Die Frage, wie hoch wir die Ausgabegrenze über das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse setzen, ist eine rein politische Frage. Ich hatte versucht, dies in meinem ersten Redebeitrag deutlich zu machen. Es ist eine politische Frage, weil wir sagen, wie hoch der Ausgaberahmen ist. In diese politische Frage spielt viel Technik rein, und das ist das, was auch Herr Andresen sagte.
Herr Koch, wenn Sie hier die These aufstellen - ich weiß gar nicht, ob Ihre Fraktion insoweit noch hinter Ihnen steht -, es sei eine Manipulation, Mittel, die uns der Bund für Flüchtlinge über die Umsatzsteuer zur Verfügung stellt, umzuwandeln, wie wir das machen, dann geht das an der Sache vorbei. Sie sagen also, wir würden das Ausführungsgesetz ändern, und das sei eine Manipulation.
- Herr Koch, Sie haben gesagt, es sei eine Manipulation, dieses Gesetz zu ändern. Deshalb sage ich Ihnen: Wir ändern mit dem Haushaltsgesetz heute
zwei Dinge, damit wir den Minusbetrag der Fördermittel, den wir über den Länderfinanzausgleich erstattet bekommen, ausgeben können. Wir sagen, das ist eine Änderung des Gesetzes, Sie sagen, das ist Manipulation. Wir sagen aber auch: Wenn wir genauso viel Geld haben wie vorher, dann wollen wir keine Sparauflage reindrücken. Das ist der erste Unterschied.
Wir schaffen zweitens mit dem Ausführungsgesetz die Möglichkeit, die Bundesmittel, die wir über Umsatzsteuer für Flüchtlinge bekommen, einzusetzen, auszugeben und auch für die Kommunen auszugeben. Wenn Sie sagen, dass Sie diesen Teil richtig finden, dann ziehen Sie doch Ihren Antrag zurück; denn Ihr Antrag würde uns genau das nicht ermöglichen, weil Sie sagen: keine Änderung an dem Gesetz.
Wenn Sie also wollen, dass wir die Bundesmittel für Flüchtlinge einsparen und nicht ausgeben, dann passt das nicht zu Ihrem Antrag.
Aber auch Folgendes ist entscheidend: Bei dem Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse haben wir zwei Mechanismen. Der eine greift bis einschließlich 2017, wo wir das vermutlich oder vielleicht wieder ändern werden. Der andere Mechanismus greift ab 2018. Das ist der neue Mechanismus, den wir auch mit dem Institut für Weltwirtschaft besprochen haben, wozu es auch Gutachten gibt.
Für die Zeit ab 2018 hat das Institut gesagt, wir sollten mit Sicherheitsreserven arbeiten. Natürlich machen wir das. Wir haben ab 2018 in dem Trend, den wir haben, selbstverständlich Risikoabschläge drin. Wir haben die aber nicht schon vorher drin, weil wir noch in einem alten System leben. Sie haben damals extrem dagegen gewettert, dass wir schon jetzt auf das neue System übergehen. Vielleicht hätten wir dann weniger Probleme.
Um Ihnen ein bisschen auf die Sprünge zu helfen, noch eines, Herr Koch. Ich wollte Ihnen das eigentlich ersparen. Aber jetzt mache ich es doch. Es geht um die Frage, wie es sich mit den 150 Millionen € Ihrer Ausgaben verhält. Ich habe das noch einmal nachgerechnet und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es 290 Millionen € sind. Es tut mir Leid, aber ich musste das tun, weil Sie ja bezweifelt haben, dass dies so ist.
Sie haben 20 Millionen € für die Kindertagesstätten versprochen. Stimmt das? - Gut, das haben Sie also versprochen. Sie haben 30 Millionen € für die
Hochschulen versprochen. - Das wird auch nicht angezweifelt. Sie haben 36 Millionen € Grundsicherung versprochen, von denen Sie sagen, die habe das Land einfach einkassiert, diese Bundesmittel sollten wir an die Kommunen weiterreichen. - Auch das wird nicht angezweifelt. Gucken Sie auf die Seite von Frau Nicolaisen: 120 Millionen € KFA sollen den Kommunen zurückgegeben werden. So ist es im Internet nachzulesen. Dann haben Sie gegen die Grunderwerbsteuererhöhung gestimmt - bei Haus & Grund sind Sie immer dagegen. Dabei handelt es sich um 81 Millionen €. Das alles zusammengerechnet sind 290 Millionen € an CDU-Finanzversprechen - ich sage nicht: Versprechen der Opposition -, also strukturell fast 300 Millionen €. Wir stehen nun zwei Jahre vor der Wahl. Wenn Sie so weitermachen - ich war über Ostern 14 Tage lang weg, und in der Zeit sind die Forderungen schon wieder um 50 Millionen € angewachsen -, meine Damen und Herren von der CDU,
dann bekommen Sie irgendwann ein Problem, zumindest dann, wenn Sie zugleich immer sagen: „Sparen, sparen, sparen!“ - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat eine mögliche Dreiminutenvariante um weitere 2 Minuten überschritten. Das heißt, bei allen weiteren Dreiminutenbeiträgen darf es sich um Fünfminutenbeiträge handeln, wenn Sie das wünschen. Ich sehe jedoch keine weiteren Wortmeldungen. Doch, einen Fünfminutenbeitrag gibt es von Herrn Abgeordneten Koch. Nach der Restredezeit können auch Sie noch einen Drei- beziehungsweise Fünfminutenbeitrag leisten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es tut mir leid, dass ich den Eintritt in die Mittagspause jetzt doch noch ein wenig verzögern muss. Aber das, was die Frau Ministerin eben ausführte, kann hier nicht so stehenbleiben.
Frau Ministerin, das war kein besonders souveräner Auftritt, wenn Sie so argumentieren, wie Sie es gerade getan haben.
Wenn Sie alle Änderungsanträge der letzten drei Jahre hier aufsummieren, dann übersehen Sie, dass wir zu jedem Zeitpunkt und zu jedem dieser Anträge entsprechende Deckungsvorschläge benannt haben.
Selbstverständlich würde der Haushalt heute ganz anders aussehen, wenn wir während der vergangenen drei Jahre regiert hätten, und dann wären auch die entsprechenden Möglichkeiten vorhanden gewesen.
- Nein, es ist das genaue Gegenteil, Herr Kollege Habersaat. Wir bringen eben nicht immer genau die gleichen Vorschläge ein.
- Frau Kollegin, wollen Sie uns vorwerfen, dass wir immer von dem ausgehen, was wir zum jeweiligen Zeitpunkt von Ihnen vorgefunden haben, dass wir jeweils auf Basis Ihrer Haushaltsanträge unsere Änderungsanträge gestellt haben, ist das Ihr Vorwurf?
Herr Abgeordneter Koch, gestatten Sie jetzt eine offizielle Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Matthiessen?
- Herr Kollege Matthiessen, das ist richtig, und das hatten wir zu dem damaligen Zeitpunkt ebenfalls mit einem Änderungsantrag versehen und haben aufgezeigt, wie man mit entsprechenden Deckungsvorschlägen auf die Grunderwerbsteuererhöhung verzichten könnte.
Haben Sie dann, als Sie in die Regierungsverantwortung kamen, diese Grunderwerbsteuererhöhung wieder zurückgenommen?
- Okay, da muss ich ein wenig überlegen. - Sie fragten nach der ersten Grunderwerbsteuererhöhung. Die haben wir selber beschlossen, Herr Kollege Matthiessen. Ich war aber jetzt gedanklich bei der ersten von Ihnen beschlossenen Grunderwerbsteuererhöhung, die wir in der Tat abgelehnt haben, und wir hatten vorgeschlagen, diese gegenzufinanzieren. Was wir dann machen werden, wenn wir 2018 wieder in Regierungsverantwortung sind, ist eine ganz andere Frage. Diese Frage beantworten wir dann in unserem Regierungsprogramm.
Frau Ministerin, genauso unlauter wie dieser Versuch hier eben, uns unseriöse Finanzpolitik zu unterstellen, war Ihre Argumentation zum Ausführungsgesetz der Schuldenbremse. Niemand hat hier die Änderung des Ausführungsgesetzes in Bezug auf die zusätzlichen Bundesmittel für Flüchtlinge kritisiert. Das war gar nicht Bestandteil der Debatte. Es ist unlauter, uns hier zu unterstellen, dass wir das kritisiert hätten.
Die gesamte Kritik bezog sich auf den zweiten Teil Ihrer Verrechnung mit Mindereinnahmen aus dem Erdölförderzins. Dankenswerterweise haben Sie selber klargestellt, dass es eine wirkliche politische Entscheidung ist, während Ihr Parteifreund Rasmus Andresen versucht hat, das als rein technische Entscheidung darzustellen, die die Mitarbeiter in Ihrem Haus getroffen haben. Nein, es ist die politische Entscheidung dieser Parlamentsmehrheit. Herr Stegner, das beschließen Sie mit Ihrer Mehrheit. Unsere Kritik ist, dass Sie daran Veränderungen vornehmen.
Das steht vollkommen im Einklang mit dem gemeinsamen Antrag von PIRATEN und CDU zur Schuldenbremse. Denn dort heißt es - hätten Sie nur richtig zitiert -:
„Dies gilt auch für Änderungen des Ausführungsgesetzes, welche die Spielräume zur Neuverschuldung erhöhen.“
Der erste Punkt, die zusätzlichen Mittel des Bundes, erhöhen nicht den Spielraum für Neuverschuldung. Sie erhöhen den Spielraum für Ausgaben zugunsten von Flüchtlingen.