Protocol of the Session on February 19, 2015

Meeresverschmutzung kann nicht nationalstaatlich gelöst werden. Deshalb ist die MeeresstrategieRahmenrichtlinie der Europäischen Union ein Fundament für eine gemeinsame Meerespolitik. Bei diesem wichtigen Umweltaspekt wird die Notwendigkeit von Regelungen auf EU-Ebene in beeindruckender Weise verdeutlicht. Ziel ist es, dass die Mitgliedstaaten eine Strategie entwickeln, bis zum Jahr 2020 einen guten Umweltzustand der Meere zu erreichen. Wie wir wissen, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Deshalb ist es gut, dass es noch in diesem Jahr einen Maßnahmenkatalog dafür geben wird.

Um das Ziel der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zu erreichen, ist es auch wichtig, dass eine verstärkte Kooperation im Nordseeraum durch die Anrainerstaaten - analog zur bestehenden Ostseekooperation in diesem Bereich - auf den Weg gebracht und verstetigt wird. Gerade ein Land wie SchleswigHolstein muss und wird seine Interessen in der Meerespolitik auf allen Ebenen zielgerichtet in den gesamten Entwicklungsprozess einbringen.

Herr Präsident! Meeresschutz ist für SchleswigHolstein als Land zwischen den Meeren so bedeutend wie für kaum ein anderes Bundesland. Wenn wir da unsere Hausaufgaben nicht machen, wird das unsere Kindern und Kindeskindern teuer zu stehen kommen. Deshalb freue ich mich, dass unser gemeinsamer Antrag zur Meeresverschmutzung durch Paraffin und andere Ladungsrückstände doch darauf schließen lässt, dass in diesem Punkt hier eine gewisse Einigkeit zwischen und Einsicht bei al

(Klaus Jensen)

len Fraktionen vorhanden ist. Das ist ein gutes, ein wichtiges Signal nicht nur an die Insel- und Halligkonferenz, sondern auch Richtung Bund und EU.

Paraffin ist aber leider nur ein Beispiel für die Bedrohung unserer Meere. Anreicherung mit Nährstoffen, Verschmutzung mit Schadstoffen, Plastikabfälle - die Liste ließe sich fortsetzen. Die aktuelle Evaluierung des Zustandes von Nord- und Ostsee vergibt in keinem Punkt ein sehr gut oder auch nur ein gut. Der Zustand der Meere ist überwiegend besorgniserregend.

Davor dürfen wir die Augen nicht länger verschließen. Nicht bei uns im Land, nicht in Berlin und auch nicht in Brüssel. Meeresschutz endet nämlich eben nicht in der Drei- oder Zwölfseemeilenzone, Meeresschutz ist wie Klimaschutz eine weltweite Herausforderung. Beides berührt unsere Lebensgrundlagen und damit uns alle existenziell.

Es ist daher folgerichtig, dass das Land SchleswigHolstein bei der Zusammenarbeit Bund-Länder in der BLANO - Bund-Länder-Arbeitsgruppe Nordund Ostsee - eine führende Rolle für die Küstenländer einnimmt. Es ist folgerichtig, dass sich die Landesregierung nicht nur in der BLANO, sondern auch im Rahmen der internationalen Konferenzen, für die Ostsee HELCOM - Helsinki-Übereinkommen -, für die Nordsee OSPAR - Oslo-Paris-Übereinkommen -, in der Trilateralen Wattenmeerkonferenz und bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO für substantielle Fortschritte im Meeresschutz einsetzt.

Aber Schleswig-Holstein kann es nicht alleine richten. Der Bund muss endlich die Segel setzen und Fahrt aufnehmen. Denn 30 % der Meeresfläche in der AWZ - Ausschließliche Wirtschaftszone, in Bundeszuständigkeit - sind zwar als Schutzgebiete ausgewiesen, aber wirksamen Schutz gibt es dort bis heute nicht.

Die Klage der Umweltverbände in dieser Sache ist berechtigt und zeigt erneut, dass Umweltschutz offenbar nur über den Umweg über die Gerichte zu haben ist. Ein Armutszeugnis!

Meeresschutz nur auf dem Papier - das ist nicht das, was wir brauchen! Wir brauchen mehr tatsächlichen Schutz für die Meere.

Wieder mal ist die EU hier weiter. Mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie hat sie zwar kein Meeres-, jedoch ein neues EU-Wortungetüm geschaffen. Das aber hat es ähnlich wie die Wasserrahmenrichtlinie in sich, weil sie für alle Mitgliedstaaten verpflichtende Ziele vorschreibt und deren fristge

rechte Erreichung einfordert: Bis 2020 müssen alle Meere in einem guten Zustand sein. Ein ehrgeiziges, aber auch ein notwendiges Ziel.

Die Umsetzung allerdings - das ist kein Geheimnis - – ist über das Anfangsstadium noch nicht heraus. Das Ungetüm verheddert sich im Gestrüpp der Bürokratie, und die Verantwortung dafür liegt hier klar beim Bund. Umwelt- und Landwirtschafts- und Fischereiministerium kommen auf keinen grünen Nenner. Längst erkannte Probleme, auf die auch der Sachverständigenrat hinweist, werden ignoriert, Lösungen blockiert.

Wir kennen diese Kontroversen zwischen Nutzen und Schützen zur Genüge. Ignoranz aber bringt hier keine Seite weiter. Deshalb freue ich mich nochmal über unseren gemeinsamen Antrag und hoffe, dass wir, damit meine ich alle Fraktionen in diesem Haus, den Prozess der Umsetzung der Meeresschutzrahmenrichtlinie weiter konstruktiv-kritisch begleiten und vielleicht ja auch erneut gemeinsame Beschlüsse dazu fassen werden. - Vielen Dank.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Berichtsantrag der Koalition beinhaltet eine Kuriosität. Die eigene Regierung wird aufgefordert, dem Landtag nach Vorlage der Evaluation der Aufgabenerledigung aus dem Verwaltungsabkommen zum Meeresschutz schriftlich über die Ergebnisse und Schlussfolgerungen zu berichten. So weit, so gut!. In der Begründung zum Antrag befindet sich der Hinweis, dass § 12 des vom Bund und den Küstenländern Anfang 2012 unterzeichneten „Verwaltungsabkommen Meeresschutz“ beinhaltet, dass die Aufgabenerledigung unmittelbar nach dem 15. Juli 2014 evaluiert wird. Diese Evaluierung sollte bis zum 30. November 2014 vorgelegt werden. Auch das ist grundsätzlich richtig gewesen. Aber nun kommt es: Der Antrag wurde am 2. Juli 2014 eingereicht.

Was die Antragsteller im Gegensatz zur Regierung offenbar nicht wussten: Der zuständige Bund-Länder-Ausschuss hatte bereits am 17. Dezember 2013 beschlossen, dass die nach § 12 des Verwaltungsabkommens vorgesehene Evaluierung erst nach Erfüllung des letzten Umsetzungsschrittes, der Ablieferung des Maßnahmenprogramms, erfolgen soll. Es ist also bereits ein halbes Jahr, bevor SPD, Grüne und SSW ihren Antrag gestellt haben, durch das SPD-geführte Bundesumweltministerium und die rot-grün-blaue Landesregierung beschlossen worden, dass die Evaluierung erst 2016 beginnt. Die

(Marlies Fritzen)

Kommunikation zwischen Regierung und Fraktionen scheint überhaupt nicht stattzufinden.

Dem eben beschriebenen Umstand entsprechend fällt der schriftliche Bericht der Landesregierung dünn aus.

Der vorliegende Bericht verdeutlich an mehreren Stellen, dass bei der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie - MSRL - und seinen Beurteilungen in einzelnen Bereichen noch inhaltliche und räumliche Lücken bestehen. Der Kern des Problems stellt sich wie folgt dar: Die Autoren der MRSL haben aus einigen Fehlern der Natura-2000-Richtlinien gelernt und quantitativ messbare Kriterien in Form von Indikatoren sowie Deskriptoren eingeführt. Damit ist es möglich und sogar gefordert, numerische Werte für die Zustandsbeschreibung und Zielerfüllung zu liefern und zu benutzen. Dadurch können und müssen auch die Maßnahmen begründet und ausgestaltet werden. Ihr Beitrag zur Zielerreichung ist dann nachvollziehbar und messbar.

Bei der Anfangsbewertung von Nord- und Ostsee ist das aber nicht geleistet worden. Man begnügte sich mit verbal-argumentativen Abhandlungen ohne ausreichende fachliche Substanz. Dies wurde sogar von der EU-Kommission gerügt. Gerade die Initialbewertungen sind ausdrücklich bemängelt worden. Damit ist es nun sehr schwer möglich, daraus Maßnahmen ordnungsgemäß herzuleiten und zu begründen. Die Folge wird doch sein, dass die Betroffenen beste Aussichten haben, die Maßnahmen später auf dem Klageweg zu stoppen.

Im Bereich Fischerei gibt es beispielweise als Deskriptor den Zustand der kommerziell genutzten Fisch- und Schalentierbestände. Ein „guter Umweltzustand“, wie die MSRL es fordert, ist aus Sicht führender Wissenschaftler des International Rates für Meersforschung, ICES, die Bewirtschaftung auf msy-Niveau (maximum sustainable yield). Das ist der allgemein anerkannte Standard für Nachhaltigkeit in der Fischerei. Die Umweltseite will darüber hinaus noch weitere Merkmale einführen, zum Beispiel die ausgewogene Längen- und Alterszusammensetzung. Dieses läuft im Ergebnis darauf hinaus, dass man verlangt, der Fischbestand dürfte nicht erkennbar beziehungsweise messbar durch die Nutzung beeinflusst werden. Das ist völlig utopisch, überzogen und geht weit über ein vernünftiges Niveau nachhaltiger Nutzung hinaus.

Die FDP-Fraktion fordert, alle Maßnahmen ausreichend rechtssicher zu machen. Außerdem muss das Verfahren deutlich transparenter werden. Es müssen endlich alle erforderlichen Daten und Fakten

auf den Tisch. Da ist insbesondere auch die Umweltseite gefragt. Das hätte alles schon in den vergangenen Jahren gemacht werden müssen. Wir sind daher gespannt, was uns Minister Habeck Ende 2016 über die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und deren Umsetzung berichten wird.

Zum fraktionsübergreifenden Antrag in Sachen Paraffin will ich abschließend noch sagen, dass die FDP-Fraktion klar die Initiative der Insel- und Halligkonferenz befürwortet. Verschmutzungen durch Paraffin und andere Ladungsrückstände sind zu minimieren. Ebenso begrüßen wir die Entschließung der Umweltministerkonferenz zu diesem Thema. Nun gilt es, dass sich die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung entschlossen einsetzt, dass die von der Umweltministerkonferenz angestoßene Änderung des MARPOL-Übereinkommens auch zeitnah umgesetzt wird. Die schiffsbedingte Einleitung von Paraffin in die Meere muss untersagt werden. Die Reinhaltung von Nord- und Ostsee, der Erhalt des biologischen Gleichgewichts und die Erforschung der Meere ist uns ein wesentliches Anliegen.

Im letzten Jahrzehnt gab es zahlreiche Fälle von Paraffinverschmutzungen an den Küsten der Nordsee. Beispielsweise waren im März 2014 alle Sylter Strände betroffen. Somit schadet die Einleitung von Paraffin nicht nur der Umwelt, sondern auch dem Tourismus. Das muss ein Ende haben. Nicht dass es demnächst von Urlaubern heißt: „Wenn ich die verschmutze See seh‘, mag ich kein Meer mehr.“

Herr Präsident! Es freut mich, dass wir heute einen interfraktionellen Antrag zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Paraffin beschließen auch und gerade in Hinblick auf die bald stattfindenden Treffen der Gremien zur Osteekooperation, auf denen wir dann geschlossen für unser gemeinsames Ziel werben können. Da wir uns in dieser Frage einig sind und meine Vorredner die wichtigsten Punkte bereits genannt haben, komme ich jetzt auf den Bericht der Landesregierung zu sprechen.

Ich muss sagen, dass ich etwas verwundert darüber bin, dass uns die Landesregierung am 2. Februar 2015 lediglich einen Bericht zum Zustand der Meere vorgelegt hat. Denn genau einen Monat später von heute an also in zwei Wochen - will die Bundesregierung finalisierte Entwürfe ihrer Maßnahmenprogramme in die Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Das zumindest geht aus einer Kleinen An

(Oliver Kumbartzky)

frage der Grünen Bundestagsfraktion vom 4. Dezember 2014 hervor - Drucksache 18/3459.

Worauf ich hinaus will, ist, dass die erste Bewertung unserer Meere bereits 2012 vorzulegen war und ich nicht sehe, welche bahnbrechend neuen Erkenntnisse wir Ihrem Bericht - heute, im Jahr 2015 - entnehmen können und, dass es vor diesem Hintergrund sinnvoll gewesen wäre, auch schon einmal die Maßnahmen anzusprechen, die derzeit zwischen Bund und Ländern verhandelt werden. Ich gehe jetzt einfach einmal davon aus, dass Sie dies in einer der kommenden Sitzungen des Umweltausschusses nachholen werden.

Leider ist es ja so, dass die Bundesrepublik insgesamt nicht gerade damit glänzt, die Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie entschlossen voranzutreiben. Die Langsamkeit des Prozesses liegt wohl auch darin begründet, dass sich das für die Fischerei zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium nicht darauf einigen können, wie die Richtlinie denn nun umzusetzen ist.

Das derzeitige Meeresschutzmanagement ist in der Sache sowie politisch tatsächlich so miserabel, dass BUND, WWF, NABU, WDC, Deepwave, Greenpeace, die Deutsche Umwelthilfe und der Deutsche Naturschutzring Ende Januar gemeinsam eine Klage beim Verwaltungsgericht in Köln eingereicht haben, begleitet von einer EU-Beschwerde, die ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zum Ziel hat. Worum geht es da? Deutschland hat in seiner ausschließlichen Wirtschaftszone bereits 2007 Natura-2000-Gebiete ausgewiesen, die bislang aber ohne wirksamen Schutz geblieben sind. „Paper Parks“ nennen die Engländer sowas Schutzgebiete, die nur auf dem Papier existieren.

Nun kann sich unsere Landesregierung natürlich darauf berufen, dass diese Gebiete in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Aber was frage ich Sie: Haben wir als Land bisher vorgelegt? Sie sitzen doch mit im Bund-Länder-Ausschuss für die Nord- und Ostsee - BLANO -, und ich finde es schon etwas schwach, dass Sie sich in Ihrem Bericht einfach darauf zurückziehen, erst 2016 konkreter werden zu können, weil der BLANO noch nicht so weit ist. Für mich sieht das so aus, als würden Sie die wichtigen Fragen zum Meeresschutz einfach aussitzen wollen.

Worüber wird derzeit verhandelt? Welche konkreten Ansätze verfolgt Schleswig Holstein? Mischen wir uns da ein, und falls ja, wie sind wir positioniert? Zumindest auf diese Fragen hätte Ihr Bericht

eingehen müssen. Stattdessen bleibt er vage und ist damit beliebig.

Zum Schutz der Meeresenten und Tümmler war bisher nur zu vernehmen, dass Sie eine freiwillige Vereinbarung mit den Fischern getroffen haben. Der Bericht wäre eine Möglichkeit gewesen zu erläutern, wie gut das funktioniert.

Ich finde, das ist wirklich ein Versäumnis, wenn eine Landesregierung zum Meeresschutz nicht mehr sagen kann, als dass es unseren Meeren schlecht geht und sich der Zustand bis 2020 verbessern soll. Sie deuten die Ziele nur an, der Weg hingegen bleibt im Dunkeln.

Die Umweltverbände haben dazu auf 30 Seiten - in ihrer Schattenliste - ganz konkrete Maßnahmen vorgelegt.

Zum Erhalt der Artenvielfalt - ich erinnere daran, dass nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz jede Dritte Art in Nord- und Ostsee gefährdet ist - schlägt die Liste vor, den Einsatz von Stellund Grundschleppnetze zu untersagen und stattdessen selektive Fangtechniken einzuführen. 50 % der Meeresschutzgebiete sollen von der wirtschaftlichen Nutzung ausgenommen werden. Außerdem sollen die Munitionsaltlasten geborgen und der Eintrag von Müll bis 2020 halbiert werden.

Man muss diese Vorschläge nicht alle gut finden, aber man kann sich doch wenigstens dazu positionieren, sagen, welche Maßnahmen man richtig findet und als Landesregierung umsetzen möchte. Bevor man gar nichts hat, nimmt man doch besser diese Ideen. Unsere klaren Ideen zur Vermeidung von Plastikmüll haben Sie schließlich auch übernommen.

Noch was zum Thema Bund! Wenn es um die Windenergie geht, dann mischen Sie sich da doch auch lautstark ein. Da bedient sich der Ministerpräsident an unseren Redetexten und wirft dem Bundeswirtschaftsminister „Planwirtschaft“ vor. Tun Sie das jetzt auch in Bezug auf den Meeresschutz, Herr Albig! Machen Sie das zur Chefsache! Nehmen Sie das selbst in die Hand und sagen Sie dem Bund, dass gut gemeinte Worte unsere Meere nicht schützen. Warten Sie nicht länger auf eine Bundesregierung, die nicht zu Potte kommt, sondern legen Sie eigene, schleswig-holsteinische Positionen vor. Setzten Sie endlich Maßstäbe, Sie und Ihr Umweltminister - denn Politik lebt von doch Positionen, nicht von gut gemeinten Absichten -, so wie wir es mit dem Antrag zum Paraffin machen. Der ist einmal ein ganz konkretes Beispiel für aktiven Meeresschutz. - Vielen Dank.

(Angelika Beer)

Herr Präsident! Im Rahmen von Europa 2020 wurde die Wachstumsstrategie der EU festgelegt. Dabei legt die EU den Fokus auch auf die maritime Wirtschaft. Die Küsten und Häfen sind seit jeher Impulsgeber für die Wirtschaft. Die Meere bergen enormes wirtschaftliches Potential. In Anbetracht der technologischen Fortschritte im maritimen Sektor werden insbesondere den Anrainern hohe wirtschaftliche Möglichkeiten ermöglicht. Die moderne Technik lässt es zu, dass in immer tiefere Gewässer vorgedrungen werden kann, um sie zu erschließen. Dies zeigt sich beispielsweise für den Bereich der Offshore-Windenergie.

Die Meere sind als wirtschaftliche Grundlage aber nur so gut, wie ihr Umweltzustand es zulässt. Daher gehen wir mit den Entwicklungsmöglichkeiten auch eine Verpflichtung für unsere Meeresumwelt ein. Mit der wirtschaftlichen Nutzbarkeit der Meere übernehmen wir Verantwortung für ein empfindliches Ökosystem. Daher sind der sorgsame und nachhaltige Umgang mit den Meeren absolut geboten.

Der Umweltaspekt, der integrierte europäischen Meerespolitik, ist umfasst in der MeeresstrategieRahmenrichtlinie (MSRL). Diese Richtlinie wurde bereits im Jahr 2008 von der EU verabschiedet. Soll heißen: Die Verschmutzung und der schlechte Umweltzustand der Meere sind seit Längerem bekannt. Das europäische Regelwerk hat als übergeordnetes Ziel den „guten Umweltzustand“ in den europäischen Meeren bis zum Jahr 2020 zu erreichen.

Damit die Richtlinie so effektiv wie möglich umgesetzt werden kann, ist es notwendig, dass sie Einklang und Berücksichtigung findet in allen relevanten Richtlinien und Übereinkommen, die Bezug zum Meer haben.

Die Umsetzung der Richtlinie geschieht in mehreren Schritten. Der Aktionsplan für die Mitgliedsstaaten sieht vor, bis 2012 eine Zustandsbewertung der Meeresgewässer und eine Beschreibung des guten Umweltzustandes zu erstellen sowie Umweltziele festzulegen, in 2014 Monitoringprogramme zu erstellen und umzusetzen, bis Ende 2015 Maßnahmenprogramme zu erstellen und diese bis Ende 2016 umzusetzen.

Die Umsetzung der MSRL findet in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Küstenländern statt.

Die Anfangsbewertung des Umweltzustandes wurde bereits durchgeführt. Sie ist eine Zusammenfas