Die Landesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 1. Juli 2014 zur geschlechterparitätischen Gremienbesetzung einen Meilenstein in der Gleichstellung gelegt.
Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe hat den Auftrag, mit Blick auf die erkannten Diskriminierungsrisiken aus dem Regelbeurteilungsverfahren 2012 Vorschläge zu erarbeiten, um künftig eine chancen-/geschlechtergerechte Beurteilungspraxis zu gewährleisten.
Mit der Erprobung des Prinzips von Gender Budgeting, bezogen auf einzelne Ausgabetitel des Landeshaushalts, wurde 2014 begonnen. Gender Budgeting bedeutet die systematische Prüfung aller Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsprozess bei der Aufstellung, Ausführung und Rechnungslegung sowie aller haushaltsbezogenen Maßnahmen auf die ökonomischen Effekte für Frauen und Männer sowie auf die gesellschaftlichen Geschlechterverhältnisse.
Der Frauenanteil im unmittelbaren Landesdienst stabilisiert sich bei 56,1 %. Erstmals wird ressortübergreifend eine Geschlechterparität auch bei den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 erreicht. In fünf von acht Geschäftsbereichen der Landesverwaltung sind über alle Laufbahngruppen mehr Frauen als Männer beschäftigt. Es gibt Überrepräsentanz im Bereich des Bildungsministeriums - Lehrerinnen -, Unterrepräsentanz im Polizeidienst und weiterhin in den Geschäftsbereichen mit starker naturwissenschaftlicher/technischer Ausrichtung beim Landwirtschaftsministerium und Wirtschaftsministerium.
Innerhalb von knapp 15 Jahren hat sich der Frauenanteil bei den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten nahezu verdoppelt. Frauen sind heute fast hälftig vertreten. Sie haben vier der fünf absoluten Spitzenpositionen inne.
Der Bericht zeigt uns aber auch auf, welche Türen zur Erreichung der echten Gleichstellung noch immer geschlossen sind. Eine dieser Türen ist der Zugang zu Führungspositionen mit Teilzeitmöglichkeiten. Hier spreche ich vor allem Führungspositionen im Bereich der B-Besoldung an. Die Unterrepräsentanz von Frauen in der B-Besoldung - nur knapp jede fünfte Stelle der B-Besoldung ist mit ei
ner Frau besetzt - zeigt sich deutlich, verbunden mit der Feststellung, dass das Führen in Teilzeit auf Abteilungsebene die Ausnahme darstellt. Nur zwei Abteilungsleiterinnen arbeiten Teilzeit; das ist eine Quote von 2,9 %.
Von den insgesamt 205 Referaten werden 60 Referate von Frauen und 145 Referate von Männern geleitet. Das entspricht einem Frauenanteil von knapp 29,3 % der besetzten Positionen. Im Vergleich zum Jahr 2007 ist dies ein Anstieg um 2,1 Prozentpunkte. Von den 205 Referatsleitungen arbeiten neun in Teilzeit - sechs Frauen und drei Männer), das ist eine Quote von 4,4 %.
Fast ein Drittel aller Beschäftigten im Landesdienst ist in Teilzeit tätig. So arbeitete im Jahr 2013 fast jede zweite Frau, aber nur jeder zehnte Mann in Teilzeit. 86,2 % der 17.297 Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Demgegenüber sind Frauen bei den Vollzeitbeschäftigten nur mit einem Anteil von 41,8 % repräsentiert.
Männer sind im Durchschnitt in der Regelbeurteilung 2012 immer noch besser beurteilt worden als Frauen. Teilzeitbeschäftigte sind insgesamt in der Regelbeurteilung 2012 schlechter beurteilt worden als Vollzeitbeschäftigte. Nach wie vor sind Frauen in Gremien von landeseigenen Einrichtungen und von Institutionen, in die das Land Vertreterinnen und Vertreter benennt beziehungsweise entsendet, stark unterrepräsentiert.
Führen kann man auch in Teilzeit! Das einzige, was ich dafür brauche, sind gut organisierte Teilzeitmodelle und die Bereitschaft der Arbeitgeber, solche Modelle anzuwenden.
Gleichstellung ist und bleibt eines unserer Kernziele. Wir danken der Landesregierung für die bereits ergriffenen Maßnahmen und wir werden bei unseren Anstrengungen nicht nachlassen, bis echte Gleichstellung erreicht ist!
Meine Damen und Herren! Im vergangenen November haben wir das 20-jährige Jubiläum des Schleswig-Holsteinischen Gleichstellungsgesetzes gefeiert. Es war das erste bundesweit und beispielgebend! Darauf können wir mit Recht stolz sein. Gemeinsam mit der ersten Frauenministerin, Gisela Böhrk, und der amtierenden Ministerin, Kristin Alheit, haben wir auf 20 Jahre Gleichstellungsarbeit zurückgeblickt. Die Bilanz für Schleswig-Holstein
kann sich sehen lassen. Trotzdem liegt noch eine ganze Menge vor uns. Dasselbe Bild zeigt uns der aktuelle Bericht.
Gleichstellung braucht einen langen Atem. Gleichstellung kann nur gemeinsam funktionieren. Gleichstellung braucht mutige Männer und Frauen, die vorangehen - heute wie damals. Wir wollen Frauen in Führungsposition und Männer am Herd! Nur so werden wir Rollenklischees von beiden Seiten aufbrechen. Nur so sorgen wir dafür, dass jede und jeder so leben kann, wie er und sie es möchte ganz egal, ob Frau oder Mann.
Wir debattieren heute über den vierten Gleichstellungsbericht. Ein Bericht in jeder Legislaturperiode, seit 1994. Nach 20 Jahren Gleichstellungsgesetz gibt es dafür eine allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz: Frauen können und sollen alles machen, was Männer auch tun. Trotzdem haben wir das Ziel der Gleichstellung in der Lebenswirklichkeit der Menschen nicht vollständig erreicht - auch nicht im vorgelegten Bericht.
Erstmalig gibt es eine Geschlechterparität in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16. Das ist gut. Aber nur jede fünfte Stelle der B-Besoldung ist mit einer Frau besetzt. Der Frauenanteil bei den Richterinnen hat sich fast verdoppelt. Auch das ist gut. Aber nur jede dritte beziehungsweise vierte Leitungsfunktion insgesamt wird von einer Frau ausgeübt.
Frauen arbeiten sechsmal häufiger in Teilzeit als Männer. Sie werden regelmäßig schlechter beurteil als ihre männlichen Kollegen. Nicht auszuschließen ist, dass das eine mit dem anderen zusammen hängt. Das ist nicht gut. Deshalb ist eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe gebildet worden, die genau dieses Problem in den Blick nimmt.
Meine persönliche Bilanz des vierten Gleichstellungsberichtes heißt: Wo Licht ist, ist auch Schatten. Es gibt noch viel zu tun, um einer wirklichen Gleichstellung näherzukommen. Wir brauchen gemeinsam einen langen Atem.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung geht jetzt das Thema Gremienbesetzung an. Das Kabinett hat im Juli vergangenen Jahres auf Vorschlag der Frauen- und der Finanzministerin hierzu einen Beschluss gefasst. Auf der Basis konkreter Maßnahmen werden alle Ressorts verstärkt auf die Umsetzung in ihrer Personalpolitik hinwirken. Die Ergebnisse wird uns der nächste Bericht zeigen.
Gleichstellung ist nicht nur für die Regierung eine zentrale Aufgabe, sondern überall im Land. In den
Kommunen sind die Gleichstellungsbeauftragen ein zentrales Element. Anfangs skeptisch beäugt, haben sich die Gleichstellungsbeauftragten bewährt und sind inzwischen - fast - überall anerkannt. Trotzdem ist ihre Arbeit kein Selbstläufer. Wir dürfen die Gleichstellungsbeauftragten nicht alleinlassen. Das ist unsere grüne Meinung. Um die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu stärken, haben wir mit dem Haushalt 2015 Gelder für eine zentrale Geschäftsstelle bereitgestellt. In einem zweiten Schritt werden wir uns für angemessene Arbeitsstandards für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten einsetzen. Mit weniger als einer halben Stelle ist dieser Job nicht zu machen.
Zum Schluss möchte ich ein Thema ansprechen, dass mir persönlich am Herzen liegt: Gender Budgeting. Das ist ein sperriger Begriff und ruft bei den meisten Menschen Unverständnis oder Kopfschütteln hervor. Die wenigsten können auf Anhieb sagen, was genau sich dahinter verbirgt. Geschlechtergerechte Haushaltspolitik meint, dass titelscharf und haushaltsübergreifend überprüft werden sollte, in welchem Ausmaß Frauen und Männer jeweils von öffentlichen Mitteln profitieren. Ich finde, das ist angemessen und gerecht.
Wir Grüne haben dieses Thema schon vor Jahren auf die politische Agenda gesetzt und wir haben es in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt. Ich bin sehr gespannt, was die Auswertung der Pilottitel, auf die exemplarisch in 2014 Gender Budgeting angewendet worden ist, ergeben wird. Dass es möglich ist, Gender Budgeting grundsätzlich auf einen ganzen Haushalt anzuwenden, haben uns zum Beispiel Berlin und Österreich vorgemacht. Gehen wir den beschrittenen Weg mit Ausdauer weiter! Klar ist aber, dass wir auch hier einen langen Atem brauchen. Aber den haben wir!
Herr Präsident! Der vorliegende vierte Gleichstellungsbericht für den öffentlichen Dienst ist einerseits relativ dürftig, da er sich ausschließlich auf die Darstellung der Zahlen begrenzt und keinerlei Maßnahmen, Konzepte oder Strategien aufzeigt, mit denen erstens Frauen insbesondere und zweitens Erziehende bei ihrer beruflichen Entwicklung und Karriere gefördert und unterstützt werden, andererseits belegt er durchaus zarte Verbesserungen im Vergleich zum dritten Gleichstellungsbericht. Im Ergebnis sind es aber immer noch mehrheitlich
Frauen, die in Teilzeit arbeiten und dadurch anscheinend weniger in verantwortliche Position kommen. Dabei nehme ich durchaus wahr, dass dieser Mechanismus auch für die wenigen in Teilzeit arbeitenden Männer zunehmend eintritt.
Somit besteht meines Erachtens die vorrangige Aufgabe darin, Strategien zu entwickeln, die es zukünftig Mann und Frau gleichermaßen ermöglichen, Verantwortung in Teilzeit auszuüben. Es gilt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als festen Bestandteil moderner und nachhaltiger Personalpolitik gleichberechtigt auszubauen.
Im Übrigen ist es diese Landesregierung, die Tarifabschlüsse nicht zeit- und wirkungsgleich übernimmt und damit gerade Frauen in Teilzeitarbeit trifft.
Es geht aber längst nicht mehr nur um unzureichende flexible Arbeitszeitmodelle oder Kinderbetreuungsmöglichkeiten, sondern es sind immer noch eingefahrene alte Strukturen, die es manchmal so schwer machen. An dieser Stelle hätte ich von der Ministerin für Gleichstellung eine ausführliche Analyse erwartet.
Gleichstellungsberichte anderer Bundesländer sind an dieser Stelle wesentlich umfangreicher und weisen umfangreiche Förderkonzepte auf.
Herr Präsident! Zum vierten Mal legt die Landesregierung einen Bericht zur Durchführung des Gleichstellungsgesetzes vor. Ich danke der Ministerin und Ihrem Haus für die Zusammenstellung der Daten, die für uns alles erfreulich sind. Gleichstellung im Sinne von Chancengerechtigkeit und der vorbehaltlosen Gleichbehandlung zwischen den Geschlechtern in Bezug auf die Rollen im Berufsleben ist zwar immer noch nicht erreicht, aber das Land befindet sich auf einem guten Weg. Der Dank aller hier geht in diesem Zusammenhang an die Gleichstellungsbeauftragten und die Personalvertretungen, die die Ziele der Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit beharrlich und allen seit vielen Jahren aufgebauten und in Teilen versteinerten Strukturen zum Trotz, verfolgen und realisieren.
Der Bericht zeigt deutlich die großen Baustellen auf, die immer noch nicht abgearbeitet sind: Bei Frauen in Führungs- und Leitungspositionen sowie bei Gremienbesetzungen besteht immer noch erheblicher Nachholbedarf. Teilzeitkräfte - Frauen stellen hier immer noch den weitaus größten Teil - werden in aller Regel in ihrem Leistungsvermögen schlech
ter beurteilt als Vollzeitkräfte. Vollzeitbeschäftigte Frauen werden immer noch schlechter beurteilt als ihre männlichen Gegenüber. Tradierte Rollenerwartungen beeinflussen diese schlechteren Beurteilungen für Frauen immer noch.
Der Bericht weist sehr eindringlich auf diese Defizite hin und zeigt uns so den Rahmen für verstärkte Bemühungen auf. Die Landesregierung ist hier nicht untätig. Im Gegenteil ist es sehr gut, dass Schleswig-Holstein das erste Bundesland, das ein Mentoringprogramm für kommunale Gleichstellungsbeauftragte initiiert hat. Das stärkt deren Arbeit vor Ort.
Ich gehe davon aus, dass wir als Sozialausschuss, als Landtag über die Ergebnisse der systematischen Analyse der ökonomischen Effekte im Rahmen des Gender Budgeting informiert werden. Informationen dazu fehlen im Bericht; 2014 wurde das Instrument in zwei Haushaltstiteln unter der Federführung des Finanzministeriums erprobt; sobald die Auswertung dazu vorliegt, sollten wir auch darüber noch einmal eingehend sprechen.
Bilanzierend kann ich - wie meine Vorredner - zusammenfassen: Es tut sich etwas dank des Gleichstellungsgesetzes, dank der Menschen, die dieses Instrument nutzen und das Signal, das von diesem Landtag denke ich geschlossen ausgeht, ist: Wer Frauen stärkt und ihre Leistungsfähigkeit anerkennt, stärkt unsere Gesellschaft insgesamt. Es wurde schon viel geschafft, aber es bleibt noch viel zu tun. Es ist gut, dass Männer und Frauen gemeinsam am Ziel der Gleichstellung arbeiten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Lassen Sie mich zu Beginn eines ganz deutlich sagen: Auch wenn diese Debatte zum Thema Gleichstellung genauso wichtig ist wie viele andere vorher, gibt es in kaum einem Bereich ein solches Missverhältnis zwischen Worten und Taten. Egal ob hier im Land, im Bund oder auf europäischer Ebene: Seit Jahren wird immer wieder über die Gleichstellung von Frauen in verschiedensten Lebensbereichen geredet. Darüber, dass man Geschlechtergerechtigkeit will, ist man sich ja zum Glück schon lange einig. Dem Bericht entnehme ich, dass es uns als Land auch gelungen ist, innerhalb unserer unmittelbaren Zuständigkeit ein gutes Stück voranzukommen.
Aber ich denke, wenn wir uns die gesamte Gesellschaft und die Lebenswirklichkeit der Frauen von heute ansehen, stellen wir fest, es gibt noch erhebli
ches Potential für Verbesserungen. Auch mir ist klar, dass wir hier dicke Bretter bohren. Und doch halte ich es für dringend notwendig, dass alle Verantwortlichen noch eine Schippe drauflegen.
Wir alle kennen die immer wiederkehrende Berichterstattung über das Problem der gläsernen Decke. Wir alle wissen, dass es bis heute enorm hohe Hürden für Frauen gibt, wenn es um den Zugang zu Führungsetagen und Vorständen der Wirtschaftsunternehmen geht. Alle Jahre wieder führen wir anlässlich des Equal-Pay-Day Debatten darüber, wie ungerecht die unterschiedliche Entlohnung von Männern und Frauen bei gleicher Qualifikation ist. Darüber, ob die Politik zum Beispiel eine Frauenquote verordnen sollte, lässt sich natürlich trefflich streiten. Das können wir hier gar nicht entscheiden. Aber die Tatsache, dass diese Diskussion in einem Land wie Deutschland auch im Jahr 2015 noch geführt werden muss, stimmt mich wirklich sehr nachdenklich.
Aus Sicht des SSW gibt es in Sachen Gleichstellung noch jede Menge zu tun. Das wird nicht erst mit Blick auf unsere skandinavischen Nachbarn überdeutlich. Umso mehr freut es mich, dass Schleswig-Holstein in diesen Fragen mit gutem Beispiel vorangeht. Auch wenn es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Der vorliegende vierte Gleichstellungsbericht zeigt die vielfältigen Ansätze und Maßnahmen in diesem Bereich, und er zeigt, welche Anstrengungen von dieser und von früheren Landesregierungen nötig waren, um Frauen allein im kleinen Bereich der Landesverwaltung zu ihrem Grundrecht zu verhelfen. Bei allem Ärger darüber, dass es insgesamt so langsam vorangeht, will ich diesen Einsatz ausdrücklich loben.
Auch die gewählten Schwerpunkte der Landesregierung sind aus Sicht des SSW sinnvoll gesetzt: Denn wir halten die Stärkung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten für unverändert wichtig, genau wie Verbesserungen bei der geschlechterparitätischen Besetzung von Gremien. Auch wir sehen im Bereich der geschlechtergerechten Haushaltsführung Potential, das wir dringend stärker nutzen sollten. All diese Ansätze sind wichtig. Und doch hat für mich die diskriminierungsfreie Beurteilung von Frauen in Voll- und vor allem in Teilzeit besonders viel Aufmerksamkeit verdient. Denn es kann einfach nicht angehen, dass Frauen hier durch die Bank weg schlechter beurteilt und damit strukturell benachteiligt werden. Hier müssen wir dringend besser werden.
minierungsfreien und wirklich geschlechtergerechten Arbeitsumfeld entfernt sind. Vor allem in der Wirtschaft muss aus meiner Sicht endlich ein grundlegender Wandel stattfinden. Niedrigere Löhne und verbaute Karrierechancen sind und bleiben ungerecht. Mittel- bis langfristig können wir es uns auch einfach nicht mehr leisten, gut ausgebildete und motivierte Frauen durch eine verkorkste Familienpolitik und fehlende Anreize von Führungsjobs oder gleich ganz vom Arbeitsmarkt fernzuhalten. Hier muss Frauen endlich umfassende Teilhabe und Chancengleichheit gegeben werden. Wenn es um Familie und die Vereinbarkeit mit dem Beruf geht, dann müssen wir echte Wahlmöglichkeiten statt weiterer Fehlanreize schaffen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Ich freue mich, dass wir heute über den Bericht sprechen können - wenn es auch drei Anläufe gebraucht hat, dies zu tun. Gerne hätte ich diesen Bericht bereits im Dezember des letzten Jahres mit Ihnen erörtert - im Umfeld unserer Feierstunde zu 20 Jahre Gleichstellungsgesetz in Schleswig-Holstein, übrigens eine wirklich gelungene und sehr würdige Veranstaltung für unser nach wie vor wegweisendes Gesetz.