Protocol of the Session on January 23, 2015

Schleswig-Holstein hat damals - das ist immer noch ein beispielhafter und großartiger Vorgang - versucht, nationale Verantwortung zu übernehmen,

und damit auch versucht, einen Prozess der Verantwortungsethik zu initiieren. Ich meine, dieser Prozess ist vermutlich nicht mehr zielführend bis zum Ende zu beschreiten. Die Bundesregierung kann nicht mehr damit rechnen, dass Schleswig-Holstein helfen kann, so sehr es das möglicherweise auch selbst noch will.

Daraus - nicht nur aus dem Urteil und den Konsequenzen für Brunsbüttel, sondern auch aus den Verfahren und den Debatten über die Standortzwischenlager - folgt, dass ich meine, dass wir die Zwischenlagerdebatte mit der Endlagerdebatte zusammenführen und verzahnen müssen. Es stellen sich grundsätzlich weitere Fragen. Die Zwischenlager sind für die Standorte genehmigt. Jetzt bauen wir die Atomkraftwerke zurück. Möglicherweise haben wir irgendwann in 15 oder 20 Jahren in Deutschland zwölf Zwischenlager, aber keine Atomkraftwerke mehr. Möglicherweise muss man jetzt einen Sammelgedanken anstellen und schauen, dass man größere Zwischenlager an anderen, sichereren Standorten einrichtet. Möglicherweise muss man die Verzahnung mit der Endlagerdebatte jetzt endlich auch einmal aktiv unter Berücksichtigung der Last an den Standortgemeinden führen; denn wenn das Endlager 2050 - das ist ehrgeizig genug in Betrieb genommen wird, ist immer noch nicht geklärt, wie der Übergang von den Zwischenlagern zum Endlager ist.

Wenn all diese Fragen jetzt offen und miteinander in Perspektive auf das Endlager diskutiert werden, dann gibt es möglicherweise eine andere Perspektive, auch die nationale Verantwortung der Rücknahme der Sellafield-Castoren aus der Wiederaufbereitungsanlage wieder anzupacken.

Deswegen wäre es aus meiner Sicht falsch, wenn Schleswig-Holstein sagen würde: Wir machen es wie alle anderen; wir schauen nur auf unseren Kram und kümmern uns nicht darum, wie die Gesamtprozesse laufen. - Solange da nichts passiert ist, muss die Bundesregierung damit rechnen, dass wir - bei aller Hilfsbereitschaft - nicht mehr helfen können. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Vielen Dank, Herr Minister. - Der Minister hat 11 Minuten gesprochen. Das ist die Zeit, die Sie alle jetzt auch für Ihre Redebeiträge nutzen können.

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Oliver Kumbartzky von der Fraktion der FDP das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Habeck, ich danke ganz herzlich für den ausführlichen, sachlichen und sehr unaufgeregten Bericht. Beim Zuhören denkt man immer: Was wäre denn gewesen, wenn Robert Habeck jetzt noch heimlicher Oppositionsführer wäre? Wahrscheinlich wäre er hier richtig im Dreieck gesprungen und hätte davon gesprochen, dass die Castoren jetzt in einer besseren Kartoffelhalle liegen, hätte gesagt, dass die Duldung überhaupt nicht geht; jede Pommesbude müsse nachweisen, wo ihr Müll bleibt. Nein, ich freue mich wirklich über Ihre Lernfortschritte, Herr Dr. Habeck.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Ich sage ganz ehrlich: Die Duldung ist richtig; die Duldung bis 2018, die Sie angeordnet haben, ist die einzig richtige Möglichkeit. Ich sage aber auch, dass eine Duldung bis 2018 begrenzt sein muss auf ein absolutes Minimum. Wir gehen davon aus, dass Sie, Herr Dr. Habeck, den Zeitplan einhalten werden, den Sie mit der Duldung für drei Jahre selber gesetzt haben. Es ist aber ein sehr sportlicher Zeitrahmen. Wenn man sich einmal anschaut, wie lange es braucht, bis eine atomrechtliche Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz vorliegt, dann weiß man, dass ein Zeitrahmen von drei Jahren wirklich sehr sportlich ist. Aber ich denke, Sie werden Ihren guten Einfluss auch in Berlin geltend machen, damit die Frist eingehalten wird. Gerade dieses Vorhaben muss aufgrund der wirklich besonderen Situation definitiv, auch was die Genehmigung angeht, auf die Überholspur.

Das Urteil sorgt zweifelsohne für ein politisches Erdbeben. Es kann nicht folgenlos bleiben; das hat der Minister auch schon gesagt. Das Gerichtsurteil hat, wie ich finde, auch Auswirkungen auf die anderen Zwischenlager; das ist eben im Bericht deutlich geworden. Das ganze damals von RotGrün unter Federführung von Minister Jürgen Trittin beschlossene Konzept der Standortzwischenlagerung gerät ins Wanken. Das Zwischenlager in Brokdorf beispielsweise ist quasi baugleich mit dem in Brunsbüttel. Der einzige Unterschied ist eben, dass damals, bei der Errichtung, nicht schon geklagt worden ist.

Minister Habeck erklärte gerade, dass er nun auch den Bund in der Pflicht sieht, für jeden Standort ak

(Minister Dr. Robert Habeck)

tuelle Untersuchungen zum Risiko von Flugzeugabstürzen oder Terroreinwirkungen in die Wege zu leiten. Schon daran zeigt sich, dass der Minister auch erkennt, dass das Urteil Auswirkungen auch auf die anderen Zwischenlager in Deutschland hat.

Zurück zu den unmittelbaren politischen Folgen. Da möchte ich an die große Debatte erinnern, die wir im Zusammenhang mit der Regierungserklärung und den Beschlüssen des Landtages vom 24. April 2013 hatten. Nach dem wirklich törichten, unklugen Vorstoß von Minister Habeck, Brunsbüttel als Zwischenlager für einen Teil der 23 Castoren aus Sellafield anzubieten, gab es hier im Hohen Hause im April 2013 heiße Diskussionen. Wir Freien Demokraten haben damals eindringlich darauf hingewiesen, dass das Standortzwischenlager Brunsbüttel noch nicht bestandsfest genehmigt sei. Leider wurde dieser wichtige Fakt von der rot-grünblauen Mehrheit schlicht und einfach ignoriert. Das war, wie sich jetzt zeigt, ein wirklich fataler Fehler. - Das war eine kurze Klatschpause!

(Vereinzelter Beifall FDP und CDU)

Bis heute haben wir in Deutschland lediglich ein einziges genehmigtes Zwischenlager, das den Anforderungen für die Einlagerung von Material aus Wiederaufbereitungsanlagen entspricht. Die Castoren aus den Wiederaufbereitungsanlagen sind andere Castoren als die, die jetzt immer direkt vom Kraftwerk in das Zwischenlager kommen. Das Zwischenlager, das ich meine, befindet sich in Gorleben. Ich weiß, dass man sich damit nicht überall beliebt macht und dass einige gleich reflexartig an die Decke springen und sagen: Bloß nicht Gorleben! - Aber wir wollen mit unserem Entschließungsantrag einen konstruktiven Vorschlag machen. Es nützt ja nichts zu sagen: Wir wollen keine weiteren Castoren haben. - Das bringt uns nicht weiter. Deutschland ist verpflichtet, diese Behälter wieder aufzunehmen.

(Beifall FDP)

Da bietet sich jetzt eben nur Gorleben an. Da sollten diese Behälter ursprünglich auch hin. Die Castoren, die jetzt aus England oder Frankreich zurückkommen, sind noch sozusagen Altlasten aus der Zeit, bevor es überhaupt Standortzwischenlager gab.

Insofern möchte ich noch einmal für Gorleben werben. Einige von Ihnen waren in letzter Zeit einmal da; ich habe mir das auch selbst angesehen. Dort ist erstens genug Platz. Zweitens gibt es dort die Anlagen, die nötig sind, um einen defekten Castor zu re

parieren, falls es einmal so weit kommt. Denn was würde es bedeuten, wenn wir jetzt Castoren aus Sellafield in Brokdorf oder sonst wo aufnehmen? Wenn sie einmal leckschlagen oder kaputtgehen, dann müssen sie repariert werden. Dafür gibt es dort keine Anlagen. Die müsste man für viele Millionen Euro bauen. Damit würde man aber sagen: Wir errichten eine neue kerntechnische Anlage. Ich weiß nicht, ob man das will. Ein weiteres Problem ist: Wenn ein Castor kaputtgehen würde, könnte man nicht sagen: Ja gut, dann transportieren wir den eben nach Gorleben, um ihn zu reparieren. Das geht schon allein aus atomrechtlichen Gründen nicht, weil er seine Genehmigung für den Straßenverkehr und den Schienenverkehr sofort verlieren würde, wenn er denn kaputt wäre. Daraus ergibt sich eine verzwickte Situation. Aber man kann sie lösen.

Herr Dr. Habeck, Sie haben selbst angesprochen, dass der Vorstoß von damals und der Beschluss von damals hinterfragt werden müssen; das ist ganz klar. Es ist nicht nur das Urteil, das jetzt gesprochen wurde; es ist auch die Tatsache, dass sich außer Baden-Württemberg immer noch kein Bundesland gemeldet hat, das zur Aufnahme von Castoren bereit ist. Das mag viele Gründe haben. Aber ganz klar ist, dass die am 24. April 2013 beschlossenen Bedingungen - das ist die Drucksache 18/751 (neu), 2. Fassung - nicht erfüllt sind, sodass keine Grundlage gegeben ist.

(Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Hans- Jörn Arp [CDU])

Wir haben deshalb einen Entschließungsantrag eingereicht. Vielleicht findet er eine genauso große Mehrheit wie die Vorlage gerade eben. Der Beschluss vom April 2013 muss heute revidiert werden. Wir als FDP-Fraktion hatten schon 2013 die Position, dass die letzten Castoren, die aus den Wiederaufbereitungsanlagen nach Deutschland zurückkommen, dorthin verbracht werden sollen, wo sie auch ursprünglich hin sollten. Es zeigt sich nun, dass wir mit dieser Einschätzung richtiglagen. Tatsache ist: Die Behälter müssen zurück. Die Behälter aus La Hague stehen quasi schon auf dem Gleis. Die Behälter aus Sellafield sollten 2015 zurückgeliefert werden. Da gab es jetzt eine Fristverlängerung bis 2017, aber auch das ist bald. Die notwendige Lösung, die sich anbietet und die wir bald brauchen, ist Gorleben.

Um diese Lösung umzusetzen, ist das Atomgesetz zu ändern, und zwar in § 9 a Absatz 2 a. Wir fordern die Landesregierung mit unserem Entschließungsantrag dazu auf, sich auf Bundesebene für ei

(Oliver Kumbartzky)

ne entsprechende Änderung des Atomgesetzes einzusetzen. Gleichzeitig soll die Landesregierung dafür Sorge tragen - ich bin mir sicher, dass sie es tut -, dass aus den Zwischenlagern nicht schleichend End- oder Dauerlager werden. Auch bei der Festlegung des Endlagerstandortes darf es keine weiteren Verzögerungen geben.

(Vereinzelter Beifall FDP und CDU)

Ich sage es noch einmal: Die Castorbehälter aus Sellafield und La Hague kommen zurück - das müssen sie auch - und müssen irgendwohin. Dann nützt es jetzt nichts zu sagen: Schauen wir einmal, was passiert! - Nein, man muss sie sicher lagern; die Sicherheit steht an oberster Stelle. Das geht nun einmal tatsächlich nur in Gorleben. Ich weiß, dass die Diskussion auf Bundesebene gerade für einen Grünen schwierig wäre - gar keine Frage. Aber ich glaube, da muss ein Ruck durch die Republik gehen, auch durch das Bundesumweltministerium, das sagen muss: Es war ein Fehler, es auf andere Bundesländer verteilen zu wollen. Wir lagern jetzt diese letzten 23 Castoren in Gorleben ein. - 112 Castoren stehen schon in Gorleben. Das wäre kein Signal, keine Vorfestlegung von Gorleben als Endlagerstandort. Es ist einfach nur die technisch und sachlich richtige Lösung.

(Vereinzelter Beifall FDP und CDU)

Ein weiteres Thema, das Sie angesprochen haben, Herr Dr. Habeck, und das auch sehr wichtig ist, ist der Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel. Nach dem Beschluss des Bundesgerichts dürfen auch die sich derzeit im Reaktordruckbehälter befindenden Brennelemente nicht in das Zwischenlager. Auch daraus ergibt sich eine sehr skurrile Situation. Das Problem ist, dass der Reaktor jetzt nicht brennstofffrei wird und damit der Rückbau ins Stocken gerät. Ich frage mich wirklich, Herr Dr. Habeck, wie Sie dazu beitragen wollen, dass der Rückbau durch die Leipziger Entscheidung nicht verzögert wird, nach der die Herstellung der Brennstofffreiheit die Voraussetzung für die Stilllegung und den Rückbau ist. Es nützt nichts, sich immer hinter dem Bundesamt für Strahlenschutz zu verstecken. Das Umweltministerium ist die oberste Atomaufsichtsbehörde hier im Lande. Sie sind auch für den Rückbau verantwortlich. Es darf keine Verzögerung beim Rückbau geben. Es darf auch nicht dazu kommen, dass man sagt: Wir machen jetzt einen sicheren Einschluss. - Nein, der Rückbau ist wichtig. Er muss oberste Priorität haben. Ich bin guter Dinge, dass Sie das mit dem Rückbau richtig in die Wege leiten.

Wie gesagt: Das Thema Rückbau ist das eine; das Thema Zwischenlagerung von Castorbehältern aus Wiederaufbereitungsanlagen ist das andere. Da braucht man eine Lösung. Da haben wir einen konstruktiven Vorschlag geliefert. Wir wollten nicht nur sagen: Wir wollen nicht mehr, dass die Castoren nach Brunsbüttel oder Brokdorf kommen - nein, wir haben einen konstruktiven Vorschlag gemacht und bitten ganz herzlich um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und CDU)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Jens-Christian Magnussen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will ein Zitat aus der „Norddeutschen Rundschau“ als Einführung nennen. Karsten Hinrichsen nicht nur regional bekannt, sondern auch Ihnen, Herr Dr. Habeck - titulierte: Dr. Habeck als Atomminister eine Fehlbesetzung. Ich fasse zusammen: Die Erwartungshaltung der Menschen vor Ort ist sehr groß. Ich sage Ihnen zu, dass wir als CDU konstruktiv an dem Prozess weiterarbeiten. Dr. Hinrichsen ist jemand, der Ihrer Klientel sehr nahesteht und mit Ihnen wahrscheinlich in Brokdorf am Zaun gerüttelt hat, Herr Dr. Stegner.

(Unruhe)

Leider mussten wir innerhalb der letzten fünf Tage zwei Rückschläge für die erfolgreiche Energiewende hinnehmen. Seit vergangenem Freitag haben wir ein Zwischenlager Brunsbüttel ohne Betriebsgenehmigung, das nur noch eine aufschiebende Betriebsgenehmigung durch Minister Habeck erhalten hat. Dienstag kippte - wie vorhin lange diskutiert das OVG Schleswig-Holstein die schleswig-holsteinischen Windausbaupläne.

Eine Duldung des Zwischenlagers bis 2018 ist aus Sicherheitsgründen notwendig und unumgänglich. Ich kann Herrn Dr. Habeck nur danken, dass er so schnell reagiert hat. Sonst hätten wir die Castoren wahrscheinlich neben die gelben Fässer auf den Markplatz in Brunsbüttel gestellt. Das wäre mit Sicherheit nicht die Lösung gewesen.

Betreiber anderer Zwischenlager müssten Anträge stellen zur Aufnahme von Brunsbütteler Castoren. Wer tut das bei dieser unsicheren Rechtslage?

(Oliver Kumbartzky)

Was bedeutet das nun für die Situation am Standort Brunsbüttel? - Das KKW ist auf dem Weg des Rückbaus. Jetzt muss der Betreiber zeitgleich Planungen vornehmen, um das Zwischenlager entsprechend nachzurüsten oder gar neu zu bauen und dann vollständig neu genehmigen zu lassen. Die räumlichen Probleme auf dem Gelände kommen hinzu. Ein zusätzliches Zwischenlager zu bauen, sprengt irgendwann den räumlichen Rahmen, oder es sind die Optionsflächen, die Vattenfall im Moment noch hält, die eventuell der Offshore-Pier im Wege stehen könnten. Die Modifikation der Zwischenlager darf nicht dergestalt sein, dass Zwischenlager zu Endlagern werden. Die Planungen müssen rechtssicher sein, sie müssen Rechtsgrundlagen, die zukünftige Gesetze hergeben, schon heute beinhalten.

Herr Dr. Habeck hat ausgeführt, der A 380 sei Grundlage des Urteils gewesen. Welche zukünftigen Erfordernisse auf uns zukommen, weiß heute noch keiner. Ob die drei Jahre ausreichend sind, um die Probleme zu lösen, ist die Kernfrage. Die Folgen stellen sich für alle Betreiber, auch die anderen baugleichen Zwischenlager - falls diese beklagt würden. Das Bundesverwaltungsgericht - der Minister hat es ausgeführt - will den Absturz eines A 380 oder panzerbrechende Waffen der neuesten Generation simuliert wissen. Ich stelle mir die Frage, was ist, wenn ein, zwei oder drei A 380 abstürzen. Diese Grundlagen liegen doch im Bereich der Spekulation. Wie sollen sich die Betreiber positionieren, um die Zwischenlager in der Genehmigungsphase rechtssicher zu machen?

(Anhaltende Unruhe)

Herr Minister Habeck, hinzu kommt Ihr Vorstoß zur Aufnahme von Castoren aus Sellafield in Schleswig-Holstein, dem sich die CDU SchleswigHolstein nie verweigert hat und auch heute nicht verweigert, weil wir immer gesagt haben: Wer Kernkraftwerke betreibt, muss auch Verantwortung für die Zwischenlagerung übernehmen.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Sie haben unsere Zustimmung im April 2013 an Bedingungen geknüpft und Zusagen gegeben; Sie stehen damit in der Verantwortung, Ihre Zusagen zu erklären. Sie müssen einen Vorschlag machen Kollege Kumbartzky hat es gesagt -, wie Ihr Beitrag aussieht, wie diese Probleme aufgrund der neuen Lage aus der Welt zu schaffen sind.

Wir stellen fest: Der Ausstieg aus der Kernenergie ist durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht leichter geworden. Viele Fra

gen tauchen auf, insbesondere in Bezug auf den Standort Brunsbüttel. Was passiert mit den 25 Castoren aus England und Frankreich? Der Beschluss des Landes vom 24. April 2013 ist aus unserer Sicht obsolet. Was wird aus den Castoren und den schwach- und mittelradioaktiven Stoffen in den errichteten Zwischenlagern und an den Kraftwerkstandorten insgesamt? Was wird aus den rostigen Fässern in Brunsbüttel, die auch durch fehlende Kontrolle der Reaktorsicherheitsbehörden möglich wurden, und den Fässern anderswo? Was wird aus den Rückständen aus dem geplanten Rückbau des Kernkraftwerks? Was wird mit dem Rückbau insgesamt? Ergeben sich neue Ansätze in den Konzeptionen?

Festzuhalten bleibt für mich: Mit der Ordnungsverfügung von Minister Habeck ist etwas Zeit gewonnen, aber mehr nicht. Es wäre ehrlicher, Gorleben - da sind wir ganz dicht bei der FDP -, ein genehmigtes Zwischenlager, bis zur Fertigstellung von Alternativen für Brunsbütteler Castoren und Sellafield-Castoren zu nutzen, statt über Ordnungsverfügungen viele Jahre mit Provisorien zu arbeiten und die Fragen nach der Sicherheit der Bevölkerung bis dahin mit dem Prinzip Hoffnung und Verschiebeverfügung zu beantworten. Der Betreiber könnte sich auf den geordneten und rechtssicheren Rückbau konzentrieren.

(Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])