Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg. - Zuvor jedoch bitte der Kollege Dr. Stegner zur Geschäftsordnung.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Dr. Stegner! Zunächst ist Pairing immer ein Entgegenkommen der Opposition in Richtung der regierungstragenden Fraktionen. Ohne dass ich den Begriff Fairness aus Ihrem Mund bewerten will, glaube ich doch, dass Sie jetzt Aktion und Reaktion verwechseln. Sie wissen, dass die Aufkündigung des Pairingabkommens durch meine Fraktion eine Reaktion auf eine Aktion Ihrer Fraktion gewesen ist.
- Nein. Wir brauchen das jetzt gar nicht weiter auszuführen; denn Sie wissen ganz genau, worauf sich dieses bezogen hat.
Solange Sie weiterhin vorhaben, mit unserer Fraktion so umzugehen, wie Sie das tun, wird sich daran wohl auch nichts ändern. Es ist Ihr gutes Recht, sich weiterhin so zu verhalten. Aber es ist auch das gute Recht der FDP-Fraktion, an unserem Beschluss festzuhalten, nicht zu pairen.
Sich aber jetzt hier pseudostaatsmännisch hinzustellen und das als großen Akt der Nichtfairness verkaufen zu wollen, greift schlicht ins Leere, Herr Dr. Stegner.
Selbstverständlich können wir auch gerne über beide Anträge namentlich abstimmen. Dagegen hat meine Fraktion gar nichts. Aber vielleicht bietet Ihr staatsmännischer Auftritt ja auch Ihrer Fraktion die Gelegenheit, einmal darüber nachzudenken, wie man wechselseitig miteinander umgeht. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, Herr Kubicki, jetzt hat sich zur Geschäftsordnung noch einmal der Kollege Lars Harms gemeldet. Dann, denke ich, werden wir in ein geordnetes Abstimmungsverfahren eintreten können.
Frau Präsidentin! Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW ziehen ihren Antrag zurück.
Der Antrag mit der Drucksachennummer 18/2841 ist zurückgezogen worden ist, bedeutet, dass dieser Antrag für erledigt erklärt wurde.
Wir hatten eine ähnliche Situation gestern schon einmal. Ich glaube, das ist bedeutungsgleich. Der Antrag ist für heute zurückgezogen worden und
Nun besteht aber weiterhin der Antrag auf namentliche Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN. Dazu hat sich Herr König zur Geschäftsordnung gemeldet.
Frau Präsidentin, ich hatte in meiner Rede nummernweise Abstimmung beantragt. Ich glaube jedoch nicht, dass die nummernweise Abstimmung in namentlicher Abstimmung erfolgen muss.
Dazu sage ich Ihnen, dass namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Eine namentliche Abstimmung wird dann durchgeführt, wenn diese von mindestens zwei Fraktionen beantragt wird oder aber 18 Mitglieder dieses Hauses dieses unterstützen.
Wir stimmen jetzt zunächst darüber ab, ob dem Antrag auf namentliche Abstimmung die Zustimmung erteilt wird. Wer diesen Antrag unterstützen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieses bei Ablehnung durch den Kollegen Dr. Breyer mit der Mehrheit der Stimmen aller anderen Abgeordneten so beschlossen.
Des Weiteren gab es den Antrag des Kollegen König auf nummernweise Abstimmung. Sie halten diesen Antrag aufrecht, wie ich Ihrer Wortmeldung von eben entnehmen kann.
- Sie möchten nicht mehr nummernweise abstimmen. Gut, dann hat sich unser kleines technisches Problem auch erledigt; denn wir hatten hier oben im Präsidium nicht genügend Listen zur Verfügung. Dadurch vereinfacht und beschleunigt sich die Sache erheblich.
Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN, Drucksache 18/2814 (neu). Dazu eröffne ich die namentliche Abstimmung.
(Namentliche Abstimmung) 1 Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt. Für den Antrag haben 33 Abgeordnete gestimmt. Gegen den Antrag haben ebenfalls 33 Abgeordnete gestimmt. Ich teile Ihnen mit, dass damit der Antrag in der Drucksache 18/ 2814 (neu) keine Mehrheit gefunden hat.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Dr. Heiner Garg [FDP]: Können wir in einen zweiten Wahlgang eintreten? - Serpil Midyatli [SPD]: Ja, sehr gern!)
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes und des Maßregelvollzugsgesetzes
Zunächst erteile ich dem Berichterstatter des Sozialausschusses, dem Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt, das Wort.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat dem Sozialausschuss federführend und dem Innen- und Rechtsausschuss zur Mitberatung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes und des Maßregelvollzugsgesetzes durch Plenarbeschluss vom 13. Dezember 2013 überwiesen. Der Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf in vier Sitzungen, zuletzt am 26. Februar 2015, beraten.
In Übereinstimmung mit dem beteiligten Innenund Rechtsausschuss empfiehlt Ihnen der Ausschuss mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimme des Vertreters der PIRATEN bei Enthaltung der FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der Vorlage der aus der Drucksache 18/2758 (neu) - 2. Fassung - ersichtlichen Gegenüberstellung anzunehmen.
Ich möchte Sie noch auf Folgendes hinweisen: Die von mir soeben erwähnte Beschlussempfehlung enthält über den Ausschussbeschluss hinaus eine