Protocol of the Session on May 21, 2015

Für die Verteilung der 3,5 Milliarden € Sondervermögen kommen allerdings die Bundesländer ins Spiel; denn sie haben die Definition von „finanzschwach“ vorzunehmen. Damit das Programm auch zu einem Erfolg für unsere Kommunen in Schleswig-Holstein wird, haben wir die Landesregierung aufgefordert, die Mittel sachgerecht und schnell einzusetzen.

Mit dem gestern in den Haushaltsausschuss des Bundes eingebrachten Änderungsantrag und dem Maßgabebeschluss werden die Bedingungen für Investitionen konkreter definiert und auch erweitert. Mögliche Bereiche der Förderung sind Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur - dies betrifft Krankenhäuser, Straßen, Lärmbekämpfung, Städtebau und den Breitbandausbau zur Erreichung des 50-MBit/s-Ausbauziels - und weitere Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur; hier geht es um die Einrichtung einer frühkindlichen Infrastruktur, um die energetische Sanierung der Schulinfrastruktur oder von kommunalen oder gemeinnützigen Einrichtungen. Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz sind ebenfalls förderfähig.

Die CDU-Landtagsfraktion steht für eine kommunalfreundliche Umsetzung des Investitionsprogramms. Für uns ist klar: Die zusätzlichen Mittel müssen dort ankommen, wo die kommunalen Investitionsschwächen wirksam bekämpft werden müssen.

Folgende Eckpunkte sind für uns relevant: Erforderlich ist aus unserer Sicht die Förderung des Breitbandausbaus in allen Gebieten zur Erreichung des 50-Mbit/s-Ausbauziels. Wichtig - und im Interesse der Infrastruktur des Landes ebenfalls förderwürdig - wäre eine bessere Krankenhausfinanzierung. Die hohe Förderquote von bis zu 90 % ist attraktiv. Für manch eine Kommune ist allerdings auch ein 10-prozentiger Eigenanteil kaum zu erbringen. Deshalb muss sichergestellt werden, dass keine Kommune durch diesen Eigenanteil an der Vornahme entsprechender Investitionen gehindert wird.

Ein unbürokratisches und praktikables Antragsverfahren in Bezug auf die Verwaltungsvereinbarung ist für uns unabdingbar und eine 100-prozentige Weiterleitung der Mittel an die Kommunen selbstverständlich.

(Beifall CDU)

Wer ist denn nun als Kommune „finanzschwach“? Als „finanzschwach“ sollte eine Kommune auch dann eingestuft werden, wenn sie mit eigenen Beiträgen zur Haushaltskonsolidierung die Haushaltssicherung nur knapp verhindern konnte. Sonderlasten, die zum Beispiel aus einer Insellage oder aus dem Status als Konversionsstandort resultieren, müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Schuldenstand und Defizit einer Gemeinde können nicht die alleinigen Kriterien sein. Ansonsten befinden wir uns bei den Teilnehmern, die Konsolidierungsverträge mit dem Land abgeschlossen haben.

Frau Ministerin Heinold, mit dem gestern in den Haushaltsausschuss des Bundestages eingebrachten Änderungsantrag wurden einige Förderbereiche erweitert. Dies ermöglicht es den Kommunen, breiter zu investieren. Meines Wissens hat es in Schleswig-Holstein keine Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden gegeben; das ist sehr bedauerlich. Ich fordere Sie auf: Verhandeln Sie erneut! Die komplette Förderung kann sich doch nicht allein auf die energetische Sanierung von Schulen und auf die Infrastruktur der frühkindlichen Bildung beziehen. Dies wird doch bereits seit Jahren über andere Förderprogramme abgedeckt.

(Beifall CDU und FDP)

48 Kommunen werden laut Ihrer Aussage an dem Investitionsprogramm in Schleswig-Holstein partizipieren können. Schleswig-Holstein besteht aber aus 1.119 Kommunen, die alle ihre Infrastruktur erhalten müssen. Hier besteht Nachbesserungsbedarf. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein bisschen konnte ich mir das Schmunzeln nicht verkneifen, als ich ausgerechnet am 1. April 2015 die Pressemitteilung von Frau Nicolaisen las. Bei der Lektüre des Antrags wurde aus dem Schmunzeln ein breites Grinsen. Denn das, werte Frau Kollegin Nicolaisen, was Sie so vollmundig angekündigt haben, erweist sich als eine Aneinanderreihung von Selbstverständlichkeiten ohne Substanz und ohne eigene Schwerpunkte. Immerhin haben Sie diese jetzt nachgeliefert.

(Petra Nicolaisen)

(Vereinzelter Beifall SPD)

Am meisten amüsiert mich, dass Sie heute auch noch auf einer Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt bestehen und der Landesregierung einen Handlungsauftrag erteilen wollen. Weil Eilbedürftigkeit besteht, wie Sie in Ihrer Pressemitteilung schreiben - dort sprechen Sie davon, dass, ich zitiere, das Geld „endlich ankommen“ muss -, wird es Sie freuen zu hören, dass die Landesregierung bereits einen Vorschlag vorgelegt hat, der mit den kommunalen Landesverbänden ausführlich erörtert wurde. Das wissen wir übrigens seit Montag, was die Debatte heute über Ihren Antrag noch unsinniger macht.

(Beifall Dr. Ralf Stegner [SPD] und Ines Strehlau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Oder, meine Damen und Herren, war das vielleicht nur das Vehikel, um Ihren Landesvorsitzenden mal wieder ins Gespräch zu bringen? Denn der gibt ja gern den großen Freund und Verteidiger der Kommunen. Dabei scheut Herr Liebing sich auch nicht, mit der Wahrheit großzügig umzugehen. Wiederholt habe ich seine Aussage gelesen, das Land habe Gelder, die nach der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund den Kommunen zustanden, für sich behalten. Gern erinnere ich an dieser Stelle an die Plenardebatte im letzten November, in der Kollege Dr. Dolgner aus dem entsprechenden Umdruck zitiert und die CDU daran erinnert hat, dass auch sie diese Mittel zur Sanierung des Landeshaushaltes eingeplant hatte.

Auch die Behauptung, das Land halte den Kommunen ihren Anteil an den Bundesmitteln zur Entlastung der durch die hohen Flüchtlingszahlen entstandenen Kosten vor, entbehrt jeder Grundlage.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP])

Das kann man im Übrigen auch in der Bund-Länder-Vereinbarung nachlesen. Dort heißt es, ich zitiere:

„In den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger sind, sagen die Länder eine entsprechende Weitergabe der vom Bund erhaltenen Mittel zu.“

Genau das tun wir.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber auch noch einige Worte zum Infrastrukturpaket selber sagen. Obwohl die Kommunen insgesamt Steuern in Rekordhöhe einnehmen, steht vielen das Wasser bis zum Hals. Seit Jahren wächst der kommunale

Schuldenberg. Auf die katastrophale Situation hat der Bund nun reagiert - endlich. Aufgrund des leider nach wie vor bestehenden Kooperationsverbots im Bildungsbereich war aber die Krücke eines kommunalen Investitionsfonds nötig, kein Sondervermögen, Frau Nicolaisen.

Meine Damen und Herren, aus diesem Fonds von 3,5 Milliarden € sollen gezielt Investitionen - nota bene - finanzschwacher Kommunen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz gefördert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erinnern uns hier gern noch an die Debatten zum FAG und an das schöne Wörtchen „abundant“, das „wohlhabend“ heißt. Wir hatten hier Rechenbeispiele. Jeder sollte sich daran erinnern, dass nicht jede Kommune in diesem Land finanzschwach ist. Somit kann Ihre Forderung, das Geld müsse in möglichst vielen Kommunen ankommen, nicht realisiert werden.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vor allem ist es überhaupt erst - Herr Stegner hat es in einem Zwischenruf schon gesagt - der SPD-Fraktion im Bundestag zu verdanken, dass wir heute über die Verteilung kommunaler Zusatzmittel für Schleswig-Holstein debattieren können.

(Beifall SPD - Dr. Heiner Garg [FDP]: Dann ist es doch gut, dass die CDU das noch ein- mal deutlich macht!)

- Genau, das finde ich auch. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung schlägt nun vor, die Mittel auf zwei der möglichen Förderbereiche zu beschränken, nämlich für Investitionen in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und die energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur. Diese Schwerpunktsetzung unterstützen wir ausdrücklich. Denn in diesem Bereich ist die Not in vielen Kommunen am größten.

(Beifall Ines Strehlau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])

Wir bleiben hier auch unserer Koalitionslinie treu, soviel wie möglich in Bildung zu investieren.

Auch die Kriterien für die Auswahl der förderberechtigten Kommunen können wir nachvollziehen. Immerhin 48 Kommunen im ganzen Land sind nach diesem Vorschlag antragsberechtigt. Sicher hätte es auch andere Auswahlkriterien gegeben. Aber das Ziel ist eben nicht die Förderung mit der Gießkanne. Nicht jeder Schulträger ist finanzschwach.

(Beate Raudies)

Jetzt gilt es, letzte Details in einer Förderrichtlinie zu regeln, damit nach dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2015 die Kommunen zügig auf die Mittel zugreifen können, nicht wie damals beim Konjunkturpaket II, als sich das Land Schleswig-Holstein mit der Umsetzung viel Zeit ließ. Dieses Mal sind wir sehr viel besser vorbereitet.

Dies sollten wir im Innen- und Rechtsausschuss beraten. Deshalb beantrage ich die Überweisung.

Meine Damen und Herren, auch in diesem Fall erweist sich die Küstenkoalition als verlässlicher Partner der Kommunen im Land. Liebe Opposition, Sie schnacken, wir machen! - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Frau Abgeordnete Ines Strehlau das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, erst einmal ist es eine gute Nachricht für die finanzschwachen Kommunen, dass der Bund ein Investitionspaket mit einem Gesamtvolumen von 3,5 Milliarden € aufgelegt hat. Angesichts des bundesweiten kommunalen Investitionsstaus von 118 Milliarden € ist diese Finanzspritze allerdings nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Große Koalition im Bund hat in ihrem Koalitionsvertrag mehr versprochen und ist in der Pflicht, diese Ankündigungen umzusetzen.

Obwohl Schleswig-Holstein ein Konsolidierungsland ist und jeder Euro zweimal umgedreht werden muss, haben wir als Land schon viel für die Kommunen getan: Mittel für den U-3-Ausbau aufwachsend auf 80 Millionen €, 11,5 Millionen € zusätzlich für Infrastruktur, 13,5 Millionen € zusätzlich für Schulsozialarbeit, 15 Millionen € Euro aus der Anhebung der Grunderwerbsteuer - und das sind nur einige Beispiele.

Das zeigt: Wir lassen unsere Kommunen mitnichten im Regen stehen.

(Beifall Lars Harms [SSW])

Mit der Behauptung, dass wir das täten, liegt die Opposition völlig daneben.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Aus schleswig-holsteinischer Sicht ist der Verteilungsschlüssel der Bundesmittel nicht optimal. Unsere Kommunen bekommen 99,5 Millionen €. Das sind rund 20 Millionen € weniger als nach dem Königsteiner Schlüssel. Die Kassenkredite als ein Indikator benachteiligen die Schleswig-Holsteinischen Kommunen. Kassenkredite dienen eigentlich der kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit. Ihnen stehen keine realen Werte gegenüber. Ausgerechnet diese risikoreiche Finanzierung als Auswahlkriterium zu wählen, ist nicht im Sinne Schleswig-Holsteins.

Wie die 100 Millionen € innerhalb des Landes verteilt werden, muss durch eigene Kriterien festgelegt werden.

Die CDU hat in ihrem Antrag gefordert, dass nicht allein Kommunen mit außergewöhnlich hohen Schuldenständen an den Mitteln partizipieren. Das wollen wir auch. Gleichzeitig ist aber klar, dass gerade die Konsolidierungskommunen auf die Investitionsmittel angewiesen sind. Viele Kommunen schaffen es aber auch aus eigener Kraft, ihre Infrastruktur zu erhalten. Wenn Ihr Antrag also nicht nur eine Absage an die kreisfreien Städte sein sollte, müssten Sie mit den Planungen der Landesregierung eigentlich zufrieden sein.

Wir Grüne unterstützen ausdrücklich den Vorschlag des Finanzministeriums, der mit Beteiligung der Kommunen vereinbart wurde. Das Geld soll danach zum einen den Konsolidierungskommunen zur Verfügung gestellt werden, zum anderen soll es an Kommunen gehen, die eine bestimmte Anzahl von Jahren Fehlbetragszuweisungen beziehen mussten. Damit folgen wir der Logik des FAG und stellen eine objektive Grundlage zur Bestimmung von finanzschwachen Kommunen auf. Außerdem wird so sichergestellt, dass auch Kommunen im ländlichen Raum vom Investitionsprogramm profitieren. Das finden wir richtig.

Wenn das Geld, wie es jetzt der Gemeindetag fordert, auf deutlich mehr Kommunen verteilt werden soll, dann sind weitere Gespräche dazu sicherlich gut. Aber bei den begrenzten Mitteln halten wir es für notwendig, nicht nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen, sondern die Kommunen zu unterstützen, die einen deutlichen Bedarf haben.

Der Bund hat einen Katalog der möglichen Förderbereiche aufgestellt. Die Landesregierung hat „Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur“ gewählt. Damit kann die energetische Sanierung von Schulen und Kitas ebenso finanziert werden wie allgemeine Baumaßnahmen von Kitas.