Protocol of the Session on July 15, 2015

Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Hölck von der Fraktion der SPD das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Ostmeier, Sie werden in den „Uetersener Nachrichten“ vom 7. Juli 2015 zitiert: „Dass das Land Uetersen Mittel für die Sanierung der Schwimmhalle bereitgestellt hat, ist auf meine Initiative zurückzuführen.“ - So Barbara Ostmeier,

(Beifall CDU)

CDU-Landtagsabgeordnete und sportpolitische Sprecherin ihrer Fraktion.

Sie suggerieren der Bevölkerung vor Ort, dass es Ihnen zu verdanken sei, dass das Geld geflossen sei. Sie haben gegen den Haushalt gestimmt, Sie haben gegen die 2 Millionen € gestimmt. Das ist scheinheilig. Dabei bleibe ich auch. Sie haben zwar die Idee gehabt,

(Barbara Ostmeier [CDU]: Ganz genau!)

sind dann aber davongelaufen.

(Beifall Serpil Midyatli [SPD] und Lars Win- ter [SPD])

Das hat auch ein Stück weit Methode. Vor etlichen Jahren haben Sie auch der Streichung der Zuschüsse für das Frauenhaus Wedel zugestimmt.

(Barbara Ostmeier [CDU]: Ja!)

- Genau. Und als Bürgermeisterin in Hetlingen haben Sie einer Resolution zum Erhalt des Frauenhauses zugestimmt. Das nenne ich scheinheilig. Auch in der Opposition sollte eins plus eins annähernd zwei ergeben. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Landesregierung hat Herr Innenminister Stefan Studt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Als ein Ergebnis der Großen Anfrage der Fraktion der CDU „Evaluation des Sanierungsstaus bei den kommunalen Sportstätten“ kann festgehalten werden, dass die Kommunen als Träger der Sportstätteninfrastruktur durchaus in der Lage und auch bereit sind, in ihre Daseinsvorsorge und damit auch in den Erhalt von Sportstätten zu investieren. So wurden allein für den Zeitraum 2012 bis Ende 2013 Sanierungen im Wert von rund 79 Millionen € angegeben.

Die Antwort auf die Große Anfrage hat weiter gezeigt, dass die Kommunen für rund ein Drittel ihrer etwa 3.500 Sportstätten weiteren Sanierungsbedarf sehen. Aus den aktuellen Haushaltsplanungen der Kommunen ist aber auch ein Investitionsansatz in Höhe von rund 50 Millionen € erkennbar, das heißt, die Kommunen werden an dieser Stelle auch ihrer Verantwortung gerecht. Es zeigt sich aber auch, dass die Kommunen in der Tat intakten Sportstätten, insbesondere für die Nutzung durch Vereine und Schulen, auch eine besondere Bedeutung beimessen.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich als Sportminister, dass der Landtag für 2015 für die Sanierung kommunaler Sportstätten 2 Millionen € zur Verfügung gestellt hat. Wir haben schon vernommen, dass in Absprache mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände diese Mittel im Schwerpunkt dann für die kommunale Schwimmsportstätteninfrastruktur eingesetzt wurden. Das Programm ist gut angenommen worden. Frau Ostmeier hat berichtet: 35 Anträge sind bis zum 15. Juni 2015 eingegangen, ein Antragsvolumen von gut 4 Millionen €. Wir konnten 18 Anträge für 17 Kommunen entsprechend berücksichtigen. Bei den Maßnahmen handelt es sich um die, die die Funktionsfähigkeit der Anlagentechnik, die Sen

(Lars Harms)

kung des Energiebedarfs und die Senkung der Betriebskosten betreffen.

Gemeinsam wissen wir hier im Haus, welche herausragende Bedeutung dem Sport in unserer Gesellschaft von Jung bis Alt zukommt: Mobilität, Gesunderhaltung, Inklusion, Integration und manches mehr wird durch den Sport gefördert. Wir haben schon von Herrn Abgeordneten Peters gehört, dass dem Sport hier vor Ort im Land über den Landessportverband erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt werden: 2,84 € je Einwohner - danke für die Berechnung.

Für die Kommunen als Träger der Sportstätteninfrastruktur besteht die Herausforderung jetzt aber wirklich darin - da gebe ich Herrn Abgeordneten Dudda recht - zukunftsgerichtet die richtigen bedarfsgerechten Angebote zu machen. Entsprechende Sportentwicklungspläne fördern wir - das haben wir in der vergangenen Sitzung auch schon dargestellt - künftig mit 10.000 € statt wie bislang mit 5.000 €. Ganz zweifellos könnten mit einem entsprechenden Mittelansatz im Landeshaushalt diese Sanierung, diese Umbaumaßnahmen gestützt werden.

Ich will aber gern noch auf einen Punkt zurückkommen, den wir heute Morgen angesprochen haben, nämlich das Investitionsprogramm Impuls 2030. Das ist aus meiner Sicht der Ort, an dem ich als Sportminister dann einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten werde, der sich im Ansatz und in dem Verfahren an dem orientieren wird, was wir in diesem Jahr erleben durften.

(Unruhe - Glocke Präsidentin)

Nicht unerwähnt lassen und da auch aufgreifend, was die Abgeordnete Raudies ausgeführt hat, möchte ich gern, dass mit dem kommunalen Investitionsfonds und den Städtebauförderungsmitteln des Landes und des Bundes unverändert auch in Zukunft Instrumente vorliegen, mit denen das Land die Kommunen bei ihren Sportstätteninfrastrukturinvestitionen unterstützt. So sind zusammen mit dem Konjunkturprogramm - auch die Zahl haben wir schon gehört - zwischen 2010 und 2013 allein 23,5 Millionen € zur Verfügung gestellt worden. Weitere gut 17 Millionen € an zinsgünstigen Darlehen konnten aus dem kommunalen Investitionsfonds für diesen Zeitraum bewilligt werden.

Zur Sanierung von Schulsportstätten durch das kommunale Investitionsprogramm des Bundes haben wir bereits auch einiges gehört. Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam mit den Förderansätzen des Landes und den Entscheidungen auf der kom

munalen Ebene, auf der Ebene, die für die Sportstätteninfrastruktur verantwortlich ist, auch in Zukunft gute, und den aktuellen Bedarfen entsprechende Lösungen hinbekommen werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, SSW und Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/3159 dem Innenund Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieses einstimmig so beschlossen.

Wir kommen nur zur Abstimmung in der Sache, Abstimmung zu a), Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/3159.

(Zurufe)

- Nein, Entschuldigung, das war jetzt falsch. Wir müssen die Abstimmung in der Sache zu b), zum Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/2848, durchführen. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW sowie die Piratenfraktion. Wer lehnt die Ausschussempfehlung ab? - Das sind die Abgeordneten von FDP und CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussempfehlung mehrheitlich angenommen.

Wir kommen schließlich zu c), Abstimmung über die Antwort der Landesregierung, Drucksache 18/1951. Der Ausschuss empfiehlt, die Antwort der Landesregierung Drucksache 18/1951 zur Kenntnis zu nehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Wahl der Landesbeauftragten für den Datenschutz

Wahlvorschlag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3184

(Minister Stefan Studt)

Eine Aussprache findet gemäß § 35 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz nicht statt. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und weise darauf hin, dass für die Wahl nach § 35 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz die Mehrheit der Mitglieder des Landtags - das entspricht 35 Abgeordneten - erforderlich ist.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, ich wäre froh, wenn Sie etwas aufmerksamer sein könnten und Ihre Gespräche einstellten.

Zum Ablauf gebe ich Ihnen kurz folgende Hinweise: Sie haben die Möglichkeit, den Stimmzettel bei Ja, Nein oder Enthaltung anzukreuzen. Für den Fall der Enthaltung mache ich darauf aufmerksam, dass Stimmenthaltungen die gleiche Wirkung wie NeinStimmen haben. Sie werden zügig durch die Schriftführerinnen und Schriftführer aufgerufen. Gehen Sie bitte zu dem Mitarbeiter des Saaldienstes zu meiner Linken, der Ihnen den Stimmzettel aushändigen wird, und nutzen Sie bitte eine der beiden Wahlkabinen. Bitte benutzen Sie nur den in der Wahlkabine bereitliegenden Stift zur Stimmabgabe; andere Kennzeichnungen führen zur Ungültigkeit.

Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, bitte ich einen der Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist. - Die Wahlurne ist leer. Meine Damen und Herren, der Wahlakt ist damit eröffnet. Ich bitte die Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Namensaufruf und Stimmzettelabgabe)

Meine Damen und Herren! Bevor ich die Wahlhandlung abschließe frage ich, ob noch Abgeordnete im Saal sind, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben, weil sie nicht aufgerufen oder übersehen wurden? - Das ist nicht der Fall.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die Sitzung unterbreche, um die Stimmauszählung vorzunehmen, lassen Sie uns auf der Tribüne den amtierenden Landesdatenschutzbeauftragten Thilo Weichert und die Kandidatin, Frau Marit Hansen, ganz herzlich hier im Landeshaus begrüßen.

(Beifall)

Ich unterbreche die Sitzung.

(Unterbrechung: 18:02 bis 18:08 Uhr)

Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen jetzt das Ergebnis der

Wahl bekannt: Es wurden 68 Stimmen abgegeben. 68 Stimmen waren gültig. Es gab 8 Enthaltungen, 11 Abgeordnete haben mit Nein gestimmt, 49 Abgeordnete haben mit Ja gestimmt.

(Anhaltender Beifall)

Frau Marit Hansen hat damit die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtags erhalten. Sehr geehrte Frau Hansen, ich gratuliere Ihnen von Herzen und wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg bei Ihrer wichtigen Aufgabe für das Land Schleswig-Holstein!

(Beifall)