Protocol of the Session on March 20, 2015

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW und vereinzelt SPD)

Herr Abgeordneter Dr. Tietze, gestatten Sie eine Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Kumbartzky?

Bitte schön.

Eine ganz kurze Frage: Sie sagten gerade, die Kirchenleitung sei frühzeitig informiert worden. Wurde auch Propst Crystall aus Dithmarschen frühzeitig informiert?

- Herr Kumbartzky, ich habe Ihnen gesagt, die Kirchenleitung, die Leitung der Nordkirche, ist informiert worden. Wie die Information dann weitergegangen ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Entschuldigen Sie, ich bin nicht Landesbischof, ich bin nur Mitglied der Kirchenleitung. Hier kann ich einfach nur sagen: Die Information ist frühzeitig an die Kirche gegangen.

(Zurufe)

Sie haben weiter gesagt, in dem Bericht stehe nichts über die Westküste, die Regierung liefere nicht. Das ist eine glatte Lüge. 30 Millionen € für ITI, ist das nichts? Diese Summe ist - vor die Klammer gezogen - nur für die Westküste.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)

Ich weiß nicht, welchen Bericht Sie gelesen haben. 30 Millionen € für den Wohnungsbau auf der Insel Sylt mit den entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Bauindustrie; ich frage Sie: Ist das nichts? Als Politiker der Westküste blicke ich sehr zufrieden auf das, was wir zumindest in diesem Bericht beschreiben.

Wenn Sie sich hier hinstellen und wenn so ein Bericht diskutiert wird, dann erwarte ich eine gewisse Differenzierung. Diese Differenzierung haben Sie heute nicht gebracht. Sie haben einfach alles in einen Topf geschmissen und sich das herausgesucht, was Ihnen gefällig war. So funktioniert das aber leider nicht. Das Leben ist anders, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ver- einzelt SPD und SSW - Christopher Vogt [FDP]: Sag was zur A 20!)

Lassen Sie mich noch einen letzten Aspekt nennen. Das ist etwas, was mir sehr am Herzen liegt. Herr Breyer hat es angesprochen: Wir brauchen tatsächlich eine Industrie 4.0. Herr Breyer, es mag sein, dass wir die Bürgerinnen und Bürger alle mit einem Internetanschluss anbinden. Wir brauchen aber auch Hochleistungsbreitbandanschlüsse. Ich sehe, dass heute ein Unternehmen bei 10 GB in BadenWürttemberg drei Stunden braucht, bis man dort Automatisierungsdinge mit Amerika austauschen kann. Die sagen: Der Standard für diese Art der Industrie 4.0 sind 50 GB/s. Wenn wir die Energiewende und die Industriewende zusammendenken, dann müssen wir gerade in der Frage der Ansiedlungspolitik neue Wege gehen. Hier können wir als Schleswig-Holsteiner nach vorn gucken, denn wir haben Energie im Überschuss, die diese neuen Technologien brauchen. Das ist genau der richtige Weg. Das ist Industrie 4.0. Herr Minister, darüber steht nicht so viel im Bericht, aber ich bin ziemlich sicher, dass wir in dieser rot-grün-blauen Koalition weiter daran arbeiten werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ich bin auch fertig, Herr Präsident.

(Dr. Andreas Tietze)

Für die Landesregierung hat nochmals Herr Minister Meyer das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Herr Dr. Breyer, in der Tat finden Sie auf Seite 24 unten etwas zur Gesellschaft für marine Aquakulturen und zum Standort Büsum. Das MariCube ist nicht ausdrücklich aufgenommen, es wurde auch vor dem Berichtszeitraum eingerichtet. Das ist die Erklärung, die ich Ihnen an dieser Stelle geben kann. Es ist mitnichten so, dass wir nicht an den Standort Büsum gedacht hätten.

Ich will noch ganz kurz auf das Zitat eingehen, das in der Zeitung über Herrn Dr. Nägele und den Industriestandort steht. Herr Voß und auch Herr Tietze haben ja das Richtige gesagt. Es ging um die Einordnung der Debatte, was die klassische Chemie in der Zukunft eigentlich noch bedeutet und um die Bestandspflege dessen, was da ist. Aber ich weiß aus meinen Gesprächen und von den Besuchen das gehört übrigens auch zur Bestandspflege - in diesem Jahr bei LANXESS in Köln und im letzten Jahr bei Bayer in Leverkusen, dass das nicht ganz einfach ist. Wir müssen Alternativen entwickeln. Aber genau das ist ja Industriepolitik, die wir an der Westküste machen wollen, mit neuen Ideen auch neue Unternehmen und damit Alternativen für diesen Standort zu gewinnen. Dazu gehört am Ende des Tages auch der Vielzweckhafen.

Weil Herr Dr. Breyer das angesprochen hat: Ich bin ja manchmal schon irritiert, welchen Einfluss ich auf bestimmte Abgeordnete der Opposition habe, wenn ich Genöle ankündige und das dann tatsächlich kommt. Ich bitte einfach darum, wenn wir uns über die Westküste streiten, dass wir das mit Ideen tun. Aber ich habe heute wirklich wenig Substanz vernommen in den Äußerungen, die Sie, Herr Magnussen und Herr Kumbartzky, hier gemacht haben.

(Oliver Kumbartzky [FDP]: Das ist eine par- tielle Wahrnehmung!)

Ich glaube, Sie haben ein Problem. Es tut Ihnen doch weh, wie sehr diese Landesregierung vor Ort an der Westküste präsent ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ob das der Ministerpräsident ist, ob das der Minister ist oder ob das der Staatssekretär ist, mit vielen

Ideen wollen wir bei der Westküste gemeinsam die Entwicklungen voranbringen. Das hat es vorher nicht gegeben. Deswegen tut Ihnen das weh.

(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Davon steht aber nichts in dem Bericht! Dann schreiben Sie es doch endlich einmal hinein!)

Seien Sie doch ehrlich an der Stelle!

Was das Thema Infrastruktur angeht, kann ich Ihnen sagen, haben wir ein kleines Kürzel, das heißt EM für „Erblastenmanagement“. Manchmal habe ich das Gefühl, dass ich nichts anderes zu tun habe als manche Versäumnisse in der Planung aufzuholen. - Vielen Dank.

(Zuruf FDP: Das sehen wir gerade beim Kreis Steinburg!)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung Drucksache 18/2584 dem Wirtschaftsausschuss zur abschließenden Beratung vorzulegen. - Wer will so beschließen? Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/2778

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Herrn Stefan Studt, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Änderung der Landesbauordnung passt die Landesregierung das Bauordnungsrecht an die von den Ländern fortentwickelte Musterbauordnung sowie geänderte europarechtliche Vorgaben an. Insbesondere die bauordnungsrechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die Herausforderungen des Klimaschutzes und der Energiewende wurden hier überarbeitet. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von verfahrensrechtlichen Erleichterungen, von denen die am Bau Beteiligten profitieren. Dies hat zur Folge, dass die Einhaltung der materiellen Anforderungen für diese Fälle nunmehr eigenverantwortlich von den Betroffenen zu gewährleisten ist.

Lassen Sie mich einige wesentliche Punkte hervorheben. Mit Blick auf die für die Praxis wichtigen Abstandsflächen wollen wir den Gemeinden die Möglichkeit eröffnen, abweichende Abstandstiefen durch eine Satzung als örtliche Bauvorschrift festzusetzen. Damit ist es zum Beispiel möglich, für unterschiedliche Gebiete der Gemeinde verschiedene Festsetzungen zu treffen, wenn sich die Bebauung in den Gemeinden unterschiedlich entwickelt hat.

Fortgeschrieben wurden die Anforderungen an die Barrierefreiheit, und bestehende Doppelregelungen im Gesetz wurden gestrichen. Die konkreten Anforderungen ergeben sich nunmehr ausschließlich aus der maßgeblichen DIN-Bestimmung. Damit kann bei Veränderungen im Bereich der einschlägigen DIN-Norm künftig schneller reagiert werden. Einer zusätzlichen Gesetzesänderung bedarf es nicht.

Auch im Bereich der erneuerbaren Energien sieht der Gesetzentwurf für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie für Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung verfahrensrechtliche Erleichterungen vor. Dazu zählt unter anderem der Verzicht auf ein Baugenehmigungsverfahren für bestimmte Kleinwindanlagen oder auf Abstandsflächen bei nachträglichen Wärmedämmmaßnahmen an Gebäuden.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ausdrücklich betonen möchte ich, dass diese Erleichterungen der verfahrensrechtlichen Anforderungen keine Auswirkungen auf die bestehenden materiell-rechtlichen Anforderungen haben. Das bedeutet, der Bauherr und die am Bau Beteiligten müssen wie bisher das geltende Recht einhalten, auch wenn sie für die Baumaßnahmen künftig keine Baugenehmigungen benötigen. Zur Verdeutlichung wurde dieser Grundsatz explizit in den Gesetzentwurf aufgenommen.

Änderungen soll es auch bei den Regelungen zu den Stellplätzen geben. Durch eine neue Satzungsbefugnis können Gemeinden künftig in einer örtlichen Bauvorschrift konkret bestimmen, welche genaue Zahl und Beschaffenheit von Stellplätzen ein Bauherr für einzelne Objekte nachweisen muss. Damit erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, die im Gesetz verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe selbstständig zu präzisieren. Wie bei den Abstandsflächen kann die Satzung für das gesamte Gemeindegebiet oder nur für Teile gelten. Zudem können

innerhalb einer Satzung verschiedene Vorgaben für einzelne Gemeindegebiete festgelegt werden.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Landesbauordnung in verschiedenen Bereichen verständlicher und damit anwenderfreundlicher zu formulieren. Weitere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie dort.

Gestatten Sie mir abschließend noch einige Ausführungen zur immer wieder aufkommenden Frage der Erforderlichkeit einer Änderung der Landesbauordnung im Hinblick auf die Herausforderung bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Wir hören immer wieder, es stünden baurechtliche oder vergaberechtliche Hindernisse entgegen. Anders als im Baugesetzbuch, das diesbezüglich Ende 2014 geändert wurde, gibt es in der Landesbauordnung vor diesem Hintergrund keinen Änderungsbedarf. Die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten, von Vorschriften des Gesetzes abzuweichen oder bei Sonderbauten Erleichterungen zuzulassen, sind nach unserem Kenntnisstand und, das ist mir wichtig zu sagen, im Übrigen auch nach Ansicht der unteren Bauaufsichtsbehörden im Land ausreichend.

Klar ist aber auch: Aufgrund der erforderlichen Bestimmungen zum Schutz für Leib und Leben, also insbesondere die Regelung zum Brandschutz und zur Standsicherheit, kann und darf es keine Abweichungen geben, die ein geringeres Sicherheitsniveau zur Folge hätten.

(Beifall)

Gleichwertige Alternativlösungen sind aber durchaus denkbar. Nicht sicher ist allerdings, und das ist mir dann wichtig, dass diese Möglichkeiten aktuell überall im Land gleichermaßen konsequent angewendet werden. Daher erarbeitet das Innenministerium gegenwärtig einen Beratungserlass, um den Bauaufsichtsbehörden sowie den für die Unterbringung zuständigen Kommunen eine zusätzliche Hilfestellung für die Anwendung in der Praxis an die Hand zu geben. Damit in diesem Erlass auf möglichst viele Praxisfragen eingegangen wird, haben die Bauaufsichten noch bis Ende März 2015 die Gelegenheit, entsprechende Themenfelder zu benennen. Und, das will ich dann auch gern in diese Runde geben: Wenn aus Ihrer Praxis, aus Ihrer kommunalen Praxis heraus Hindernisse bekannt sind, bitte ich Sie: Teilen Sie uns diese mit. Wir werden den Erlass entsprechend aufstellen und erarbeiten. Ich glaube, dass wir dann gemeinsam weiterkommen. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

(Minister Stefan Studt)

Mir ist von den Parlamentarischen Geschäftsführern signalisiert worden, dass es die Absicht gibt, hierzu die Reden zu Protokoll zu geben. Ich frage einmal schnell ab, ob das für alle gilt. - Ich frage gerade ab, Herr Abgeordneter Kubicki, ob das für alle Fraktionen gilt.