Nun kann die Tatsache, dass die Zahl der gemeldeten Einbrüche zurückgegangen ist, möglicherweise auch etwas damit zu tun haben, dass die Bevölkerung mittlerweile die Lust verloren hat, überhaupt noch Meldungen -
Frau Söller-Winkler, ich kann Ihnen ein halbes Dutzend Fälle dokumentieren, in denen die Betroffenen von der Polizei gefragt worden sind, ob sie wirklich Anzeige erstatten wollen, beispielsweise in Stormarn, mit der Erklärung: Sie wissen doch, dass die Aufklärungsquote nahe null liegt, deshalb macht es gar keinen Sinn, da tätig zu werden. - Ein weiteres Beispiel stammt aus Ostholstein. Das kann ich Ihnen zeigen. Wenn die Leute das Gefühl haben, der Staat nehme sie nicht mehr -
Die wenden sich an uns, an Sie möglicherweise auch, und wenn sie als Antwort bekommen: „Regt euch nicht auf, wir müssen mit Aufklärungsquoten von 4 % im Kreis Stormarn leben“, dann ist das schlicht und ergreifend ein Rückzug des Rechtsstaats, den ich nicht zu akzeptieren bereit bin.
Gerade wenn Sie erklären - das ist auch wieder eine Frage der Logik, Herr Dr. Dolgner -, dass die Hauptmenge der Einbrüche von mobilen Intensivtätern begangen wird, die unterwegs sind und dass sich das Konzept, das Sie haben, genau gegen diese mobilen Intensivtäter richtet, dann müsste die Aufklärungsquote in diesem Bereich steigen. Das macht sie aber nicht.
Wenn sie das nicht macht, Herr Innenminister, dann sind Ihre Erklärungen schlicht und ergreifend Schall und Rauch.
Stimmen Sie mir zu, dass ein solches Verhalten von Opfern ausgesprochen unklug wäre und deswegen auch höchst unwahrscheinlich ist, dass es passiert, weil diese nämlich dann ihren Versicherungsschutz verlieren?
Herr Kollege Peters, ich empfehle Ihnen wirklich das können wir auch gern gemeinsam machen -, einmal zu Versicherungen hinzugehen. Ich bin da gelegentlich. Die erklären, dass die Meldung bei der Versicherung mittlerweile ausreicht, weil etwas anderes keinen Sinn mehr macht. Es gibt eine Meldung eines Einbruchs, dann kommt ein Sachverständiger, und das reicht aus, weil es keinen Sinn mehr macht, die Polizei damit zu belästigen. Die Anzeige bei der Polizei selbst ist keine Voraussetzung mehr für die Regulierung eines Schadenfalls. Aber auch das können wir dokumentieren.
Sofort! - Ich bin gern bereit, das zu dokumentieren, welche Bürgerinnen und Bürger sich an mich gewandt haben. Wenn sie feststellen, dass man ihnen erklärt - nachts beispielsweise, wenn sie aus bestimmten Gegenden bei der Polizei anrufen -, es dauere 40 Minuten, bis der nächste Streifenwagen komme, ist es auch eine Erleuchtung für Menschen, die sich in der Privatsphäre und in der Sicherheit ihres Eigentums bedroht fühlen.
Ich bin damit auch fertig. Ich sage nur: Wir sehen seit Jahren einen Anstieg der Fallzahlen, möglicherweise im Jahr 2013 einen kurzen Rückgang, über den wir uns noch unterhalten müssen. Wir sehen aber keine Intensivierung bei der Aufklärung von Straftaten. Noch einmal: Sie können Straftaten künftig nur verhindern, wenn Sie begangene Straftaten konsequent verfolgen. Es ist das Prinzip der Strafverfolgung, generalpräventiv zu wirken, Täter zu fassen, zu verurteilen und dazu beizutragen, dass keine Leute auf die Idee kommen, so etwas zu machen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Kollegin Simone Lange die Debatte genutzt hat, um auf die Vorratsdatenspeicherung einzugehen und ihr das Wort zu reden, möchte ich auch auf dieses Thema eingehen und Gegenargumente nennen, weil es wichtig ist, dass man sich fachlich mit diesen Vorurteilen auseinandersetzt, bevor sie sich verfestigen.
Gegen anonyme Telekommunikation hilft Vorratsdatenspeicherung nicht. Das ist eine der vielen Umgehungsmöglichkeiten und einer der Gründe dafür, warum die Aufklärungsquote nicht angestiegen ist, als die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wurde.
Zweitens. Ich habe gerade noch einmal nachgeschaut: Speziell bei Wohnungseinbruchdiebstahldelikten war es so, dass die Aufklärungsquote nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung bundesweit von ursprünglich 20 % auf 18 %, 17 % abgesunken ist. Sie ist übrigens nach ihrem Ende wieder auf 18 % angestiegen. Ich glaube nicht, dass das für ein Plädoyer für Vorratsdatenspeicherung spricht. Im Übrigen ist in der Schweiz, wo es seit zehn Jahren eine Vorratsdatenspeicherung gibt, die Aufklärungsquote bei Einbruchsdelikten viel geringer als bei uns.
- Fragen Sie das Ihre Kollegin! Das würde mich auch interessieren. Sie hat nämlich aus diesem Anlass dafür plädiert.
Als drittes Argument möchte ich Folgendes sagen, Frau Kollegin Lange: Wenn Sie wollen, dass Straftäter in einer Wohnung dokumentiert werden, wenn sie da einbrechen, müssten Sie sich doch darüber im Klaren sein, dass Sie mit der Vorratsdatenspeicherung auch den berechtigten Bewohner und den berechtigten Besucher von Wohnungen, von Geschäftsgebäuden, von Arztpraxen, von Pressegebäuden, wenn es Informanten sind, von Drogenberatungsstellen, dass Sie die Aufenthaltsorte von allen Bürgern erfassen. Da sagen wir: Das ist völlig unverhältnismäßig und schädlich in unserer Gesellschaft. Das darf unabhängig vom Nutzen nicht sein.
„Ohne das Thema Vorratsdatenspeicherung hier zu strapazieren, müssen wir uns mit Blick auf die Zukunft weiterhin damit auseinandersetzen, wie wir diesen Tätergruppen polizeilich entgegentreten können; denn Telekommunikationsspuren kann man nicht mit Rußpulver sichern.“
Damit meinte ich Tätergruppe, denen man die Tat allein über Telekommunikationsspuren nachweisen kann.
- Gar nichts! Ich habe auch gesagt „ohne“ bitte einmal zuhören! Es wird im Deutschen ja noch erlaubt sein, ein Thema auszugrenzen.
Sie - Sie sind ja immerhin als Richter tätig gewesen - greifen etwas heraus, indem Sie sagen, dass man aus Telekommunikationsdaten nicht direkt rückschließen kann, ob das Handy jemandem gehört. Das müssen Sie immer im Zusammenhang damit sehen, was vor Ort beispielsweise bei Durchsuchungen beim Täter festgestellt wurde. Wenn ich beim Täter 20 SIM-Karten feststelle, wird er schlecht sagen können: Die hat aber mein Bruder in Bayern benutzt.
Ich finde das weit hergeholt. Ich finde das auch ziemlich aus dem Kontext gerissen. Ich bitte, mich wörtlich zu nehmen. Ich habe das Thema Vorratsdatenspeicherung nicht thematisiert, es heute nicht befürwortet, es heute im Grunde nicht einmal angesprochen.
Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 18/2585, dem Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Damit ist dies einstimmig so beschlossen.