Mit dem Antrag zu a) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Ich erteile dann das Wort für die Landesregierung der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung, Frau Kristin Alheit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Gemeinschaft hat Verantwortung für die, die am schwächsten und am verletzlichsten sind. Dies geht jede und jeden von uns an. Jede und jeder sind gefordert hinzusehen, wenn es um das Wohl von Kindern und Jugendlichen geht. Schleswig-Holstein ist insoweit seit Langem Vorreiter. Das Kinderschutzgesetz des Landes war und ist bundesweit vorbildlich.
Die Stelle zum Klatschen kommt gleich. - Die mit ihm etablierten Schutzstrukturen sind es ebenfalls, und das verdanken wir dem Engagement meiner Vorvorgängerin, Dr. Gitta Trauernicht. Das ist jetzt die Stelle zum klatschen.
Auch dass Kinderrechte in unserer Verfassung verankert sind, ist ein großer Erfolg. Dazu gehören die Bedingungen für ein gutes Aufwachsen und dass sie auch dort geschaffen und gesichert werden, wo Eltern überfordert sind, wo sie an die Grenzen ihrer Möglichkeiten stoßen. Das ist etwas, worüber
wir heute gerade in der Sondersitzung des Sozialausschusses debattiert haben. Moderner Kinderschutz heißt, Eltern in schwierigen Lebenslagen dabei zu unterstützen, ihren Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen zielt darauf ab, das System der frühen Hilfen auf kommunaler Ebene zu sichern und zu systematisieren.
Dies ist die Konsequenz des am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes, das mit einer Laufzeit von zunächst dreieinhalb Jahren auf folgende Förderziele abzielt: Netzwerke frühe Hilfen, Familienhebammen und vergleichbare Gesundheitsberufe sowie Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen für frühe Hilfen.
Aufgaben der Länder sind die Koordinierung, die Qualifizierung und die Evaluierung dieser Maßnahmen. Schleswig-Holstein hat dazu bereits im Juli eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund unterzeichnet. Eine Koordinierungsstelle richtet mein Haus derzeit ein.
Das Land kann von 2012 bis 2015 jeweils 150.000 € für diese Koordinierungsstelle vom Bund erhalten. Für die schleswig-holsteinischen Kommunen stehen 2012 bereits 882.000 € bereit, bis zum Jahre 2015 auf 1,4 Millionen € anwachsend.
Die Verwaltungsvereinbarung sieht vor, dass die Länder im Rahmen eines vorzulegenden Gesamtkonzepts, des sogenannten Landesantrags, die Mittel beim Bund beantragen. Die Fördergrundsätze liegen als Bestandteil des Landesantrags derzeit beim Bund.
Die Kommunen erstellen bereits auf dieser Grundlage ihre aktuellen Anträge. Ich bin zuversichtlich, dass wir damit noch im Oktober loslegen können. Für die Kommunen ist das ein sehr großer Kraftakt. Ich bedanke mich an dieser Stelle auch für deren Bereitschaft.
Die Kommunen und die kommunalen Landesverbände sind nämlich seit April mit uns im Gespräch dazu bei mehreren Terminen eingebunden worden. Im September haben wir mit den Kommunen die Gesamtstrategie und die Fördergrundsätze einvernehmlich abgestimmt.
Im Bereich der Fortbildung und der Qualifizierung hat die Landesregierung vor, freie Träger einzubinden, ebenso wie freie Träger aus den Gesundheitsbereichen mit entsprechender Erfahrung. Als
Gemäß § 14 des Landeskinderschutzgesetzes hat die Landesregierung in jeder Legislaturperiode einen Landeskinderschutzbericht vorzulegen. Dieser wird von einer interdisziplinär zusammengestellten Kommission erstellt. Wir beabsichtigen, diese Kommission im Jahre 2013 zu bestellen.
Dass Kinderschutz höchste Priorität hat, steht in Schleswig-Holstein völlig außer Frage, und das ist gut so. Das gilt auch für die Zielsetzung, mit der das Bundeskinderschutzgesetz auf den Weg gebracht worden ist. Nun kommt es darauf an, es mit Leben zu erfüllen.
Es ist auch gut, dass sich der Landtag, dass Sie sich damit beschäftigen, wie das geschieht. Insofern kann die Landesregierung den Berichtsantrag zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes nur begrüßen. Zu viel Aufmerksamkeit für Kinderschutz kann es in Schleswig-Holstein nicht geben.
Meine Damen und Herren, begrüssen Sie gemeinsam mit mir Besucherinnen und Besucher der Altenbegegnung Neustadt in Holstein und des Inner Wheel Club Bad Oldesloe. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag.
Meine Damen und Herren, ich unterbreite Ihnen folgenden Vorschlag für die Worterteilungen: erstens die SPD als Antragstellerin zu a), dann die CDU als Antragstellerin zu b), danach die Fraktionen nach ihrer Stärke. - Ich sehe, das findet Ihre Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke zunächst der Sozialministerin für ihren Bericht. Es ist sehr gut zu wissen, dass es endlich weitergeht in der Entwicklung der Infrastruktur für den Schutz und die frühe Förderung von Kindern, ein Thema, das fraktionsübergreifend hier im Landtag immer gemeinsam vorangetrieben worden ist und nun mit Unterstützung eines Kinderschutzprogramms und mit Hilfe von Bundesmitteln weiter vorangetrieben werden kann. Ich glaube, darüber sind wir alle froh.
Es bedurfte der Unterschrift unter eine Verwaltungsvereinbarung der Länder. Diese hat die neue Sozialministerin sehr früh geleistet. Sie hat damit auch den Weg dafür geebnet, dass wir über 1 Million € zusätzlich pro Jahr für das Kinderschutzangebot in Schleswig-Holstein haben.
Es bedurfte des Weiteren der Verhandlung mit der kommunalen Ebene über die Verteilung dieser Mittel. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass dies gelungen ist. Ich kenne Länder, die haben es nicht geschafft. Deswegen herzlichen Dank dafür, dass Sie diese Verständigung mit der kommunalen Ebene so schnell herbeigeführt haben.
Man braucht auch länderspezifische Fördergrundsätze. Sie haben berichtet, dass diese entwickelt sind und nun auf Bundesebene vorliegen. Wir können hier nur hoffen, dass es schnell eine Rückmeldung geben wird, damit wir dann tatsächlich auch an die Verteilung dieser Mittel herangehen können. Wir fangen, wie Sie schon gesagt haben, nicht am Punkt Null an. Wir haben ein Landeskinderschutzgesetz und mit dem Landeskinderschutzgesetz ebenfalls Programme auf den Weg gebracht, wie zum Beispiel das Landesprogramm „Schutzengel für Schleswig-Holstein“. Das heißt, wir haben die Grundlage für Hilfsangebote für junge Familien und für diejenigen, die aufgrund von Schwangerschaften auch die Unterstützung bis in die ersten Lebensjahre ihrer Kinder hinein brauchen.
Dass das Netz dichter geknüpft werden muss, das hat die Debatte um das Schicksal des dreijährigen Jungen aus Segeberg gezeigt; das hat auch die aktuell über die Presse laufende Information gezeigt, wonach wir in Husum eine 28-jährige Mutter haben, die seit 2006 fünf ihrer Kinder kurz nach deren Geburt getötet hat. Aber nicht nur diese öffentlich bekannt gewordenen Einzelschicksale, sondern auch ein Blick in die Statistik zeigt, wie wichtig es ist, dass wir diese Kinderschutzinfrastruktur haben. Wir haben allein in Schleswig-Holstein 250 Kinder unter sechs Jahren pro Jahr, die in Obhut genommen werden müssen, weil Gefahr für das Wohl dieser Kinder droht.
Es steht außer Frage, dass neben dem Ausfall der Infrastruktur die Qualifizierung der Fachkräfte sehr wichtig ist. Deswegen begrüße ich auch, dass in der Bundesinitiative nicht nur Mittel für den Ausbau der Infrastruktur, sondern auch für die Fortbildung und Qualifizierung eingestellt worden sind. Jetzt kommt es darauf an, dieses Geld klug auszu
geben. Insoweit begrüße ich, dass die Sozialministerin berichtet hat, dass sie diese Ressourcen an im Kinderschutz erfahrene freie Träger weitergeben will, die bereits jetzt in der Fortbildung große Erfahrung haben, wie zum Beispiel der Kinderschutzbund, die Kinderschutzzentren oder das Projekt Schutzengel, um nur einige zu nennen. Ihnen sollten wir mit dem Bundesprogramm mehr Personal für die unverzichtbare unmittelbare Arbeit mit den Familien zur Verfügung stellen, aber auch für die Fortbildung übertragen.
Mein herzlicher Wunsch an die Ministerin: Tragen Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür Sorge, dass möglichst wenig Geld in der Verwaltung versickert; denn das ist schon eine zurzeit stattfindende, kritische Diskussion unter den Fachleuten der Kinderschutzszene.
Ich möchte noch zwei Anmerkungen zu dem zu Anfang des Jahres in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz machen:
Es ist lange Zeit vom Bundestag eben nicht in Kraft gesetzt worden, weil man sich über die Frage gestritten hat, ob in diesem Bundeskinderschutzgesetz auch eine stärkere gesetzliche Verankerung für den Ausbau von frühen Hilfen vorhanden sein muss. Die Oppositionsfraktionen SPD und Grüne haben lange dafür kämpfen müssen, und jetzt ist es Realität.
Das bedeutet auch, dass es nicht nur um die Umsetzung der Bundesinitiativmittel geht, sondern es auch darum geht, auf der kommunalen Ebene dafür Sorge zu tragen, dass man sich für die frühen Hilfen verantwortlich fühlt. Hier hat die Ministerin angekündigt, dass es einen Landeskinderschutzbericht geben soll - das ist gut so - mit einer externen Kommission. Der Schwerpunkt sollte und könnte wirklich bei den frühen Hilfen liegen und auf die Frage gerichtet sein, ob die kommunale Ebene tatsächlich dieses Bundeskinderschutzgesetz umsetzt, damit wir das Netz in Schleswig-Holstein dichter knüpfen.
Ein letzter Debattenbeitrag. Es hat im Rahmen dieses Bundeskinderschutzgesetzes eine sehr ideologisch geführte Debatte um die Frage der Hausbesuche gegeben. Ich will dazu ganz klar und deutlich sagen: Es gibt jetzt eine rechtliche und auch eine fachliche Klarstellung zum Einsatz von Hausbesuchen. Meines Erachtens sollten diese in allen Dienstanweisungen von Jugendämtern verankert sein und auch zum Gegenstand von Fortbildung ge
macht werden. Der Hausbesuch, auch der unangemeldete Hausbesuch, gehört zu den unverzichtbaren Instrumentarien der Jugendhilfe. Dazu bekenne ich mich ohne Wenn und Aber; denn die Aufgabe der Jugendhilfe ist Hilfe und Kontrolle, Kontrolle im Interesse der Kinder. Deswegen gebietet unsere öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern, dass wir dieses Instrument in der gebotenen Weise in der Kinder- und Jugendhilfe einsetzen, um wirklich in Augenschein zu nehmen, wie es den Kindern in den Familien geht. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin, haben Sie recht herzlichen Dank für Ihren Bericht. Ich denke, ich muss an dieser Stelle nicht noch einmal betonen, dass wir alle an einem Strang ziehen, wenn es um das Thema „Kinderschutz“ geht. Ich erinnere daran - das möchte ich noch einmal betonen -, dass es gemeinsam in diesem Parlament auf den Weg gebracht worden ist und sogar einstimmig. Ich finde, das kann nicht eine Fraktion für sich beanspruchen, sondern es ist in großer Einmütigkeit passiert. Das ist auch gut so, gerade wenn es um dieses sensible Thema geht.