Protocol of the Session on March 20, 2015

Insofern sollten wir dieses Gesetzeswerk mit der gebotenen Sorgfalt im Hohen Hause behandeln. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Parlament richtet seine Termine nicht nach der Gestaltung von Außenterminen. Bei Außenterminen sind die Dritten dafür verantwortlich, darauf zu achten, wann der Schleswig-Holsteinische Landtag tagt.

Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Ekkehard Klug.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob die Landesregierung - mit Ausnahme der Justizministerin - zu einer Wehrübung ausgerückt ist oder ob die nahende Mittagspause mit der mangelnden Präsenz der Regierung zusammenhängt.

(Christopher Vogt [FDP]: Die sind alle im Schützengraben! - Unruhe)

Wie auch immer! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung sieht einige bemerkenswerte

Neuerungen vor, die den echten Norden wieder einmal glanzvoll erstrahlen lassen.

(Beifall Martin Habersaat [SPD] und Lars Harms [SSW] - Minister Stefan Studt betritt den Plenarsaal)

- Oh ja! - Herr Kollege Harms, ich weiß nicht, ob Sie schon registriert haben, dass zum Beispiel beabsichtigt ist, in § 48 Absatz 2 der Landesbauordnung unter dem Buchstaben d) das Wort „Beleuchtung“ durch das Wort „Belichtung“ zu ersetzen.

(Beifall Wolfgang Kubicki [FDP] und Johan- nes Callsen [CDU] - Zurufe)

Diese und andere lichtvollen Reformschritte, die im Rahmen der Gesetzesinitiative der rot-grünblauen Landesregierung hier zu debattieren sind, werden sicherlich im Rahmen der Anhörungen im zuständigen Innen- und Rechtsausschuss vertieft ausgeleuchtet - pardon: belichtet.

(Zurufe)

Generell ist der Gesetzentwurf der Landesregierung darauf ausgerichtet, die Landesbauordnung erstens an in der Vergangenheit gewonnene praktische Erfahrungen anzupassen sowie sie zweitens auch an die neue Fassung der Musterbauordnung anzugleichen. Inwieweit diese gewiss lobenswerten Absichten voll umfänglich in diesem Gesetzentwurf realisiert worden sind, möchte ich abschließend nach dem Ergebnis der Anhörungen und Ausschussberatungen bewerten. - Vielen Dank.

(Beifall Christopher Vogt [FDP])

Das Wort für die Fraktion der PIRATEN hat der Fraktionsvorsitzende, der Abgeordnete Torge Schmidt.

(Zuruf Torge Schmidt [PIRATEN])

- Zu Protokoll? - Der Abgeordnete gibt seine Rede zu Protokoll.

Für den SSW hat der Abgeordnete Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In früheren Zeiten hat die Verwaltung bis zum letzten Ziegelstein streng kontrolliert und reglementiert. Dahinter stand das Verständnis von Bauherren, die, wenn von der Leine gelassen, schrecklichen Unfug anrichten würden. Das Ver

(Detlef Matthiessen)

hältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden war von Misstrauen geprägt. Das ändert sich gerade.

Es geht um Vertrauen, das man mündigen Bürgerinnen und Bürgern zumisst und das sich tausendfach bewährt. Die Menschen bauen in hohem Maße vernünftig. Darum ist es gut, dass die Bauordnung dazu übergeht, nur das Notwendigste zu regeln. Das entlastet die Behörden und die Gemeinden. Ich bin davon überzeugt, dass komplizierte Verfahren so manchen Bauherren dazu bringen, sein Vorhaben noch einmal zu überdenken. Das wollen wir aber nicht. Schließlich sollte die Landesbauordnung nicht zur Bauverhinderungsordnung mutieren.

Die Gemeinden werden aber nicht entlastet, sie bekommen mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Im Sinne einer Stärkung der demokratischen Gegebenheiten vor Ort ist das ausdrücklich zu begrüßen. Wenn eine Gemeinde beschließt, Baulücken zu schließen, kann sie jetzt mit der neuen Bauordnung die Abstandsflächen neu in ihrer Satzung festlegen. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass diese Regelung zentral vorgegeben werden muss; schließlich sind die baulichen Gegebenheiten im Land sehr unterschiedlich.

Das Gleiche gilt für die Stellplatzregelung. Auch hier haben die Gemeinden zukünftig einen größeren Gestaltungsraum. Ich wünsche mir einen regen Gebrauch dieser Möglichkeiten. Der Landtag sollte sich mit einem gewissen zeitlichen Abstand über die Erfahrungen mit diesen neuen Möglichkeiten berichten lassen.

(Unruhe)

Die neue Bauordnung berücksichtigt neue Entwicklungen. Es ist eben nicht alles in Stein gemeißelt. Baustandards ändern sich ebenso wie die Anforderungen an ökologisches und seniorengerechtes Bauen. Die Landesbauordnung muss damit Schritt halten, und ich bin davon überzeugt, dass die vorliegende Überarbeitung genau das tut.

Aus den vielfältigen neuen Regelungen möchte ich einen Punkt besonders hervorheben, und zwar den verfahrensfreien Bau von Kleinwindanlagen. Wenn man die B 5 entlangfährt, sieht man bereits einige neue Kleinwindanlagen, meistens auf dem Gelände eines Bauernhofs. Dort laufen sie wartungsarm, zuverlässig und betreiben Wasserpumpen oder sorgen für die Stallbeleuchtung. Die kleinen Anlagen kommen dabei unter anderem von einer Firma aus Leck. Es etabliert sich ein neuer Markt, der auf die Eigenversorgung setzt, aber auch die Einspeisung ins Netzt vorsieht.

Die kleinen Anlagen sind sehr robust und schnell montiert. Sie erzeugen Strom genau dort, wo er geund verbraucht wird. Leitungsprobleme haben die Kleinwindanlagen zumindest nicht.

Der Bundesverband Kleinwindanlagen wartet bereits seit Längerem auf die Verfahrensfreistellung auch bei uns. Andere Länder, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, haben nämlich nach der Verfahrensfreistellung einen regelrechten Boom erlebt. Darum passt die geplante Verfahrensfreistellung in der Bauordnung ausgesprochen gut zur Messe New Energy in Husum, wie mein Kollege das eben gerade gesagt hat.

(Beifall Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Anhaltende Unruhe)

Dort werden nämlich viele Abschlüsse gemacht werden, auch im Bereich Kleinwindanlagen. Bald kann jeder in bestimmten Lagen gleich den Bestellzettel ausfüllen und loslegen. Das ist ein gutes Zeichen für diesen Wirtschaftszweig und auch ein gutes Zeichen für die Westküste. Auch hier zeigt sich wieder, dass die Landesregierung etwas für die Westküste tut.

Das Gleiche gilt für die Solaranlagen, deren Einrichtung verfahrensfrei gestellt wird. Die Landesregierung unterstützt ausdrücklich Investitionen in diese Technik, was sich auch in der Bauordnung niederschlägt. In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich die Klarstellung in § 29 LBO, dass die Solaranlagen an Außenwänden schwer entflammbar sein müssen. Das war in der Vergangenheit nicht klar geregelt.

Die Wärmedämmung an den Häusern wird im Übrigen auch verfahrensfrei gestellt werden. Darüber hinaus werden die Abstandsregelungen an die neuen Dämmmaterialien angepasst. Eine gute Dämmung kann bereits bei einer Dicke von 10 bis 15 cm erbracht werden. Damit verändern sich natürlich auch die Außenmaße eines Gebäudes. Jetzt ist klar, dass die Abstandsregelungen ebenfalls angepasst werden.

Die neue Bauordnung erfährt neben vielen kleinen redaktionellen Änderungen auch eine neue Weichenstellung, weil sie die Eigenverantwortung von Bauherren und Gemeinden stärkt. Das ist sehr zu begrüßen. Die Bauordnung führt in der Tat dazu, dass wir uns wirtschaftlich weiterentwickeln können. Ich erzählte eben gerade schon von dem Unternehmen in Leck, das sehr viel Energie in Kleinwindanlagen steckte und jetzt riesige Chancen am Markt bekommt. Damit schafft man auch Arbeitsplätze an der Westküste. Ich glaube, es ist gut,

(Lars Harms)

dass wir hier regieren, damit die Westküste eine Zukunft hat.

(Beifall SSW und vereinzelt SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/2778 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Wahlalters

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/2813

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich versuche es noch einmal: Mir ist signalisiert worden, dass alle Fraktionen damit einverstanden sind, die Reden zu Protokoll zu geben. Es gibt dieses Mal keinen Widerstand.

Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/2813 dem Innenund Rechtsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, den nächsten Tagesordnungspunkt noch aufzurufen.

(Birgit Herdejürgen [SPD]: Nein!)

- Nicht? - Dann treten wir in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr und wünsche Ihnen einen guten Appetit.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung: 12:42 bis 14:02 Uhr)

Ich eröffne wieder die Sitzung und rufe die Tagesordnungspunkte 14 und 25 auf: