Protocol of the Session on September 28, 2012

Nun haben wir eine Regierung, die zuhört. Frau Ministerin Wende hat eine Bildungskonferenz mit weit über 100 Teilnehmern organisiert, die von ei

nem sehr konstruktiven Klima geprägt war. Mit Ausnahme von zwei Vertreterinnen der Opposition habe ich da eigentlich niemanden den ganzen Tag über schlecht gelaunt herumlaufen sehen. Alle waren um Dialog bemüht, und alle waren in einem konstruktiven Prozess.

(Anita Klahn [FDP]: Wir auch!)

Bewusst war das so angelegt, dass nicht die Bildungspolitiker redeten, sondern vor allem alle diejenigen, die täglich in der Schule mit Bildung befasst sind, und die Rolle der Bildungspolitik und auch des Ministeriums war in erster Linie eine zuhörende. Stell dir vor, du hast eine Regierung, die hört zu.

Der weitere Dialog wird derzeit vorbereitet. Das Ministerium ist damit befasst, die Bildungskonferenz auszuwerten, wird Vorschläge zur weiteren Entwicklungen, zu weiteren Konferenzen, Arbeitsgruppen und Dialogveranstaltungen unterbreiten. Wir, meine Damen und Herren, gehen nicht ohne Standpunkt in diesen Dialog; das haben wir hier schon oft vorgetragen. Ich muss nicht ein weiteres Mal begründen, warum wir längeres gemeinsames Lernen für eine gute Idee halten und warum es für uns nicht hinnehmbar ist, wenn in einem Bildungssystem die soziale Herkunft vor allem für Bildungschancen verantwortlich ist.

(Beifall SSW)

Der weitere Dialog steht auch überhaupt nicht im Gegensatz zu dem von uns heute vorgelegten Vorschaltgesetz. Im Gegenteil: Das Vorschaltgesetz ermöglicht den Dialog erst.

(Lachen FDP)

Ich dachte mir bereits, dass ich das den Kolleginnen und Kollegen der FDP erst noch erklären muss. Ich habe dafür ein einfaches Bild gewählt. Stellen wir uns ein Schachturnier vor, das am Abend aus Zeitgründen unterbrochen werden muss. Dann ist es ja nur fair, wenn am nächsten Morgen die Figuren noch genauso dastehen, wie man das Brett am Abend verlassen hat, statt dass irgendjemand nachts hereinschleicht und alles neu sortiert und gruppiert. Deswegen möchten wir, dass während dieses Dialogs keine weiteren Gemeinschaftsschulen abschlussbezogene Klassen einrichten, und deswegen möchten wir, dass sich an der Frage G 8, G 9, G Y in der Zwischenzeit nichts ändert.

(Beifall SPD)

Um das hier noch einmal deutlich zu sagen: An keiner einzigen Schule im Lande muss sich durch die

ses Vorschaltgesetz irgendetwas ändern. Alles bleibt so, wie es ist. Wir führen den Dialog, wir sprechen mit den Betroffenen, wir hören zu, und wir lassen das alles in ein neues Schulgesetz 2014/2015 einfließen.

Das genau ist der Unterschied, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP. Wir hören erst zu und entscheiden dann.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die CDU-Fraktion hat die Frau Abgeordnete Heike Franzen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Im Juni dieses Jahres hat der Herr Ministerpräsident in diesem Hohen Hause in seiner Regierungserklärung Folgendes gesagt:

„Wir gehen mit klaren Vorschlägen in die Bildungskonferenz …“

So steht es auch im Koalitionsvertrag. Zudem verspricht der Vertrag eine Eröffnungsbilanz, auf deren Grundlage die Bildungskonferenz bis Oktober 2012 Vorschläge für die Veränderung des Schulgesetzes machen sollte.

Die Bildungsministerin hatte zu einer solchen Konferenz eingeladen. Vorschläge der Koalition standen dort nicht zur Debatte. Eine Eröffnungsbilanz lag auch nicht vor. Dafür kündigte die Ministerin aber an, die Schulgesetzänderung auf das Schuljahr 2014/2015 verlegen zu wollen, um genügend Zeit für den Bildungsdialog zu haben. Das hatte für mich eine gewisse Logik, da sich die Ministerin an der Bildungskonferenz nicht aktiv beteiligt hat, sondern erst einmal nur die Konferenzteilnehmer in einen Dialog traten und die Ministerin, ihre Staatssekretäre sowie rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums und des IQSH dieser Diskussion nur lauschten.

Drei Tage später legten die die Regierung tragenden Fraktionen eine Änderung des Schulgesetzes vor. Unsere Schulen sollen in wesentlichen Bereichen in ihrer pädagogischen Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden. In der letzten Bildungsausschusssitzung machte die Ministerin deutlich, dass lediglich darüber diskutiert werden soll, wie der Koalitionsvertrag umgesetzt wird. Darüber hin

(Martin Habersaat)

aus erklärte die Ministerin, sie sei überrascht gewesen, dass die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SSW so schnell eine Schulgesetzänderung eingebracht hätten. Sie hätte allerdings vermutet, dass eine solche Änderung eingebracht werden würde.

Frau Ministerin, diese Vermutung war durchaus begründet. Denn in den Anhängen zum Koalitionsvertrag kann man folgende Passage lesen: Sie wollen prüfen, wie bis zum Inkrafttreten eines überarbeiteten Schulgesetzes zum Schuljahr 2013/14 sichergestellt werden kann, dass keine neuen G-9-Gymnasien, keine neuen Regionalschulen, keine neuen Gemeinschaftsschulen mit abschlussbezogenen Klassen genehmigt werden. Dass das nicht ohne Gesetzesänderung geht, ist klar.

Sie haben also trotz Ihrer Vermutung, dass die regierungstragenden Fraktionen bereits zum nächsten Schuljahr eine Schulgesetzänderung wollen, noch am 8. September auf der Bildungskonferenz die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Ihrer Ankündigung, dass die Schulgesetzänderung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin auf das Schuljahr 2014/15 verschoben wird, wissentlich hinters Licht geführt.

(Beifall CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, ich finde es schade, dass der Herr Ministerpräsident nicht da ist. Ich würde den Herrn Ministerpräsidenten heute fragen: Können sich die Menschen in diesem Land auf sein Wort verlassen? Ist er bereit, das zu tun, was er den Menschen in seiner Regierungserklärung versprochen hat?

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein!)

- Wenn das so ist, dann stellen Sie die Vorschläge der Koalitionsfraktion im Bildungsdialog zur Diskussion. Sorgen Sie dafür, dass die versprochene Eröffnungsbilanz endlich erstellt wird und setzen Sie sich, Herr Ministerpräsident, als SPD-Abgeordneter dafür ein, dass dieser Gesetzentwurf zurückgezogen wird, damit der von Ihnen versprochene Bildungsdialog uneingeschränkt stattfinden kann.

(Beifall CDU und FDP)

Sie haben eine Einstimmenmehrheit, und die Stimme des Ministerpräsidenten zählt. Darüber hinaus, meine Damen und Herren, ist Ihr Vorstoß völlig überflüssig. Welches Gymnasium hat bisher eine Veränderung seines Angebots überhaupt beantragt? Wie viele Gemeinschaftsschulen wollen denn in diesem Schuljahr tatsächlich weitere abschlussbezogene Klassen einführen?

Das Einzige, was Sie mit Ihrem Antrag unseren Schulen im Land signalisieren, ist Ihr Misstrauen in deren Entscheidungsfähigkeit, in deren Entscheidungsfähigkeit vor Ort.

(Beifall CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, Sie wollen mit allen Mitteln und auf jeden Fall verhindern, dass sich die Schulen für Modelle entscheiden, die sie aus ideologischen Gründen ablehnen. Es sind nicht die Ergebnisse der Bildungskonferenz, die Sie zur Grundlage des heutigen Antrags auf Änderung des Schulgesetzes machen, sondern es sind Ihre eigenen bildungspolitischen Vorstellungen.

Ich appelliere noch einmal an den Ministerpräsidenten. In seiner Regierungserklärung hat er den Schulen zugesagt:

„Der Grundsatz soll sein, dass alles, was besser vor Ort geregelt wird, auch vor Ort geregelt werden soll.“

Lassen Sie uns also bitte darüber diskutieren, ob pädagogische Entscheidungen wie die Struktur und die Organisation von Unterricht nicht besser vor Ort in unseren Schulen von den direkt Beteiligten und nicht von uns hier in Kiel geregelt werden sollten.

(Beifall CDU und FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und auch Herr Ministerpräsident, tun Sie sich selbst einen Gefallen und ziehen Sie diesen Antrag zurück!

(Beifall CDU und FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Anke Erdmann das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kernfrage - das hat Frau Franzen gerade deutlich gemacht - ist heute: Steht diese Übergangsregelung mit dem großen Bildungsdialog im Widerspruch?

Und ich als eine, die den Dialog immer besonders eingefordert hat, auch schon zu Zeiten, als wir in der Opposition waren, sage Ihnen: Nein, meines Erachtens ist es kein Widerspruch.

Ich möchte Ihnen das auch begründen. Klar haben wir als Koalition eine Position, und es wäre auch

(Heike Franzen)

gaga, hätte wir sie nicht. Das wäre ein Skandal. Aber eine eigene Position zu haben und trotzdem in den Dialog zu treten, ist kein Widerspruch, sondern ein Spannungsverhältnis. Ich glaube, wir sind hier wirklich in einem Bereich, in dem man sich das ein bisschen gelassen anschauen kann.

Wir gehen in den Dialog und fragen: Liegen wir insgesamt richtig? Was haben wir übersehen? Was muss bei der Umsetzung beachtet werden? - Wenn man solche Fragen nicht stellt, kommt ein solcher Psychoerlass wie bei Minister Klug heraus. Das war ein Webfehler im Gesetz und nicht ein von Ministerialbeamten verursachter Fehler. Das muss man sich einmal klarmachen. Das wollten wir auch im Sinne der Schulen vermeiden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Das Themenspektrum in der Bildungslandschaft ist total breit, und das hat diese Bildungskonferenz gezeigt. Auch der Strauß an Gesetzesänderungen, Frau Franzen, der daraus folgt, das was in den Arbeitsgruppen besprochen worden ist, ist breit. Ich habe leider noch keine Dokumentation gesehen. Aber ich erinnere ganz bestimmte Punkte: Versorgung vom Übergang in die Oberstufe, Grundschulversorgung in der Fläche, Umwandlung von Regional- in Gemeinschaftsschulen, die Abschulung. Auch die kommunale Familie hat gesagt, sie sieht Änderungsbedarf. Es gibt also eine Menge Themen, die möglicherweise in einer Schulgesetznovelle betrachtet werden sollen. - Sie nicken, Frau Franzen. Das sind alles nur die Punkte, die ich erinnere. Ich weiß, dass es weitere Punkte gab.

Was liegt mit diesem Antrag auf dem Tisch? - Wir wollen einmal die Kirche im Dorf lassen. Hier steht: Keine neuen Gemeinschaftsschulen mit haupt- und realschulbezogenen Klassen und keine weiteren Y- und G-9-Gymnasien, beides befristet bis Juli 2014. Es geht also um einen kleinen Teilaspekt des ganzen Straußes, der aufgeführt ist.

(Zuruf Abgeordneter Tobias Koch [CDU])

- Genau, Herr Koch, jetzt kommt die Passage für Sie. Wer genau liest, merkt: Keine Schule muss ihr Konzept ändern - keine einzige. Und eine gesetzliche Keule, die den Dialog erschlägt, sieht wahrlich anders aus.