Weitere Fragen zu diesem Komplex sehe ich nicht. - Ich rufe den Fragenkomplex auf, den der Abgeordnete Johannes Callsen stellen will.
Frau Ministerin, welchen Handlungsablauf sieht der Notfallplan der JVA Lübeck für den Fall einer Geiselnahme vor, und zwar sowohl während als auch nach einer Geiselnahme?
Herr Abgeordneter, der Alarmplan ist aus Sicherheitsgründen als „nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Das heißt, er kann nicht in der Öffentlichkeit und schon gar nicht in einer öffentlichen Fragestunde erörtert werden.
Dann möchte ich Sie ergänzend fragen: Warum wurde bei Auslösung des stillen Alarms nicht unmittelbar die Polizei verständigt, und hält die Landesregierung dies auch angesichts der Verletzung Beteiligter für rechtlich und menschlich angemessen?
Herr Abgeordneter, darauf habe ich vorhin schon geantwortet. Ich habe damit geantwortet, dass wir die Erlasslage geändert haben.
Frau Ministerin, ich wüsste gern Folgendes: Zu welchen Zeitpunkten bestand wie und auf wessen Veranlassung Kontakt zur Polizei, und welche Informationen wurden ausgetauscht?
Ich beziehe mich auf Presseberichte im Zusammenhang mit der Information der Polizei und frage Sie: Halten Sie es für einen normalen Vorgang, dass im
Falle einer Geiselnahme die Polizei offenbar nicht offensiv informiert wurde, sondern sozusagen zufällig, durch eigene Nachfragen davon erfahren hat?
Herr Abgeordneter, zu dem Zeitpunkt war die Erlasslage so, wie ich sie geschildert habe. Das haben wir geändert.
Zu diesem Fragenkomplex liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. - Jetzt rufe ich die Frage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer auf.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zu dem Fragenkomplex, der von dem Abgeordneten Daniel Günther vorgetragen wird.
Wir bewertet die Landesregierung aus heutiger Sicht die nicht unmittelbar nach den Vorkommnissen erfolgte Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden und die hierdurch verzögerte Beweissicherung?
Für die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden war die Anstaltsleitung zuständig, wie ich mehrfach berichtet habe. Das zu dem Zeitpunkt gültige Regelwerk sah eine unmittelbare Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden nicht zwingend vor. Ob das im konkreten Fall Nachteile im Hinblick auf die Beweisführung hatte, wird derzeit von der Staatsanwaltschaft geprüft und ist von der Staatsanwaltschaft zu bewerten.
Frau Ministerin, ich betone, dass ich mich jetzt ausdrücklich auf Ihre Äußerungen im Ausschuss beziehe, nicht auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Sie haben dort ausgeführt, dass der Haupttäter einige Zeit zuvor die Abgabe einer Urinprobe verweigert und sich während der Tat auffallend aggressiv verhalten hat. Kann die Landesregierung ohne eine durchgeführte Blutanalyse zweifelsfrei ausschließen, dass ein Beteiligter oder mehrere Beteiligte an der Geiselnahme unter Einfluss von Drogen oder Alkohol gestanden haben?
Herr Abgeordneter, ich beteilige mich nicht an Spekulationen und verweise noch einmal darauf, dass all dies jetzt von der Staatsanwaltschaft ermittelt wird.
Frau Ministerin, Sie haben gesagt, dass eine Mitarbeiterin der Krankenabteilung die an der Tat beteiligten Häftlinge untersucht hat. In welcher Position ist diese Mitarbeiterin gewesen? War sie ausgebildete Ärztin?
Sie war keine ausgebildete Ärztin. Ansonsten verweise ich nochmals darauf, dass dieser ganze Komplex jetzt von der Staatsanwaltschaft bewertet wird.
Frau Ministerin, ich bitte Sie jetzt trotzdem um eine Antwort, weil ich mich, wie gesagt, darauf beziehe, was Sie im Innen- und Rechtsausschuss schon erklärt haben. Dort haben Sie eine Erklärung abgegeben, obwohl Sie wussten, dass es Ermittlungen gibt. Deswegen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie hier
Im Innen- und Rechtsausschuss haben Sie unter anderem geäußert, dass es feststehe, dass auf dem Flur keine weiteren Spuren zu sichern gewesen seien. Mich würde interessieren: Von wem stammt diese Einschätzung, und ist diese Person wirklich ein dafür speziell ausgebildeter Kriminalermittler gewesen?
Herr Abgeordneter, ich wiederhole gern, dass zum Zeitpunkt der Tat das gültige Regelwerk eine unmittelbare Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden nicht zwingend vorsah
und dass sich der Fall aus heutiger Sicht so darstellt, dass es notwendig war, diesen Erlass jetzt zu beschließen, und das ist erfolgt.
Halten Sie es nicht für selbstverständlich, dass bei einem Offizialdelikt, welches in einer öffentlichen Einrichtung wie einer JVA begangen wird, sofort die entsprechende Strafverfolgungsbehörde eingeschaltet wird, um alle Beweise zu sichern und den Tatbestand vernünftig feststellen zu können?
Herr Abgeordneter, ich habe konkret und mehrfach erläutert, dass wir dies jetzt mit dem Erlass geregelt haben.
(Volker Dornquast [CDU]: Das braucht man doch nicht durch einen Erlass zu regeln! Das ist doch eine Selbstverständlichkeit!)
Sehr geehrte Frau Ministerin, haben Sie Erkenntnisse darüber, warum, wenn es um eine solche Selbstverständlichkeit geht, die Vorgängerregierung diese Selbstverständlichkeit nicht geregelt hat?
Frau Ministerin, auf welcher Grundlage haben Sie im Ausschuss die Aussage getroffen, es stehe fest, dass auf den Fluren der JVA keine Spuren verwischt worden seien?
Herr Abgeordneter, ich wiederhole gern, dass dieser Vorfall und die Beweisführung jetzt Teil der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind.
Ich kann auch zum dritten Mal wiederholen, dass dies alles jetzt von der Staatsanwaltschaft geprüft wird.