Protocol of the Session on February 19, 2015

Die Anfangsbewertung des Umweltzustandes wurde bereits durchgeführt. Sie ist eine Zusammenfas

sung aller relevanten vorliegenden Kenntnisse und Analysen. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Merkmale und Belastungen der maritimen Ökosysteme nicht im Bereich eines guten Zustands liegen und die deutschen Meere den angestrebten Umweltzustand nicht erreichen. Daraus resultiert die Notwendigkeit - nach Artikel 10 MSRL -, Ziele festzulegen, um den guten Umweltzustand zu erreichen.

Auch wenn wir uns noch voll im Verfahren befinden, wird bereits jetzt deutlich, dass wir vor großen Herausforderungen stehen, um den guten Zustand der Meeresumwelt bis 2020 zu erreichen. Daher ist es richtig, dass wir uns mit dem Thema ausführlich befassen.

Klar ist aber auch, dass Schleswig-Holstein die Probleme nicht allein lösen kann. Daher ist die MSRL durchaus das richtige Instrument, weil es eine einheitliche und abgestimmte Vorgehensweise vorgibt. Es sind aber dicke Bretter, die zu bohren sind.

Wie wichtig ein einheitliches internationales Vorgehen im Bereich des Meeresschutzes ist, wird aus dem interfraktionellen Antrag deutlich. Auch wenn es internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe gibt, so sind diese nur so gut, wie sie auch aktualisiert und eingehalten werden. Bereits in 2004 hat die IMO Paraffin in ihre Liste der umweltgefährdenden Stoffe aufgenommen und Vorschriften für den Transport von Paraffin erlassen. Trotzdem ist die Einleitung von Paraffin ins Meer nicht generell verboten. Daher ist es gut, dass der Schleswig-Holsteinische sich hier gemeinsamen positioniert und das Thema auf die Tagesordnung hievt, um das Problem neu anzugehen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW wurde ein Bericht der Landesregierung zum Umsetzungsstand der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie - kurz MSRL erstellt, der Ihnen vorliegt. Ich bin gebeten worden, Ihnen diesen Bericht kurz vorzustellen, was ich sehr gerne tun möchte.

Seit die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2008 von der Europäischen Union verabschiedet wurde, kommt europaweit Bewegung in den Meeresschutz. Denn das Ziel der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ist es, saubere, gesunde und produktive Meere zu erhalten und alle notwendigen Maßnahmen zu

ergreifen, um bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen.

Nachdem der Bund und die Küstenbundesländer Anfang 2012 das Verwaltungsabkommen Meeresschutz unterzeichnet hatten, wurden die ersten von der EU geforderten Berichte zur Anfangsbewertung der Meere, zur Beschreibung des guten Umweltzustands und zu den Umweltzielen fertiggestellt und im gleichen Jahr an die EU-Kommission übermittelt. 2014 folgte der Bericht zum zukünftigen marinen Monitoringprogramm. All diese Arbeiten wurden über eine gemeinsame Bund-/Länder-Gremienstruktur geleistet, die ab 2016 evaluiert werden wird.

Bis Ende 2015 muss noch – als letzter Schritt des ersten Berichtszyklus der MSRL - das Maßnahmenprogramm erstellt werden. Über dieses Kernstück in der MSRL-Umsetzung sollen Verbesserungen zum Schutz unserer Meere erreicht werden.

In der Anfangsbewertung 2012 war festgestellt worden, dass Nord- und Ostsee den guten Zustand verfehlen. Das erklärte Ziel der Landesregierung ist es den Zustand unserer schleswig-holsteinischen Küstengewässer zu verbessern. Für die Natur - und für uns Menschen.

Millionen von Urlaubern genießen jedes Jahr erholsame Tage an unseren Küsten und auch die Fischerei und die Schifffahrt haben einen hohen Stellenwert in der maritimen Wirtschaft Schleswig-Holsteins. Dies zeigt wie wichtig die Meere insgesamt für uns sind. Der Schutz der Meere liegt nicht nur im Interesse des Meeres- und Naturschutzes, sondern auch im wirtschaftlichen Interesse.

Sehr geehrte Damen und Herren, die MSRL und das unter ihr erstellte Maßnahmenprogramm haben den Anspruch alle das Meer betreffenden Belastungen zu adressieren. Dabei werden auch bereits über andere EU-Politiken geregelte Aspekte als Grundlage herangezogen. Derzeit befindet sich ein erster Entwurf des MSRL-Maßnahmenprogramms in Diskussion zwischen dem Bund und den Küstenbundesländern. Ab April wird eine sechsmonatige Öffentlichkeitsanhörung folgen.

Ein wichtiges Thema, das unter der MSRL betrachtet wird, ist die Verschmutzung der Meere mit Schadstoffen. Dazu gehört auch die Meeresverschmutzung durch Paraffin und andere Ladungsrückstände.

Sehr geehrte Abgeordnete, Sie haben für die heutige Sitzung des Landtages einen fraktionsübergreifenden Antrag zu diesem Thema gestellt. Ich freue mich sehr über die große politische Einigkeit und

die gemeinsame Zielrichtung in diesem für Schleswig-Holstein so wichtigen Thema.

In den vergangenen Jahren wurden an den schleswig-holsteinischen Küsten wiederholt erhebliche Paraffinverschmutzungen festgestellt, die ökologische, wirtschaftliche und gesundheitliche Auswirkungen haben können. Paraffin wird in flüssiger Form in Tankern transportiert. Beim Spülen der Tanks auf See erstarren die Ladungsrückstände im Wasser zu weiß-gelblichen, brüchigen Klumpen.

Dass die Einleitung von Ladungsresten wie Paraffin noch immer legal passiert, ist nicht akzeptabel.

Aus etlichen Gemeinden - in Schleswig-Holstein zum Beispiel der Insel- und Halligkonferenz und der Gemeinde Sylt - liegen Resolutionen vor, die fordern, die Entsorgung derartiger Stoffe in die Meere zu verbieten. Diese Forderung wurde auch von der unabhängigen Umweltexpertengruppe „Folgen von Schadstoffunfällen“ unterstützt, an der Schleswig-Holstein mitarbeitet. Die Experten haben einen umfangreichen Bericht „Verschmutzung von Nord- und Ostsee durch Paraffin“ erarbeitet, der auch öffentlich verfügbar ist, und kommen zu der abschließenden Empfehlung, dass die Einleitung derartiger Stoffe in die Gewässer generell nicht weiter zugelassen werden sollte.

Auch das MELUR hat ein solches Verbot immer unterstützt und sich für Nulltoleranz gegen die Nutzung unserer Meere als Müllkippe eingesetzt.

Mit diesem einhelligen Votum im Rücken haben wir im Herbst letzten Jahres die Initiative ergriffen und einen entsprechenden Beschlussvorschlag bei der Umweltministerkonferenz eingereicht. Die UMK hat daraufhin im Oktober 2014 in Heidelberg den Beschluss gefasst, über die Bundesregierung bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) ein generelles Verbot der Einleitung von Paraffin auf See zu beantragen. Wir freuen uns, dass sowohl der Bund als auch die anderen Küstenbundesländer unsere Initiative unterstützt haben.

Dieser Beschluss steht auch in Einklang mit den Bemühungen der EU, einen umfassenderen und effektiveren Schutz der Meeresumwelt über die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zu initiieren.

Mit Ihrem fraktionsübergreifenden Antrag heute hat der Landtag nochmals ein deutliches Zeichen gegen die Belastung unserer Meere, unter anderem durch die Einleitung von Paraffin, und für den Schutz unserer Meeresumwelt gesetzt. Dafür danke ich Ihnen herzlich.

(Minister Dr. Robert Habeck)