Gitta Trauernicht-Jordan
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Garg, Ihr Antrag ist auf den ersten Blick ganz interessant, aber es ist auch schon verblüffend, dass gerade Sie mit diesem Antrag kommen, denn dieses Betreuungsgeld ist von SchwarzGelb auf den Weg gebracht worden.
Wenn Sie glauben, dass es andere Lösungen gibt, hätten Sie sich damals dafür einsetzen können, dass diese andere Lösung kommt.
Nein.
- Vielleicht später.
Ihr Antrag ist ganz interessant, aber er ist auch verblüffend, weil er in der Sache gar nicht konsequent ist und auch nicht weit genug geht. Wir werden diesem Antrag jedenfalls nicht zustimmen,
weil wir nicht die Länderhoheit schaffen wollen, sondern nach wie vor das Betreuungsgeld abschaffen wollen.
An dieser Einstellung hat sich in meiner Partei und Fraktion überhaupt nichts geändert. Trefflicher könnte ich das gar nicht formulieren, wie Sie das mit den herausgesuchten Zitaten dankenswerterweise auch gemacht haben.
Das ist und bleibt unsere Position. Diese Position wird auch in letzter Zeit aktuell durch neue, kritische Stimmen aus allen gesellschaftlichen Bereichen untermauert. Es reicht schon die alltagspraktische Vernunft aus, um einzusehen, dass das Betreuungsgeld besser für die Qualitätssicherung in der Tagesbetreuung, besser für Sozialstaffeln, für die Entwicklung von Familienzentren und meinetwegen auch - wie von Ihnen vorgeschlagen - für die Tagespflege eingesetzt werden sollte. Da sind wir uns einig.
- Das ist so. Aber wo ist Ihr angekündigtes vereinfachte Steuersystem? Also hören Sie auf, Herr Garg!
Es ist inzwischen Allgemeingut, dass die Möglichkeit früher kindlicher Bildung einen starken Einfluss auf den Bildungswerdegang insbesondere von Kindern aus sozial benachteiligten Familien hat. Wir haben jüngst eine OECD-Studie - Jobs for Immigrants - zur Kenntnis genommen, die verdeutlicht, dass gerade Kinder aus Zuwandererfamilien einen erheblichen Gewinn aus frühkindlicher Bildung, aber einen negativen Effekt bei Bezug des Betreuungsgeldes haben. Es gibt einen weiteren Hinweis, dass das Erziehungsgeld in Thüringen zu einem 15-prozentigen Rückgang der Teilnahme in Kitas geführt hat.
- Ich will in dieser Sache nicht Sie, die FDP, überzeugen, sondern eigentlich müssten doch all diese Argumente die CDU und CSU überzeugen, aber das ist nicht der Fall. All das ist offensichtlich nicht genug verinnerlicht, sodass es bei der CDU nicht zu einem Wandel in der Einschätzung kommt. Leider geht die CDU immer noch diesen Weg der CSU, anstatt das zu tun, was erforderlich und auch offensichtlich bei einigen Parteigenossen angekommen ist, dass es eine politisch ungemein schmerzliche Entscheidung ist, dem Weg der CSU folgen zu müssen.
Nach wie vor lautet der Appell an Sie: Ändern Sie Ihre Position, damit wir hier zu einer anderen Einschätzung und zu einem anderen Weg kommen können!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, es ist klar - und ich dachte schon, dass Sie meinen, das unwahrscheinlich ausnutzen zu können -, dass es auf Koalitionsebene keine Vereinbarung gegeben
hat, das Betreuungsgeld abzuschaffen. Aber wenn Sie in den Koalitionsvertrag gucken, werden Sie sehen, dass es auch keine Verständigung darüber gibt, dass es einen Erhalt des Betreuungsgeldes geben soll.
- Ja, und wir haben noch mindestens vier Jahre Regierungszeit vor uns und auch länger, so meine Einschätzung. Deswegen setzen wir darauf, dass es zu einer politischen Veränderung auf Bundesebene kommen kann durch den Druck, den die neue Familienministerin machen wird,
und durch den Druck, den wir auch von SchleswigHolstein aus machen werden. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, mit dem wir unsere Regierung und unsere Sozialministerin bitten, auf Bundesebene dafür zu werben und Druck zu machen, dass die Zusage des Koalitionsvertrags, die Kitas auszubauen, zügig auf den Weg kommt,
und dass man sich gemeinsam zwischen Ländern und Bund an ein neues, ein stimmiges politisches Gesamtkonzept für die Kinder- und Familienpolitik macht, ein Gesamtkonzept, das insbesondere für Kinder aus benachteiligten Familien gute Voraussetzungen für gleiche Bildungs- und Entwicklungschancen schafft.
Ich glaube, dass dies möglich ist. Also, warum keine neue Bundesratsinititative zu dieser Zeit? - Weil wegen der Haltung von CDU und CSU auf kurze Sicht die Normenkontrollklage von Hamburg aussichtsreicher ist.
Wenn Sie sich die ansehen, werden wahrscheinlich auch Sie unsere Bewertung teilen, dass das Betreuungsgeld sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht verfassungswidrig ist. Die formelle Verfassungswidrigkeit ergibt sich aus der mangelnden Gesetzgebungskompetenz des Bundes, da sind wir uns wahrscheinlich einig. Das Recht der Gesetzgebung liegt nach Artikel 70 Grundgesetz prinzipiell bei den Ländern, soweit nicht das Grundgesetz dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das betreffende Gesetz übertragen hat. Dies ist an Voraussetzungen geknüpft, die hier nicht vor
liegen. Das hat Hamburg in seiner Begründung zu dieser Klage sehr überzeugend dargelegt.
Ich bin also zuversichtlich und erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeldgesetz kippen wird.
- Dann haben wir eine neue politische Situation, auf die wir mit einem neuen gesamtpolitischen Familienkonzept vorbereitet sein sollten. Ich denke, dass auf dem Weg zu diesem Konzept so manche Einsicht möglicherweise dann doch bei der CDU erfolgt, sodass wir hier einen anderen Weg gehen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir lehnen den Antrag von der FDP-Fraktion und den Ergänzungsantrag der CDU ab. Unser Antrag ist in der Sache eindeutig und konsequent. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch für die SPD-Fraktion ist die Absicherung der Geburtssituation angesichts des demografischen Wandels und der besonderen Beschaffenheit unseres Landes mit seinen Inseln und Halligen ein wichtiges Anliegen. Wir müssen feststellen, dass das eine Herausforderung ist.
Wir sind aber davon überzeugt, dass es gelingen kann, diese Herausforderung bei guter Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten und bei gutem Willen zu meistern. Das vermissen wir jedoch beim Asklepios-Konzern.
Wir wohnen nun schon seit geraumer Zeit einem Schauspiel der besonderen Art bei. Wir sind uns nicht ganz sicher, ob es sich um ein Drama oder um eine Posse handelt. Der Hauptakteur ist ein Krankenhauskonzern mit 3 Milliarden € Umsatz, 44.000 Mitarbeitern und 80 Klinikstandorten, einer davon auf Sylt.
Die Handlung: Dieser Konzern sieht sich nicht mehr in der Lage, seinem mit dem Land vereinbarten Versorgungsauftrag nachzukommen, also 100 Geburten auf Sylt zu gewährleisten. Mal liegt das an den Hebammen, mal liegt das an den Gynäkologen, mal liegt das an den Chirurgen, mal ist die EUGesetzgebung schuld. Zuletzt wurden die Leitlinien der Fachgesellschaft zur Sicherung der Qualität herangezogen. Der Konzern attestiert sich selbst ein Qualitätsniveau, das dem von Costa Rica, Mexiko oder Albanien entspricht.
Ich gestatte eine Zwischenfrage.
Sylt einen Sicherstellungszuschlag von den Kassen bekommt?
- Ja, er bekommt einen Sicherstellungszuschlag von den Krankenkassen.
- Das wusste er schon. Das war eine rhetorische Frage, die ich aber gern beantwortet habe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme noch einmal auf das Thema der Qualität zurück, weil dieses sehr ernste und sensible Thema nun von diesem Konzern ins Spiel gebracht wird. Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, dass diese Thema als letzte Karte gezogen wurde, um sich von der Last des Versorgungsauftrags befreien zu lassen. Meine Damen und Herren, das ist einfach unerträglich.
Das ist unerträglich gegenüber den Schwangeren auf dieser Insel. Das ist unerträglich gegenüber dem Gemeinwesen Sylt. Das ist unerträglich gegenüber der Landesregierung, weil sie diesen Konzern auf Sylt mit Landesmitteln unterstützt hat. Das ist unerträglich gegenüber der Landesregierung, die sich um eine Lösung bemüht. Das lassen wir uns als Abgeordnete nicht gefallen.
Hier wird Vertrauen verspielt und Porzellan zerschlagen. Man lässt grundsätzliche Zweifel an der Verlässlichkeit der Versorgung durch einen privaten Konzern zu, und das alles wegen 100 Geburten, die man offensichtlich nicht wuppen kann oder nicht wuppen will.
Ich bin dankbar dafür, dass die Sozialministerin und die Staatssekretärin den Konzern nicht einfach aus der Verantwortung entlassen haben, eine intensive Prüfung der Sachlage vornehmen und in einem engen Austausch mit den Akteuren vor Ort stehen. Zudem haben sie erklärt, dass die Fortsetzung der Geburtshilfe auf Sylt möglich ist und der Versorgungsauftrag gegenüber der Asklepios Nordseeklinik gilt. - Gut so, Frau Ministerin.
Meine sehr geehrten Kollegen, ich möchte etwas zum Thema der Qualität sagen, weil es sich hierbei in der Tat um ein sensibles Thema handelt. Natür
lich müssen wir davon ausgehen, dass auch die Qualität der Geburtshilfe auf einer Insel sichergestellt werden muss.
Hierzu möchte ich einen Fachmann zitieren, nämlich Herrn Dr. Stachow, der anerkannter Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin an der Fachklinik Sylt ist und konsiliarisch Hunderte von Geburten in der Nordseeklinik begleitet hat. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Erfahrungen der vergangenen zehn Jahre auf der Insel zeigen, dass sich Insellage, niedrige Geburtenzahlen und Qualität nicht gegenseitig ausschließen. Er sagte: Die Strukturqualität ist in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert worden. Alles, was man braucht, ist da. Die Ausstattung ist sehr gut.
Die gute verantwortungsbewusste ärztliche Übung, die entsprechenden Strukturen des jeweiligen Fachgebietes, werden gefordert und sind auch gegeben. Es muss zudem ein Facharzt für Geburtshilfe oder Frauenheilkunde innerhalb von zehn Minuten im Krankenhaus verfügbar sein. Das ist ebenfalls gegeben.
Es stehen zwei Gynäkologen weiterhin zur Verfügung, nämlich Herr Dr. Budkowski und Herr Dr. Kirstein. Alle anderen Behauptungen sind falsch. Dasselbe gilt für die Hebammen, die innerhalb von fünf Minuten erscheinen müssen und können. Auch die Verfügbarkeit eines Anästhesisten und einer OP-Bereitschaft werden gefordert. Beides ist auf Sylt sieben Tage die Woche und 24 Stunden am Tag gewährleistet.
Ganz entscheidend ist auch die Frage, wie schnell man in einem geburtshilflichen Notfall mit einem Kaiserschnitt reagieren kann. In diesem Zusammenhang ist die Leitlinie zwingend vorgegeben, dass dieser nach maximal 20 Minuten gegeben sein muss. Das ist nach meiner Erfahrung zu jeder Tages- und Nachtzeit auf Sylt gegeben. - So Herr Dr. Stachow.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn das stimmt - dies wird das zuständige Ministerium überprüfen können -, dann ist es nur ein kleiner Schritt hin zur Lösung, wenn man die Lösung will. Wir erwarten das. Ich denke, es sollte ein deutliches Signal von dieser Landtagsdebatte aus an den Konzern und an alle Beteiligten gehen, damit man am Freitag auf der Insel zu dieser Lösung kommt, damit es Klarheit für die Schwangeren auf der Insel gibt und damit dieses unwürdige Schauspiel endlich ein Ende hat.
Noch einmal zu unserem Antrag. Wir wissen, dass es strukturelle Probleme gibt, die es zu lösen gilt. Darauf zielt dieser Antrag ab. Wir wissen, dass in Zukunft noch einige schwierige Herausforderungen auf uns zukommen werden. In Oldenburg und in anderen Regionen unseres Landes könnte es schwierig werden. Deswegen brauchen wir ein zukunftsweisendes Konzept mit innovativen Ideen für eine Absicherung der Geburtshilfe in SchleswigHolstein.
Deshalb haben die Regierungsfraktionen diese Haushaltsmittel bereitgestellt, um die Handlungsmöglichkeiten der Landesregierung zur Erreichung dieses Ziels zu verbessern. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem sehr geehrter Herr Kollege Jensen! Ich würde Sie gern persönlich ansprechen, denn sie haben mit Ihrer Presseerklärung vom 29. November 2013 zu diesem Thema verbal dermaßen hingelangt, dass ich einigermaßen irritiert war. Sie haben den Entwurf einer Ministererklärung für die 12. Trilaterale Regierungskonferenz zum Schutz des Wattenmeeres kommentiert mit „Stück aus dem Tollhaus“, von „ideologisch geprägten Schreibtischtätern“ war die Rede,
die den Menschen an der Westküste „das Licht ausknipsen“ wollten, und Sie greifen den Umweltminister Robert Habeck persönlich an. Sie sahen schon neue Nullnutzungszonen am Horizont, und Sie wollten, dass es keinerlei neue Schutzbemühungen für das Wattenmeer mehr geben soll.
Lieber Herr Kollege, ich wollte sagen: Nun mal wieder auf den Boden! Aber mit Ihrer Rede haben Sie verbal wieder abgerüstet und in Ihrer üblichen
besonnenen Art gesprochen, in der Sache jedoch immer noch gleich argumentiert.
Deswegen nochmals: Es gibt in Schleswig-Holstein ein Nationalparkgesetz mit definierten Schutzzwecken. Mit der Formulierung dieser Schutzzwecke in § 2 wird deutlich, dass es sich beim schleswig-holsteinischen Wattenmeer nicht allein um einen Naturraum handelt, sondern um einen Lebensraum von Menschen auf Halligen und Inseln. Das hat Bedeutung. Deswegen darf der Küstenschutz nicht durch Naturschutz eingeschränkt werden.
Das steht nicht nur in diesem Paragrafen eindeutig, das hat uns der Sturm Xaver nochmals vor Augen geführt. Ich zitiere weiter:
„Unzumutbare Beeinträchtigungen der Interessen und herkömmlichen Nutzungen der einheimischen Bevölkerung sind zu vermeiden.“
So ist es in § 2 klar formuliert. - Offensichtlich sitzt einer der Autoren hier, so begeistert klatscht er.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind die Leitplanken, die zu beachten sind. Trilaterale Wattenmeerkooperation und Weltnaturerbe können nur grenzüberschreitend gelingen. Bei allen Dokumenten der trilateralen Regierungskooperation müssen Formulierungen gefunden werden, die von den Partnern der Wattenmeerkooperation mitgetragen werden können. Schleswig-Holstein ist dabei ein wichtiger Partner. Die Westküstenregion wird über die Nationalpark-Kuratorien Dithmarschen und Nordfriesland umfassend an der Positionierung des Landes beteiligt.
Sie haben es gerade gesagt, es gibt in Dithmarschen bereits einen Beschluss, und dieser Beschluss ist keinesfalls ablehnend, sondern anregend. Beschlüsse von Kreistagen zu diesem Thema werden ebenfalls zur Kenntnis genommen, und Anregungen können in die Erklärung eingehen, wenn es zur Verständigung mit den Parteien kommt.
Sie wissen es auch, die Federführung für diese internationale Kooperation liegt für Deutschland beim Bundesumweltministerium. Bei den bisherigen Wattenmeerkonferenzen ist es gelungen, durch große Einigkeit über Parteigrenzen hinweg die Interessen Schleswig-Holsteins gut einzubringen, und dies ist auch das Ziel für die Konferenz im Jahr 2014. Daran können wir keinen Zweifel haben.
Lieber Kollege, völlig daneben finde ich es, mit dem im Verfahren befindlichen Evaluierungsbericht zum Nationalpark an dieser Stelle zündeln zu wollen. Der Komiteebericht kommt doch in Bezug auf die erreichten Wirkungen des Nationalparks zu dem Fazit, dass der Nationalpark seit seiner Gründung im Jahr 1985 nach wechselvollen Jahren heute erfreulicherweise einen guten Entwicklungsstand erreicht habe. Wesentliche Naturschutzziele seien erreicht, so wird in diesem Bericht formuliert. Die Natura-2000-Diskussion ist abgeschlossen.
In der Konsequenz heißt dies, dass mit Augenmaß an einer Abwägung naturschutzfachlicher Ziele und wirtschaftlicher Erfordernisse in der Region gearbeitet wird. Wer will, dass es so bleibt, wie es ist, der muss es verändern. Dieser Satz gilt auch für das Wattenmeer.
Keine Frage: Eine der schwierigsten aktuellen Herausforderungen für die Landesregierung und für uns alle ist die Frage der nutzungsfreien Flächen im Nationalpark. Herr Kollege, es ist das erklärte Ziel des Ministers, hier zu einer einvernehmlichen Lösung mit den Fischern und Naturschützern zu kommen. Diese Diskussion haben wir bereits geführt.
Das ist ein gutes Verfahren. Auch dies bringen wir in unserem Änderungsantrag zum Ausdruck. Ihren Antrag lehnen wir ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Rathje-Hoffmann, Sie haben es bereits gesagt, die Idee und Entwicklung der Lokalen Bündnisse reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Was Sie nicht gesagt haben: Es war die damalige Bundesministerin Renate Schmidt, die als leidenschaftliche Familienpolitikerin diese Idee initiiert hat und in einer bis dato nicht gekannten Weise zu Lobbyfunktionen für Familienpolitik in unserem Land beigetragen hat.
Die Absicht war klar, mit den Lokalen Bündnissen für Familie sollte Schwung in die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommen, in den Ausbau der Kindertagesbetreuung, aber insgesamt auch in eine familiengerechte Arbeitswelt. Das waren und sind politische Prioritäten dieser Landesregierung und der damaligen Bundesregierung.
Politik für die Zukunft, Politik für Kinder und ihre Familien, Bildung von Anfang an, kein Kind dabei zurücklassen, das ist das Credo dieser Landesregierung. Die Kita-Vereinbarung mit den Kommunen ist ein Musterbeispiel gelungener familienpolitischer Bündnispolitik in diesem Land. Herzlichen Dank an die zuständige Ministerin.
Es ist eine Bündnispolitik zwischen Land und Kommunen, zwischen freien und öffentlichen Trägern. Darüber hinaus gibt es aber auch andere Mei
lensteine wie den präventiven Kinderschutz und die gute Bildung, die uns viel wert ist. Es gibt am familienpolitischen Engagement dieser Landesregierung keinen Zweifel. Liebe Frau Rathje-Hoffmann, was also soll dieser Antrag, der die Landesregierung auffordern soll, sich in der familienpolitischen Bündnispolitik zu engagieren? Das habe ich mich gefragt, zumal die Landesregierung im Juni dieses Jahres einen ausführlichen Bericht über die Lokalen Bündnisse in Schleswig-Holstein und die Aufgabe, die die Landesregierung darin sieht, vorgelegt hat und wir diesen Bericht nicht einmal im Ausschuss diskutiert haben.
Ein Blick in den Bericht der Landesregierung zum Stand dieser Bündnispolitik zeigt doch, dass es eine gute Entwicklung gibt, dass die Landesregierung ihre Möglichkeiten nutzt, um die örtliche Politik zu unterstützen, und dass die Arbeit der Lokalen Bündnisse fraktionsübergreifend geschätzt wird. Wenn erforderlich, gibt es auch ideelle und finanzielle Unterstützung. Daran lässt dieser Bericht überhaupt keinen Zweifel.
Frau Rathje-Hoffmann, in erster Linie sind aber die Lokalen Bündnisse auch Aufgabe der Lokalpolitik, und da können wir als Wahlkreisabgeordnete auch eine ganze Menge tun. Mit Bedauern habe ich festgestellt, dass von den 22 Lokalen Bündnissen, die in diesem Bericht aufgeführt worden sind, nur noch 21 vorhanden sind. Denn ausgerechnet das Bündnis in Norderstedt hat offensichtlich seine Arbeit eingestellt. Insofern haben Sie recht: Man muss immer wieder etwas tun, damit die Dynamik nicht ins Trudeln gerät.
Zum Stichwort „ins Trudeln gerät“ bin ich natürlich bei der christdemokratischen Familienpolitik. Denn wenn es Baustellen gäbe, dann doch bei Ihnen: das unselige Betreuungsgeld - man mag es ja schon gar nicht mehr sagen -, ein Thema, das jetzt noch einmal an Dynamik gewonnen hat, weil Sie die Zweijährigen - ausgerechnet die Zweijährigen - ausschließen. Das kann man nur noch als makaber bezeichnen.
Oder der Reformstau bei den familienpolitischen Leistungen. Seit Jahren sprechen wir über die Notwendigkeit, die 200 Milliarden € auf Bundesebene anders einzusetzen. Man kann nur noch den Kopf schütteln über die dreiste Verleugnung der Ergebnisse der lang erwarteten Expertenstudie durch Ihre Familienministerin Schröder.
Das politische Engagement für Kinder und Familien liegt bei dieser Landesregierung in besten Hän
den. Mit unserem Änderungsantrag geben wir ein klares Signal: Gut gemacht, weiter so! Frau Ministerin, Sie werden von uns die dafür erforderliche Unterstützung bekommen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zügige Vorlage des Landeskinderschutzberichtes in dieser Legislaturperiode zeigt, dass im Sozialministerium wieder mit Herz und fachpolitischer Dynamik an der Verbesserung des Kinderschutzes in unserem Land gearbeitet wird. - Dafür der Sozialministerin und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlichen Dank.
Der Staat muss sich für das Schicksal von geschlagenen, misshandelten, gedemütigten und vernachlässigten Kindern verantwortlich fühlen. Er muss sein Wächteramt wahrnehmen, und er muss präventiv wirkende Strukturen aufbauen.
Der Bedarf ist groß. Das ist belegt durch die Verdoppelung der Inobhutnahmen auf inzwischen fast 2.000 Kinder und junge Menschen hier in Schleswig-Holstein pro Jahr, das ist belegt durch circa 200 Sorgerechtsentzüge pro Jahr, durch steigende Nachfragen an Hilfen bei den Kinderschutzzentren und anderes mehr. Hilfe tut not und - so der vorgelegte Kinderschutzbericht - findet auch im zunehmenden Maße statt. Eltern werden in Kursen der Familienbildung geschult, durch Familienhebammen begleitet, durch Familienpatinnen und mit
wellcome-Projekten entlastet und - wenn nötig - intensiv mit Hilfen zur Erziehung unterstützt.
All diese Infrastruktur ist gut und richtig. Mit der politischen Entscheidung in Schleswig-Holstein, ein Landeskinderschutzgesetz auf den Weg zu bringen und systematisch Frühe Hilfen auszubauen, wurde - und das zeigt auch dieser vorgelegte Bericht - ein Quantensprung im Kinderschutz erreicht. Darauf sind wir alle zusammen - und zwar fraktionsübergreifend - stolz.
Frühe Hilfen als lokale und regionale Hilfenetzwerke mit koordinierten Angeboten für Familien und ihre Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren sind ein entscheidender Grundstein für eine gesunde und positive Entwicklung. Damit lassen wir Familien mit ihren Rechten und Pflichten nicht allein, sondern übernehmen öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern.
Der Staat investiert, erwartet aber auch ein verantwortliches Miteinander von privatem, staatlichem und gesellschaftlichem Engagement, ohne jedoch die Eltern aus ihrer primären Verantwortung zu entlassen. Kinder - so unsere Überzeugung - haben ein Recht auf Hilfe, und zwar auf frühe Hilfe. Deshalb müssen Angebote leicht zugänglich sein, und sie müssen konzeptionell alle Zielgruppen erreichen.
Dies kann eine besondere Herausforderung im ländlichen Raum aufgrund langer Wege und auch mit Blick auf Familien sein, die ihre Tür eher verschlossen halten und keinen Einblick in möglicherweise problematische Lebensumstände ihrer Kinder zulassen. Ich begrüße daher, dass die Landesregierung diese Schwerpunkte in der Neukonzeption des Landesprogramms „Schutzengel“ vorsieht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in SchleswigHolstein werden circa 22.000 Babys im Jahr geboren. Die allermeisten dieser Neugeborenen können und werden sich gut entwickeln. Dafür sorgen die Eltern, Verwandte, Bekannte, die Mitarbeiterinnen von Krippen- und Kita-Einrichtungen und ein gutes Umfeld.
Studien und Erfahren zeigen aber, dass bei einem Drittel dieser Säuglinge eine fördernde Infrastruktur für Eltern und Kinder wünschenswert und dass bei jedem zehnten Baby ein dichtes Netz an Hilfen zur Entwicklung und Risikominimierung zwingend erforderlich ist. Risiken für die Entwicklung müssen frühzeitig erkannt und eine Gefährdung vermieden werden. Eine fehlende Passung zwischen den elterlichen Möglichkeiten - warum auch immer - und erhöhten kindlichen Fürsorgebe
dingungen kann zu erschütternden Schicksalen führen. Davor verschließen wir die Augen nicht und tun auf Landesebene, was möglich ist.
Der Bericht zeigt: Wir sind in Schleswig-Holstein gut vorangekommen, aber längst noch nicht weit genug. Deshalb sind wir gefordert, den erreichten Stand des Kinderschutzes immer wieder kritisch zu reflektieren. Das sind wir den gefährdeten Kindern schuldig.
Ich begrüße daher, dass die Sozialministerin heute angekündigt hat, für den zweiten Teil des Landeskinderschutzberichts den im Landesgesetz vorgesehenen Beirat einzusetzen. Wir müssen weiter an einem besseren Kinderschutz arbeiten, mit Herz und Verstand und dem nötigen politischen Nachdruck.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, all dies macht einmal mehr deutlich, dass es besser ist, in Infrastruktur zu investieren, als Betreuungsgeld auszuzahlen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines jedenfalls ist klar: Kaum ein Land gibt so viel Geld für familienpolitische Leistungen aus wie Deutschland. Dennoch gibt es Zweifel an der Wirksamkeit. Es gibt Unzufriedenheit und Ungerechtigkeit; die Geburtenrate sinkt, der Ausbau der kinder- und familienfreundlichen Infrastruktur kam und kommt nur schleppend voran, und die Kinderarmut ist auf unerträglich hohem Niveau. Kein Wunder, denn nur ein Viertel des finanziellen Aufwandes für familienpolitische Leistungen kommt direkt bei den Kindern an.
Es gibt politischen Handlungsbedarf, und zwar nicht zu knapp. Das ist längst bekannt und bedarf nicht einmal mehr der Vorlage der ausstehenden Expertenstudie des Bundesfamilienministeriums. Diese - da haben Sie völlig recht - ist im Anschluss an den Siebten Kinder- und Jugendbericht initiiert worden. Ich erinnere aber daran, dass aktuell der 14. Kinder- und Jugendbericht vorgelegt worden ist. Das zeigt, wie lange Sie gebraucht haben, um diese Studie überhaupt auf den Weg zu bringen.
Aus Wissenschaft und Praxis, von Kirchen und auch aus der Wirtschaft, ja von allen Seiten kommt die Forderung: Wagt endlich eine Modernisierung der familienpolitischen Leistungen!
Wir brauchen in Deutschland - da sind wir absolut anderer Meinung - kein Ehegattensplitting, weil dies ein Privileg eines überholten Familienmodells ist.
Das Ehegattensplitting ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten, ein Stolperstein für die Gleichstellung von Frauen und ein Hemmschuh für wirtschaftliche Entwicklung. Es missachtet die heutige Vielfalt der Lebenssituation von Frauen. Es hat keinerlei positive Anreizwirkung. Es ist teuer und ungerecht. So kann es nicht mehr weitergehen.
Zu Recht zitieren Sie das SPD-Programm. Dort haben Sie auch nachlesen können, was ich betone: Wir haben eine fruchtbare Diskussion über die Reform beim Ehegattensplitting geführt und sind zu einer klaren Position gekommen. Wir wollen eine Individualbesteuerung, die die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen von verheirateten und nicht verheirateten Paaren berücksichtigt. Das ist angemessen, das ist modern, und das ist gerecht.
Mit Blick auf den vorgelegten Antrag der CDUFraktion und das, was Sie gerade gesagt haben, Frau Rathje-Hoffmann, sage ich noch einmal ganz klar: Wir brauchen kein CDU-Familiensplitting. Das hört sich zwar gut an, verschärft aber nur die zentralen Probleme des Ehegattensplittings und wäre ein teures Steuergeschenk für finanziell gut situierte Familien. Sie streuen uns Sand in die Augen wenn Sie davon sprechen, dass es insbesondere die Alleinerziehenden treffen wird.
Es liegen längst Studien zum Familiensplitting vor. Ausgerechnet die reichsten Familien würden vom Familiensplitting profitieren. Die Eltern mit den höchsten 20 % der Einkommen wären die wesentlichen Nutznießer, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen brächte es wenig bis nichts. Das CDU-Familiensplitting vertieft also die soziale Spaltung. Das lehnen wir ab.
Wir brauchen kein Kindergeldsystem, das die Schere zwischen Arm und Reich verschärft, wir brauchen keinen Kinderzuschuss, der arme Familien nicht erreicht. Wir brauchen kein Betreuungsgeld, das Kinder aus Bildungseinrichtungen fernhält. Wir brauchen kein bürokratisches Teilhabepaket für Kinder und vieles mehr, was Sie auf den Weg gebracht haben.
Unser Dank gilt der Landesregierung, Ministerin Alheit, die gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Brandenburg eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht hat, um das unselige Betreuungsgeld zu stoppen.
Das ist eine einmalige Chance für die CDU, ihren familienpolitischen Irrweg zu stoppen!
Wir müssen weg von dem kleinteiligen, dem bürokratischen, dem Löcher stopfenden Ansatz hin zu einer Kindergrundsicherung, bei der jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist - bei geringen Einkommen voll ausgezahlt, bei hohen Einkommen steuerlich abgezogen. Das fordern Organisationen, die sich um Kinder kümmern und etwas davon verstehen
weil es gerecht ist und Kinderarmut bekämpft, erfolgreich praktiziert in Skandinavien.
Mit dem Bedeutungszuwachs der Erwerbstätigkeit von Frauen - da sind wir uns einig - sowie einer Neuakzentuierung der Bildung von Anfang an ist in den vergangenen Jahren das elterliche Interesse an früher Bildung, Betreuung und Erziehung ihrer Kinder enorm gestiegen. - Mit Blick auf die Uhr mache ich darauf aufmerksam, dass wir 10 Minuten Redezeit angemeldet und auch bekommen haben. Es gibt einen sozialen Wandel in der frühen Kindheit, mit dem die außerhäusige Betreuung ihren Ausnahmecharakter verloren hat. Deshalb setzen wir - da zum Glück gemeinsam - alles auf die Karte „gute Kinderinfrastruktur“. Die SPD sagt, wir brauchen einen konkreten Stufenplan, um einen Rechtsanspruch auf Ganztagsangebote in Kitas und Schulen bis 2020 zu verwirklichen. Das ist die politische Zielsetzung, die nach den erfolgten Schritten jetzt politisch noch zu erfolgen hat. Diese Zielsetzung vermisse ich bei der CDU.
Wir brauchen ein neues, ein faires Kindergeld, das vor allem Geringverdiener entlastet und unterstützt. Wir wollen, dass diejenigen mehr bekommen, die weniger verdienen. Das neue Kindergeld - gemeinsam mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns und dem Ausbau früher Hilfen, Kitas und Ganztagsschulen - ist unsere Vorstellung von einer Entwicklung hin zu einer Kindergrundsicherung.
Meine Damen und Herren, das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland hat sich
verändert. Es ist im Rahmen einer kurzen Rede nicht möglich, das zu beschreiben. Ich empfehle, dass wir uns noch einmal den 14. Kinder- und Jugendbericht vornehmen, weil er die Entwicklung sehr informativ beschreibt. Es gibt einen neuen Mix aus privater und öffentlicher Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern. Das erfordert eine neue familienpolitische Gesamtkonzeption. Darauf muss sich Politik einstellen. Das braucht politische Kraft, Einsicht, Weitsicht. Es muss Aufbruchstimmung erzeugt werden. Nichts davon ist bei der Bundesregierung erkennbar - im Gegenteil.
Es wird festgehalten und gleichzeitig gestritten um das unsägliche Betreuungsgeld innerhalb der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien. Dafür ein Lob an die FDP!
Es gibt Streit zwischen Bund und Ländern über das Geld für das bürokratische Teilhabegesetz, das Frau von der Leyen heute Mittag in einer Pressekonferenz sicher lächelnd als großen Erfolg präsentieren wird.
Es gibt CDU-Familiengipfel mit viel Trara, von denen man am selben Tag zwar hört, aber ohne Botschaft, gar Beschlüsse oder Umsetzung. Es gibt Streit zwischen der alten und der neuen Bundesfamilienministerin über alles und jedes, eigentlich geht es aber nur um die eigene Profilierung. So wird das nichts mit dem großen familienpolitischen Wurf. Es ist Zeit für einen familienpolitischen und insgesamt einen politischen Wechsel auf der Bundesebene. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Die Kita-Vereinbarung ist eine politische Meisterleistung. Sie trägt entscheidend zum notwendigen, erfolgreichen Ausbau der Kindertagesbetreuung vor Ort bei. Die Landesregierung hat beizeiten in einer bundesweiten Arbeitsgruppe Handlungsempfehlungen zur Deckung des Fachkräftebedarfs erarbeitet und setzt diese nun aktiv im Land um und mit der notwendigen sozialpolitischen Sensibilität wird der Zugang zu frühkindlicher Bildung vorangetrieben, um soziale Ungleichheit zu bekämpfen.
Eines ist jedoch klar: Engagierte Arbeit ist erforderlich: von der Landesregierung, von den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, von der Kommunalpolitik. Nicht zu vergessen die Eltern! Das Motto: Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für alle ist nur als Gemeinschaftsleistung zu erreichen. Dieses Verständnis der Landesregierung bekräftigen wir mit allem Nachdruck. Und sagen an dieser Stelle: Danke schön!
Der 14. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung kommt bei seiner Analyse der Lebenssituation von Kindern zu einem beachtenswerten Befund, so banal wie radikal: Kindheit und Jugend spielen sich heute an anderen Orten und in anderen Settings ab. Die Kindheit des 21. Jahrhunderts ist keine reine „Familienkindheit“ oder „Straßenkindheit“ mehr, wie sie in Westdeutschland vor wenigen Jahrzehnten üblich war. Das Aufwachsen vollzieht sich mehr denn je von Anfang an als eine „organisierte und betreute Kindheit“. Die pädagogische Planung und Gestaltung der Lebenswelt der nachwachsenden Generation gehört zur Normalität und zu den neuen Selbstverständlichkeiten des Aufwachsens am Beginn des 21. Jahrhunderts.
Kein Zweifel, nach wie vor liegt das Recht und die Pflicht der Erziehung bei den Eltern, aber längst ist eine neue Verantwortungsgemeinschaft zwischen Eltern, Zivilgesellschaft und Staat entstanden. Die Forderung nach mehr öffentlicher Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern ist Realität geworden.
Eltern stellen zunehmend Ansprüche an Vorhandensein und Qualität einer breiten Infrastruktur. Und umgekehrt erwartet der moderne Wohlfahrtsstaat von Eltern, ihre Kinder optimal zu fördern. Diese Haltung geht deutlich über die Bereitstellung von Erziehungs- und Betreuungsarbeit hinaus. Die Entwicklung einer breiten Palette an frühen Hilfen ist symptomatisch für diese Entwicklung.
Der 14. Kinder- und Jugendbericht, der von Experten verschiedener politischer Couleur geschrieben ist, unterstellt der Politik ein gestiegenes Interesse an einem gelingenden Aufwachsen von Kindern, weil diese für den Arbeitsmarkt und den Wirtschaftsstandort Deutschland gebraucht würden. Das ist nicht falsch. Ich möchte hier aber für meine Fraktion betonen, dass es für uns um eine übergeordnete Frage von Gerechtigkeit, Chancengleichheit und Entwicklung einer humanen Gesellschaft geht. „Kein Kind zurück lassen“, darin sehen wir unsere politische Gestaltungsaufgabe. Deshalb lassen Sie mich noch einmal auf den Antrag zum Ausgleich sozialer Ungleichheiten zurückkommen.
„Es geht um mehr als um die Anzahl der Kita-Plätze“, bilanziert das Deutsche Jugendinstitut und stellt fest, dass der Ausbau der öffentlichen Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren nicht automatisch frühe soziale Ungleichheiten beseitigt. Der bereits zitierte Kinder- und Jugendbericht stellt fest, dass im U3-Bereich insbesondere Kinder erwerbstätiger Eltern und Kinder von weniger gebildeten Eltern unterrepräsentiert sind. Ein niedriges Einkommen geht auch mit einer geringen oder keiner Erwerbstätigkeit von Müttern einher. Lebt die Mutter in armutsgefährdeten Verhältnissen oder hat sie einen niedrigen Bildungsabschluss, besteht eine verstärkte Tendenz zur ausschließlich familienbezogenen Erziehung.
Die Teilnahme von Kindern an frühen Betreuungsund Bildungsangeboten ist ein wesentlicher und wichtiger Beitrag zur Kompetenzentwicklung, vor allem der Sprachkompetenz. Deshalb führt eine geringere Beteiligung von Kindern zur Verstärkung sozialer Ungleichheiten und Minderung ihrer Entwicklungschancen. Um den Folgen und Nebenwirkungen einer sozial ungleichen Inanspruchnahme frühkindlicher Bildungs- und Betreuungsangebote entgegenzuwirken, müssen hier die Unterstützungsund Entlastungsbedarfe von Eltern, bei denen nicht eine Erwerbstätigkeit im Vordergrund steht, durch kulturell sensible, differenzierte und flexible Angebotsstrukturen aufgegriffen werden. Die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu „Kinder- und Familienzentren“ ist hierfür ein gutes Beispiel und zeigt neue Wege auf.
Bei der konkreten Ausgestaltung der Förderangebote sind die jeweiligen regionalen Besonderheiten insbesondere die Erreichbarkeit in ländlichen Räumen - und die sozialräumliche Einbindung von Kindertageseinrichtungen - zum Beispiel Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - zu berücksichtigen. Bezüglich der Steigerung der Inanspruchnah
me spielen zudem die Kriterien der Platzvergabe, die Möglichkeiten einer flexiblen Nutzung von Kita-Plätzen und - nicht zuletzt - die Ausgestaltung der Elternbeiträge - Zielsetzung: Gebührenfreiheit eine wichtige Rolle.
Und deshalb noch einmal an die CDU-Fraktion: Die Tendenz der Benachteiligung wird mit dem Betreuungsgeld verstärkt. Statt Hürden zur Tagesbetreuung aufzubauen, müssen sie abgebaut werden; durch niedrige, besser noch: keine Kostenbeiträge, durch niedrigschwellige Ansprache, durch pädagogische Konzepte der frühen Förderung und des Nachteilsausgleichs.
Deshalb geht es uns darum, dass Kinder- und Jugendpolitik auch selbst reflektiert und darauf achtet, dass alle Kinder, alle Familien von dem neuen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz profitieren. Die öffentliche Betreuung von Kindern unter drei Jahren darf nicht sozial selektiv sein. Das Angebot guter Kindertagesstätten mit ihren Fördermöglichkeiten muss gerade diejenigen Kinder erreichen, die dieser Unterstützung am dringendsten bedürfen. Das ist der Charme eines neuen Mix aus öffentlicher und privater Verantwortung für das Aufwachsen unserer Kinder. Ich bin froh, dass die Landesregierung dieses Thema im Blick hat.
Meine Damen und Herren! Kaum ein Land in Europa gibt so viel Geld für familienpolitische Leistungen aus wie Deutschland. Dennoch gibt es Unzufriedenheit und Ungerechtigkeit; die Geburtenrate sinkt, der Ausbau der kinder- und familienfreundlichen Infrastruktur kommt nur schleppend voran und die Kinderarmut ist auf unerträglich hohem Niveau. Es gibt politischen Umsteuerungsbedarf - und zwar nicht zu knapp! Das ist längst klar und bedarf nicht einmal mehr der Vorlage der Expertenstudie des Bundesfamilienministeriums.
Aus Wissenschaft und Praxis, von Kirchen oder aus der Wirtschaft, ja von allen Seiten kommt die Forderung: Wagt endlich eine Modernisierung der familienpolitischen Leistungen.
Wir brauchen in Deutschland kein Ehegattensplitting, weil dies eine Privilegierung eines überholten Familienmodells ist. Das Ehegattensplitting ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten, ein Stolperstein für die Gleichstellung von Frauen und ein Hemmschuh für wirtschaftliche Entwicklung. Es missachtet die heutige Vielfalt und Lebenssituation von Familien. Es hat keinerlei positive Anreizwirkung. Das Ehegattensplitting ist teuer und ungerecht.
So kann es nicht weitergehen! Wir brauchen auch kein Familiensplitting. Das klingt zwar gut, verschärft die soziale Spaltung und die zentralen Probleme des Ehegattensplittings und wäre ein teures Steuergeschenk für finanziell gut situierte Eltern. Das sieht sogar Finanzminister Schäuble so; schon deshalb werden wir den Änderungsantrag der CDU ablehnen.
Längst gibt es ein breites gesellschaftliches Bündnis für eine Individualbesteuerung mit gegenseitiger Unterhaltsverpflichtung für verheiratete und nicht verheiratete Eltern.
Wir brauchen kein Kindergeldsystem, das die Schere zwischen Arm und Reich verschärft, keinen Kinderzuschuss, der arme Familien nicht erreicht, kein Betreuungsgeld, das Kinder aus Bildungseinrichtungen fernhält, kein bürokratisches Teilhabepaket für arme Kinder und anderes mehr.
Wir brauchen ein überzeugendes Gesamtkonzept aus guter Infrastruktur für Bildung, Erziehung und Betreuung und eine überzeugende, eine gerechte Kindergrundsicherung.
Die meisten Organisationen, die sich um Kinder kümmern, fordern dies aus gutem Grund schon lange: Eine Kindergrundsicherung würde bei hohem Einkommen dazu führen, dass nur noch dieser Betrag steuerlich abgezogen und bei den geringen Einkommen voll ausgezahlt wird. Das ist gerecht und bekämpft Kinderarmut, wie uns das skandinavische Länder vormachen. Es geht nicht ohne existenzsichernde Arbeitslöhne und nicht ohne eine an der Grundsicherung orientierte staatliche Transferpolitik. Hier muss Deutschland effizienter und humaner werden. Es ist klar: Die Einführung der Kindergrundsicherung ist finanziell nur realistisch, wenn familienpolitische Leistungen konzentriert werden. Die Bundesregierung macht seit Jahren das Gegenteil. Das Betreuungsgeld ist das letzte unsägliche Beispiel.
Das Credo moderner Familienpolitik ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ökonomischer Existenzsicherung für Kinder, guter Bildungsinfrastruktur und partnerschaftlich geteilter Zeit für Kinder!
Ein Paradigmenwechsel in der Familienpolitik ist notwendig; dieser erfordert Kraft, Überzeugung und Mut. Aufbruchsstimmung muss erzeugt werden. Nichts davon ist bei der Bundesregierung erkennbar. Im Gegenteil: Streit um das unsägliche Betreuungsgeld innerhalb der Bundesregierung und den sie tragenden Parteien, Streit zwischen Bund und Ländern über das Geld für das bürokratische Teilhabegesetz und Streit zwischen der alten und der neuen Bundesfamilienministerin über alles und jedes.
Liebe Ministerin Ahlheit, mit dem vorliegenden Antrag bitten wir Sie, den notwendigen Umschwung in der Familienpolitik auf Bundesebene zu befördern. Von den regierungstragenden Fraktionen im Landtag bekommen Sie dazu ordentlichen Rückenwind.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Landtag liegen zwei Anträge zum Thema Familienzentrum vor: ein Antrag der CDU-Fraktion und ein Antrag der Regierungsfraktionen.
Es gibt große Übereinstimmungen in der Beschreibung der Notwendigkeit der Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren, und es gibt einen elementaren, für uns fast verblüffenden Unterschied; der Antrag der CDU fordert ein Modellprojekt, während wir mit unserem Antrag zur Kenntnis nehmen, dass es in den letzten Jahren eine
dynamische Entwicklung bei den Kinder- und Familienzentren gegeben hat. Es gibt da aktuelle bundesweite Umfragen zum Stand der Familienzentren in den einzelnen Ländern. Aus diesen Umfragen wird deutlich: Ob mit oder ohne Landesprogramm, aus Familienzentren in allen Bundesländern haben sich inzwischen diese Familien- und Nachbarschaftszentren entwickelt. Aus Kitas wurden Orte für Kinder und Familien, und das ist gut so.
Das typische Bild dieser Familienzentren, die Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern, wird vereinbart mit familienstützenden und familienentlastenden Angeboten. Diese Kitas werden zu Treffpunkten für Eltern, interkulturell und intergenerativ. All das ist gut. Bei dieser Entwicklung haben die Familienbildungsstätten eine große Rolle gespielt. Deswegen hat sich die Landesregierung 2008 entschieden, diese Entwicklung pro Familienbildungsstätte mit 20.000 € investiv zu fördern.
Wir sind der Ansicht, dass es Zeit für eine Bestandsaufnahme ist. Es wäre interessant zu sehen, welche Vielfalt sich speziell in Schleswig-Holstein entwickelt hat, wie die Trägerstruktur ist, wie sich die regionalen Entwicklungen darstellen, wie die finanzielle Situation der Familienzentren ist. Deswegen bitten wir die Landesregierung um einen entsprechenden Bericht.
Wir haben aber gar keinen Zweifel daran, dass diese Entwicklung hin zu Familienzentren eine positive Entwicklung ist, dass dies ein Beitrag zu mehr Familienfreundlichkeit ist. Wir glauben auch, dass es neben der Wertschätzung vernünftig ist zu betonen, dass es ohne zusätzliches Geld nicht geht; denn eine qualitativ hochwertige Arbeit braucht Mittel für Koordinierungsleistungen in den Familienzentren.
Kürzlich hat eine landesweite Veranstaltung zum Thema Familienzentren stattgefunden. Auf dieser Veranstaltung wurde der Wunsch an die Landesregierung und an den Landtag gerichtet, diese Entwicklung durch ein gemeinsames fachpolitisches Rahmenkonzept zu unterstützen. Ich finde, das macht Sinn; deswegen auch dieser Antrag von uns. Wir bitten die Landesregierung, diese Entwicklung insbesondere der Kitas und Familienbildungsstätten hin zu Familienzentren mit der Entwicklung eines fachpolitischen Rahmenkonzepts zu unterstützen.
Denn eines ist klar: Bei aller Vielfalt wäre es durchaus vernünftig, wenn wir angesichts dieses ungeschützten Begriffs „Familienzentrum“ doch ein gemeinsames grundlegendes Selbstverständnis
darüber haben, welches die Mindeststandards eines solchen Familienzentrums sein sollten.
Zwei Aspekte möchte ich betonen. Es ist ein gesellschaftlicher Fortschritt, dass generell anerkannt wird, dass Familien Unterstützungs- und Beratungsbedarf haben können. Frau Rathje-Hoffmann, es freut mich insbesondere an Ihren Ausführungen, dass auch Sie mit Ihrer Partei anerkennen, dass Familien generell Unterstützungs- und Entlastungsbedarf haben. Das war nicht immer so. Früher wurde aufgeteilt in die gute Familie, die alles alleine schaffen kann, und die bedürftige Familie, die dann auch als solche stigmatisiert war. Ich finde, das kann und darf es nicht mehr geben. Seit dem Kinder- und Jugendbericht zum Thema „Öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern“ haben wir insoweit eine grundlegende Übereinstimmung.
Das alles spiegeln diese Kinder- und Familienzentren wider. Dennoch ist es für mich kein Widerspruch, wenn ich darauf aufmerksam mache, dass ich diese Kinder- und Familienzentren aus den Early Excellence Centren in England entwickelt haben. diese waren ganz ausdrücklich auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet. Es war das Ziel, Kindern von Anfang an maximale Förderung und Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen, gerade um die Bildungschancen und die Bildungsgerechtigkeit von Kindern in unterprivilegierten Verhältnissen zu steigern. Deswegen bitte ich die Landesregierung, diesem Aspekt bei der Entwicklung des Rahmenkonzepts besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Ich bitte um Zustimmung zum Antrag der Regierungsfraktionen, habe aber auch kein Problem damit, im Rahmen der Selbstbefassung oder durch Überweisung den Antrag der CDU im Ausschuss zu diskutieren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für Ihren Bericht. Die sozialdemokratische Fraktion ist stolz auf diese grandiose politische Leistung von Ihnen persönlich, von der gesamten Landesregierung. Wir zollen Ihnen Respekt und Dank für diese mit den Kommunen getroffene Vereinbarung.
Wir wissen, dass dies keine einfachen Verhandlungen waren. Mit der Blockadehaltung hatten CDU und FDP eine Klage der Kommunen provoziert und die Hürden für eine Verständigung damit sehr hoch gelegt. Umso mehr wissen wir zu schätzen, dass es eine Verständigung über sehr komplexe Fragen ge
geben hat, über die Platzzahl, über die Platzkosten, über Bedarfsprognosen, Finanzierungsfragen und vieles andere mehr. Eines ist ganz zentral: Die Anerkennung der Konnexität. Das hat - glaube ich tatsächlich den Durchbruch ermöglicht.
Gut ist auch, dass bereits weitere konkrete Umsetzungsprozesse und -schritte eingeleitet worden sind. Wir bitten Sie, uns darüber auf dem Laufenden zu halten. Denn ganz wichtig ist, dass die Kommunen merken, welche Entlastung mit dieser Vereinbarung verbunden ist. Jetzt werden Kinder gefördert und Kommunen entlastet, und das werden sie merken. Das schafft Sicherheit. Das gibt auch Kraft für die noch zu erbringende Ausbauleistung und auch für die Bewältigung der Herausforderungen bei gegebenenfalls regional höheren Bedarfen als die prognostizierten 35 %. Das gibt auch Kraft angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels, mit neuen Ideen diese Probleme zu lösen - bei regionalen Disparitäten und vielem anderen mehr.
Eins scheint uns aber ganz wichtig zu sein: Der Blick auf die aktuellen und kommenden Schwierigkeiten beim Ausbau der Betreuung für die unter Dreijährigen wird nicht dazu führen, dass wir die Bedeutung des Projekts aus dem Auge verlieren. Schließlich vollzieht sich derzeit eine fundamentale Transformation des westdeutschen Sozialstaats. Jahrzehntelang galt - insbesondere in Westdeutschland - das Prinzip, dass sich die Politik möglichst wenig in die Sphäre der Familie einmischt. In einer traditionellen und familienzentrierten Sichtweise kümmerten sich Mütter, gegebenenfalls noch Großeltern, um die Kleinkinder. Man benötigte keine Kinderkrippen, und der Vater verdiente das Geld.
Ein solcher Lebensentwurf hatte und hat seinen Preis für die im Beruf eingeschränkten Frauen. Die dank hoher Bildungsinstitutionen erworbenen Fähigkeiten der Frauen kommen unserer Gesellschaft nur teilweise zugute, was um so schwerer zu rechtfertigen ist, je weiter der demografische Wandel voranschreitet.
Es ist noch nicht lange her, dass die Krippenerziehung als solche als schädlich für die Entwicklung von Kindern bewertet wurde. Dieser Zungenschlag ist immer noch mit dem Betreuungsgeld verbunden. Deshalb ist das Betreuungsgeld ein gesellschaftspolitischer Rückschlag und wird von uns strikt abgelehnt.
Diese Landesregierung hat verstanden, dass der Ausbau der Kindertagesbetreuung ein eminent
wichtiges sozialstaatliches Modernisierungsprojekt ist. Kein Kind zurückzulassen und jedem Kind die Chance auf eine optimale Entwicklung und Förderung zu geben, das ist ein Menschenrecht, ein Kinderrecht und eine Investition in die Zukunft.
Hierbei eine gestaltende Rolle einzunehmen, um gemeinsam mit dem Bund, den Kommunen, den Trägern und den Eltern eine Gemeinschaftsleistung zu vollbringen, das war und ist der Motor des Ausbaus der Tagesbetreuung. Das erklärt und rechtfertigt den finanziellen Einsatz des Landes.
Wir sind stolz auf diese Vereinbarung der Landesregierung als eine der großen ersten politischen Leistungen in dieser Legislaturperiode. Vielen Dank dafür.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der Sozialministerin und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses für den vorgelegten schriftlichen Bericht und für die heutigen mündlichen Ergänzungen und Einschätzungen. Ich finde den Bericht sehr gut und sehr informativ. Er macht deutlich, dass alle wesentlichen Aspekte des Bundeskinderschutzgesetzes durch die Landesregierung bereits aufgegriffen wurden. Auch ich glaube, dass wir gut daran tun, über diesen Bericht im Ausschuss vertieft zu diskutieren. Deswegen unterstütze ich den Antrag auf Überweisung in den Ausschuss.
Mich hat besonders gefreut, dass Sie, Frau Ministerin, angekündigt haben, dass Sie den Landeskinderschutzbericht schon so früh in der Legislaturperiode vorlegen werden. Da weht wirklich ein anderer Wind als in der letzten Legislaturperiode. Das freut uns. Das wird es uns ermöglichen, gerade über den Aspekt der Frühen Hilfen, der uns wichtig ist, vertieft zu diskutieren.
Kinder haben ein Recht auf Hilfe, und zwar auf Frühe Hilfe. Deswegen brauchen wir ein lückenloses Netz in den Bereichen Kindertagesbetreuung und Frühe Hilfen. Diesbezüglich hilft ist uns das Kinderschutzgesetz ohne Zweifel. Was uns nicht hilft, ist das Betreuungsgeld, weil es völlig falsche Anreize setzt.
Es ist gut, dass sich der Bund beim Kinderschutz engagiert; es ist aber nicht so gut - das möchte ich hier kritisch anmerken -, dass er mit einer Verwaltungsvereinbarung gerade die Länder unnötig drangsaliert, die im Bereich des Kinderschutzes schon sehr weit sind. Der Bund gibt vor, dass mit den zusätzlichen Mitteln insbesondere die Bereiche der Netzwerkarbeit, der Arbeit der Familienhebam
men und der ehrenamtlichen Arbeit unterstützt werden sollen. Das sind die Bereiche, die wir bereits mit dem Landeskinderschutzgesetz in SchleswigHolstein gefördert haben. Insofern führt diese Förderung durch den Bund in der Praxis durchaus zu Irritationen, weil sich die Frage stellt, was zusätzlich ist, was neu ist und was mit dem ursprünglichen Landesprogramm „Schutzengel für Schleswig-Holstein“ geschieht. Das Ministerium ist aber dabei, diesbezüglich Klarheit zu schaffen. Ich bin sicher, dass die Irritationen, die es in der Praxis gibt, behoben werden können und die schwierige Umsteuerung von Finanzmitteln gelingen wird.
Unsere ganze fachpolitische Kraft muss jetzt auf die Netzwerkarbeit konzentriert werden. Netzwerkarbeit ist nicht per se gut; das wissen alle Fachleute. Gute Netzwerkarbeit im Interesse der Kinder zu machen, ist das Ziel. Dazu gibt es fachpolitische Ansprüche und Debatten.
Das Bundeskinderschutzgesetz formuliert darüber hinaus den Anspruch, dass alle Lehrer, Ärzte und Ehrenamtlichen, wenn sie darauf aufmerksam werden, dass Kinder gefährdet sind, eine hochqualifizierte Unterstützung durch eine - so heißt es im Gesetz - erfahrene Kinderschutzfachkraft erhalten. Das heißt, dass wir den mit dem Landeskinderschutzgesetz bereits begonnenen Ausbau im Bereich der Kinderschutzfachkräfte fortführen müssen, um das Ziel tatsächlich zu erreichen, um Handlungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, ob Fachkraft oder nicht, wenn eine Kindeswohlgefährdung bekannt wird.
Ebenfalls neu im Bundeskinderschutzgesetz ist das ist ebenfalls hoch anspruchsvoll -, dass wir Kinderschutzstandards nicht nur formulieren müssen, sondern in der Praxis auch durchsetzen müssen. Das heißt, die Vorlage eines Qualitätskonzeptes ist gekoppelt an die Möglichkeit der Finanzierung. Hier wird die durch das Bundeskinderschutzgesetz neu eingerichtete Landeskoordinierungsstelle viel Arbeit vor sich haben.
Unsere politische Erwartung ist, dass der Elan und der Schwung, der durch die Entstehungsgeschichte des Landeskinderschutzgesetzes hier in SchleswigHolstein entstanden sind, durch die zusätzlichen Möglichkeiten und Aufgaben des Bundeskinderschutzgesetzes auf alle am Kinderschutz Beteiligten übergeht. Deswegen sollte von hier - diesbezüglich teile ich ausdrücklich die Einschätzung meiner Vorrednerin - das politische Signal aller Fraktionen
ausgehen, dass wir den Kinderschutz ganz oben auf der politischen Agenda des Landtags haben, dass wir den Anspruch haben, dass jedes Kind den bestmöglichen Schutz und die bestmögliche Förderung bekommt. Das ist unser aller Anliegen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Antrag wenden wir uns an die Landesregierung mit der Bitte, eine Situationsanalyse der Kinderrehabilitation in Schleswig-Holstein vorzunehmen. Hintergrund dafür ist eine bemerkenswerte Entwicklung, die uns Abgeordneten bei Besuchen von Kinderreha-Einrichtungen auf den Nordseeinseln bekannt geworden ist. Obwohl die Zahl chronisch kranker Kinder steigt, sinkt die Zahl der Anträge auf Reha-Maßnahmen in beachtlichem Umfang. Diese Problemanzeige wurde auf dem 9. Deutschen Reha-Tag im September dieses Jahres bestätigt und differenziert.
Von 14 Millionen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sollen nach Einschätzung von Fachleuten etwa 3,5 Millionen Kinder chronisch krank sein und eine Million Kinder schwer krank. Angesichts dieser Zahlen ist völlig unverständlich, dass die Zahl der Kinder in Reha-Maßnahmen in den letzten fünf Jahren um 20 % zurückgegangen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn weniger als ein Prozent der betroffenen Kinder diese Reha-Angebote nutzt, dann stimmt etwas nicht. Dieser Problematik wollen wir nachgehen.
In Schleswig-Holstein gibt es neun Kinderreha-Kliniken, die auf Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen spezialisiert sind wie zum Beispiel Asthma, Übergewicht/Diabetes - das Thema hatten wir gerade - und psychosomatische Erkrankungen, aber auch Hauterkrankungen wie Neurodermitis und Schuppenflechte.
Unsere Reha-Einrichtungen in Schleswig-Holstein leisten exzellente Arbeit. Sie sind - und davon kann sich jeder bei Besuchen überzeugen - ein Segen für die betroffenen Kinder und ihre Familien. Ich möchte ein positives Beispiel herausgreifen. Die traditionsreiche Fachklinik Satteldüne auf Amrum, die die Behandlungsschwerpunkte Asthma bronchiale, Neurodermitis und Adipositas hat, hat sich einen besonderen Ruf erworben durch ihre Angebote für Kinder mit Mukoviszidose. Ohne Zweifel profitieren die Patientinnen und Patienten von bester medizinischer Behandlung, von intensiver sozialer Betreuung, aber auch von dem besonderen Reizklima, das die Lage auf einer Nordseeinsel zu bieten hat.
Einem Rückgang in der Belegung unserer Kinderreha-Einrichtungen in Schleswig-Holstein muss entgegengewirkt werden. Immer mehr Kinder und ihre Familien brauchen natürlich eine gute ambulante Versorgung in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld, aber sie brauchen auch die Chance auf konzentrierte Behandlung zur Linderung ihrer Erkrankungen durch die Kinderreha-Einrichtungen.
Gerade aus diesem Grund bitten wir die Landesregierung, einen Runden Tisch mit den KinderrehaEinrichtungen, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Ärztekammer, der Deutschen Rentenversicherung Nord und anderen Kostenträgern wie den Krankenkassen und so weiter einzurichten, um die Situation zu analysieren und dem Landtag schriftlich über die Ergebnisse zu berichten.
Eine gute Nachricht ist zu vermelden: Aus finanziellen Gründen muss die Kinderreha nicht scheitern. Die Deutsche Rentenversicherung Nord, überhaupt die Deutsche Rentenversicherung, ist der Hauptkostenträger, der Hauptfinanzier dieser Einrichtungen, und dieser Kostenträger hat sich in einer Beschlussfassung noch im letzten Jahr ausdrücklich zu diesen Einrichtungen bekannt. Die Hilfe für chronisch kranke Kinder darf nicht daran scheitern, dass die betroffenen Familien diese Angebote und ihre Ansprüche gar nicht kennen, dass die Hürden für Anträge zu hoch sind oder die Hilfe im Dickicht der Bürokratie untergeht.
Besonders wichtig scheint mir folgender Aspekt zu sein, nämlich dass auch sozial belastete Familien mit dem Problem chronischer Erkrankung ihrer Kinder nicht alleingelassen werden. Viele dem Jugendamt bekannte Familien und Kinder sind chronisch krank. Um diese Familien zu erreichen, bedarf es einer intensiven Bearbeitung der Schnittstellen zwischen der Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen und den Reha-Einrichtungen.
Ich bin gespannt, welche Lösungsvorschläge am Runden Tisch Kinder-Reha entwickelt werden. Die Bereitschaft dazu setze ich voraus, denn wer die Arbeit der Kinderreha-Einrichtungen kennt, der weiß um die bemerkenswerten Gesundheitseffekte für die Kinder, und das ist aller Anstrengung wert. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten und seine Rede am gestrigen Tag zur Windmesse, seine Besuche in Dithmarschen, Nordfriesland und Steinburg und die politischen Aktivitäten des Wirtschafts- und des Umweltministers haben es klar zum Ausdruck gebracht: Die Westküste ist für diese Landesregierung von enormer politischer Bedeutung.
Hier ist das Zentrum der Energiewende, hier kann gezeigt werden, welch innovatives Potenzial in unserem Land steckt. Hier wird demonstriert werden, dass eine wirtschaftliche Dynamik und ein sensibler Umgang mit der Natur und mit dem Weltnaturerbe Wattenmeer keine Widersprüche sein müssen. Zukünftig und erstmalig wird es einen integrierten Westküstenplan geben, der nicht von oben verordnet ist, sondern mit den Akteuren vor Ort entwickelt ist.
Herr Magnussen, das Folgende richtet sich insbesondere an Sie: Vor allem aber geht es um eine veränderte Haltung. Wir sind stolz auf die Stärken unseres Landes und auf die Leistungen und die Potenziale der Westküste. Die Wertschöpfung an der Westküste ist schon jetzt gut, aber wir werden sie weiterentwickeln.
Mit der Forderung der CDU-Fraktion nach einem Kompensationskonzept tut man der Westküste alles andere als einen Gefallen. Mit dieser negativen Konnotation, die auch Ihre Rede kennzeichnet, kommen wir kein Stück weiter. Lieber Herr Magnussen, Ihre Sorgenfalten nützen auch nichts. Geben Sie Ihr Bild vom abgehängten Westen mit besonderem Förderungsbedarf auf. Folgen Sie unserer neuen politischen Linie, dann wird es mit der Westküste in Schleswig-Holstein auch weitergehen. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu.
Ihr Antrag geht ebenso wie Ihr neuer veränderter Antrag von falschen Voraussetzungen aus. Eine grundsätzliche Absage an die westliche Elbquerung gibt es nicht, und das wissen Sie. Zum Ausstieg aus dem Steinkohlekraftwerk ist festzustellen, dass es gar keinen Einstieg gegeben hat, da die potenziellen Betreiber es nicht wirtschaftlich betreiben können. Sie verlangen also eine Kompensation für etwas, was gar nicht verloren gegangen ist.
Die Westküstenregionen bekommen zukünftig ein gutes und professionelles Management. Bisher gab es das nicht. Bisher wurde die Westküste auf Zuruf gefördert oder auch nicht, eine Förderung erfolgte auf spontane Versprechen des früheren Ministerpräsidenten hin und nach parteipolitischem Gusto. Sehr planvoll war das nicht. Es war intransparent und inkonsequent und allzu oft auch nicht erfolgreich. Ich nenne nur den verzögerten Netzausbau, die verfehlte Hafenpolitik und die verspätete Reaktion auf die Entwicklung bei der HUSUM Wind Energy.
Wir wollen die Westküste mit ihren vielfältigen Ideen und Konzepten stärken. Wir wollen die guten Ansätze aufgreifen und bündeln. Natürlich gehört dazu auch die verkehrliche Infrastruktur. Ein Blick in den Koalitionsvertrag hätte Ihnen gezeigt, welche Palette an politischen Aktivitäten wir dort entfalten wollen. Sie greifen doch sonst auch gern auf unseren Koalitionsvertrag zurück, wie ich an Ihren diversen Anträgen sehe. Sie werden dabei feststellen, dass der Industriestandort Brunsbüttel forciert werden soll. Die B 5 wird - wo nötig - dreispurig ausgebaut. Die Hafenpolitik für Helgoland, Brunsbüttel, Büsum, Husum und Hörnum wird vorangetrieben. Die Marke der deutsch-dänischen Region wird etabliert, für den Nordseeraum wird eine makroregionale Strategie entwickelt mit diversen
Bausteinen von der integrierten Meerespolitik über den nachhaltigen Tourismus bis hin zur Erforschung neuer Technologien. Mit einem CCS-Landesgesetz wird unsere Westküste vor unakzeptablen Eingriffen in die Natur geschützt, und die Tourismusinfrastruktur wird gestärkt. Das sind nur Beispiele. All das wird unser Wirtschaftsminister umsetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ministerpräsident Albig hat die Westküste zu einem wichtigen Punkt seiner ersten Regierungserklärung gemacht. Ich zitiere:
„Wo anders als an der Westküste sollten sich zum Beispiel die erneuerbaren Energien mit all den damit verbundenen wirtschaftlichen neuen Chancen entwickeln? Die Energiewende weitet den Horizont für neue Wertschöpfung, neues Wachstum und neue Arbeitsplätze.“
So Torsten Albig in seiner Regierungserklärung.
Mit alten Hüten lässt sich schlecht Politik machen. Die Zukunft des Landes liegt - ob Sie es wissen wollen oder nicht - bei den erneuerbaren Energien. Damit liegt die Zukunft des ganzen Landes an der Westküste, aber sie erschöpft sich nicht in diesem Thema. Das zeigt der Blick in unsere Koalitionsvereinbarung. Deshalb gibt es auch einen integrierten Westküstenplan dieser Landesregierung. Ich lade Sie ein, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke zunächst der Sozialministerin für ihren Bericht. Es ist sehr gut zu wissen, dass es endlich weitergeht in der Entwicklung der Infrastruktur für den Schutz und die frühe Förderung von Kindern, ein Thema, das fraktionsübergreifend hier im Landtag immer gemeinsam vorangetrieben worden ist und nun mit Unterstützung eines Kinderschutzprogramms und mit Hilfe von Bundesmitteln weiter vorangetrieben werden kann. Ich glaube, darüber sind wir alle froh.
Es bedurfte der Unterschrift unter eine Verwaltungsvereinbarung der Länder. Diese hat die neue Sozialministerin sehr früh geleistet. Sie hat damit auch den Weg dafür geebnet, dass wir über 1 Million € zusätzlich pro Jahr für das Kinderschutzangebot in Schleswig-Holstein haben.
Es bedurfte des Weiteren der Verhandlung mit der kommunalen Ebene über die Verteilung dieser Mittel. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass dies gelungen ist. Ich kenne Länder, die haben es nicht geschafft. Deswegen herzlichen Dank dafür, dass Sie diese Verständigung mit der kommunalen Ebene so schnell herbeigeführt haben.
Man braucht auch länderspezifische Fördergrundsätze. Sie haben berichtet, dass diese entwickelt sind und nun auf Bundesebene vorliegen. Wir können hier nur hoffen, dass es schnell eine Rückmeldung geben wird, damit wir dann tatsächlich auch an die Verteilung dieser Mittel herangehen können. Wir fangen, wie Sie schon gesagt haben, nicht am Punkt Null an. Wir haben ein Landeskinderschutzgesetz und mit dem Landeskinderschutzgesetz ebenfalls Programme auf den Weg gebracht, wie zum Beispiel das Landesprogramm „Schutzengel für Schleswig-Holstein“. Das heißt, wir haben die Grundlage für Hilfsangebote für junge Familien und für diejenigen, die aufgrund von Schwangerschaften auch die Unterstützung bis in die ersten Lebensjahre ihrer Kinder hinein brauchen.
Dass das Netz dichter geknüpft werden muss, das hat die Debatte um das Schicksal des dreijährigen Jungen aus Segeberg gezeigt; das hat auch die aktuell über die Presse laufende Information gezeigt, wonach wir in Husum eine 28-jährige Mutter haben, die seit 2006 fünf ihrer Kinder kurz nach deren Geburt getötet hat. Aber nicht nur diese öffentlich bekannt gewordenen Einzelschicksale, sondern auch ein Blick in die Statistik zeigt, wie wichtig es ist, dass wir diese Kinderschutzinfrastruktur haben. Wir haben allein in Schleswig-Holstein 250 Kinder unter sechs Jahren pro Jahr, die in Obhut genommen werden müssen, weil Gefahr für das Wohl dieser Kinder droht.
Es steht außer Frage, dass neben dem Ausfall der Infrastruktur die Qualifizierung der Fachkräfte sehr wichtig ist. Deswegen begrüße ich auch, dass in der Bundesinitiative nicht nur Mittel für den Ausbau der Infrastruktur, sondern auch für die Fortbildung und Qualifizierung eingestellt worden sind. Jetzt kommt es darauf an, dieses Geld klug auszu
geben. Insoweit begrüße ich, dass die Sozialministerin berichtet hat, dass sie diese Ressourcen an im Kinderschutz erfahrene freie Träger weitergeben will, die bereits jetzt in der Fortbildung große Erfahrung haben, wie zum Beispiel der Kinderschutzbund, die Kinderschutzzentren oder das Projekt Schutzengel, um nur einige zu nennen. Ihnen sollten wir mit dem Bundesprogramm mehr Personal für die unverzichtbare unmittelbare Arbeit mit den Familien zur Verfügung stellen, aber auch für die Fortbildung übertragen.
Mein herzlicher Wunsch an die Ministerin: Tragen Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür Sorge, dass möglichst wenig Geld in der Verwaltung versickert; denn das ist schon eine zurzeit stattfindende, kritische Diskussion unter den Fachleuten der Kinderschutzszene.
Ich möchte noch zwei Anmerkungen zu dem zu Anfang des Jahres in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz machen:
Es ist lange Zeit vom Bundestag eben nicht in Kraft gesetzt worden, weil man sich über die Frage gestritten hat, ob in diesem Bundeskinderschutzgesetz auch eine stärkere gesetzliche Verankerung für den Ausbau von frühen Hilfen vorhanden sein muss. Die Oppositionsfraktionen SPD und Grüne haben lange dafür kämpfen müssen, und jetzt ist es Realität.
Das bedeutet auch, dass es nicht nur um die Umsetzung der Bundesinitiativmittel geht, sondern es auch darum geht, auf der kommunalen Ebene dafür Sorge zu tragen, dass man sich für die frühen Hilfen verantwortlich fühlt. Hier hat die Ministerin angekündigt, dass es einen Landeskinderschutzbericht geben soll - das ist gut so - mit einer externen Kommission. Der Schwerpunkt sollte und könnte wirklich bei den frühen Hilfen liegen und auf die Frage gerichtet sein, ob die kommunale Ebene tatsächlich dieses Bundeskinderschutzgesetz umsetzt, damit wir das Netz in Schleswig-Holstein dichter knüpfen.
Ein letzter Debattenbeitrag. Es hat im Rahmen dieses Bundeskinderschutzgesetzes eine sehr ideologisch geführte Debatte um die Frage der Hausbesuche gegeben. Ich will dazu ganz klar und deutlich sagen: Es gibt jetzt eine rechtliche und auch eine fachliche Klarstellung zum Einsatz von Hausbesuchen. Meines Erachtens sollten diese in allen Dienstanweisungen von Jugendämtern verankert sein und auch zum Gegenstand von Fortbildung ge
macht werden. Der Hausbesuch, auch der unangemeldete Hausbesuch, gehört zu den unverzichtbaren Instrumentarien der Jugendhilfe. Dazu bekenne ich mich ohne Wenn und Aber; denn die Aufgabe der Jugendhilfe ist Hilfe und Kontrolle, Kontrolle im Interesse der Kinder. Deswegen gebietet unsere öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern, dass wir dieses Instrument in der gebotenen Weise in der Kinder- und Jugendhilfe einsetzen, um wirklich in Augenschein zu nehmen, wie es den Kindern in den Familien geht. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren über einen Gesetzentwurf der FDPFraktion, mit dem offensichtlich suggeriert werden soll, dass diese Fraktion die Speerspitze der Abschaffung der Küstenschutzabgabe sei. Das ist natürlich angesichts der Tatsache, dass es die schwarz-gelbe Landesregierung war, die eben diese
gesetzliche Grundlage zur Einführung einer Küstenschutzabgabe initiiert hatte, bemerkenswert. Auch wenn dies zähneknirschend geschah, Herr Kumbartzky, es geschah.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines ist aber klar: Der Küstenschutz war und wird für Schleswig-Holstein immer eine besondere politische Bedeutung haben und ein finanzieller Kraftakt sein. Der Küstenschutz hat für unser Land zwischen zwei Meeren eine herausragende, eine übergeordnete Bedeutung. Es geht um den Schutz von 350.000 Menschen, um Sachwerte von 50 Milliarden € und um 3.700 km2 überflutungsgefährdete Küstenniederungen. 2,4 Milliarden € sind seit der Sturmflutkatastrophe von 1962 insgesamt in Schleswig-Holstein für den Küstenschutz ausgegeben worden. Dabei war jedenfalls bis zur letzten Legislaturperiode immer klar, dass für ein Land wie Schleswig-Holstein - als Land zwischen zwei Meeren mit rund 1.200 km Küste - Küstenschutz als eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern bewältigt werden muss. Zu diesem Grundsatz haben sich die Regierungsparteien der neuen Landesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung ohne Wenn und Aber bekannt.
Eine von der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung geplante Sonderabgabe für Küstenbewohner ist politisch vom Tisch. Wir haben in unserem Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Küstenschutzabgabe nicht einführen werden und alle diesbezüglichen schon geschaffenen Regelungen - also das Gesetz - wieder rückgängig machen werden. Einer Aufforderung zur Verhinderung der Küstenschutzabgabe durch die FDP-Fraktion bedarf es also nicht. Nun soll aber mit der Gesetzesvorlage der alte Rechtsstand vor der unseligen Gesetzesänderung der ehemaligen Regierung wiederhergestellt werden. Das kann man machen, wäre aber im Zuge anstehenden Reform des Landeswassergesetzes sowieso geschehen.
Die Begründung der FDP-Vorlage ist ohnehin schwach: Der erwartete Bürokratieaufwand kann nur ein Argument gegen die Küstenschutzabgabe sein. Vor allem sachlich ungerechtfertigt ist die Diskussion über angebliche Vorteile der Küstenbewohner, die vom Küstenschutz profitieren sollen. Das ist eine abstruse Diskussion. Tatsächlich sind es diese Menschen, die als Erste die Auswirkungen des Meeresspiegelanstiegs zu spüren bekommen. Sie sind eher die Benachteiligten als die Vorteilhabenden. Es geht hier also nicht um „individuelle