- Ich nehme die Wertschätzung der Abgeordneten für das Thema Kommunen zur Kenntnis und freue mich darüber.
Die Kommunen wissen, dass 20 % der Fördermittel für Kindertagesstätten bereitgestellt werden sollen, für kommunale wie für freie Träger. Bei unserem letzten Programm waren die freien Träger bei den Kindertagesstätten ja nicht dabei. Jetzt sollen sie mit dabei sein. Ich weiß, dass das von Teilen der kommunalen Familie als kritisch angesehen wird, aber für uns ist es wichtig, dass auch die freien Träger profitieren, denn auch sie leisten einen Beitrag für die frühkindliche Bildung.
Der Gemeindetag hat uns geschrieben. Er begrüßt im Grundsatz unsere inhaltliche Schwerpunktsetzung. Das freut uns. Die Kreise hingegen stellen sich eine andere oder eine weitergehende Verwendung der Mittel vor.
Meine Damen und Herren, wenn wir tatsächlich einen spürbaren Schwerpunkt bei der Bildung setzen wollen, dann müssen wir die Kräfte bündeln. Das tun wir. Würden wir das Programm für andere Fördermöglichkeiten öffnen, würde das Ziel der Konzentration und der Schwerpunktsetzung durchkreuzt. Wir wollen klotzen und nicht kleckern.
Der Sanierungsbedarf bei unseren Schulen ist sehr groß. Das haben uns die Schulen immer wieder vermittelt. Wer von Ihnen unterwegs ist, weiß das. Mithilfe des Bundes wird dieser Sanierungsstau nun etwas kleiner.
Neben der Verwendungsbestimmung hat uns der Bund den Auftrag gegeben zu definieren, welche Kommunen als finanzschwach gelten und somit Anspruch auf die Hilfe haben. Auch hierzu hat es einen konstruktiven Dialog mit den kommunalen Landesverbänden gegeben.
Erste Überlegung von uns war, das Investitionsprogramm nur für die 16 Konsolidierungskommunen zu öffnen. Nach dem Gespräch mit den Kommunen haben wir die Ideen der Kommunen aufgegriffen. Nach konstruktiven Gesprächen planen wir jetzt, auch solche Kommunen als finanzschwach einzustufen, die sowohl aktuell große Finanzprobleme haben als auch bereits über einen längeren Zeitraum, also Kommunen, die auf jeden Fall im letzten
- vielen Dank - entweder in den letzten drei Jahren durchgängig oder in den letzten fünf Jahren mindestens viermal.
Damit ist sichergestellt, dass sowohl die 16 Konsolidierungskommunen als auch kleinere Kommunen von dem Programm profitieren. Insgesamt werden nach unseren Vorstellungen jetzt 48 Kommunen antragsberechtigt sein. Ich glaube, das ist ein guter und sachgerechter Kompromiss.
Wir haben gestern die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Oberbürgermeister - nur Männer sowie die Landrätinnen und Landräte von den Kommunen angeschrieben, die antragsberechtigt sind. Ab heute steht die Liste für alle transparent auch auf der Internetseite.
Erste Reaktionen sind bereits eingetroffen. So schreibt uns der Gemeindetag, dass er eine weitgehende Öffnung für noch mehr Kommunen fordert. Das würde dann das Ziel der Landesregierung der Konzentration der Mittel auf diejenigen, die es am nötigsten brauchen, nicht mehr widerspiegeln.
Insofern: Ja, wir bleiben mit den Kommunen weiter im Gespräch. Wir werden bei der Erarbeitung der Richtlinie noch einmal gucken, ob wir im Detail an der einen oder anderen Stelle noch auf die Kommunen zugehen können, aber insgesamt freuen wir uns darüber, was der Bundestag beschlossen hat. Wir wollen das Programm schnell ans Laufen bringen, wir bereiten alles vor, die Mittel sollen dort ankommen, wo sie gebraucht werden - bei unseren Kommunen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um 1 Minute überzogen. Wer davon Gebrauch machen will, der muss sich jetzt melden. - Ich sehe niemanden.
- Gern machen wir das umgekehrt. Er soll also federführend im Innen- und Rechtsausschuss sowie mitberatend im Finanzausschuss und im Sozialausschuss beraten werden. Wer so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Petitionsausschuss des SchleswigHolsteinischen Landtags hat im Berichtszeitraum 104 neue Petitionen erhalten. In vier Sitzungen hat sich der Ausschuss mit diesen und den aus den vorherigen Quartalen noch anhängigen Verfahren befasst. Im Berichtszeitraum sind 74 Petitionen abschließend behandelt worden, davon drei Gegenvorstellungen in bereits abschließend beratenen Verfahren.
Von den 74 Petitionen, die der Petitionsausschuss abschließend behandelt hat, erledigte er sieben Petitionen im Sinne und 17 teilweise im Sinne der Petentinnen und Petenten. 47 Petitionen konnte er leider nicht zum Erfolg verhelfen, und zwei Petitionen haben sich im Laufe des Verfahrens dadurch erledigt, dass sie zurückgezogen wurden, eine Petition hat sich anderweitig erledigt.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss hat einen Ortstermin durchgeführt. Am 16. Januar 2015 besuchte eine Abordnung des Ausschusses die Justizvollzugsanstalt Neumünster und führte Gespräche mit der Anstaltsleitung, den Mitgliedern des Personalrats, der Schwerbehindertenvertretung sowie der Gefangenenmitverantwortung.
Am 10. Februar 2015 nutzte der Ausschuss erstmals die mit der Änderung der schleswig-holsteinischen Landesverfassung neu eröffnete Möglichkeit,
Sie wissen ja, dass ich Ihnen auch immer von Beispielen von Petitionen berichte. Ich möchte an dieser Stelle zwei anführen. Ein erfreuliches Ende nahm das Petitionsverfahren für eine Petentin aus Simbabwe. Diese hatte einen Ausbildungsplatz für die Ausbildung zur Krankenschwester erhalten. Da jedoch ihr Visum vor Beginn der Ausbildung ablief, verweigerte die Ausländerbehörde die Aufnahme eines von ihr angestrebten Praktikums. Im Laufe des Verfahrens konnte eine Lösung gefunden werden. Die Petentin konnte bis zum Ausbildungsbeginn legal in Deutschland verbleiben.
(Beifall Katja Rathje-Hoffmann [CDU], Ras- mus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN], Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Oliver Kumbartzky [FDP])
- Danke. - Eine andere Petition hatte das Ziel, allen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr das Recht einzuräumen, ein Blaulicht zu haben. Das würde dazu führen, wenn wir sagen würden, dass wir das so machen wollen, dass die 48.100 Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren hier mit einem Blaulicht - zumindest in der Tasche - herumfahren würden.
Wenn dann ein Einsatz wäre - man stelle sich einen kleinen Ort vor, die Sirene geht los, und aus allen Richtungen kommen Leute mit einem Blaulicht und sind der Meinung, sie hätten Vorfahrt. Wir haben sehr ausgiebig darüber beraten, die Möglichkeiten gegeneinander abgewogen und sind zu dem Schluss gekommen, dass es vielleicht keine so gute Idee ist, jedem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ein Blaulicht zu geben.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es unter besonderen Bedingungen die Möglichkeit gibt, zum Beispiel dem Kreisbrandmeister ein Blaulicht zu geben. Ansonsten haben wir uns dafür entschieden, der Petition nicht stattzugeben.
Ich bitte den Landtag, von dem Bericht Kenntnis zu nehmen und zu bestätigen, dass sich die Petitionen erledigt haben. - Vielen Dank.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Wortmeldungen zum Bericht liegen nicht vor. Eine Aussprache ist auch nicht vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht Drucksache 18/2961 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Abgeordneter Dr. Breyer. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Der Beschluss ist bei Gegenstimme des Abgeordneten Dr. Breyer (siehe auch Anhang zu diesem Protokoll) erfolgt.