Schleswig-Holstein wird endlich folgen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, es gibt sehr viele Bausteine für gute Arbeit und eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung: Investitionen in Bildung, ein Umfeld, in dem sich Unternehmen gern ansiedeln, in dem sie aber auch qualifizierte Menschen finden, die dort wohnen und arbeiten wollen - Kultur, Kinderbetreuung und so weiter -, mehr Chancen für Frauen. Dafür sind faire Löhne und faire Wettbewerbsbedingungen essentiell. Wir haben jetzt mindestens die Chance, für den öffentlichen Bereich diese Chancen zu verbessern und zu verstärken. Wir werden die Rahmenbedingungen für unsere heimische Wirtschaft und unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit diesem Gesetz deutlich verbessern.
Und auch hier gilt: Wir machen nach der Wahl das, was wir vor der Wahl versprochen haben. Dass Sie hier ständig jammern, dass wir schwarz-gelbe Dinge zurücknehmen, zeigt doch nur, dass Sie nicht verstanden haben, was die Wählerinnen und Wähler Ihnen sagen wollten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden das noch aushalten müssen. Fünf bittere Jahre in diesem Hause werden Sie sich darauf einzurichten haben.
Das ist ein Gesetz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land. Das ist ein Gesetz für die heimische Wirtschaft. Und nicht umsonst übrigens ist das Handwerk auf unserer Seite, wenn es darum geht, Mindestlöhne durchzusetzen und sie vor Dumpingkonkurrenz zu schützen. Das Handwerk ist auf unserer Seite und nicht auf Ihrer. Reden Sie einmal mit denen; dann werden Sie das erfahren.
Das ist ein Gesetz, wo wir übrigens nicht mehr vordergründig das billigste Angebot annehmen müssen, sondern wo eine Entscheidung getroffen wird, die gesamtwirtschaftlich, die volkswirtschaftlich, die im Grunde auch sozial und ökonomisch vernünftig ist, wie das der Kollege Harms in seiner wundervollen Rede vorhin hier richtig zum Ausdruck gebracht hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die neue Regelung besagt, dass allgemeinverbindliche Tarifverträge Vorrang haben. Erst, wenn diese nicht greifen, gilt ein Mindestlohn in der Höhe von 8,88 €. Das mit dem Weihnachtsgeld fand ich gerade sehr nett, Herr Callsen. Wenn Sie das hier als Änderungsantrag einbringen wollen, dann stimmen wir mit. Das ist aber kein Lohnbestandteil, vielleicht lassen Sie sich das noch einmal erklären. Wenn Sie es aber hier beantragen wollen, sind wir sehr gern dabei.
Wir werden europarechtskonform eine Reihe sozialer Mindestbedingungen festschreiben. Wir stellen uns gegen Wettbewerbsverzerrungen. Kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein liegen sowohl mit ihren Arbeitsbedingungen als auch mit ihren Löhnen weit über den geplanten Mindestlöhnen. Die überwiegende Mehrheit von ihnen steht für gute Arbeit, nach innen wie nach au
ßen. Aber sie wollen geschützt werden vor einer Konkurrenz, die nicht von Qualität bestimmt ist, sondern davon, dass man Lohndrückerei betreibt und sagt: Die Restkohle bekommen wir ja vom Staat. Das ist der Punkt, um den es hier geht.
Gute Arbeit in guten Unternehmen für gute Ergebnisse. Und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen gute und fair bezahlte Arbeitsplätze und eine Entlohnung, von der sie leben können. Ich finde es einfach unglaublich, dass es noch Leute gibt, die dafür eintreten, dass man die ganze Woche arbeitet und von seinem Lohn nicht leben können soll. Ich finde es unglaublich, dass das in Deutschland im 21. Jahrhundert möglich ist.
Unternehmen brauchen Wettbewerbsbedingungen, die sozial und ökologisch verantwortliches Wirtschaften belohnen, soziale Gerechtigkeit, faire Löhne und transparente Verfahren. Ich weiß, dass Sie nervös sind, weil Sie wissen, dass Sie mit Ihrer Position öffentlich keinen Anklang finden. Das ist der Grund, warum Sie sich darüber aufregen, da Sie wissen, dass Sie in dieser Frage in der Minderheit sind.
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW knüpfen mit ihrem Gesetzentwurf zur Vergabe und Tariftreue wieder an die Tradition guter Regierungen in Schleswig-Holstein an, ein Land der gleichen Chancen auch in der Wirtschaft, ein Land, das Achtung vor seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat, und in dem nicht solche Reden wie gestern zur Mitbestimmung gehalten werden, sodass man sich schämen muss, wie das bei den Kollegen von der Union gestern der Fall gewesen ist.
Es schadet übrigens auch nicht, wenn wir versuchen, gute Arbeit auch hier im Landtag abzuliefern, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auch das wäre ganz schön, und das wollen wir für die Verabschiedung dieses Gesetzes auch tun. Für das heute eingebrachte Tariftreue- und Vergabegesetz bieten wir ausdrücklich ein offenes Verfahren an, ein Anhörungsverfahren, wo die Argumente auch gehört werden:
Übrigens, Herr Kollege Callsen, um die Korruption zu bekämpfen, lohnt es sich, auch ein paar Leute mehr einzusetzen, wenn ich das einmal sagen darf. Korruption ist nämlich daneben, und sie muss bekämpft werden. Und das gehört auch zur sozialen Marktwirtschaft.
Es nützt den Kommunen, den Arbeitnehmern, dafür sind wir gewählt worden. Für dieses Tariftreuegesetz gilt, was Arthur Schnitzler einmal gesagt hat:
„Bereit sein ist viel, warten können ist mehr, doch erst den rechten Augenblick nützen können, ist alles.“
Dieser rechte Augenblick ist nun gekommen, die Mehrheit für gute Arbeit und faire Löhne in Schleswig-Holstein ist endlich da. Kommen Sie heraus aus Ihrer schwarz-gelben Schmollecke! Machen Sie mit, Sie sind herzlich willkommen! Wenn Sie es nicht tun, schaffen wir es auch allein. - Vielen herzlichen Dank.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Dr. Andreas Tietze. Sie habe das Wort, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, der Unterschied zwischen der Mehrheit der letzten Legislaturperiode und der Mehrheit dieser Legislaturperiode liegt darin, dass ich künftig, wenn ich den Schlüssel in der Pförtnerei abhole, sicher sein kann, dass beide Kollegen den gleichen Lohn bekommen und nicht der eine 8,02 € und der andere den Tariflohn des öffentlichen Dienstes. Das ist der Unterschied: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Deshalb bringen wir dieses Gesetz heute ein. Herr Callsen, dass Sie immer so despektierlich von der Dänen-Koalition reden, nervt irgendwann. Dies ist eine Koalition der sozialen Gerechtigkeit.
Deshalb sage ich Ihnen an dieser Stelle: Dieser Gesetzentwurf knüpft da an, was wir in der letzten -
- Ja, Sie haben ja immer wieder in der letzten Periode Strichlisten geführt. Immer, wenn das Wort Mindestlohn fiel, haben Sie sich auf die Schenkel geklopft.
Jetzt werden Sie wahrscheinlich anders herum agieren, aber Sie haben das zunächst einmal zur Kenntnis zu nehmen. Denn wir setzen das um, was wir vereinbart haben.
Wir werden die Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Landes Schleswig-Holstein bekommen, verpflichten, den Mindestlohn an ihre Arbeitnehmerinnen und -nehmer zu bezahlen. Es kann nicht sein, dass öffentliche Auftraggeber Lohndumping und Billiglöhne unterstützen. Deshalb ist jetzt Schluss mit Lohndumping und Billiglöhnen in Schleswig-Holstein.
Wir übernehmen eine Vorbildfunktion. Ja, der Mindestlohn, ein Stundenlohn in Höhe von 8,88 €, entspricht der untersten Lohngruppe im Tarifvertrag Land Tarifgebiet West, E 1, Stufe 2, das entspricht einem Monatslohn in Höhe von 1.488,60 €. 1.488,60 €, ich sage das noch einmal, damit Sie die Summe hören, die bei einer Wochenarbeitszeit von 38,7 Stunden erzielt wird. Das entspricht einem Mindestlohn von 8,88 €. Das ist die minimale Grenze, von der man leben kann, aber nicht wirklich gut leben kann. Das muss man an der Stelle auch wirklich deutlich sagen.
Deshalb ist es gerecht, dass wir diesen Mindestlohn einführen, dass wir eine konkrete Untergrenze für das Land Schleswig-Holstein benennen. Es ist gerecht, und es ist richtig, es ist uns aber auch allen klar, dass das noch nicht das Ende der Fahnenstange ist. Denn es ist noch kein Lohn, von dem man wirklich gut leben kann. Das muss man an dieser Stelle auch noch einmal deutlich sagen.
Auch Leiharbeiter, die an einem öffentlichen Auftrag mitwirken, haben einen Anspruch auf Mindestlohn.
In unserem Gesetzentwurf gibt es im Gegensatz zum NRW-Gesetz übrigens keine Verpflichtung, die kommunale Ebene einzubeziehen. Wir sehen hier das Problem der Konnexität. Darüber kann
man tatsächlich streiten. Die Gewerkschaften fordern genau das. Wir sagen, dass sich die Kommunen in Schleswig-Holstein bei dem Tariftreuegesetz, das wir bereits schon einmal verabschiedet hatten, freiwillig unseren Vorschlägen angeschlossen haben. Das möchte ich hier für den Kreis Nordfriesland noch einmal ganz explizit sagen. Deshalb brauchen wir im Übrigen keine gesetzliche Regelung wie in NRW. In NRW ist es ja über einen Konnexitätsfolgenausgleich geregelt worden. Wir sind uns im Übrigen auch sicher, dass die Kommunen dieses Gesetz in ähnlicher Weise anwenden werden.
Für uns Grüne ist es wichtig, dass in diesem Gesetz endlich geregelt ist, dass es in Schleswig-Holstein umweltfreundliche und energieeffiziente Kriterien für die Beschaffung im öffentlichen Dienst gibt. Das ist für uns ein wichtiger Ansatz, gerade in Zeiten des Klimawandels. Es ist ein moderner Ansatz, der neue Jobs schafft, der tatsächlich die Energiewende auch für die Wirtschaft umsetzt. Das sind neue Jobs, die jetzt entstehen. Das ist unser Ansatz der grünen Ökonomie. Wir sind sehr, sehr sicher, dass dies zur neuen wirtschaftlichen Entwicklung gerade in Schleswig-Holstein führen wird. Mehr Umweltjobs werden entstehen. Das ist gut für unsere Wirtschaft, Herr Kubicki, und es ist nicht schlecht für unsere Wirtschaft. Ganz im Gegenteil, es unterstützt die Energiewende und macht die Energiewende auch zu einem ökonomischen Erfolg.
Von den Handwerksverbänden ist immer kritisch die ILO-Kernarbeitsnorm bemerkt worden. Auch wir müssen uns in den Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern und von Menschenrechten klar positionieren. Wir reden viel mit dem Handwerk über den Fachkräftemangel. Wir reden viel darüber, wie man Menschen künftig in Schleswig-Holstein für diese anspruchsvollen Jobs gewinnt. Ich sage Ihnen, das sind alles Maßnahmen, die auch zu mehr Attraktivität der Berufe führen, die dazu führen, dass Kinder und Jugendliche mehr Lust bekommen, in die Handwerksberufe zu gehen, weil sie auch wissen, dass hier Normen eingehalten werden, Menschenrechte gelten und gerade auch die Gleichstellung von Frauen und Männern praktiziert wird. Es ist eine Prävention um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, es ist eine Vorwärts- und keine Rückwärtsentwicklung.
Sie sind hier angetreten und haben gesagt, wir schaffen ein Bürokratiemonster. Mitnichten, es gibt gerade in diesem Gesetzesentwurf das wichtige Instrument der Präqualifikation. Unternehmen bewerben sich ja nicht einmal für einen Auftrag und dann nie wieder. Das ist völliger Unsinn. Sondern die Unternehmen bewerben sich häufig auf öffentliche Aufträge, so ist das eben. Man muss sich nur einmal präqualifizieren lassen. Das ist ein einmaliger Betrag, der hier anfällt. Diese Präqualifikation ist sozusagen der einzige bürokratische Schritt. Ja, der kostet auch etwas. Er wird in der Regel durch die Präqualifizierungsvereine durchgeführt.