Protocol of the Session on July 16, 2015

(Vereinzelter Beifall SPD)

Ich überlege mir, ob ein Einrichtungs-TÜV mit einem klaren Monitoring nicht eine bessere Möglichkeit wäre. Auch darüber sollten wir uns im Sozialausschuss weiter unterhalten, lieber Kollege Dudda.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW Sie sagen - so habe ich die Kolleginnen und Kolle- gen von der Opposition verstanden -: Wir brauchen kein Expertengremium, wir brauchen keinen Run- den Tisch. Da bin ich absolut anderer Meinung. Was nützt es uns, wenn in Berlin etwas beschlossen wird und wir in Schleswig-Holstein Probleme ha- ben? (Peter Eichstädt [SPD]: Mit Kindern aus dem ganzen Bundesgebiet!)

Ich finde es besser, wenn wir uns von Juristen, von Pädagogen und anderen Fachleuten beraten lassen nicht nur im Sozialausschuss, sondern auch im Landesjugendhilfeausschuss. Deshalb bin ich absolut dafür, dass wir ein Expertengremium heranholen und einen Runden Tisch einrichten.

(Dr. Marret Bohn)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Ich begrüße im Namen meiner Fraktion ganz ausdrücklich das Maßnahmenpaket, das unsere Sozialministerin Kristin Alheit schon auf den Weg gebracht hat. Insbesondere die Ombudsstelle halte ich für sehr wichtig. Ich wünschte mir, dass diese Ombudsstelle nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendhilfeeinrichtungen zuständig wäre. Dann hätten wir ein noch besseres Frühwarnsystem.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen. Eines ist ganz klar: Die Kinderund Jugendhilfe - das ist nach den Vorfällen im Friesenhof klar - muss weiterentwickelt werden. Das ist unsere Aufgabe. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Nun hat die Kollegin Anita Klahn von der Fraktion der FDP das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben recht: Wir brauchen eine grundlegende Überprüfung der Amtsführung im Ministerium. Alles, was in Ihrem Antrag steht, liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, hätte die Ministerin längst veranlassen können - vorausgesetzt, dass sie ihr Ministerium kennt.

Sie wollen eine weitere Ombudsstelle. Die Kollegin Bohn hat es noch einmal ausgeführt. Seien Sie aber doch so ehrlich: Diese hätte im Fall Friesenhof den Mädchen nicht geholfen. Denn wenn neben Sorgeberechtigten, möglicherweise Vormund, Jugendamt, Heimaufsicht und Kinderschutzbund noch eine weitere Telefonnummer hinzukommt, die die Menschen nicht anrufen können, weil ihnen das verwehrt wird, hilft ihnen auch keine Ombudsstelle.

(Beifall CDU und Wolfgang Dudda [PIRA- TEN])

Die gängige Rechtslage liegt längst vor, dass ein in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung betreuter Jugendlicher jederzeit seinen Vormund erreichen können muss.

Liebe Kollegin Bohn, ich weiß nicht, was Sie den Jugendämtern in Schleswig-Holstein noch zusätzlich an Aufgaben aufbürden wollen. Sie, Frau Ministerin, müssen dafür Sorge tragen, dass die Umsetzung der Erreichbarkeit sichergestellt wird. Es wird geklärt werden müssen, warum die Beschwerden, die vorgelegt wurden, so lange liegen geblieben sind.

Auch Ihre Forderung nach einer personellen Verstärkung im Landesjugendamt setzt voraus, dass es eine Aufgabenanalyse gibt. Sie setzt auch voraus, dass die dort tätigen Personen entsprechend ausgebildet, fortgebildet, fachlich kompetent sind. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Das ist Ihre Aufgabe, Frau Ministerin, unterstützt durch Ihre Staatssekretärin.

In Bezug auf die Friesenhof-Heime müssen wir klären, ob inkonsequentes Handeln der Fachaufsicht nicht zu einer erheblichen Arbeitsbelastung der Mitarbeiter im Ministerium geführt hat.

Der Kollege Stegner hat es ausgeführt: Konzessionen zu bekommen ist leichter, als sie zu verlieren. Lieber Herr Dr. Stegner, teilen Sie meine Meinung, dass das eigentlich ein Armutszeugnis ist? Wenn Sie das erkennen - warum haben Sie nicht längst gehandelt?

(Zuruf Serpil Midyatli [SPD])

Heimkontrollen ließen sich nämlich erheblich leichter gestalten, wenn vorhandene Richtlinien konsequent eingefordert würden und Entscheidungen fachliche Expertise berücksichtigten.

(Serpil Midyatli [SPD]: Mann, Mann, Mann!)

Dann kann das Ergebnis durchaus auch einmal sein, dass es ein Belegungsverbot gibt.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner?

Nein, ich würde meine Gedanken gern zu Ende führen.

Die Gesetzgebung im Kinderschutzbereich weiterzuentwickeln, wird von uns nachdrücklich unterstützt. Dass die Koalition hier aber versucht, sich auf fehlende bundesgesetzliche Regelungen zu berufen, um damit das Komplettversagen ihrer Sozial

(Dr. Marret Bohn)

ministerin zu kaschieren, ist nur ein billiges Ablenkungsmanöver.

Die Familienministerkonferenz hat sich im Mai 2015 - sicherlich auch mit der Stimme der schleswig-holsteinischen Ministerin - für eine Novellierung des SGB VIII §§ 45 ff. ausgesprochen.

Wie viel Vertrauen Sie in Ihre Ministerin hier setzen, zeigen Sie mit dem Appell in Ihrem Antrag „Die Landesregierung möge sich … aktiv in der Arbeitsgruppe einsetzen“.

(Beifall FDP, CDU und PIRATEN)

Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber Sie müssen Ihre Ministerin dazu extra auffordern.

Im Übrigen kann man SGB VIII § 45 Absatz 7 auch allein anwenden, liebe Kollegin Bohn. Damit hätte die Betriebserlaubnis des Friesenhofs zum Schutz der Kinder zurückgenommen werden müssen. Wenn dies erst nach öffentlichem Druck geschehen ist, werden wir das im PUA aufarbeiten müssen.

Gerade nach den Vorfällen in der jüngsten Vergangenheit hätte ich von der Landesregierung ein erhöhtes Maß an Sensibilität im Umgang mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet. Ich erinnere die jetzige Regierungskoalition auch gern an ihre lautstarken Forderungen, als es seinerzeit zu tragischen Vorfällen in anderen Bundesländern gekommen ist. Warum haben Sie eigentlich in den letzten drei Jahren nicht gehandelt, wenn Sie wussten, dass auch in Schleswig-Holstein alles so schlecht ist?

Die Sozialministerin muss auch erklären, warum sie die Novellierung der Kinder- und Jugendeinrichtungsverordnung nicht vorangetrieben hat. Seit Anfang 2014 liegt ein Entwurf der Arbeitsebene vor. Das Verfahren ist mit der Hausspitze abgestimmt, ergibt eine Antwort auf eine Kleine Anfrage von uns, Drucksache 18/3148 - empfehlenswert nachzulesen! Frau Ministerin Alheit, Sie werden hier erklären müssen, warum dieser Prozess von Ihnen nicht zum Abschluss gebracht wurde.

Es ist wenig hilfreich, wieder einen neuen Arbeitskreis, noch einen Runden Tisch zu bilden und zu verweisen. Der Landesjugendhilfeausschuss ist in der Tat das richtige Gremium, sich damit zu beschäftigen. Er hat es bis dato nicht getan. Seit knapp 20 Monaten ist die Ministerin also untätig. Sie hielt es nicht für nötig, zumindest eine Kabinettsbefassung oder eine Ressortabstimmung für den Verordnungsentwurf durchzuführen.

Frau Kollegin.

Wenn Sie jetzt damit argumentieren wollen, dass Ihnen ein Rechtsgutachten der Wohlfahrtsverbände die Hände gebunden hat, sage ich Ihnen: Das ist so dünn, dass sich die Wohlfahrtsverbände selbst davon verabschiedet haben.

(Wortmeldung Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Bemerkung?

Nein. Ich bin gleich zu Ende. - Ich finde, es fehlt der starke politische Wille einer starken Ministerin. Sie hätten alle längst handeln können. „Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen“, schein eher Ihr Motto zu sein.

Herr Kollege Stegner, Sie haben betont, die Akten lägen vor. Nein, es liegen Kopien von Akten vor. Vielen Dank.

(Beifall FDP, CDU und PIRATEN)

Meine Damen und Herren, bevor wir in der Rednerliste fortfahren, bitte ich Sie, mit mir gemeinsam auf der Tribüne weitere Gäste zu begrüßen: Es sind Schülerinnen und Schüler des Berufsbildungszentrums Bad Segeberg, Studierende der Europa-Universität Flensburg und Mitglieder des Büchener Kinder- und Jugendbeirates. - Seien Sie uns alle sehr herzlich willkommen im Kieler Landeshaus!

(Beifall)

Nun hat für die Abgeordneten des SSW der Abgeordnete Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der dänische Kinderpsychologe Jesper Juul wird nicht müde, Eltern zu ermutigen, ihren Kindern ein angemessenes Feedback zu geben, das heißt, Fehler anzusprechen und Leistungen zu loben, ohne dass viel Zeit vergeht. Genau dieser Grundsatz wird allerdings in der stationären Jugendhilfe Tag für Tag verletzt. Feedback ist nur

(Anita Klahn)

schwer möglich, wenn wir es mit uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen aus anderen Bundesländern zu tun haben. In Einzelfällen - das hat die Diskussion schnell gezeigt - sind die sogenannten abgebenden Jugendämter hunderte Kilometer entfernt von dem Jugendlichen, für dessen Wohl sie eigentlich verantwortlich sind. Dieses strukturelle Problem ist aus absolut unverständlichen, finanziell motivierten Argumenten heraus entstanden. Die Jugendämter geben die Kinder und Jugendlichen in die Verantwortung eines anderen Jugendamtes ab, ohne dieses mit allen nötigen Kompetenzen auszustatten. Das ist in der Konsequenz eine Zumutung für die Betroffenen und deren Familien, eine Zumutung, die allerdings schon lange bekannt ist.

Doch zu einer Zusammenlegung von Finanzierungsverantwortung und inhaltlicher Kontrolle, die eigentlich zum Einmaleins einer funktionierenden Verwaltung gehört, konnte sich bislang niemand durchringen. Bislang ist auch noch nicht geklärt, ob und in welcher Reichweite die Finanzierungsstrukturen geändert werden müssen. In der zuständigen Fachministerkonferenz ist man über eine Arbeitsgruppe noch nicht hinausgekommen. Aber immerhin ist das Problem erkannt, dass die Kooperation zwischen örtlichem und entsendendem Jugendamt sowie dem Landesjugendamt umgehend verbessert werden muss.

So hat denn die Schließung der Friesenhof-Heime doch noch etwas Gutes, dass nämlich endlich dieses Strukturdefizit offen angesprochen, in den Medien diskutiert und hoffentlich in absehbarer Zeit einer Lösung zugeführt wird. Man kann Kindern und Jugendlichen nicht aus der Ferne ein klares Feedback geben. Andersherum können die Kinder und Jugendlichen ihre Sorgen und Beschwerden ebenfalls nicht loswerden. Ein niedrigschwelliges Beschwerdemanagement basiert auf einer großen Kontaktdichte und kann nicht per Aktenlage entschieden werden. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, dass man sie ernst nimmt, indem man direkt mit ihnen spricht. Soweit es um Schutz vor Gewalt geht, zum Beispiel um den Schutz vor Übergriffen Gleichaltriger oder des Personals, muss den jungen Menschen die Möglichkeit eines niedrigschwelligen Zugangs zu einer Vertrauensperson eröffnet werden.

Die vertrauliche und vorrangig dem Schutz der Betroffenen verpflichtete fachgerechte Bearbeitung der Beschwerden kostet Zeit, ist aber alternativlos. Genau darum ist die personelle Verstärkung des Landesjugendamtes ebenso Teil des vorliegenden Maßnahmenkonzeptes, das Frau Ministerin Alheit