Protocol of the Session on December 12, 2014

(Beifall)

Das Wort zur einem Dreiminutenbeitrag hat der Kollege Dr. Heiner Garg von der FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch in Anknüpfung an den vorangegangenen Tagesordnungspunkt kann man sehen, dass Demokratie lebt, dass Demokratie funktioniert, übrigens auch innerhalb von Fraktionen.

(Zuruf Serpil Midyatli [SPD])

- Daran wird sich gar nichts ändern, liebe Frau Midyatli. Ich bin ausgesprochen dankbar, dass es in meiner Fraktion eine Diskussionskultur gibt, die es möglich macht, abweichende Voten abzugeben.

(Beifall Oliver Kumbartzky [FDP] und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Die vom Kollegen Kumbartzky vorgetragenen Einwände finde ich erheblich, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Ich wundere mich, dass ausgerechnet eine Vertreterin der PIRATEN das vom Tisch wischt, Frau Beer.

(Vereinzelter Beifall FDP und CDU)

Trotz der datenschutzrechtlichen Bedingungen werde ich aus grundsätzlichen Überlegungen und aus einer grundsätzlichen Überzeugung heraus dem Gesetz zustimmen, weil ich der Auffassung bin nichts anderes habe ich seit 20 Jahren im Landtag gesagt -,

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

dass Tiere eine Stimme brauchen. Die hatten sie bisher nicht. Die bekommen sie. Das wiegt für mich schwerer als die Bedenken, die der Kollege Kumbartzky für die übrigen Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion vorgetragen hat. In der Abwägung ist jeder von uns zu einem eigenen Schluss gekommen. Das muss und sollte man respektieren.

Ich freue mich darüber, dass wir mit dem heutigen Tag ein Tierschutz-Verbandsklagerecht bekommen. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Vielen Dank. - Jetzt erteile ich der Kollegin Barbara Ostmeier von der CDU-Fraktion für einen weiteren Dreiminutenbeitrag das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin nach vorn gekommen, um mich zum einen bei allen Beteiligten für die sachliche Debatte zu bedanken. Das hätte auch deutlich anders sein können. Kollege Matthiessen, als Sie das Ganze mit Ochs, Esel, Weihnachtsgans und Werben um Frauen begonnen haben, hatte ich ein bisschen Sorge. Ich finde es gut, dass es so nicht weitergegangen ist oder damit geendet hat. Das wäre dem Thema nicht gerecht geworden. Das würde auch dem nicht gerecht werden, wie sich die CDU an dieser Debatte beteiligt hat.

Herr Kumbartzky hat betont, die FDP sei für Tierschutz. Der Tierschutz ist mit den Stimmen der CDU in die Verfassung aufgenommen worden; ohne die Stimmen der CDU wäre das nicht möglich gewesen.

(Beifall)

Ich möchte ganz deutlich sagen: Auch meine Fraktion und ich - auch wenn wir beim Thema Tierschutz-Verbandsklage andere Argumente haben und nicht in der Weise dahinterstehen, wie Sie das Gesetz jetzt durchbringen wollen - sind für Tierschutz. Das möchte ich hier ausdrücklich feststellen; etwas anderes kann hier nicht im Raum stehen.

(Beifall CDU)

Ich möchte nicht bewerten, ob es eine Klageflut geben wird oder nicht. Fakt ist, dass es rechtliche Be

(Flemming Meyer)

denken gibt, die auch der Kollege Garg noch einmal zum Ausdruck gebracht hat. Fakt ist, dass Sie ich nehme jetzt nur einmal den Datenschutz - die rechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt haben. Sie haben das bewusst nicht getan. Sie verschenken auch nach dem Beitrag von Herrn Dr. Garg - eine Möglichkeit, diesen weitreichenden neuen Weg auf breitere Beine zu stellen. Dabei ist Ihnen zumindest die FDP abhandengekommen. Das hätte man weiter klären müssen. Ich sehe hier überhaupt keinen Druck.

Ich persönlich habe kein Misstrauen gegenüber unseren rechtsstaatlichen Systemen. Tierschutzverbände sind eine wichtige Interessengemeinschaft und haben ihre Berechtigung, aber sie sind vom Sinn ihrer Zusammenstellung nicht neutral, sondern sie sind einem ganz besonderen Gedanken miteinander verbunden und ersetzen nicht die neutrale Fachlichkeit, die wir in einem rechtsstaatlichen System brauchen.

(Beifall CDU)

Das hat nichts damit zu tun, dass wir gegen Tierschutz wären. Es ist mir ganz wichtig, das deutlich zu machen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Nun hat für einen weiteren Dreiminutenbeitrag der Kollege Hans Hinrich Neve, ebenfalls von der CDU-Fraktion, das Wort.

(Unruhe)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Tierschutz ist richtig und wichtig, aber dieses Gesetz hat wenig mit Tierschutz zu tun, sondern dient ausschließlich der Stärkung der entsprechenden Verbände.

Wenn der Kollege Matthiessen sagt, Tieren eine Stimme geben - Ochs und Esel wurden hier erwähnt -, Katz und Hund gehen leer aus. Eine Ungleichbehandlung, oder was ist das?

Mein Tierschutzverein vor Ort, der eine hervorragende Arbeit leistet und ein Tierheim betreut, geht unter bei all den Fundtieren, und das sind Katzen, Hunde, Vögel. Die bleiben hier einfach außer Acht. Genauso der Datenschutz. Das scheint Ihnen egal zu sein. - Danke schön.

(Beifall CDU - Sandra Redmann [SPD]: Das habe ich nicht verstanden!)

Nun hat der Kollege Dr. Patrick Breyer von der Piratenfraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin Angelika Beer hat schon erläutert, warum der Datenschutz an dieser Stelle für uns kein durchgreifendes Gegenargument ist, und ich möchte das gern vertiefen.

(Unruhe)

Der Datenschutz steht immer in einem Spannungsverhältnis mit Transparenz. Alle, die im Sonderausschuss Verfassungsreform Mitglied gewesen sind, wissen, wie sehr wir uns immer dafür starkgemacht haben, dass der Datenschutz dann zurücktreten muss, wenn das Transparenzinteresse überwiegt, dass immer eine Abwägung vorgenommen werden muss.

In diesem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Verwaltungsentscheidungen, die den Tierschutz berühren, die das Immissionsschutzrecht oder die Tierhaltung betreffen, den anerkannten Verbänden bekannt gemacht werden. Es wird auch auf § 88 Absatz 2 Landesverwaltungsgesetz verwiesen, wonach davon abzusehen ist, wenn überwiegende Interessen des Einzelnen entgegenstehen.

Vor dem Hintergrund verstehe ich überhaupt nicht, dass durchgreifende datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, wenn Verbänden ermöglicht werden soll, sich an diesen Verfahren zu beteiligen. Es ist absolut üblich, dass in Verwaltungsverfahren Personen beigezogen, beigeladen oder beteiligt werden. Nach dem Informationszugangsgesetz hat man schon jetzt Zugriff auf Verwaltungsakten, soweit nicht überwiegende Interessen anderer entgegenstehen. Genau diese Rechtslage soll jetzt auf die Verbände übertragen werden.

Deswegen kann ich als PIRAT, dem Datenschutz ein Kernanliegen ist, den Stempel draufsetzen und sagen: Das ist in Ordnung. - Danke schön.

(Beifall Angelika Beer [PIRATEN] und San- dra Redmann [SPD])

(Barbara Ostmeier)

Nun hat für die Landesregierung der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Dr. Robert Habeck, das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir ein paar Anmerkungen zu der Debatte und zu dem Gesetz. Herr Rickers, Sie haben gesagt, Herr Straathof könne klagen. Das war der zentrale Satz in Ihrer Rede. Genauso ist es: Herr Straathof kann klagen. Aber wer kann gegen Herrn Straathof klagen? Der Unterschied ist, dass man in Deutschland bisher nur gegen zu viel Tierschutz klagen kann, aber überhaupt nicht wegen zu wenig Tierschutz.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Es ist keine juristische, es ist eine politische Änderung, die jetzt eingeführt wird, und das völlig zu Recht.

- Herr Rickers, vielleicht können Sie folgenden Aspekt in Ihre Zwischenfrage gleich aufnehmen. Sie haben offensichtlich nicht verstanden - das ist überraschend, um kein anderes Wort zu gebrauchen -, dass die Verbände selbstverständlich kein Verwaltungshandeln ersetzen und auch kein Recht sprechen. Die können nicht verbieten, die können klagen, die sollen klagen. Sie sollen nicht neutral sein, es ist ihre Aufgabe, parteiisch zu sein; ob das richtig ist, werden Gerichte und Behörden überprüfen. Wie Sie auf die Idee kommen und sagen, damit hätten die Verbände das Recht, Behörden zu ersetzen, erschließt sich mir schon rein verfassungsrechtlich nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Angelika Beer [PIRATEN])

Herr Minister, Sie gestatten offenbar eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Abgeordneten Rickers.

Selbstverständlich.