lerweile dem Wettbewerb aus dem Bereich der Busunternehmen ausgesetzt sieht, die im Fernverkehr eben auch interessante Angebote haben.
Zentrales Anliegen muss also gerade im Interesse der Bürger ein funktionierender Wettbewerb sein. Es darf nicht darum gehen, die Sonderwünsche bestimmter Interessengruppen zu bedienen. Hier stellt sich die Frage, ob nicht einige Elemente des vorliegenden Gesetzentwurfs dem Wettbewerb eher entgegenstehen, etwa wenn es infolge einer Streichung der Subsidiaritätsklausel zu einem Verdrängungswettbewerb zulasten der Privatwirtschaft käme. Schließlich gilt es zu bedenken, dass niemand aus den Reihen der Geschäftsführungsmitglieder kommunaler Unternehmen oder der Aufsichtsgremien für eingegangene wirtschaftliche Risiken im Zweifelsfall persönlich haftet, so wie es der Eigentümer eines Privatunternehmens tun muss. Im Falle eines Falles steht der Steuerzahler für alles gerade, so wie das auch bei der HSH Nordbank derzeit betrüblicherweise festzustellen ist.
Dies gilt es zu bedenken, wenn die Landesregierung die Bedarfsklausel streichen will und auch Geschäfte im überörtlichen und sogar internationalen Rahmen ermöglichen will. Es stellt sich doch die Frage, ob damit nicht die Tür für wirtschaftliche Abenteuer kommunaler Möchtegerntycoons weit geöffnet wird,
für die die Bürger vor Ort, falls solche Geschäfte einmal gründlich schiefgehen sollten, die Zeche zahlen müssten, und ob dann, Herr Kollege Dolgner, die Erweiterung von Kontrollbefugnissen durch brave Gemeindevertreter wirklich helfen würde. Letzteres möchte ich bezweifeln. Wir haben doch gerade beim Thema HSH Nordbank erlebt, dass selbst die Kontrolle durch solche politischen Schwergewichte wie den Anführer der sozialdemokratischen Elefantenpatrouille, Colonel Stegner, nicht dazu beigetragen hat, die Probleme der HSH Nordbank zu vermeiden.
Herr Kollege Dr. Klug, auch Sie haben doch gerade wieder den Vorwurf erhoben, dass zu wenig hingeschaut wurde. Wenn Sie genauer in den Gesetzentwurf hineinschauen, dann werden Sie finden, dass gerade das Hinschauen stärker institutionalisiert und übrigens auch gesetzlich gefordert wird. Also müssten Sie dem an dieser Stelle doch eigentlich zustimmen können.
Stimmen Sie mir zu, dass zum Beispiel auch sehr viele gestandene Kommunalpolitiker sehr wohl in der Lage sind, Unternehmen und Geschäftsführung entsprechend zu kontrollieren? Ich kann Ihnen ansonsten ein paar Visitenkarten von Gesprächspartnern geben, die das vielleicht bestätigen können.
Lieber Herr Kollege Dolgner, Sie sind meiner Argumentation offenbar nicht wirklich gefolgt. Es ging mir darum, deutlich zu machen, dass die Kontrolle durch Gemeindevertreter im Zweifelsfall nicht ausreichen wird, um ein - so sage ich einmal im internationalen Maßstab eingegangenes Abenteuer zu unterbinden. Daran habe ich gewisse Zweifel, auch nach den Erfahrungen, die wir mit Kontrolleuren von ganz anderem Kaliber, etwa im Bereich der HSH Nordbank, gemacht haben. Das war meine Argumentation.
- Ich bedaure, jetzt möchte ich mit meiner Rede fortfahren. - Es könnte leicht dazu kommen, dass eine Kommune für einen Misserfolg geradestehen und deshalb bei der Daseinsvorsorge oder bei wichtigen Infrastrukturinvestitionen für ihre Bürger kürzertreten müsste. Das kann nicht im allgemeinen Interesse liegen. Meine Damen und Herren, es ist jedenfalls offensichtlich, dass der Gesetzentwurf einer kritischen Prüfung bedarf.
Interessant ist ja, dass diejenigen, die Sie beglücken wollen, darüber gar nicht glücklich sind. Vor sechs Tagen gab es eine gemeinsame Pressemitteilung des Verbandes kommunaler Unternehmen und des Verbandes der Schleswig-Holsteinischen Energieund Wasserwirtschaft. Sie schreiben, die Energiewende werde ausgebremst. Zu dem Anspruch des Gesetzentwurfs, die Kommunalwirtschaft zu stärken, schreiben sie, sie hielten den Gesetzentwurf insgesamt für wenig tauglich, diese Ziele zu erreichen. Wörtliches Zitat: „Die geplanten Regelungen bewirken genau das Gegenteil.“
Meine Damen und Herren, für wen machen Sie das eigentlich? Das ist mir auch aus Ihren Beiträgen bislang nicht deutlich geworden. Aber wir haben ja die Ausschussberatung, bei der all das noch geklärt werden kann. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich mir die Tagesordnung heute anschaue, bekomme ich doch den Eindruck, dass wir bei jedem Tagesordnungspunkt über öffentliche Misswirtschaft und Verschwendung von Steuergeldern reden, zuerst über den mit einem riesigen Schuldenberg belasteten Haushalt, dann bei der HSH Nordbank, dann bei ÖPP-Maßnahmen der Elbquerung und jetzt bei kommunalen Unternehmen.
Keine Frage: Die kommunale Daseinsvorsorge in die öffentliche Hand zu legen, ist sicherlich richtig, weil das Transparenz und demokratische Kontrolle sichert. Insofern ist es falsch, dass in der Vergangenheit oftmals zu leichtfertig privatisiert wurde, leider auch oft unter sozialdemokratischer Führung.
Viele kommunale Unternehmen wirtschaften anständig. Aber die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen ist immer auch ein Risiko für den Steuerzahler. Das haben wir auch in Schleswig-Holstein erleben müssen. Zum Beispiel war in der Presse zu lesen, dass ein verschuldetes Erlebnisbad in unserem Land einen Opernball gesponsert habe oder dass von einer Kommune Elektrofahrräder teuer angeschafft worden seien, die dann niemand ausleihen wollte. Im Grunde genommen gibt es jedes Jahr wieder Hiobsbotschaften in der Presse darüber, dass sich Kommunen und ihre Unternehmen verspekuliert und das knappe Geld der Steuerzahler sinnlos verbrannt haben.
In der Kritik stehen immer wieder schlechtes Management, politisches Postengeschacher und laxe Aufsichtskontrollen. Schon heute gibt es in Deutschland Kommunen, die zum Beispiel Saunatempel, Fitnessclubs, Freizeitparks oder Regionalflughäfen betreiben, auch wenn sie hochverschuldet sind oder gar Stützungsgelder von der Solidargemeinschaft bekommen. Ich glaube, die Bürgerinnen
Die komplexen Beteiligungsstrukturen einiger Kommunen machen deren Finanzlage unüberschaubar, was wiederum die demokratische Kontrolle erschwert. Aus sehr guten Gründen setzt unsere jetzt geltende Gemeindeordnung diesem Risiko Grenzen. Sehr verehrter Herr Minister, Ihre Antwort auf dieses Abenteuer Kommunalwirtschaft ist es aber, noch mehr kommunale Unternehmen zu gestatten und ihnen noch weniger Schranken und Grenzen aufzuerlegen. Das kann nicht richtig sein.
Herr Minister, Ihr Gesetzentwurf soll kommunale Unternehmen zulassen, deren Betätigung außerhalb jeden Verhältnisses zur Größe und Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht. Sie wollen kommunale Unternehmen zulassen, deren Leistungen überhaupt nicht den Einwohnern dieser Kommunen zugutekommen. Sie wollen im Bereich der kommerziellen Energieerzeugung durch Kommunen sogar, dass die Gemeinde sie übernehmen darf, wenn sie besser und wirtschaftlicher durch Private erfolgen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wenn Sie die Energiewende wollen, dann können Sie sie doch dort, wo sie von Privaten besser geleistet werden kann, nicht den Gemeinden überantworten. Das ist sogar kontraproduktiv. Gerade im Bereich der Energiewende gibt es besondere Risiken. Expertenprognosen besagen, dass die schon heute kleinen Margen im Energiegeschäft in Zukunft eher noch weiter abnehmen werden. Gerade Kommunen, die sich in der Vergangenheit auf dem Markt für Stromerzeugung betätigt haben, haben jetzt größte Schwierigkeiten, sei es durch Beteiligung an großen Stromerzeugern oder durch eigene Kraftwerksprojekte. Sie fahren zurzeit wirklich massive Verluste ein.
Es ist doch schon längst möglich, den Breitbandausbau, der uns PIRATEN wirklich ein Herzensanliegen ist, Herr Minister, durch Kommunen erledigen zu lassen. Sie haben schon viele erfolgreiche Beispiele für Zweckverbände angeführt. Dieser Gesetzentwurf verbessert da nichts. Er ist verfassungsrechtlich fragwürdig, weil die bisherigen Grenzen, die den Kommunen auferlegt sind, aus der Verfassung abgeleitet werden, wie es auch in Ihrem Gesetzentwurf steht.
Das Ziel des Ausbaus der demokratischen Kontrolle klingt natürlich gut. Auf Seite 20 Ihres Gesetzentwurfs steht jedoch, dass dieses Ziel verfolgt werden soll, ohne dass dadurch die betrieblichen Abläufe gestört werden. Wenn Sie demokratische
Kontrolle unter dem Vorbehalt der reibungslosen betrieblichen Abläufe stellen wollen, Herr Minister, dann haben Sie Demokratie nicht richtig verstanden.
- Diesen Zusammenhang verstehe ich nicht, Frau Kollegin. Wenn Sie mir aber eine Frage stellen, kann ich das vielleicht erklären.
Die Einführung einer Beteiligungsverwaltung ist sicherlich ein guter Ansatz. Gleichzeitig wollen Sie aber ermöglichen, dass die Einflussmöglichkeiten der Kommunalparlamente auf Unternehmen über die Aufsichtsräte über die Hauptsatzung dauerhaft ausgeschlossen werden.
Das bedeutet weniger Demokratie, wenn die Weisungsrechte beschränkt werden, Frau Kollegin. Wenn Sie die Hauptsatzung beschließen, beschneiden Sie auch zukünftig die Rechte der Gemeindevertretungen. Außerdem bedeutet es weniger Transparenz, wenn Sie Berichtspflichten abbauen.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Bemerkung nicht der Kollegin Raudies, sondern des Kollegen Dolgner, der sich dazu ordnungsgemäß ans Mikrofon begeben hat?
Ja, gern. Ich denke, ich habe die Frage zwar schon beantwortet, aber das kann ich gern noch einmal machen.
Herr Kollege Breyer, ich glaube, Ihnen fehlt jegliches Verständnis von Kommunalparlamenten. Einen zukünftigen Gemeinderat kann man nicht über die Satzung um etwas bitten. Eine Hauptsatzung kann man nämlich jederzeit mit einem einfachen Genehmigungsverfahren ändern. Natürlich müssen Gemeinderäte nicht von allen Möglichkeiten
der Kontrolle Gebrauch machen, die ihnen zustehen. Vielmehr geht es um die strategischen Ziele. Diese wiederum legen die Gemeinderäte im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst fest. Das können sie übrigens schon heute tun. Das kann aber auch jederzeit geändert werden.
Das mag möglich sein. Aber erklärtes Ziels dieser Klausel ist es doch - diesen Eindruck gewinne ich zumindest, wenn ich mir die Begründung des Gesetzentwurfs durchlese -, dass die Gemeindevertretung nicht in das Geschäft ihrer eigenen kommunalen Unternehmen hineinregieren soll. So ungefähr steht das da. Das heißt, es ist ausdrücklich Absicht dieses Gesetzentwurfs, das zu erschweren. Das sehe ich nicht als Aufgabe eines kommunalen Unternehmens an. Das widerspricht im Übrigen dem, was Sie vorhin selbst gesagt haben. Es geht nicht um das Hineinregieren, sondern es ist das selbstverständliche Recht eines Eigentümers, über sein Unternehmen zu verfügen.
Herr Kollege Breyer, ist Ihnen bekannt, dass natürlich der Eigentümer - übrigens auch im privatwirtschaftlichen Bereich - im Gesellschaftsvertrag regelt, was er für richtig hält, was auf welcher Ebene entschieden werden soll, und dass das nichts anderes ist, als dass in diesem Fall die Gemeindevertretung regeln kann, was das Unternehmen allein regeln soll und wofür die Gemeinde zuständig ist? Das ist nichts anderes, als wenn in einem Gesellschaftsvertrag geregelt wird, was die Geschäftsführung, was der Aufsichtsrat und was der Gesellschafter zu regeln hat. Sonst würde tatsächlich der Vorwurf treffen, dass jeder Gemeinderat quasi im Mikromanagement jederzeit eingreifen können sollen muss. Vielmehr geht es um die strategischen Ziele. Diese legt man übrigens selbst fest in einer Selbstbeschränkung. Nichts anderes ist das.
- Herr Kollege Dolgner, Fakt ist, dass der Gesetzentwurf ausschließen soll, dass Gemeindevertretungen an ihre Mitglieder in den Aufsichtsräten Weisungen erteilen. Das ist eine Schwächung der demokratischen Kontrolle.