Situation war noch nie so ernst. Es ist logisch, sich mit neuen Instrumenten zu überlegen, wie wir den Landeshaushalt auf einen Konsolidierungspfad kriegen. Das hat mit Intransparenz herzlich wenig zu tun. Kollege Andresen, da mögen Sie sich noch so ärgern, aber das hat mit Intransparenz herzlich wenig zu tun. Ihnen ist - ich betone - rechtzeitig ein Haushalt zur Beratung zugegangen.
Den haben wir in zwei Lesungen behandelt. Sie hatten in den Fachausschüssen ausreichend Gelegenheit, zu fragen und mitzuwirken. Hören Sie auf damit! Sie haben es überhaupt nicht nötig, sich mit solchen falschen Behauptungen hier vorn hinzustellen. Sie mögen das inhaltlich nicht alles gut gefunden haben, aber es kann mitnichten die Rede davon sein. Das, was Sie im Moment hier an Haushaltspolitik abliefern -
Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Andresen?
Wenn Sie mir gestatten, diesen Satz zu beenden, dann gestatte ich dem Kollegen Andresen herzlich gern eine Zwischenfrage.
Das, was Sie im Moment haushaltspolitisch hier abliefern, ist mitnichten etwas, worauf Sie stolz sein sollten.
Herr Kollege Garg, vielen Dank. - Können Sie sich daran erinnern, dass es im Vorfeld der Haushaltsberatungen eine im Geheimen tagende Haushaltsstrukturkommission gab, die von der schwarz-gelben Landesregierung eingesetzt wurde?
- Ich kann mich daran erinnern, dass es eine Haushaltsstrukturkommission gab, die getagt hat. Dass sie geheim getagt hat, ist mir nicht bekannt, aber möglicherweise tagt das Kabinett auch jede Woche geheim und berät über den Haushalt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 18/204 (neu) durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Es ist kein Antrag gestellt worden, der Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007
b) Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007 - Finanzierung sichern - Kommunen besserstellen - Verwaltung einsparen
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das sehe ich nicht. Ich eröffne die Grundsatzdebatte und erteile Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg von der FDP-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes möchten wir für die Kommunen einen finanziellen Ausgleich für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern die aus Hamburg auf schleswig-holsteinische Schulen im sogenannten Hamburger Rand gehen, erreichen.
Sie wissen, dass mit Abschluss des neuen Gastschulabkommens mit der Hansestadt Hamburg Ausgleichszahlungen von Schleswig-Holstein an Hamburg für die beschulten Schleswig-Holsteiner verbunden sind. Wir haben daraufhin beschlossen, die Kommunen in Schleswig-Holstein an diesen Kosten zu beteiligen. Für Schülerinnen und Schüler, die öffentliche Schulen in Hamburg besuchen, müssen die Kommunen zwar jetzt an das Land zahlen, im umgekehrten Fall aber, wenn Hamburger
schleswig-holsteinische Schulen besuchen, gibt es aktuell im Gegenzug keine Erstattung an die Kommunen, obwohl Kosten bei den Kommunen anfallen. Es handelt sich - zugegeben - um einen zahlenmäßig eher kleineren Teil, um etwas mehr als 325 Schülerinnen und Schüler, der aber für die Kommunen unserer Ansicht nach ausgeglichen werden sollte.
Wir haben dieses Thema bereits in der letzten Legislaturperiode ausführlich diskutiert. Dabei stellte sich sowohl bei der ersten Lesung im November als auch bei der zweiten Lesung im Februar heraus, dass grundsätzlich über dieses Thema im Haus kein Dissens herrscht. Wir waren uns weitgehend einig, dass es logisch und gerecht ist, dass die Kommunen, wenn sie dafür bezahlen müssen, dass ihre Schüler auf Hamburger Schulen gehen, auch Zahlungen erhalten sollen, wenn sie umgekehrt Schülerinnen und Schüler aus Hamburg aufnehmen.
Es passt zur gerade abgeschlossenen Debatte, dass durch diese Änderung zusätzliche Zahlungen an die betroffenen Kommunen in Höhe von rund 360.000 € notwendig werden. Aus unserer Sicht darf der Bildungsetat dadurch nicht stärker belastet werden; das Geld muss woanders herkommen. Kollege Andresen, es ist mir eine ganz besondere Freude, als konstruktive Opposition entsprechende Deckungsvorschläge zu unterbreiten.
- „Grundsätzlich“ diskutieren wir noch. - Wir sind der Auffassung, dass zur Gegenfinanzierung die Einsparung des zusätzlichen Staatssekretärs im Wirtschaftsministerium beitragen soll. Ein zusätzlicher Staatssekretär analog B 9 - wobei „analog“ nicht mehr lange dauert; wir haben ja in der öffentlichen Finanzausschusssitzung gehört, dass zum nächsten Haushalt eine zusätzliche B-9-Stelle geschaffen und der Herr Staatssekretär verbeamtet werden soll - verursacht Kosten von 565.000 € für die Legislaturperiode. Bevor die Stelle im Stellenplan im Haushalt geschaffen werden soll, raten wir Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen: Setzen sie hier ein Zeichen, und schaffen Sie diese zusätzliche Stelle nicht!
Ich will daran erinnern, welchen Popanz die heute regierungstragenden Fraktionen bei der Diskussion um den Mittelstands- und Integrationsbeauftragten veranstaltet haben. Was haben wir hier für Diskussionen erlebt!
Am Ende wollten Grüne und SPD im Zuge der Haushaltsaufstellung für den Haushalt 2011/2012 die beiden Stellen, die mit jeweils 11.800 € veranschlagt waren - in diesem Fall reden wir über mehr als 113.000 € jährlich -, streichen. Kollege Andresen, darüber hinaus haben die Grünen, deren Landtagsfraktion Sie schon damals angehört haben, beantragt, einen weiteren Staatssekretär zu streichen. Jetzt streichen Sie keinen weiteren Staatssekretär, sondern haben noch zusätzlich einen eingestellt.
Wie das zusammenpasst, müssen Sie erklären, Kollege Andresen. Ich erinnere immer gern daran, dass wir heute einen Ministerpräsident haben, der im Landtagswahlkampf noch von sich reden gemacht hat, indem er gesagt hat: Weniger Verwaltung ist oft mehr. Wir lernen also: Die Schaffung eines zusätzlichen B-9-besoldeten Staatssekretärs ist weniger Verwaltung. Das Mehr bezog sich dann offensichtlich auf das Einkommen.
- Liebe Kollegin Midyatli, ich rede zum Thema. Das ist einer unserer Deckungsvorschläge, damit dieser Vorschlag umgesetzt werden kann. Das ist ein seriöser Gegenfinanzierungsvorschlag. Ich rate Ihnen dringend: Sehen Sie davon ab! Herr Kollege Andresen, wenn Sie ehrlich sind und die Linie aus der letzten Legislaturperiode fortsetzen -
Ich komme zum Schluss. - Verhindern Sie mit Ihrer Macht und Ihrem Einfluss, dass wir im nächsten Haushalt die zusätzliche mit B 9 besoldete Staatssekretärsstelle haben! Sie können Ihre starke Politik sicherlich auch anders durchsetzen.
(Beifall FDP und vereinzelt CDU - Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie Sie das in der Koalition gemacht haben! - Weitere Zurufe)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf den ersten Blick könnte man meinen, der Gesetzentwurf der FDP diene vorrangig der eigenen Profilierung, um damit wieder einmal den Regierungsfraktionen zuvorzukommen oder um sich gegebenenfalls sogar vom ehemaligen Koalitionspartner abzusetzen. - Tatsächlich liegt der Sachverhalt hier ganz anders. Denn schon in der letzten Legislaturperiode waren sich in diesem Haus alle Fraktionen über den Inhalt des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs einig.
Wenn die Gemeinden im Hamburger Umland Schulkostenbeiträge für Schüler zahlen, die in Hamburg zur Schule gehen, dann ist es absolut plausibel, fair und gerecht, wenn die schleswig-holsteinischen Schulträger umgekehrt auch Schulkosten für Hamburger Schüler erhalten, die bei uns zur Schule gehen. Der umgekehrte Fall ist bei der Änderung des Schulgesetzes Ende 2010 unberücksichtigt geblieben. Das hat auch die damalige Opposition nicht beanstandet. Insofern ist das kein Anlass für gegenseitige Schuldzuweisungen.
Nachdem das Problem erkannt worden war, waren wir uns bei den Beratungen im Frühjahr dieses Jahres auch darin einig, dass die Fehlerbehebung erst zusammen mit dem Haushalt 2013 erfolgen kann. Den Anspruch der Schulträger auf Kostenerstattung ins Schulgesetz hineinzuschreiben, ist nämlich nur die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite sind dafür die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen.
Mein Kollege Peter Sönnichsen hat deshalb schon in seiner Rede in der ersten Lesung des damaligen wortgleichen grünen Gesetzentwurfs ausgeführt: CDU und FDP werden dies gern im kommenden Doppelhaushalt umsetzen.
Die Grünen hatten das Datum des Inkrafttretens ihres damaligen Gesetzentwurfs vor diesem Hintergrund auf den 1. Januar 2013 verschoben. Die Einführung einer Kostenerstattung für Hamburger Schüler an schleswig-holsteinischen Schulen ist damit unabhängig von der politischen Konstellation. Sie wäre so oder so im kommenden Jahr eingeführt worden.
Meine Damen und Herren, was allerdings die FDPInitiative positiv vom damaligen grünen Gesetzentwurf und auch von den jetzigen Regierungsplänen unterscheidet, ist die Gegenfinanzierung. Bei den
Grünen hieß es damals Fehlanzeige, und auch bei den jetzigen Haushaltsplänen der Landesregierung sieht es nicht anders aus. Entgegen allen Beteuerungen soll auch diese Maßnahme nach dem Willen der Regierungsmehrheit auf Pump finanziert werden. Anders ist es nicht zu erklären, dass trotz zusätzlicher Einnahmen und trotz sinkender Zinsausgaben die Neuverschuldung im kommenden Jahr gegenüber dem letzten Stand der Finanzplanung um 70 Millionen € erhöht werden soll. Eine solide Finanzierung für die zahlreichen Wahlversprechen der Regierungsfraktionen ist damit bis jetzt nicht vorhanden. So werden die heutigen Schülerinnen und Schüler für diese unsolide Politik mit Zins und Zinseszins die Zeche zahlen müssen.
Dass es auch anders geht, macht die FDP mit ihrem aufgezeigten Gegenfinanzierungsvorschlag in Form von ganz konkreten Kürzungsvorschlägen deutlich. Die erforderliche Einsparung von 360.000 € ist sogar noch einfacher darstellbar als vom Kollegen Dr. Garg gerade eben ausgeführt. Denn mittlerweile wissen wir, dass sich die Kosten des zusätzlichen SPD-Staatssekretärs nicht nur auf das Grundgehalt von 113.000 € belaufen, sondern zusammen mit Dienstwagen, Telefon und Vorzimmer auf 228.000 €. Der Familienzuschlag und die Altersversorgung kommen noch hinzu.
Mit anderen Worten: Allein mit der Streichung Ihres zusätzlichen überflüssigen SPD-Staatssekretärs könnten Sie diese Maßnahme komplett gegenfinanzieren.