(Sandra Redmann [SPD]: Das sagt der Rich- tige! Das ist doch ein Scherz! Ihr habt das doch angeschoben! - Weitere Zurufe SPD)
- Das ist doch kein Scherz, das ist eine Tatsache. Wer hat denn den Hafen dichtgemacht? Wollen wir die Debatte neu aufmachen?
Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt ist die Direktvermarktung. Hier soll es laut Antwort der Landesregierung endlich Erleichterungen bei der Aufstellung von Werbeanlagen geben. Ein positiver Punkt, ein kleiner Lichtblick.
Interessant ist, was aus der Dachmarke wird. In der Antwort auf die Große Anfrage wird genau das noch einmal dokumentiert, was die FDP-Fraktion immer schon bemängelt hat, dass das neue, unsinnige Logo vom „Echten Norden“ nach dem Willen der Regierung überall draufgedruckt werden soll.
Herr Schulze, bestehende, etablierte Marken wie beispielsweise „Schleswig-Holstein is(s)t lecker!“ sollen geopfert werden. Was soll denn daraus werden: „Schleswig-Holstein is(s)t echt lecker“?
- Das ist wirklich nicht schlecht, Freunde. Jedes Printprodukt erhält jetzt den Stempel des Wirtschaftsministers mit dem Logo „Der echte Norden“,
nach dem Motto: „Kein Flyer ohne Meyer“. - Nein, Herr Dr. Stegner, ich finde das nicht cool. Ich finde, dass dieses Label die bekannten und etablierten Gütezeichen nicht ersetzen kann.
(Beifall FDP und vereinzelt CDU - Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ähnliches gilt für Ihren Fraktionsvorsitzen- den! - Zurufe)
Meine Damen und Herren, Themawechsel. Wir kommen zu dem Thema Infrastruktur und Frage 54. Dort wurde gefragt, welche Rolle die Fehmarnbelt-Querung, die Jütland-Route und die A 20 im Hinblick auf die Ernährungswirtschaft haben. Da wird in der Antwort tatsächlich zuerst betont, dass man die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene wolle. Wie das gehen soll, wird natürlich nicht gesagt. Dabei erfordert doch gerade die dezentral organisierte Ernährungswirtschaft eine gute Erreichbarkeit durch Landes- und Kreisstraßen. Wie die Regierung mit den Landesstraßen umgeht, wissen wir leider.
Wirklich putzig ist die Antwort der Landesregierung in Sachen A 20. Da steht: Die Wirtschaft verspreche sich durch die Planungen zum Weiterbau der A 20 eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Infrastrukturnetzes - durch die Planung! Das ist doch lächerlich. Die Wirtschaft erwartet den konsequenten Weiterbau der A 20.
Schade übrigens, dass auch in Sachen B 5 gar nichts geschrieben steht. Denn die B 5 ist die Lebensader an der Westküste, gerade für die Ernährungswirtschaft.
Auch sonst geht der Wunsch nach einer Verlagerung des Güterverkehrs gerade in der Ernährungswirtschaft an der Realität vorbei. Die von den Grünen immer favorisierten Wasser- und Schienenwege stehen dem Standortfaktor Frische und Qualität entgegen.
Ein anderes interessantes Thema sind die Einlassungen des MELUR im Kapitel „Bildung, Ausbildung, Weiterbildung“, ich meine insbesondere die Einlassungen zum KIN Lebensmittelinstitut in Neumünster. Das Lebensmittelinstitut - so schreibt es die Landesregierung selbst - ist die einzige Fachschule für den Bereich Lebensmitteltechnik. Dort
werden dringend erforderliche Fachkräfte ausgebildet. Doch leider scheint das Agrarministerium nicht zu wissen, was das Schulministerium gerade treibt.
Die Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung ist insbesondere zulasten der privaten Schulen mit technischer Ausrichtung gegangen, darunter auch des Lebensmittelinstituts. In welchem Wahlkreis liegt das eigentlich?
Die Mittelkürzung war völlig unnötig. Dadurch wurde die Schule in Bedrängnis gebracht. Daher erwarte ich, dass der Agrarminister seinen guten Einfluss bei seiner Kollegin im Bildungsressort geltend macht. Es ist ein Schildbürgerstreich erster Güte, wenn in Zeiten des Fachkräftemangels solche Schulen plattgemacht werden.
Das nächste Kapitel, auf das ich gern eingehen möchte, trägt die Überschrift „Gute Arbeit in Ernährungswirtschaft“. Da geht es auch um den Mindestlohn. Leider wird in den Antworten verschwiegen, dass es zahlreiche negative Auswirkungen gibt. Um nur einmal ein Beispiel zu nennen: Der Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie - BOGK -, hat laut Bericht im „Bauernblatt“ letzte Woche, vom 14. Februar 2015, gesagt, dass die bürokratischen Dokumentationspflichten für den Mittelstand schädlich seien und unbedingt abgebaut werden müssten. Auch der Zentralverband Gartenbau fordert in dem besagten Artikel, dass insbesondere der erheblich höhere Verwaltungsaufwand durch die Aufzeichnungspflichten, die Einschränkungen bei den Arbeitszeitkonten und die nicht gelösten Fragen im Zusammenhang mit den mitarbeitenden Familienangehörigen dringend nachverhandelt werden müssten.
Die Forderungen werden meiner Meinung nach zu Recht erhoben. Schließlich arbeiten für die Ernährungswirtschaft in der Saison teilweise bis zu 100 Erntehelfer gleichzeitig. In großen Betrieben ist das sicherlich so. Zudem sieht die Ernährungswirtschaft die Stundenvorgaben und die Ruhezeiten kritisch. Auch das ist nachvollziehbar, denn schließlich richtet sich das Gemüse bei seinem Wachstum nicht nach den Wochentagen, sondern schlicht und ergreifend nach dem Wetter.
Die Landesregierung schweigt sich zu dem Thema leider aus. Der Mindestlohn ist in der Landwirtschaft aber ein großes Thema. Wir haben gestern
auch schon darüber debattiert. Der einzige, der sich aus der Deckung wagt, ist der SPD-Fraktionsvorsitzende, der via Twitter in seiner gewohnt zurückhaltenden Art diejenigen, die sich über den bürokratischen Aufwand beklagen, als „Trottel“ und „Ganoven“ beschimpft. Das kann es auch nicht sein, meine Damen und Herren!
Da sind wir wieder bei den Verunglimpfungen. Vielleicht passt das genau in das Bild. Bei Ihnen ist - das wird immer deutlicher - der ländliche Raum nicht mehr als der Vorgarten für die städtischen Milieus, die Sie eigentlich im Blick haben.
- Dann mache ich folgendes Angebot, Frau Eickhoff-Weber. Wenn Sie es wirklich ernst meinen mit der Stärkung des ländlichen Raums, werden wir das in der Debatte um das Landesnaturschutzgesetz sehen. Das ist der nächste große Dollpunkt, der kommt.
Das ist ein großes Gesetzesvorhaben. Das werden wir gemeinsam diskutieren. Es befindet sich im Moment noch in der Verbandsanhörung. Wenn es vorliegt, wenn wir die Lesungen und die Anhörung haben, werden wir sehen, was daraus wird. Ich bin sehr gespannt, wie Sie mit dem Vorkaufsrecht, mit dem Betretungsrecht umgehen werden. Ich freue mich sehr auf die Debatte.
Herr Kollege Kumbartzky, da Sie mich gerade so freundlich angesprochen haben, frage ich Sie, wo Sie es eigentlich hernehmen, wenn Sie sagen, es sei eine pauschale Unterstellung gegen die Wirtschaft oder den ländlichen Raum? Ich unterstelle keineswegs, dass sich jemand nicht an die Bestimmungen hält, sondern ich gehe davon aus, dass man sich, wenn man will, an die Bestimmungen halten kann. Dass Sie von vornherein voraussetzen, dass man es entwe
der nicht kann oder nicht will, finde ich eine erstaunliche Verallgemeinerung, muss ich sagen. Ich tue das nicht. Ich finde, der Arbeitslohn gilt. Arbeitszeiten werden seit mehreren hundert Jahren aufgeschrieben. Wenn man das nicht kann - wie andere das tun -, finde ich das bedenklich. Wenn man das nicht tun will, mag das auch daran liegen, dass der eine oder andere, der das Arbeitszeitgesetz bisher missachtet hat, jetzt ertappt wird, weil er beim Mindestlohn die Zeiten aufschreiben muss. Das ist nämlich der Punkt. Ich habe nichts pauschal unterstellt. Ich habe gesagt: Man kann das. Wenn Sie sagen, man könne es nicht, ist das eine pauschale Unterstellung, die ich schwieriger finde als meine.