Protocol of the Session on May 20, 2015

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das beruhigt mich eher!)

Auch der „kleine“ PIRAT hat eine große Hochschultour gemacht und die Hochschulen im Land besucht.

Ich komme noch einmal auf die Antwort auf unsere Große Anfrage zurück. Schauen Sie sich an, was mit dem Sondervermögen gemacht wird! Nachdem das so großspurig angekündigt wurde, hätte ich erwartet, dass es demnächst losgeht, dass wir die Hochschulen jetzt mit viel Geld sanieren können. Schaut man sich die Übersicht an, was gebaut wird, stellt man fest, dass die Anzahl der Projekte durchaus überschaubar ist. Das erste Projekt soll

erst in diesem Jahr anfangen, und dann kommt erst einmal gar nichts mehr. Das ist ein bisschen traurig. Ich bin gespannt, ob auch der Bau der Flüchtlingsunterkünfte und Erstaufnahmestellen so lange dauern wird. Wenn ja, werden wir hier ein echtes Problem haben.

Der doppelte Abiturjahrgang kommt 2016. Bitte denken Sie auch daran, dass der Abiturjahrgang nicht auf einen Schlag 2016 in den Hochschulen aufschlagen wird - wenn man sich die Berechnungen des HIS anguckt -, sondern sich der Prozess über zwei bis drei Jahre streckt. Das heißt, wir werden über zwei bis drei Jahre einen deutlichen Aufwuchs bei den Studierendenzahlen haben. Das müssen wir im Blick haben. Es ist in meinen Augen jetzt schon so gut wie zu spät, hier mit ordentlichen Baumaßnahmen noch etwas zu machen. Das Einzige, das wir noch machen können, ist, Containerdörfer oder Ähnliches für die Hochschulen zu errichten oder zu versuchen, das über Online-Vorlesungen oder anderes abzufedern. Wir müssen uns jetzt echt beeilen, denn die Zeit drängt.

In der Antwort steht auch, dass die Hochschulen kaum Bedarfe angemeldet, sondern nur allgemein gesagt haben, dass sie unterfinanziert und im Vergleich zu den Hochschulen in den anderen Bundesländern schlechter finanziert sind.

Was ich mich frage: Haben Sie eigentlich vorher einmal gefragt, ob die Hochschulen Bedarfe haben? Haben Sie gesagt: Passt auf, hier sind Gelder, wir können euch helfen, aber sagt doch einmal ganz konkret, was ihr bauen müsstet, was ihr einmal sanieren müsstet? - Ich habe den Eindruck, dass das irgendwie nicht angekommen ist, dass die Möglichkeit hierfür besteht. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall PIRATEN)

Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament liegen nicht vor. Die Landesregierung hat auch schon gesprochen. Dann kommen wir jetzt zum Abstimmungsverfahren. Dazu zunächst einmal die Anmerkung, dass die Anträge, die zweifellos und unbestritten überwiesen werden sollen, zunächst von mir zur Abstimmung gestellt werden. Das ist einmal der Gesetzentwurf Drucksache 18/2984, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage, Drucksache 18/2934 - zur abschließenden Beratung im Ausschuss -, und dann noch der Bericht der Landesregierung, Drucksache 18/2869. Wer der Überweisung an den Bildungsausschuss zustimmt, den

(Dr. Ralf Stegner)

bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig.

Jetzt kommen wir zu zwei weiteren Anträgen. Auch für die ist zunächst die Überweisung an den Ausschuss beantragt worden, aber ich habe eben in den Reden auch gehört, dass es offensichtlich auch eine Abstimmung in der Sache geben soll. Deswegen mache ich das einzeln. Zunächst den Antrag Drucksache 18/2969 der CDU-Fraktion: Wer der Überweisung an den Bildungsausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Das ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt. Dann werden wir über diesen Antrag in der Sache abstimmen. Wer dem Antrag Drucksache 18/2969 seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion. - Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Piratenfraktion. Wer enthält sich? - Das ist die FDP-Fraktion.

Wir kommen jetzt zum Antrag Drucksache 18/2978. Wer der Überweisung an den Bildungsausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Piratenfraktion, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die anderen Fraktionen, nämlich SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Jetzt kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag Drucksache 18/2978 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Piratenfraktion, der CDU-Fraktion und der FDPFraktion angenommen.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 43 auf:

Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2971

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Wolfgang Baasch das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Zurufe)

- Die anderen auch, ja, alle!

Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und dem damit einhergehenden Paradigmenwechsel in der Politik für Menschen mit Behinderung muss die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz sollen Menschen mit Behinderung aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden. Sie sollen im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention endlich ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können.

(Beifall SPD, SSW, Heike Franzen [CDU] und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Hierzu zählt es, die Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig personenzentriert zu gestalten und aus der Sozialhilfe herauszulösen. Nach dem Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes vor 40 Jahren und dem SGB IX im Jahr 2001 erwarten wir nun, dass das Bundesteilhabegesetz ein weiterer Meilenstein für Menschen mit Assistenzbedarf wird. Das Bundesteilhabegesetz ist eines der entscheidendsten Vorhaben dieser Legislaturperiode im Deutschen Bundestag. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und der Sozialdemokratie wird der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes großer Raum eingeräumt. Menschen mit Behinderung versprechen sich dadurch konkrete Verbesserungen für ihre Lebensbedingungen.

Für Menschen mit Assistenzbedarf ist zum Beispiel das uneingeschränkte Wunsch- und Wahlrecht, das heißt, wie und wo Menschen mit Behinderung wohnen und arbeiten wollen und welche Teilhabeleistungen sie in Anspruch nehmen, von entscheidender Bedeutung. Die Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts kann demnach auch als eine Voraussetzung für die Bereitstellung individueller und bedarfsgerechter Teilhabeleistungen betrachtet werden. Ein Bundesteilhabegesetz, das notwendige Punkte wie zum Beispiel eine unabhängige Beratung, einen Verzicht auf Anrechnung von Einkommen und Vermögen und auch den Grundsatz „ambulant vor stationär“ berücksichtigt, braucht auch eine breite gesellschaftliche Debatte. Damit das Gesetz auch im Sinne von Menschen mit Behinderung und nicht nur unter fiskalischen Aspekten erstellt und umgesetzt wird, haben die

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

Regierungsfraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag den vorliegenden Antrag mit Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz vorgelegt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten dieses heute auch nach der Debatte beschließen, denn ich glaube, dass es notwendig ist, dass auch der Schleswig-Holsteinische Landtag in dieser Frage eine eindeutige Positionierung vornimmt. Bis Mitte 2015 soll ein Bundesteilhabegesetz auf Bundesebene entwickelt werden. Bis 2016 sollen im Bundestag und im Bundesrat die entsprechenden Beschlüsse dazu gefasst werden. Das Inkrafttreten dieses Gesetzes so sehen es zumindest die Regierungsfraktionen in Berlin vor - ist für das Jahr 2017 vorgesehen. Ein gutes und modernes Bundesteilhabegesetz wird von allen Menschen mit Behinderung sehnlichst erwartet. Menschen mit Behinderung müssen die gleichen Rechte und Wahlmöglichkeiten haben wie Menschen ohne Behinderung. Dafür brauchen wir bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen, damit eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht wird. Inklusion ist in unserer Gesellschaft mit politischer Aufforderung verbunden, nämlich Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen alle Bürgerinnen und Bürger ihre volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft gleichberechtigt und frei von Diskriminierung verwirklichen können.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Getreu dem in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Prinzip „Nicht ohne uns über uns“ beteiligen sich die Menschen mit Behinderung und die sie unterstützenden Verbände an der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes. Seit Juli 2014 läuft dieser vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angestoßene Beteiligungsprozess, und auch unsere Landesregierung und die Sozialministerin haben sich schon entsprechend in dieses Gesetzesvorhaben mit eingebracht. Es ist ein Beteiligungsprozess, der auch deutlich macht, dass die Gestaltung von Recht und Politik für Menschen mit Behinderung etwas mit Bewusstseinsbildung und gesellschaftlicher Verantwortung zu tun hat.

Ein Bundesteilhabegesetz braucht aber auch eine materielle Basis. Darum ist es kein weiches Thema, kein soziales Thema, sondern es ist ein harter Prüfstein für eine wirklich soziale und demokratische Politik in unserem Land. Ich bitte um Ihre Unterstützung.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die CDU-Fraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Heike Franzen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gern eines vorweg sagen: Ich habe mich schon seit vielen Jahren für ein eigenständiges Bundesteilhabegesetz ausgesprochen, und ich freue mich wirklich sehr, dass sich die Große Koalition in Berlin jetzt darauf verständigt hat, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen.

(Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und SSW)

Ich finde, es ist ein richtiger Schritt, um die Gewährung von Nachteilsausgleichen aus der Ecke der Sozialhilfe herauszuholen. Es geht bei der Eingliederungshilfe eben nicht darum, Menschen über einen gewissen Zeitraum zu unterstützen, bis sie wieder selbst in der Lage sind, eigenverantwortlich für ihre Situation einzustehen. Bei der Hilfe für Menschen mit Behinderung geht es darum, Hilfestellung zu geben, um Teilhabe an möglichst allen gesellschaftlichen Bereichen zu gewährleisten.

(Vereinzelter Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und SSW)

Was sich die Große Koalition in Berlin vorgenommen hat, ist keine leichte Aufgabe. Mit dem Bundesteilhabegesetz soll auch die Entlastung der Kommunen einhergehen. Diese Entlastung der Kommunen ist auch dringend geboten, genauso wie das Bundesteilhabegesetz.

Den vorgeschlagenen Weg - das sage ich sehr offen - halte ich für steinig. Die Finanzierung der Eingliederungshilfe in den Bundesländern ist höchst unterschiedlich geregelt und wird nicht zur Vereinfachung der Umsetzung des Koalitionsvertrages beitragen.

Über den Antrag der koalitionstragenden Fraktionen kann man sich allerdings auch ein bisschen wundern, insbesondere darüber, dass offenbar die SPD-Fraktion nicht davon ausgeht, dass Ministerin Nahles und die SPD-Bundestagsfraktion in der Lage sein werden, das Bundesteilhabegesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Ich sage Ihnen sehr ehrlich: Ich habe da mehr Vertrauen in die Kollegen der CDU-Bundestagsfraktion. Der erste Entwurf soll ja noch in diesem Jahr vorgelegt werden.

(Wolfgang Baasch)

(Beifall CDU)

Viele Punkte in dem Antrag der Koalitionsfraktionen sind nichts Neues. Auf einiges hatten wir uns bereits seit Langem verständigt, und die Ziele werden hier im Haus fraktionsübergreifend geteilt. Dazu gehören Themen wie die Stärkung des Wunschund Wahlrechts - Wolfgang Baasch, du hast es gerade angesprochen -, die Förderung des persönlichen Budgets oder auch die Stärkung der sehr persönlichen Assistenz. Das sind alles Bereiche, die für die Selbstbestimmung und die Lebensqualität im Alltag eine große Rolle spielen. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal sehr bei den Kollegen der anderen Fraktionen für die breite Unterstützung bei dem Thema Assistenzhunde bedanken, das wir hier im Haus in großer Gemeinsamkeit begleitet haben. Aber auch bei diesem Thema muss man sagen: Es gibt noch einige Hürden, die zu nehmen sind, und da erhoffe ich mir einiges vom Bundesteilhabegesetz.

Für mich gehören dazu auch die Gleichstellung von pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung und die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes mit Regelungen zum Budget für Arbeit sowie die Wahlfreiheit zwischen dem erstem Arbeitsmarkt und der Beschäftigung in einer Werkstatt. Hier haben wir noch ein bisschen etwas zu tun, hier müssen die Übergänge noch weicher gestaltet werden, damit die Menschen, die bisher in den Werkstätten beschäftigt waren, sich am ersten Arbeitsmarkt ausprobieren können. Wir brauchen unbürokratische Regelungen, um ein Rückkehrrecht möglich zu machen.

(Beifall CDU, FDP und Wolfgang Baasch [SPD])

Ich bin davon überzeugt, dass ein solches Rückkehrrecht auch den einen oder anderen ermutigen wird, den Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu versuchen zu gehen.

Eines fehlt mir allerdings schon im Antrag der Koalitionsfraktionen, das ist der gesamte Bereich der Ausbildung, und hier insbesondere der Bereich der assistierten Ausbildung. Die assistierte Ausbildung steckt im Augenblick zwar noch in den Kinderschuhen, aber ich finde schon, dass wir sie in diesem Bereich mit bedenken müssen. Deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn wir im Sozialausschuss noch einmal eine Diskussion über diesen Antrag führen würden, um zu schauen, welche Bereiche wir vielleicht noch mit aufnehmen können.

Kritisch hinterfragen möchte ich die Punkte acht, neun und 14 des Antrags. Im Koalitionsvertrag, den

übrigens die Abgeordneten Ralf Stegner und Torsten Albig mit verhandelt haben, heißt es unter anderem: Die hiermit verbundene Neuausgestaltung des Teilhaberechts soll zugleich sicherstellen, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht.

Da frage ich mich schon, wie das zu dem Antrag passt. Man kann nicht auf der einen Seite einen solchen Passus im Koalitionsvertrag haben und auf der anderen Seite Versprechungen machen. Da werden Sie sich entscheiden müssen.

(Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])