Protocol of the Session on February 20, 2015

Frau Abgeordnete Ostmeier ist bereit, sich Ihnen zuzuwenden, Herr Abgeordneter Peters. Herr Abgeordneter, Sie dürfen jetzt das Wort ergreifen.

Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie wissen, dass wir in sehr kurzer Zeit einen umfangreichen Gesetzentwurf im Ausschuss haben werden. Sie wissen, wie überlastet unser Ausschuss durch die vielen Themen ist. Ich meine den Innen- und Rechtsausschuss. Halten Sie es nicht für sinnvoll, wenn wir all diese Fragen, die auch heute diskutiert worden sind, gebündelt und zusammen mit dem Gesetzentwurf diskutieren? - Das halte ich für sehr viel sinnvoller, als dies auszusondern und vorab gesondert darüber zu diskutieren.

- Darüber muss ich kurz nachdenken. Grundsätzlich ja. Wir müssen aber erst einmal so weit kommen, beide Anträge an den Ausschuss zu überweisen. Das habe ich gerade eben nicht so verstanden.

(Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: In das Gesetz einarbeiten!)

- In das Gesetz einarbeiten? - Wissen Sie, der Gesetzentwurf kommt. Ich glaube, wir werden ihn ausführlich beraten müssen. Ich weiß nicht genau, was wir tatsächlich noch gemeinsam auf den Weg bringen können. Ich kann nicht erkennen, ob es nicht doch den einen oder anderen Punkt in unserem Antrag gibt, der vielleicht doch zeitkritisch ist, und das meine ich nicht polemisch. Daher wäre ich sehr dankbar dafür, wenn wir uns diese Konzepte erst einmal angucken, um dann zu sehen, was im Rahmen des Strafvollzugsgesetzes vielleicht erforderlich sein wird. Dann werden wir auf das Thema qualifizierte Ausbildung kommen. Ich mache jetzt erst einmal einen Punkt, dann dürfen Sie sich wieder setzen.

Frau Abgeordnete, kann ich das zur Gelegenheit nehmen, eine Frage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Rother an Sie heranzutragen?

Frau Kollegin Ostmeier, ich folge Ihnen fast in jedem Punkt. Warum schreiben Sie das nicht in Ihren Antrag? - In Ihrem Antrag steht in den beiden ersten Absätzen, dass zu beiden Punkten jeweils ein Konzept erstellt werden soll. Die Ministerin hat berichtet, dass es diese Konzepte bereits gibt. Dass diese Konzepte weiterentwickelt und verbessert werden müssen, das stelle ich gar nicht in Abrede. Im Prinzip sind Ihre ersten beiden Punkte nach den Ausführungen der Ministerin doch erledigt.

- Entschuldigen Sie bitte, sie sind ausreichend vorzubereiten. Ich kann nach dem heutigen Bericht, den ich vielleicht im Gegensatz zu Ihnen heute zum ersten Mal gehört habe, gar nicht beurteilen, ob dies ausreicht. Ich würde das gern mit den Betroffenen, denen das wichtig war, diskutieren. Deshalb sind sie alle hier genannt. Das habe ich mir doch nicht aus den Fingern gesogen.

(Beifall CDU)

Es mag Ihnen nicht gefallen, dass die Gewerkschaften jetzt auch mit der CDU sprechen, aber jeder ist entwicklungsfähig. Das ist doch kein Problem. Das macht es nicht schlechter. Die Ministerin hat heute berichtet. Ich würde gern das, was wir hier heute

(Barbara Ostmeier)

diskutiert haben, mit den Betroffenen absprechen, bevor ich unseren Antrag einfach für erledigt erkläre. Das tut mir leid.

(Beifall CDU und FDP)

Ihr eigener Antrag endet:

„Der Landtag bittet die Landesregierung, über die bestehenden Angebote hinaus zu prüfen, welche weiteren Möglichkeiten für Bedienstete für eine verbesserte Vorbereitung und Nachsorge in Bezug auf den Umgang mit Krisensituationen über die bestehenden Angebote und Ziele hinaus sinnvoll erscheinen.“

Herr Rother, ich kann das nur so verstehen, dass wir beide Anträge in den Ausschuss überweisen und dann miteinander darüber beraten. Auch Ihr Antrag eröffnet es doch gerade, auch über unseren Antrag weiter miteinander zu reden und die ganze Thematik mit den Betroffenen abzugleichen. Das war der Wunsch.

Nun noch einmal zurück zu unserem Antrag. In unserem Antrag steht sogar noch der Passus, doch einmal zu überprüfen, welche Berufsgruppen im Landesdienst außerdem noch betroffen sein könnten, für die wir Verbesserungsvorschläge einbringen könnten. Das ist ein längerfristiges Projekt, das hier ganz unter den Tisch fällt. Das ist auch gar kein Vorwurf, sondern es ist einfach nur der Wunsch, einmal zu überprüfen, in welchen Bereichen wir denn auch schon länger Versäumnisse haben könnten.

Nun zum Strafvollzugsgesetz. Hierzu haben wir, wie ich finde, aufgrund der zahlreich geführten Gespräche die legitime Bitte in unseren Antrag aufgenommen, dass auch der Aspekt der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl innerhalb der Haftanstalten als auch außerhalb der Haftanstalten weiterhin im Gleichgewicht mit der Resozialisierung zu beachten ist. Dies ist ein legitimer Aspekt, den wir, weil der Entwurf ja noch in der Beratung ist, einfach mit auf den Weg geben wollen.

(Beifall CDU)

In keiner Weise ist von uns der Satz gekommen, wir würden Ihnen einen Laissez-faire-Vollzug vorwerfen. Im Gegenteil: Wir finden, dass wir einen sehr modernen Strafvollzug haben, der schon vieles zulässt. Wir sind darüber hinaus offen für weitere Verbesserungen. Ich weiß nicht, warum es hier deswegen so tumultartig zugeht, aber ich finde, in der Auseinandersetzung, in der Beratung zum Jugend

strafvollzugsgesetz - die Frau Ministerin und auch Herr Peters haben es angesprochen - haben wir bereits miteinander einen Grundstein gelegt, bei dem auch die CDU durchaus gezeigt hat, dass sie an einem modernen Strafvollzug unter allen Aspekten interessiert ist.

(Beifall CDU - Zuruf SPD: Das klang bei Herrn Günther aber anders!)

- Zu Daniel Günther werde ich gleich noch Stellung nehmen.

Das neue Strafvollzugsgesetz mit seinem familienfreundlichen Vollzug - darüber haben wir neulich gesprochen - wird natürlich auch eine besondere Qualifizierung und vielleicht auch zusätzliches Personal für unsere Haftanstalten erfordern. Wenn wir darüber sprechen, dass wir es Kindern von Familien möglich machen sollen, dass sie ihre Väter oder Mütter in der Haftanstalt besuchen können, dann halte ich das alles für sehr richtig. Aber was das letztlich für die Kinder bedeutet - auch das ist keine Unterstellung -, das müssen wir uns noch ein wenig genauer ansehen. Deshalb möchte ich, dass auch die Familienzuführung in der Haftanstalt begleitet wird und dass das auch nachher noch begleitet wird. Ich mache diesen Aspekt nicht schlecht; aber wir müssen doch auch das begleiten können. Unsere Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamten müssen doch in die Lage versetzt werden, diese Aufgabe selbstbewusst wahrzunehmen. Nur dann werden wir insoweit erfolgreich sein können.

(Beifall CDU)

Die Beamtinnen und Beamten in den Strafvollzugsanstalten setzen doch tagtäglich ihre Ideen um; das wissen auch Sie. Aber deswegen kann doch auch das neue Strafvollzugsgesetz mit guten Ideen weitere Anforderungen an die Ausbildung stellen. Welche dies sein könnten, müssen wir uns angucken.

Ich verwahre mich dagegen, dass die CDU rückwärtsgerichtet sein soll und in alte Zeiten zurückwill nach dem Motto: Alle wieder wegschließen! Wir haben, Frau Ministerin, sehr viele Grundsteine gelegt, um konstruktiv für die Justiz zu arbeiten. Wir haben in konstruktiven Gesprächen das Thema „Selbstverwaltung der Justiz“ miteinander beraten. Dieses ist mit Rückendeckung der gesamten CDUFraktion geschehen. Dass es letztlich doch gescheitert ist, hat sicherlich nicht an uns gelegen. Dies ist vielmehr auf anderer Ebene passiert.

Wir haben auch über das Jugendarrestvollzugsgesetz sehr konstruktiv miteinander beraten und sind dabei auch gemeinsam zu einem guten Ergebnis ge

(Barbara Ostmeier)

kommen. Es ist mir auch nicht schwergefallen, mich für die gute Beratung und dafür zu bedanken, dass auch Aspekte von uns eingeflossen sind.

Jetzt komme ich auf unseren Fraktionsvorsitzenden Günther zu sprechen. Sie mögen von ihm ja nun halten, was Sie wollen. Aber er fordert Herrn Dr. Stegner ja immerhin mal heraus. Jetzt haben wir einen Fraktionsvorsitzenden auf Augenhöhe. Sie und Herr Günther haben sich beide gestern Nachmittag in nichts nachgestanden, Herr Dr. Stegner.

(Zuruf SPD)

- Ja, aus Ihrer Sicht war Herr Stegner besser, das mag stimmen. Aber uns Fraktionsvorsitzender war sicher auch nicht schlecht.

(Beifall CDU)

Jetzt kommt das große Aber, das Sie sicherlich nachvollziehen können.

Frau Abgeordnete, Ihre 13 Minuten sind jetzt um. Sie müssen zum Schluss kommen.

Ja, ich komme zum Schluss. - Aber es ist schon etwas Besonderes, dass der sicherlich von mir initiierte Antrag - das dürfen Sie zur Kenntnis nehmen von dem Fraktionsvorsitzenden vorgetragen wird, um damit zum Ausdruck zu bringen, dass dieser vorwärtsgerichtete Antrag für uns von ganz besonderer Bedeutung ist.

(Beifall CDU)

Auch Herr Dr. Stegner hält doch zum Beispiel bildungspolitische Reden oder energiepolitische Reden, weil dies nun einmal die Aufgabe der Fraktionsvorsitzenden ist.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

- Ich weiß, Herr Dr. Stegner, Sie sind fleißig.

Frau Abgeordnete, Sie haben die Möglichkeit, noch eine Frage zu beantworten.

Es ist aber eine gewisse Symbolik, dass unser Fraktionsvorsitzender zu einem Antrag, der von mir initiiert worden ist, eine Rede hält. Darüber freue ich mich, weil die CDU-Fraktion auf dem Weg ist, et

was gemeinsam mit Ihnen für die Justiz zu erreichen. Aber Sie wollen ja nicht.

(Beifall CDU)

Frau Ostmeier, gestatten Sie eine Frage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner?

Liebe Frau Kollegin Ostmeier, ich finde es hervorragend, wenn der Fraktionsvorsitzende der Union anfängt, sich für solche Themen zu interessieren.

- Genau, dann machen wir jetzt Schluss.

Wenn die Inhalte und die Form seiner Rede dies auch zum Ausdruck bringen würden, dann wäre das eine Steigerung, Frau Kollegin.