Protocol of the Session on February 19, 2015

Dokumentationspflichten sind gestiegen, es gibt Fragen über Fragen, die nicht nur die Übungsleiter und Trainer, sondern auch die Spieler und Betreuer betrifft. Es sind ganz einfache Sachen: Auswärtsfahrten in der Regionalliga, Flensburg Weiche besucht SSV Meppen: Arbeitszeit? Duschen nach dem Spiel: Arbeitszeit? Kleine Pausen zwischen den Pausen innerhalb des Trainings: Arbeitszeit? Es ist kein Scherz: Das sind genau die Fragen, die sich stellen, die man dokumentieren muss, um später auch dokumentieren zu können: War das jetzt Freizeit, war das ehrenamtlich oder war das Arbeitszeit?

(Beifall CDU)

Die Amateurvereine, die an der Schnittstelle zwischen Ober- und Regionalliga stehen und ihren Spielern in der Regel 250 € bis 500 € im Monat erstatten, sind zu 90 % eingetragene gemeinnützige Vereine. Der DFB betont, dass es sich um Ehren

amtliche handelt, die eine Aufwandsentschädigung erhalten, also nicht des Geldes wegen Fußball spielen, sondern um ihre Vereinsfarben zu vertreten.

Frau Abgeordnete Ostmeier, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Baasch?

Vielen Dank, Frau Ostmeier. Ich möchte Sie gern fragen, ob Sie in der letzten Ausgaben des „Sportforums“ zufällig den Hinweis des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Umsetzung der Mindestlohnregelung im Sport gelesen haben und auch, dass dort am Anfang steht:

„Für den Großteil der Vereine, die ausschließlich über ehrenamtliche Mitarbeiter verfügen, wird das Mindestlohngesetz keine Rolle spielen.“

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Aber die Dokumen- tation!)

Dass es etwas anderes ist, wenn wir in den Vertragssport schauen, den Sie geschildert haben, ist richtig. Aber für den Bereich der Ehrenamtlichkeit sagt der DOSB: Nein.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Die dürfen dann aber keine Entschädigung erhalten!)

- Richtig ist, dass es, wie Sie sagen, kein Problem sein sollte, wenn dort Mindestlohn gezahlt werden muss. Es geht doch genau um die Frage: Was ist Arbeitszeit, und was ist ehrenamtlich? Wie ist die Aufwandsentschädigung einzuordnen?

(Beifall CDU und FDP)

Dafür gibt es derzeit keine eindeutige Rechtsprechung. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Wenn Sie die Presse gelesen haben, dann sehen Sie, dass das auch Vertreter des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes sagen, der dieses Problem aufgeworfen hat. Es geht nicht um die Fragen von Arbeitnehmerschutz und Mindestlohn. Es geht um die Dokumentationspflichten, Arbeiten, die für diese Ehrenamtler jetzt hinzukommen und die ihnen tatsächlich die Lust am Ehrenamt etwas nehmen. Denn sie müssen überlegen, dass sie sich jetzt an jeder Schnittstelle rechtfertigen müssen, wie viel sie getan haben und ob das dazu gehört oder nicht. Ich finde es schade, dass wir das nicht zur Kenntnis

(Wolfgang Dudda)

nehmen. Frau Midyatli hat gestern noch erwähnt ich freue mich, dass der Sport auch da Anklang gefunden hat -, wie lautlos die Vereine und die Ehrenamtler das machen. Die Ehrenamtler werden auch dies lautlos tun.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Ja! Die sind über- haupt nicht betroffen!)

Aber das kann doch nicht das sein, was wir wirklich gewollt haben.

Wenn Innenminister Studt am vergangenen Montag neben den Schulen, Unternehmen und Sponsoren auch die Politik aufgefordert hat, die Sportvereine nach Kräften zu unterstützen, dann meine ich nicht, dass wir die Effekte für das Ehrenamt wirklich so gewollt haben, wie sie jetzt eintreten. Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn wir hier gemeinsam an einem Strang ziehen, um Lösungen für die vielen Ehrenamtler zu finden, damit sie eine klare Regelung haben und sich nicht immer im Einzelfall hinterfragen müssen.

(Beifall CDU)

Mehr wünsche ich mir nicht. - Danke schön.

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Wolfgang Kubicki.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es wirklich bemerkenswert, in welcher Form wir die Debatte führen, so als seien Arbeitszeiten immer ortsgebunden. Wir haben uns noch gar nicht mit der Frage beschäftigt, was die Kreativberufe machen. Ich habe mit einer Journalistin der „ZEIT“ einmal die Frage erörtert, wie ihre Arbeitszeit denn erfasst werden soll. Sie hat daraufhin gesagt, das wisse sie eigentlich auch nicht. Denn wenn sie auf Parteitagen beispielsweise der FDP ist, dann ist sie ja nicht am Ort des Geschehens in Hamburg. Dann müsse sie es selber aufschreiben und ihrem Arbeitgeber mitteilen. Der müsse es dann glauben. Aber er selber könne das ja nicht dokumentieren.

Wenn wir das mit den Arbeitszeitgesetzen zusammenbringen, nach denen Sie nicht mehr als zehn Stunden arbeiten dürfen, dann führt das beispielsweise dazu, so habe ich ihr erklärt, dass sie am Bunten Abend der FDP nach dem Parteitag nicht mehr teilnehmen kann, weil sie ihre Arbeitszeit damit überschreiten würde. Das fand sie auch seltsam.

All das sind Überlegungen für eine Arbeitswelt, die nach wie vor stationär und mechanisch organisiert ist, aber nicht mehr mit den Veränderungen Schritt hält, die in der Realität mittlerweile Platz gegriffen haben. Die meisten Arbeitsverhältnisse, Herr Kollege Schulze - ich weiß nicht, wie lange Sie draußen sind -, werden heute nicht mehr auf Stundenlohnbasis abgeschlossen, sondern auf Gehaltsbasis.

(Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Auch für den gewerblichen Bereich - ich weiß nicht, wie lange Sie draußen sind - kann ich es dokumentieren. Die meisten Arbeitsverhältnisse werden auf Gehaltsbasis abgeschlossen. Deshalb ist die spannende Frage, wie viele Stunden gearbeitet wird, im Vertrag geregelt. Überstunden werden entweder bezahlt oder nicht bezahlt. Aber ich kenne nur relativ wenige Arbeitsverhältnisse, bei denen der Mindestlohn von 8,50 € unterschritten würde. Ich kenne wenige Arbeitsverhältnisse, bei denen das vereinbart worden ist.

Herr Abgeordneter Kubicki, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Abgeordneten Schulze?

Immer wieder gern.

Bitte schön!

Sie würden mir aber schon recht geben, dass zum Beispiel im gesamten Baubereich und dem Handwerk immer noch nach Stundenlohn abgerechnet und dort nicht ein normaler Lohn gezahlt wird, sondern dass es dort immer noch nach Stundenlohn geht?

Herr Kollege Schulze, das gebe ich zu. Nur: Keiner dieser Tarifverträge liegt unter einem Stundenlohn von 8,50 €.

- Davon reden wir auch gar nicht! Sie haben gerade eben -

Die Antwort gibt jetzt der Abgeordnete Kubicki.

(Barbara Ostmeier)

Keiner dieser Tarifverträge liegt unter einem Stundenlohn von 8,50 €, weshalb die Dokumentationspflicht an sich unsinnig wäre. Aber sie gilt ohnehin. Weil das ein für Schwarzarbeit anfälliges Gewerbe ist, gilt dort ohnehin bereits eine Dokumentationspflicht. Sie müssen sie nicht über die Mindestlohnregelung neu einführen. Darüber reden wir ja gar nicht. Wir reden über all die anderen Bereiche, in denen sie eingeführt wurde und in denen das komplett unsinnig ist. Aber das ist gar nicht das Thema gewesen, weswegen ich mich gemeldet habe.

Ich habe versucht, es dem Kollegen Tietze zu erklären: Wenn ich unterstelle, dass Arbeitgeber das unterlaufen wollen, sich also kriminogen verhalten, dann muss ich auch unterstellen, dass Sie im Zweifelsfall die Arbeitszeitdokumentation nicht richtig führen. Denn das ist ja die gleiche Ebene. Dann macht es für die anderen, die sich lauter verhalten, jedenfalls keinen Sinn, dass man sie verpflichtet, entsprechend zu dokumentieren.

Herr Abgeordneter Kubicki, gestatten Sie auch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Tietze?

Vielen Dank, Herr Kollege Kubicki. Ich war gestern Abend auf dem parlamentarischen Abend der selbstständigen Ingenieure. Dort haben wir über genau diese Frage gesprochen. Beim Brückenbau und auch im Straßenbau ist es auch für die Qualitätsnachweise absolut notwendig, dass eine minutiöse Arbeitszeitdokumentation vorgenommen wird. Wenn das beim Brückenbau geht, warum soll es dann nicht auch in der Kreativwirtschaft gehen? Ich begreife nicht, warum es auf der einen Seite geht und qualitätstechnisch notwendig ist, auf der anderen Seite aber nicht gehen soll. Das müssen Sie mir einmal erklären.

- Herr Kollege Tietze, ich erkläre es Ihnen jetzt. Sie waren gestern möglicherweise auf dem parlamentarischen Abend der Ingenieure. Aber Sie haben nicht verstanden, dass sie nicht dafür angetreten sind, wegen der Mindestlohngesetzgebung nun eine neue

Dokumentationspflicht einzuführen. Das kann ich Ihnen sicher sagen.

(Vereinzelter Beifall CDU - Wortmeldung Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Nein, ich lasse jetzt keine weitere Zwischenfrage zu, weil das, was Sie erklären, in aller Regel mit der Realität nicht in Übereinstimmung zu bringen ist.

(Beifall FDP und CDU)

Sie reden hier anders als andernorts. Sie gerieren sich außerhalb des Parlaments immer als der große Wirtschaftsversteher, der die großen Sorgen teilt. Hier machen Sie genau das Gegenteil. Diese Form von Doppelzüngigkeit lasse ich nicht mehr durchgehen.

(Beifall FDP und CDU)

Ich habe mich eigentlich wegen etwas gemeldet, was mich in Hinblick auf meine Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Landtagsfraktion verwundert. - Ich weiß ja, dass ihr richtig denkt.

(Beifall Hans-Jörn Arp [CDU])

Aber meine Frage ist: Ihr habt diesen Antrag, der die Landesregierung auffordern soll, auch der Landesgruppe Schleswig-Holstein der CDU-Bundestagsfraktion zugeleitet, damit sich der Landesvorsitzende Liebing dafür vor dem Deutschen Bundestag einsetzen kann? Denn das ist doch der Ort des Geschehens. Dann warten wir einmal auf die Kampfkraft der Schleswig-Holsteinischen CDU im Deutschen Bundestag, um zu sehen, ob sich hier etwas verändert.

(Beifall FDP, SPD und SSW)