Der Punkt, den der Kollege Dudda angeschnitten hat, ist im Hinblick auf eine länderübergreifende Zusammenarbeit höchst diskussionswürdig. Ich mag mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass wir eine komplette Disparität der Ausbildungsvergütungen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein haben, wobei ich auch sehr deutlich machen will, dass es allerhöchste Zeit ist, dass eine entsprechende Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
Sehr viel spannender und interessanter an diesem Gesetzentwurf, der im Prinzip lediglich etwas ausführt, was es auszuführen gilt, finde ich einen ganz anderen Punkt, nämlich dass die in Deutschland bislang immer nur mit spitzen Fingern angefasste Problematik der Delegation von ärztlichen Leistungen quasi durch die Hintertür im Gesetz angesprochen wird. Ich finde das gut, um das von vornherein zu sagen. Dazu gehört eine bessere Qualifikation, und das trägt selbstverständlich auch dem demografischen Wandel Rechnung. Insofern ist dieser Gesetzentwurf auf Landesebene im Zweifel spannender, als er zunächst daherkommen mag.
Politisch interessant finde ich, dass Sie es in drei Jahren nicht geschafft haben, die groß angekündigte Novelle des Rettungsdienstgesetzes vorzulegen, Frau Ministerin. Das ist nicht unbedingt ein Ruhmesblatt.
Man kann sich natürlich wie der Kollege Dudda auf den Standpunkt stellen und sagen - es ist in der Tat bemerkenswert, dass die Kritik am ursprünglichen Gesetzentwurf von so unterschiedlichen Seiten gekommen ist -: Es ist cleverer, heute nicht über ein Gesamtpaket zu beraten, sondern es soll noch eine weitere Runde drehen.
Ich will keine falsche Schärfe in die Debatte bringen, weil ich glaube, dass uns recht spannende Ausschussberatungen bevorstehen. Frau Ministerin, ich will Ihnen gern nur eines mit auf den Weg geben: Wenn Ihr Haus nacharbeitet, überdenken Sie doch noch einmal ernsthaft die Regelung, die Sie für private Anbieter treffen wollen, die ursprünglich vorgesehen war. Nach allem, was Sie bisher haben verlautbaren lassen, beispielsweise bei der Antwort auf die Große Anfrage der PIRATEN, haben Sie wohl nicht vor, an der Stelle tatsächlich nachzuarbeiten oder grundlegende Veränderungen herbeizuführen.
Wenn wir ehrlich sind, wissen auch Sie, dass Sie das, was der Kollege Heinemann stolz vorgetragen hat, nämlich die Frist von zwölf Minuten tatsächlich einzuhalten, ohne private Anbieter nicht bewältigen können. Auch ich weiß, dass private Anbieter nur on top dazukommen. Frau Ministerin, in Wahrheit leisten private Anbieter schon heute in vielen Kreisen mehr als dieses „on top“, sie gehören dazu, sie sind unerlässlicher Bestandteil derjenigen Anbieter, die am Ende dazu führen, dass die Frist immerhin in 90 % der Fälle eingehalten wird. Deswegen halte ich Ihren Ansatz im ursprünglichen Entwurf im Hinblick auf die privaten Anbieter für ausgesprochen gefährlich.
Er ist auch - ehrlich gesagt - nicht zeitgemäß, und ich habe nicht verstanden, warum Sie da so rigoros vorgehen wollen. Denn bislang leisten die privaten Anbieter genau das, was sich alle wünschen: einen Rettungsdienst, der trotz der Problematik, die ein Flächenland wie Schleswig-Holstein hat, mit Inseln, die es mit zu versorgen gilt, genügend Menschen dafür bekommt. Vor dem Hintergrund noch einmal die Bitte, völlig unaufgeregt und unideologisch, diese Frage noch einmal zu diskutieren, wenn wir einen großen Teil des Gesamtpakets miteinander besprechen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Auch ohne Blick in den vorliegenden Bericht oder den Gesetzentwurf ist eines völlig klar: Die Anforderungen an den Rettungsdienst und den Krankentransport haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Nicht nur die Gesamtzahl der Notarzt- und Rettungswageneinsätze ist bei uns seit dem Jahr 2000 um fast 50 % gestiegen. Dies liegt zum Teil an der steigenden Bevölkerungszahl und dem demografischen Wandel, aber Herr Dudda hat richtig gesagt, dass auch viele andere Gründe dazu geführt haben. Auch die qualitativen Anforderungen an die Mitarbeiter in diesem Bereich sind nicht mehr die gleichen wie vor zehn, 15 Jahren. Die Versorgung hat sich auch hier deutlich weiterentwickelt, und Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten haben eine ganze Reihe von immer anspruchsvolleren Aufgaben übernehmen müssen. Ähnliches gilt auch für die notärztliche Versorgung.
Wie wir wissen, wurde der rechtliche Rahmen für den Gesamtbereich im Jahr 1991 vorgegeben und seitdem nicht grundlegend verändert. Weil sich in den vergangenen fast 25 Jahren aber neben der erwähnten demografischen Entwicklung auch die Struktur der medizinischen Versorgung insgesamt verändert hat, ist in meinen Augen eine entsprechende Überarbeitung des Gesetzes dringend notwendig. Oberstes Ziel ist und bleibt natürlich die bestmögliche notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung. Mit dem Gesetzentwurf soll diese Versorgung zukunftsorientiert aufgestellt und nach
Einen Hinweis halte ich vor diesem Hintergrund allerdings für sehr wichtig: Wir wollen eine Anpassung an die veränderten Bedingungen für Rettungsdienst und Krankentransport, aber wir müssen und wollen das Rad nicht neu erfinden. Vieles hat sich bewährt und bleibt unverändert. Die Kreise und kreisfreien Städte sollen diesen wichtigen Bereich der Krankenversorgung selbstverständlich weiterhin als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen. Auch die Regelungen zur Kostenträgerschaft bleiben unverändert. Alle Kosten, die dem Rettungsdienst mit der Aufgabenerfüllung entstehen, sollen weiterhin durch vereinbarte Benutzungsentgelte gedeckt werden. Dies gilt im Übrigen auch für Kosten, die im Rahmen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen entstehen.
Daneben gibt es andere Bereiche, in denen die Erfahrungen der vergangenen Jahre Änderungen nötig machen, allen voran bei der Frage nach der Öffnung für private Unternehmen. Mit Blick auf die Notfallrettung als sehr sensiblen und unverzichtbaren Bereich der Daseinsvorsorge scheint es uns als SSW geboten, diesen ausschließlich in öffentlicher Hand zu belassen. Der bewusste Verzicht auf private Unternehmen in diesem Teilbereich ist aus Sicht des SSW sinnvoll, weil Gewinninteressen hier fehl am Platz sind. Für uns hat die Versorgungsqualität absoluten Vorrang. Den Zugang zum vergleichsweise einfachen Krankentransport außerhalb des Rettungsdiensts kann man sehr wohl anders bewerten.
Doch nicht nur veränderte Anforderungen und Erfahrungswerte hierzulande machen diese Gesetzesnovelle notwendig, auch bundesgesetzliche Änderungen müssen berücksichtigt werden. Es ist allgemein bekannt, dass mit dem Notfallsanitätergesetz schon zum vergangenen Jahr das Berufsbild der Notfallsanitäterin beziehungsweise des Notfallsanitäters eingeführt wurde. Hiermit wird die berufliche Qualifikation des nichtärztlichen Personals im Rettungsdienst nach und nach weiter erhöht. Dies führt nicht zuletzt zur Entlastung der Notärztinnen und Notärzte.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die hierfür notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle Rettungsmittel bei uns im Land bis Ende des Jahres 2023 mit Notfallsanitätern anstelle von Rettungsassistenten besetzt werden. Die
entsprechende Weiterqualifizierung der Assistenten ist bis zum Jahr 2020 abzuschließen, sodass man durchaus von einer gewissen Dringlichkeit sprechen kann. Auch diese Maßnahme wird aus Sicht des SSW zu einer qualitativ hochwertigen Versorgungssituation beitragen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir unser Ziel erreichen werden, auch langfristig eine bestmögliche notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. - Jo tak.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/2780 und die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Piratenfraktion, Drucksache 18/2749, dem Sozialausschuss zu überweisen, die Antwort auf die Große Anfrage zur abschließenden Beratung. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2808
Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich erteile dann dem Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Reinhard Meyer, für die Landesregierung das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme selbstverständlich gern dem Antrag nach, über den Planungsstand zum Sonderförderungsprogramm Tourismus für Schleswig-Holstein zu berichten. Das Ganze ist zentraler Bestandteil unserer Tourismusstrategie 2025, die unter dem Motto
30 zu 30 zu 3 steht - bis 2025 30 Millionen Übernachtungen, 30 % Steigerung beim Bruttoumsatz und Platz 3 bei der Gästezufriedenheit.
Erste Erfolge sind sichtbar, vor allem, wenn es gelingt, Infrastrukturinvestitionen mit privaten Investitionen zu verbinden. Orte wie St. Peter-Ording und Scharbeutz sind vorangegangen, Orte wie Büsum oder Heiligenhafen haben sich auf den Weg gemacht.
Die Zahlen im letzten Jahr 2014 sprechen für sich: 6,2 % mehr Übernachtungen in Schleswig-Holstein. Der Bundesdurchschnitt lag bei 3 %. Die sogenannten Marktbegleiter Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern lagen noch unter diesen Zuwachsraten. Wir können sehen: Schleswig-Holstein holt auf.
Umso wichtiger ist es, sich Gedanken über die künftige Förderpolitik zu machen. Ich sage auch ganz deutlich: Das war angesichts der Vorgaben, insbesondere vonseiten der EU, nicht ganz einfach. Aber wir sind dabei, ein Sonderförderprogramm Tourismus umzusetzen - mit folgenden Elementen:
Der erste Bereich ist die Infrastrukturförderung, die wir für die klassische öffentliche Basis Infrastruktur im Tourismus weiter benötigen. Das können wir vor allem über Mittel der Gemeinschaftsaufgabe auch weiter sicherstellen. Selbst für sogenannte einnahmeschaffende Einrichtungen, also Bädereinrichtungen und Kurhäuser, gibt es Möglichkeiten. Allerdings greift hier das Beihilferecht. Man muss das in jedem Einzelfall prüfen. Aber grundsätzlich gibt es hier die Möglichkeit, mit GA-Mitteln zu fördern.
Beim EFRE ist es naturgemäß etwas schwieriger geworden. Hier greift die Europa-2020-Strategie. Das heißt, es dürfen keine klassischen Basisinfrastrukturen damit gefördert werden, aber - ganz wichtig - die energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen. Das gilt insbesondere für kommunale Thermen und Erlebnisbäder. Hier wollen wir Möglichkeiten eröffnen.
Das Gleiche gilt für die Maßnahmen nachhaltiger Nutzung bestehender Ressourcen. Das klingt sehr allgemein. Da geht es um das landestypische Kultur- und Naturerbe. Das ist ein wichtiger Faktor für den Tourismus in Schleswig-Holstein. Und hier brauchen wir vor allen Dingen viele Ideen und die Kreativität der Akteure vor Ort, um das dann auch
in entsprechende Fördermaßnahmen umsetzen zu können. Für beide Maßnahmen, die ich gerade genannt habe, werden wir im Sommer landesweite Projektaufrufe starten.
Meine Damen und Herren, der zweite Bereich ist der Bereich der einzelbetrieblichen Förderung. Auch hier werden wir weiter Möglichkeiten haben, wenn es darum geht, dass wir insbesondere die kleineren und mittleren gewerblichen Beherbergungsbetriebe bei uns in Schleswig-Holstein im Blick haben. Es geht in erster Linie um Modernisierungsinvestitionen. Wir werden entsprechende Richtlinien vorlegen, denn es ist ganz wichtig, dass wir zu einer Modernisierung kommen, die vor allem eine energetische Modernisierung ist, die eine Modernisierung von Angebot und Qualität ist. Auch hier werden Mittel aus dem EFRE-Bereich und dem GABereich zur Verfügung stehen.
Der dritte Bereich sind die sogenannten nicht investiven Tourismusprojekte. Da geht es darum, dass wir mit der Tourismusstrategie das tun, was alle Akteure genannt haben, was im Roland-BergerProzess nicht gelaufen ist, dass nämlich ein Umsetzungsmanagement über ein Cluster ab Mitte dieses Jahres finanziert wird. Damit soll das kontrolliert werden, zu dem sich alle Akteure verpflichtet haben. Auch das wird in das Förderprogramm eingegliedert.
Meine Damen und Herren, außerhalb des Landesprogramms Wirtschaft haben wir natürlich die Möglichkeiten, die sich über die Fachkräftesicherung aus ESF-Mitteln ergeben. Für das Thema ländlicher Raum haben wir die Möglichkeiten aus dem ELER - nicht zu vergessen an der Westküste das sogenannte ITI Westküste mit den Schwerpunkten erneuerbare Energien und ressourcenschonender Tourismus, speziell für diese Region. Wir sollten auch nicht die institutionelle Förderung für die TASH vergessen, die nach wie vor wichtig ist.
Sie sehen also, es gibt ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten, sowohl für die Betriebe der Tourismuswirtschaft als auch für die Kommunen.
Wir sind gerade dabei, dieses Instrumentarium in Regionalkonferenzen vorzustellen. Drei haben bereits mit den touristischen Akteuren vor Ort stattgefunden, weil die sozusagen als Erste darüber informiert werden sollen. Sie sehen: Wir sind gut aufgestellt. Den Tourismus in Schleswig-Holstein, im echten Norden, wollen wir zu einer echten Erfolgs