarbeitenden Regionalpläne erfolgen kann, da bei allen diesen Anträgen die Anlagen außerhalb von Tabuzonen liegen. Weiterhin liegen noch 29 Bauleitplanungen von Gemeinden vor, die auch alle eine Ausnahmeprüfung zu durchlaufen haben.
Herr Minister, mit dem neuen Erlass ist der Windenergieausbau in Schleswig-Holstein gesichert, ohne dass eine unkontrollierte Verspargelung droht - so kann man es auf der Homepage der Staatskanzlei lesen. Ich gestehe, das ist für uns alle natürlich eine Herkulesaufgabe. Wir haben den Gesetzent
wurf gemeinsam auf den Weg gebracht. Ich glaube, eine Verspargelung findet zurzeit eindeutig nicht statt, denn Sie sprachen von wenigen Anträgen. Es sind fünf Anträge in dem Zeitraum seit dem 5. Juli 2015 genehmigt worden.
Hier lassen Fachverbände doch jetzt ein bisschen Zweifel aufkommen, ob die gesetzlich verankerten Ziele, die Sie mit dem Erlass auf den Weg gebracht haben, auch wirklich greifen. Die pauschalen Aussagen im Bericht helfen uns hier eindeutig nicht weiter. Hier gibt es eventuell weiteren Nachsteuerungsbedarf.
Projektierer von Windparks und Investoren untermauerten mir diesen Eindruck am Dienstag auf der Windmesse in Husum ebenfalls. Es fehlt die gebotene Transparenz, wurde mitgeteilt. Es gibt kein geordnetes Management, und Planer haben keinen oder nur mangelhaften Zugang zur Arbeitsebene. Torsten Levsen von der Firma Denker & Wulf definierte es am Dienstag wie folgt: Wir wollen doch eigentlich nur eines, wir wollen nur Verlässlichkeit.
Der Minister sicherte auf der Windmesse Perspektiven für mehr Windkraft zu. 9 GW aus Wind bis 2020 bleiben weiterhin das Ausbauziel. Da muss dann noch ein bisschen Butter bei die Fische.
Ich stelle als Fazit fest: Wir brauchen eine Verbesserung des Informationsflusses an Projektierer, an die Kommunen, an die Kammern und Institutionen, und eventuell nötige Anpassungen des Erlasses sind hier vorzunehmen. Die Notwendigkeit der regelmäßigen Evaluierung, die ich eingefordert habe, wird damit noch einmal deutlich. Diese Evaluierung werden wir deshalb auch weiterhin einfordern. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Jetzt hat Herr Abgeordneter Olaf Schulze von der Fraktion der SPD das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Legende lebt, und wie sie lebt - so der Ministerpräsident Torsten Albig am Dienstag zur Eröffnung der Husumer Windmesse. Willkommen zu Hause, zu Hause im Heimatland der Windenergie. Schleswig-Holstein ist Vorreiter beim Ausbau der Windenergie! Dabei war uns immer wichtig, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Errichtung von Windkraftanlagen und damit für die Energiewende insgesamt gegeben ist.
Auch wenn das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Januar diesen Jahres die Teilfortschreibung der Regionalpläne I und III und damit die Ausweisung von Windeignungsflächen für unwirksam erklärt hat, wodurch die Planungsgrundlagen für den weiteren Ausbau wegfielen, bleiben für uns die Akzeptanz in der Bevölkerung, aber auch die ausreichende Berücksichtigung der Belange des Natur-, Arten- und Denkmalschutzes Maßstab.
Die Landesregierung hat schnell und besonnen auf das Urteil des OVG reagiert und alle Beteiligten einbeziehend eine Übergangsregelung geschaffen, die den weiteren Ausbau der Windkraft bis zur Erarbeitung neuer Regionalpläne ermöglichen und gleichzeitig einen Wildwuchs dabei verhindern soll.
Der Bericht der Landesregierung zeigt, dass das neue Verfahren trägt. So sind 317 Anträge in der Prüfung, und das zeigt, dass wir in Schleswig-Holstein weiter auf Windenergie setzen können.
Jetzt müssen die Anträge ordentlich abgearbeitet und alle Interessen abgewogen werden. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die Anwendung praktikabel ist.
Ich begrüße es sehr, dass ein dritter Windgipfel des Ministerpräsidenten am 4. November 2015 geplant ist, auf dem noch einmal ausführlich über den Verfahrensstand informiert und darüber diskutiert wird. Dort können Sie dann Ihre Fragen stellen, dort können Sie das, was Sie eben angedeutet haben, noch einmal in einer Anfrage stellen zu wollen, direkt erörtern. Vielleicht ist das der einfachere und schnellere Weg.
Ich hoffe, dass wir schnellstmöglich wieder regionalplanerische Grundlagen schaffen können, mit denen wir die Energiewende und gerade den weiteren Ausbau der Windenergie voranbringen können,
Ich gehe davon aus, dass auch die CDU mit ihrem Antrag die Energiewende voranbringen möchte. Der Antrag greift die Diskussion über den Umgang mit vermiedenen Netzentgelten auf. Es ist gut, wenn sich die CDU jetzt auch den Forderungen der Landesregierung anschließt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in seinem Weißbuch zu dieser Frage vorgeschlagen, für alle dezentralen Anlagen, die ab 2021 in Betrieb gehen, vermiedene Netzentgelte abzuschaffen.
Insgesamt sind die Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums zu einem künftigen Strommarktdesign aber sehr viel umfassender. So behandelt das Weißbuch zum Beispiel auch die Frage der Umstellung auf ein Ausschreibungsmodell. Ich würde mich freuen, wenn die CDU auch hier klar Stellung bezieht und sich gegen ein solches Modell ausspricht.
Zudem sollten wir auch diskutieren, wie wir anstelle des Abschaltens der Windräder die Entwicklung von Speichermöglichkeiten voranbringen. Diese Frage wurde ja auch gerade auf der HUSUM Wind von dem Vorsitzenden des Bundesverbandes WindEnergie, Herrn Albers, mit dem Impulspapier „Umschalten statt Abschalten“ angesprochen.
Das Thema ist also sehr viel komplexer als der Antrag der CDU. Deshalb sollten wir dies alles noch einmal gemeinsam vertieft im Ausschuss diskutieren und dann sehen, ob wir uns auf einen gemeinsamen Antrag einigen können. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Jetzt hat der Kollege Detlef Matthiessen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Frau Präsidentin! Kollege Olaf Schulze, ich bin mir sicher, dass wir uns im Ausschuss auf einen gemeinsamen Antrag verständigen können. Die Evaluierung scheint mir ein bisschen früh beantragt worden zu sein; wir haben ja noch gar keine Verwaltungspraxis. Natürlich werden wir diese Sache mit allen Fraktionen im Landtag ständig begleiten wollen. Ich finde, es ist ein großer Wert, dass wir
Meine Damen und Herren, der CDU-Antrag geht in die richtige Richtung. Vermiedene Netzentgelte als Gutschrift für dezentrale Stromerzeugung hatten einmal ihre Berechtigung. Inzwischen ist die Stromerzeugung in Deutschland zu einem Drittel aus Erneuerbaren abgedeckt. Eine Entlastung der übergelagerten Netzebenen: Das war einmal. Heute bauen wir das Höchstspannungsnetz aus, um die Leistung der erneuerbaren Energien abzuführen.