- Das will ich gar nicht in Abrede stellen, ich sehe aber natürlich auch, dass gleichlautende Anträge auch in anderen Bundesländern gestellt werden. Ich finde, dass die Behindertenpolitik sich weiß Gott nicht dazu eignet, Machtspielchen in Berlin zu betreiben. Hier sollten wir gucken, dass es ordentlich vorangeht, hier sollten wir uns die Zeit nehmen, das ausgiebig zu diskutieren. Deshalb finde ich es ausgesprochen schade, dass es zu keiner Ausschussberatung kommen soll. Ich glaube, wir sollten dieses Thema intensiv und der Sache angemessen diskutieren und dieses Thema nicht zu Machtspielchen in Berlin nutzen, um deutlich zu machen, wir hier in Schleswig-Holstein hätten es ja gewollt, aber die in Berlin habe es nicht gewollt. Im Zweifel war es dann der böse Koalitionspartner CDU, der das nicht wollte. Meine Damen und Herren, dafür eignet sich Behindertenpolitik nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation der Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein entspricht bei Weitem noch nicht den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Das gilt leider auch noch für andere Bundesländer. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir alle uns dafür einsetzen, dass für alle Menschen mit Behinderung dieselben Rechte gelten wie für Menschen ohne Behinderung. Deshalb ist es richtig, dass wir das Teilhaberecht in ein modernes Bundesteilhabegesetz weiterentwickeln. Diesen Schritt - ich denke, da sind wir gar nicht so weit auseinander - begrüße ich ausdrücklich, liebe Kollegin Franzen. Ich freue mich dar
über, dass es gelungen ist - ich weiß nicht, wie Sie das in Ihrer Partei gemacht haben -, dass jetzt ein Bundesteilhabegesetz kommen soll. Das ist ein riesiger Schritt voran, den ich ausdrücklich begrüße.
Für uns Grüne ist und bleibt das Ziel eine gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben für alle. Mit dem Bundesteilhabegesetz wollen wir erreichen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt und insbesondere das Wunschund Wahlrecht besser umgesetzt wird. Wir wollen, dass sich die Unterstützungsleistungen an den Bedarfen und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung ausrichten. Und wir wollen - das ist uns Grünen ganz besonders wichtig - eine unabhängige Beratung und bundesweit einheitliche Standards.
Zum Recht auf Teilhabe gehört die Entwicklung eines vielfältigen und bedarfsgerechten Leistungsangebots, und insbesondere die Sozialraumentwicklung und die Entwicklung in den Quartieren vor Ort müssen hier aus meiner Sicht eine größere Rolle spielen, genauso wie das persönliche Budget.
All das sind Chancen mit einem modernen Bundesteilhabegesetz, und ich hoffe sehr, dass es am Ende ein modernes Bundesteilhabegesetz geben wird. Das alles sind Chancen, damit diese Schritte, die wir schon seit Jahren im Bereich der Behindertenpolitik fordern, endlich umgesetzt werden.
Sinnvoll ist aus meiner Sicht auch, dass wir Hilfen aus einer Hand bekommen. Es muss Schluss sein damit, dass Menschen mit Behinderung von einem Träger, von einer Institution zur anderen geschickt werden, als seien sie Bittstellerinnen und Bittsteller. Das sind sie nicht. Hilfen aus einer Hand sind der richtige Weg.
Ein ganz zentraler Lebensbereich für uns alle ist das Erwerbsleben. Von seiner eigenen Arbeit leben zu können, ist ein wichtiger Baustein für Unabhängigkeit, Selbstvertrauen und soziale Kontakte. Das ist für Menschen mit Behinderung so wie für jeden anderen Menschen auch. Deshalb wollen wir, dass Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt tätig sein können. Wir freuen uns darüber, dass wir mit unserem Koalitionspartner hier in Schleswig-Holstein als Grüne die parlamentarische Initiative für ein Budget für Arbeit auf den Weg gebracht haben. Wir werden in den nächsten Jahren auch weiter verfolgen, dass das umgesetzt wird. Das ist aus meiner Sicht ein wichtiger Baustein für mehr Teilhabegerechtigkeit für Menschen mit Be
Was die Werkstätten für Menschen mit Behinderung angeht, auch da sind wir überhaupt nicht auseinander. Es ist eine alte Forderung von Menschen mit Behinderung, dass der Übergang in den und zurück vom ersten Arbeitsmarkt möglich sein muss. Das darf auch nicht mit Ängsten verbunden sein, weil etwa danach die Leistungen schlechter sein könnten.
Die Zeit ist begrenzt, deshalb werde ich mich bei einem so weitreichenden Gesetzentwurf auf zwei weitere wichtige Aspekte beschränken, die aus Sicht von uns Grünen ganz besonders wichtig sind. Zurzeit sind Menschen mit Behinderung, die pflegebedürftig werden, Menschen ohne Behinderung nicht gleichgestellt. Das ist ein Unding, liebe Kolleginnen und Kollegen, und auch das muss dringend geändert werden.
Das Gleiche gilt für Kinder und Jugendliche. Wir wollen, dass die Basis für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche künftig das Jugendhilferecht wird. Kinder sind in erster Linie Kinder. Wir wollen, dass Schluss ist mit der Stigmatisierung von Kindern mit Behinderung.
Teilhabe ist ein Menschenrecht. Bund, Länder und Kommunen müssen sich gemeinsam engagieren, damit Menschen mit Behinderung nicht außen vor bleiben. Schleswig-Holstein steht zur Inklusion, der Bund muss das auch.
Ich freue mich auf Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. Wenn ich das richtig herausgehört habe, liebe Frau Kollegin Franzen, können wir uns gern auch wenn wir heute abstimmen müssen - über den Aspekt, den Sie zu Recht im Hinblick auf die Ausbildung kritisiert haben, im Sozialausschuss noch weiter unterhalten. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit Behinderung ist Kernaufgabe unserer guten Politik. Neue Wege für die Teilhabe müssen gefunden werden, um den einzelnen Menschen individuell besser unterstützen zu können. Wobei wir Freien Demokraten das Vertrauen haben, dass die Betroffenen dabei nicht bevormundet werden müssen, sondern durchaus eigenständig und eigenverantwortlich handeln können. Daher unterstützen wir die Stärkung des persönlichen Budgets, wie es das Bundesteilhabegesetz vorsieht, sehr.
Grundsätzlich möchte ich aber zu dem Antrag anmerken, dass es wenig überzeugend ist, Forderungen an die Bundesebene zu stellen, wenn die regierungstragende Koalition auf Landesebene ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten nicht wahrnimmt. Es ist doch widersprüchlich, jetzt einen umfassenden Forderungskatalog vorzulegen, den wir in vielen Punkten durchaus richtig finden, aber gleichzeitig das Prüfrecht des Landesrechnungshofs im Bereich der Eingliederungshilfe zu blockieren. Eine bessere Kontrolle der Mittelverwendung würde den Menschen mit Behinderung direkt helfen.
Im ganzen Haus besteht darüber seit langer Zeit Konsens. Die Küstenkoalition hat diese Chance verstreichen lassen. Das ist bitter für die Menschen vor Ort.
Konkret zu den Punkten des Antrags: Der Vorschlag, die Eingliederungshilfe im Sinne eines modernen Teilhaberechts aus dem SGB XII herauszulösen und ins SGB IX zu integrieren, halten wir für den richtigen Ansatz. Aus Sicht der FDP besteht hier wirkliches Potenzial, um das SGB IX zu einem echten Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln. Dies sollte dringend weiter verfolgt werden, um deutlich zu machen, dass die Eingliederungshilfe keine Sozialhilfe ist. Aus unserer Sicht ist Ihre Forderung dann aber inkonsequent, die Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung hier herauszulösen und im SGB VIII zu verankern.
Wir Freie Demokraten stehen aus voller Überzeugung und mit ganzem Herzen dafür, dass Menschen mit Behinderung die gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht wird. Dazu gehören beispielsweise barrierefreie Angebote, die den selbstbestimmten Alltag ermöglichen. Eine ganz wesentliche Maßnahme ist der Ausgleich behinde
rungsbedingter Nachteile in Form der Eingliederungshilfe. Diese Leistungen sind ein erheblicher Kostenfaktor für den Träger der Sozialhilfe, denn sie machen mehr als die Hälfte der gesamten Ausgaben aus.
Die Große Koalition in Berlin hatte für die Eingliederungshilfe eine finanzielle Entlastung versprochen, als Übergangslösung im ersten Schritt 1 Milliarde € und ab 2015 bis zu 5 Milliarden €. Im April verdeutlichte das Bundesfinanzministerium nun, dass es diese Entlastungen nicht mehr im Rahmen der Eingliederungshilfe leisten will, sondern andere Instrumente nutzen wird, und begründete dies mit unterschiedlichen Trägerstrukturen in den Bundesländern. Dieses Argument könnte nachvollziehbar sein, doch ist Schäubles Taktik leicht zu durchschauen. Statt Strukturen anzupassen, möchte er in erster Linie verhindern, dass der Bund die steigenden Kosten für die erkennbar ansteigenden Fallzahlen in der Eingliederungshilfe mittragen muss.
Das beabsichtigte Bundesteilhabegeld, welches über die 5 Milliarden € vom Bund finanziert werden sollte, ist zum Teil als Nachteilsausgleich für die Behinderung vorgesehen, das nicht auf die Eingliederungshilfe anzurechnen ist. Mit dem übrigen Teil des Teilhabegeldes soll der Berechtigte selbst entscheiden, welche Eingliederungsleistung in welchem Umfang und bei welchem Träger er in Anspruch nimmt. Angedacht sind 600 € Bundesteilhabegeld, 120 € Selbstbehalt, bleiben 480 € für die Maßnahme. Ist die Maßnahme teurer, muss der Sozialhilfeträger die Differenz bezahlen. Der Betroffene erhält in jedem Fall die volle Leistung. Die Ersparnis beim Sozialhilfeträger beträgt in jedem Fall 480 €.
Das wäre ein ganz wichtiges Steuerungsinstrument, das auch kostendämpfend wirkt. Deshalb ist die FDP klar für ein dem Leistungsempfänger zustehendes Bundesteilhabegeld, finanziert durch den Bund. Ich appelliere hier an den Bund, sich nicht aus seiner Verantwortung zu stehlen. Ministerin Nahles sollte sich in dieser Frage dem Bundesfinanzminister gegenüber durchsetzen können. In diesem Punkt unterstützen wir den vorliegenden Antrag ganz klar, zumal das für Schleswig-Holstein eine Entlastung von circa 150 Millionen € bedeuten kann - Geld, das Finanzministerin Heinold für ihren Haushalt dringend braucht.
Im Hinblick auf die weiteren Punkte, wie zum Beispiel Teilhabe am Arbeitsleben oder eine dezentrale, trägerunabhängige Beratung, sehen wir durchaus Beratungsbedarf, sowohl was die Fachlichkeit als auch die Finanzströme angeht. Ich beantrage daher
Ich sehe auch keine Eilbedürftigkeit gegeben. Der vorliegende Antrag wird derzeit in allen Bundesländern, initiiert durch die SPD-Fraktion, gestellt, damit der Druck auf Berlin entsprechend aufgebaut wird. Von daher denke ich: Wir können zu einem Konsens kommen, lassen Sie uns im Ausschuss beraten und den Weg gemeinsam gehen. Sie haben uns durchaus an Ihrer Seite. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mich freut, dass wir heute schon zum zweiten Mal über ein Thema sprechen, das mit der UN-Behindertenrechtskonvention und ihrer konkreten Umsetzung zu tun hat. Auch in der vorherigen Debatte habe ich für meine Partei deutlich gemacht, wie wichtig uns ein Zusammenleben in Vielfalt ist. Doch viel zu oft sieht es auch hier in Schleswig-Holstein noch ganz anders aus. Statt Inklusion sehe und erlebe ich häufig Exklusion. Etwa die Hälfte aller Arztpraxen hier in Kiel ist zum Beispiel bis heute nicht barrierefrei. Dabei haben Menschen mit Behinderung mit der UN-Konvention ein Recht darauf, ihre Menschenrechte in vollem Umfang wahrnehmen zu können. Sie sollten also nicht nur ihren Arzt frei wählen können, sondern sie haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen, ein Recht auf menschenwürdige Arbeit, auf Bildung und auf gleichwertige Lebensverhältnisse.
Ich denke, dieser Anspruch wird von allen hier geteilt. Doch auch wenn Inklusion eine Daueraufgabe ist und bleibt, müssen wir zugeben, dass wir diesem Anspruch mitunter hinterherhinken. Wir alle wollen, dass Menschen mit Behinderung möglichst autonom und selbstbestimmt ihr Leben leben können gar keine Frage. Vielen ist auch klar, dass wir dafür eine umfangreiche Reform der Eingliederungshilfe
Nur sind wir heute, bald zehn Jahre nach Beschluss der UN-Konvention durch die Generalversammlung, eben noch lange nicht am Ziel. Deshalb kann ich den Unmut von so manchem verstehen, und deshalb ist es aus Sicht des SSW auch höchste Zeit für die Verabschiedung des angekündigten Bundesteilhabegesetzes. Für uns gibt es keinen Zweifel: Wir müssen die Eingliederungshilfe endlich weiterentwickeln und zu einem zeitgemäßen Teilhaberecht kommen. Existierende Hilfen müssen in einem Sozialgesetzbuch zusammengeführt und damit Hilfe aus einer Hand ermöglicht werden.
Das persönliche Budget muss endlich wirkungsvoll gefördert werden. Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung muss grundsätzlich spürbar gestärkt werden. Auch wenn diese Dinge in erster Linie auf Bundesebene zu regeln sind, sehen wir uns als Koalition in der Pflicht, möglichst viel Einfluss auf diesen Prozess zu nehmen.
Denn eines ist klar: Dieses wichtige Thema darf weder verschleppt noch in irgendeiner Form verwässert werden.
Wie Sie dem Antrag entnehmen können, haben wir neben der klaren zeitlichen Vorgabe und der gerade erwähnten Punkte auch eine ganze Reihe weiterer wichtiger Forderungen an das Bundesteilhabegesetz. Hierzu zählen die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensvorbehalte, die Gleichstellung in der gesetzlichen Pflegeversicherung und die Wahlfreiheit zwischen Werkstatt und erstem Arbeitsmarkt.