Protocol of the Session on February 20, 2015

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Ich freue mich, dass wir heute über den Bericht sprechen können - wenn es auch drei Anläufe gebraucht hat, dies zu tun. Gerne hätte ich diesen Bericht bereits im Dezember des letzten Jahres mit Ihnen erörtert - im Umfeld unserer Feierstunde zu 20 Jahre Gleichstellungsgesetz in Schleswig-Holstein, übrigens eine wirklich gelungene und sehr würdige Veranstaltung für unser nach wie vor wegweisendes Gesetz.

Danken möchte ich in diesem Zusammenhang meiner Amtsvorgängerin und ersten Gleichstellungsministerin Gisela Böhrk und Ministerpräsident Albig, die beide in ihren Beiträgen deutlich gemacht haben, dass Gleichstellung eine andauernde Aufgabe ist - und manchmal auch ein immerwährender Lernprozess. Bedanken möchte ich mich auch explizit bei Ihnen, dass Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen an der Veranstaltung teilgenommen haben. Das war ein gutes Signal.

Meine Damen und Herren, das Gleichstellungsgesetz ist auch Ausgangspunkt des vorliegenden Berichts. Auch diese mittlerweile vierte gleichstellungspolitische Bilanz beinhaltet Licht und Schatten. Der Bericht belegt zunächst Fortschritte bei der Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Landesdienst. Frauen haben heute in vielen Bereichen des Landesdienstes gleichgezogen und stellen oftmals sogar die Mehrheit.

Vier Punkte, die ich herausgreifen möchte:

Der Frauenanteil im unmittelbaren Landesdienst stabilisiert sich bei über 50 %. Frauen stellen sowohl nach der Personenzahl - 56,1 % - als auch

(Jette Waldinger-Thiering)

nach dem Beschäftigungsvolumen - 52,3% - die Mehrheit.

In fünf von acht Geschäftsbereichen der Landesverwaltung sind mehr Frauen als Männer beschäftigt.

Im aktuellen Berichtszeitraum wird erstmals eine Geschlechterparität auch bei den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 erreicht.

Innerhalb von knapp 15 Jahren hat sich der Frauenanteil bei den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten nahezu verdoppelt und sind heute fast hälftig vertreten. Vier der fünf absoluten Spitzenpositionen sind mit Frauen besetzt.

Aber ich sprach auch von Schatten: Die dem Bericht zugrundeliegenden Daten zeigen auch die noch bestehenden Handlungs- und Entwicklungsfelder im Bereich der Landesverwaltung deutlich auf. Denn Frauen sind in hohen Führungs- und Leitungspositionen sowie in Gremien auch nach fast zwanzig Jahren immer noch deutlich unterrepräsentiert.

Auch hier greife ich beispielhaft vier Punkte auf:

In den obersten Landesbehörden ist insgesamt nur knapp jede fünfte Stelle der B-Besoldung mit einer Frau besetzt. Eine klare Männerdomäne!

Nur jede vierte beziehungsweise dritte Leitungsfunktion auf Abteilungs- beziehungsweise Referatsebene im Bereich der obersten Landesbehörden ist weiblich besetzt.

Seit 2008 sind fast ein Drittel aller Beschäftigten im Landesdienst in Teilzeit tätig. 86,2 % der Teilzeitbeschäftigten sind weiblich. Führungspositionen werden nahezu durchgängig in Vollzeit wahrgenommen.

Nach wie vor sind Frauen in Gremien, in die das Land Vertretungen entsendet, stark unterrepräsentiert. Die Frauenanteile an allen vom Land bestellten Vertretungen bei Aufsichts- und Verwaltungsratspositionen sind über die Jahre sogar gesunken.

Insbesondere der letzte Punkt bietet eine gute Überleitung zu den strategischen Handlungsfeldern zur Verbesserung der Karrieremöglichkeiten von Frauen in der Landesverwaltung. Denn, meine Damen und Herren, die Landesregierung hat vor dem Hintergrund dieser zentralen Befunde strukturelle Fördermaßnahmen für eine maßgebliche Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen auf den Weg gebracht. Diese strategischen Handlungsfelder sind vor allem: eine paritätische Beteiligung von Frauen in Gremien, um die Möglichkeit zu haben, Ent

scheidungen direkt zu beeinflussen und Politik- und Fachinhalte steuern zu können; die Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, um eine gerechte Teilhabe von Frauen auf allen Ebenen zu realisieren; eine chancengerechte Beurteilung von Frauen und Männern, um Frauen überhaupt erst in die Lage zu versetzen, sich in den entsprechenden Auswahlverfahren durchsetzen zu können. Gerade die Frage der Gremienbesetzung haben wir zielorientiert und engagiert angepackt:

Um die Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten von Frauen nachhaltig zu fördern, hat die Landesregierung bereits im Juli letzten Jahres beschlossen, die Kopplung von Gremienmandaten an bestimmte Hierachiestufen in der Verwaltung aufzuheben. Damit wird ein wesentliches Hemmnis beseitigt, das in der Praxis vielfach zur Folge hatte, dass geeignete Frauen aus der zweiten Führungsebene bei Gremienbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden konnten. Mit dieser Maßnahme ist auch verbunden, dass zukünftig die Ressorts bei allen erstmaligen Berufungen in Aufsichtsorgane beziehungsweise erstmalige Besetzungen von Geschäftsleitungen zunächst die Zustimmung des Gleichstellungsministeriums zu ihrem Besetzungsvorschlag einholen müssen. Es gibt also allen Grund, sich heute schon Gedanken zu machen, mit welcher Frau auf dem Ticket man morgen einen solchen Vorschlag einreichen will.

Wie ich es anfangs sagte: Gleichstellung ist eine andauernde Aufgabe und ein immer währender Lernprozess.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einen Ausblick auf künftige Handlungsfelder im kommunalen Bereich geben. Bei der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes ist die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten von zentraler Bedeutung. Ich erinnere mich gut an die Schilderungen des ehemaligen Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Kiel, der im Rahmen unserer Jubiläumsveranstaltung von seinen guten Erfahrungen mit der städtischen Gleichstellungsbeauftragten berichtete - aber eben auch von seinem persönlichen Lernprozess.

Ja, Gleichstellungsbeauftragte sind essentiell für gute und wirkungsvolle Gleichstellungsarbeit. Jeden Tag leisten sie einen Beitrag für mehr Gleichstellung in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft, teilweise unter - na, sagen wir einmal schwierigen Bedingungen. Und: Gleichstellungsbeauftragte sind vielfach auf sich allein gestellt und agieren quasi als Einzelkämpferinnen. Eine enge Vernetzung der Gleichstellungsbeauftragten untereinander ist aber aus meiner Sicht unverzichtbar.

(Ministerin Kristin Alheit)

Deshalb unterstützen und begleiten wir die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten bereits seit 2012 im Rahmen eines Mentoring für neue Kolleginnen durch erfahrene kommunale Kolleginnen.

In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen aber auch ein wichtiges neues Vorhaben vorstellen, das - da außerhalb des Berichtszeitraumes - nicht im vorliegenden Bericht aufgeführt ist. Die Arbeit aller kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Land wird mit der Einrichtung einer eigenen Landesgeschäftsstelle gestärkt. Jede Gleichstellungsbeauftragte egal, ob haupt- oder ehrenamtlich - wird davon profitieren können. Die Geschäftsstelle soll das Netzwerk der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten unterstützen. Mit ihr soll eine themenspezifische Informationsplattform für den kommunalen Bereich geschaffen werden. Ich danke den regierungstragenen Fraktionen, dafür für 2015 50.000 € bereitzustellen.

Meine Damen und Herren, abschließend lassen Sie mich noch einmal kurz auf die oben bereits angesprochen Arbeitsbedingungen unserer Gleichstellungsbeauftragten zu sprechen kommen. Sie sind und bleiben die Basis und die treibende Kraft der Frauenförderung im öffentlichen Dienst. Besorgniserregend ist daher die zunehmende Tendenz, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen mit weniger - zum Teil deutlich weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu beschäftigen. Gerade dieser Punkt zeigt: Gleichstellung ist auch heute noch kein Selbstläufer!

Aber die Zielsetzung unseres Gesetzes ist realisierbar, wenn wir alle immer wieder entschlossen für dessen Umsetzung eintreten. Ich freue mich auf Ihre Unterstützung dabei.

Gemeinsame Beratung

a) Situation der Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/2667

b) Bericht über die Entwicklungen im Hochschulbereich der Zielvereinbarungsperiode 2009 bis 2013 Berichtszeitraum 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013 (Abschlussbewertung)

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/2689 (neu)

Herr Präsident! Die CDU hat um einen Bericht der Landesregierung zur Situation der Hochschulen im Lande Schleswig-Holstein gebeten. Zur Abgabe hatten wir auf Nachfrage eine Fristverlängerung gewährt, verbunden mit der Hoffnung, dass dann ein aktueller Bericht mit den neuesten Zahlen vorgelegt wird. Doch diese Hoffnung war vergeblich. Die Zahlen der Studierenden an den verschiedenen Hochschulen gehen nur bis 2013, obwohl das neue Semester bereits im Oktober 2014 begonnen hat. Die Darstellung des Verhältnisses, um wie viele Studierende sich ein Professor kümmern muss, bezieht sich ausschließlich auf das Jahr 2012. Gleiches gilt für die Zahlen zur Finanzierung unserer Hochschulen. Das ist nicht nur erschreckend, sondern auch peinlich. Wenn das Ministerium aber über keine aktuelleren Zahlen verfügt, auf welcher Basis planen Sie, Frau Ministerin? Gute Planung braucht gute und aktuelle Zahlen. Wenn Sie diese Zahlen allerdings haben, dann ist dieser vorgelegte Bericht eine Missachtung des Parlamentes. Gerade von der besten Wissenschaftsministerin dürfte man doch mehr erwarten.

Wenn Sie schon diese Aufgabe nicht lösen können, wie wollen Sie denn die Probleme unserer Hochschulen bewältigen? Ich hoffe, dass Sie, Frau Ministerin, meine eingereichte Kleine Anfrage zu den fehlenden Zahlen nunmehr vollständig und zeitgerecht ohne Fristverlängerung beantworten.

Natürlich gehe ich davon aus, dass die vorgelegten Zahlen zumindest richtig sind. Sie zeigen ein stetiges Wachstum an allen Hochschulen, bedingt durch die generell steigende Zahl der Studierwilligen. Aber auch die doppelten Abiturjahrgänge in den anderen Bundesländern sind bei uns spürbar. An der Prognose für 2016, dem Jahr des doppelten Abiturjahrgangs in unserem Land, habe ich allerdings Zweifel - auch wenn diese Zahlen mit der KMK abgestimmt sind. Sie gehen bei bisherigen Zahlen der Studienanfänger von 10.241 in 2014 aus und erwarteten für 2015 einen Anstieg auf 10.580. Hinsichtlich des doppelten Abiturjahrgangs 2016 gehen Sie nur von einer Steigerungsrate von 1.755, also rund knapp 17 %, aus. Ich glaube, hier sollte man reale Zahlen ansetzen und natürlich bei der Planung berücksichtigen.

Aber selbst wenn Sie mit ihrer Erwartung Recht behalten sollten, ist das Land auf diesen höheren Ansturm nicht ausreichend vorbereitet.

Erstens. Wir brauchen im Sommer 2016 - also in einem guten Jahr - zusätzliches Lehrpersonal an al

(Ministerin Kristin Alheit)

len Hochschulen, mehrere 100 sind erforderlich. Allein der Präsident der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hat in der vergangenen Woche 200 zusätzliche Stellen für den Lehrbetrieb gefordert. Wie soll das erreicht werden?

Zweitens. Wir brauchen zusätzliche Räumlichkeiten für Vorlesungen, Seminare und für die Unterbringung des genannten Personals. Zu Beginn des Wintersemesters 2014/15 mussten Vorlesungen wegen Überfüllung abgebrochen werden, da die Sicherheit nicht mehr garantiert werden konnte. Auch die Mensen sind heute schon zu klein. Müssen noch mehr Studenten auf den Treppen sitzend ihr Mittagessen einnehmen? Sie haben die Universitäten berechtigt Räume anzumieten, sehr schön! Haben Sie einen Überblick, ob es überhaupt ausreichend geeignete Räumlichkeiten in den Hochschulstädten gibt? Frau Ministerin, die Zahl der Kinos hat in unseren Städten stark abgenommen.

Drittens. Wie ist es mit Unterbringungsmöglichkeiten in Studentenwohnheimen und auf dem freien Markt? Steigende Nachfrage bei nur stabilen Angeboten wird zu erheblich steigenden Mieten führen. Die sozialen Probleme der Studenten werden steigen. Handeln Sie nicht, wird das für Sie der Mietmarkt übernehmen.

Viertens. Die 2012 angeschobenen, dringend notwendigen Sanierungen kommen nicht voran. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage zu dem Sondervermögen Hochschulen teilt die Landesregierung mit, dass mit größeren Maßnahmen erst ab 2016 gerechnet wird. Bis dahin nehmen Sie in Kauf, dass zum Beispiel Vorlesungsräume in Kiel bei Sturm nicht zur Verfügung stehen. Der Ministerpräsident macht speziell der CAU pressewirksam Versprechungen zur Hilfe der Landesregierung, die sich aber schon beim ersten Lesen als sehr unspezifiziert, ja als hohl herausstellen. Sie sind auch hier sehr unglaubwürdig, Herr Ministerpräsident, nachdem Sie nicht einmal bereit waren, von den 36 Millionen € BAföG-Mitteln einen Teil an die Hochschulen zu geben. Nur von Lob, selbst von berechtigtem Lob, können unsere Hochschulen nicht existieren.

Der Präsident der Kieler Universität droht mit einem Numerus Clausus für den Fall, dass sich nicht sofort etwas tut. Dieses darf nicht geschehen - deshalb fordere ich Sie auf, endlich für die Hochschulen aktiv zu werden. Sie regieren jetzt fast drei Jahre, drei schwarze Jahre für unsere Hochschulen. Immerhin wurde inzwischen 2014 eine Kommission eingesetzt, eine tolle Leistung von der besten Wissenschaftsministerin.

Wir haben an unseren Hochschulen weitere Baustellen, die dringend gutes Regierungshandeln erfordern: Das Betreuungsverhältnis ist an den Unis im Lande zwar gut durchschnittlich, an unseren Fachhochschulen dagegen grottenschlecht. Fachhochschulen sind aber keine Hochschulen zweiter Klasse.

Bei den Finanzzuweisungen wollen Sie die Globalzuschüsse bis 2020 unter Beachtung der Tarifsteigerungen - was selbstverständlich ist - lediglich stabil halten, ebenso die Mittel für den Fachbereich Medizin.

Die Finanzen für die Exzellenzinitiative werden um 25 % sinken, und bei dem Hochschulbaubudgets wird die Reduzierung noch stärker sein. Das heißt, Sie wollen in den nächsten Jahren die Mittel wieder einsparen, die jetzt als Sondervermögen bereitgestellt wurden. Der Sinn war ein anderer: Die Mittel sollten zusätzlich sein. Aber dieses zeigt, welchen geringen Stellenwert die Hochschulen bei dieser Regierung haben.

Der Bericht über die Zielvereinbarung mit den Hochschulen zeigt sehr deutlich, dass diese trotz einer permanenten Unterfinanzierung gute Ergebnisse bei der Forschung und bei der Lehre erreichen. An dieser Stelle möchte ich besonders die Fachhochschule Westküste hervorheben und sie für ihre geleistete Arbeit beglückwünschen. Alle Beteiligten haben dazu beigetragen, dass die FH als einzige Hochschule alle ihre zu erreichenden Ziele erreicht beziehungsweise überwiegend erreicht hat. Aber auch den anderen Hochschulen gratuliere ich zu ihren guten Ergebnissen. Ich hätte mich gefreut, wenn die Regierung in diesem Bericht auch ihre Schlussfolgerungen aus den Erkenntnissen dargestellt hätte. Welche Auswirkungen haben die unterschiedlichen Ergebnisse bei der Zielerreichung?

Ich hoffe, dass wir in den Ausschussberatungen weitere Schlussfolgerungen ziehen.

Herr Präsident! Was will die Opposition? Ich habe einmal versucht, mich in die Gedanken der CDU hineinzuversetzen, um zu ergründen, mit welcher Intention dieser Berichtsantrag gestellt wurde. Empathie ist schließlich ein wichtiger Teil von Dialogkultur.

Möglichkeit 1: Die Opposition will den Nachweis führen, dass die Hochschulen in Schleswig-Holstein strukturell unterfinanziert sind. Allerdings: Die Botschaft ist nicht schön, aber auch nicht neu.

(Volker Dornquast)