Herr Kollege Vogel, da Sie angemerkt haben, dass die Planungen alle so hundsmiserabel gewesen seien und neu überplant werden müssten, frage ich Sie: Hat es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesbetriebs für Straßenbau einen durchgreifenden Personalwechsel gegeben,
- Das kann ich nicht ermessen, Herr Kubicki. Sie mögen alle im Ministerium dort Tätigen kennen. Ich kenne sie persönlich nicht. Es tut mir leid, ich kann nicht beurteilen, ob es da einen Personalwechsel gegeben hat oder nicht. Ich gehe davon aus, dass die Planungen sorgfältig nachvollzogen werden. Wenn Sie meiner Rede gleich folgen, werden Sie auch nachvollziehen können, warum die Planungen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt vollzogen werden konnten, weil nämlich von der damaligen Hausspitze Druck gemacht worden ist.
Die Rader Hochbrücke hat eine voraussichtliche Lebensdauer von noch zwölf Jahren. Die Planungen an dieser Brücke zeigen, wie ehrgeizig und sportlich dieses Ziel ist, und wir sollen die Planungen einfach einmal so nach hinten schieben. Ebenso bei der Fehmarnsund-Querung. Was ist eigentlich mit der S 4 und der S 21? Sind sie denn nicht mehr so wichtig? Irgendwie hatte ich die Resolution so verstanden, die wir übrigens gemeinsam mit CDU und FDP auf den Weg gebracht haben, dass wir alles daransetzen sollten, diese Projekte schnellstmöglich zu realisieren. Sollen wir das alles hintanstellen und nur noch die A 20 im Blick haben?
Sie tun immer so, als ob die jetzige Landesregierung Schuld daran hätte, dass der Bau der A 20 nicht schon weiter ist. In Wirklichkeit ist es die schlechte Planung Ihrer vorangegangenen Verkehrsminister, die uns bei der A 20 in die Situation gebracht hat, nicht weiterbauen zu können.
Im Übrigen würde es auch kaum weiterhelfen, wenn wir an anderer Stelle weiterbauen würden; denn zurzeit ist noch nicht einmal klar, wo wir mit dem vom Gericht beanstandeten Teilstück am Ende herauskommen werden.
Dass es ausgerechnet der frühere schleswig-holsteinische Verkehrsminister Austermann ist, der für diese Volksinitiative steht, kann wirklich nur als zynisch bezeichnet werden.
Unmittelbar vor der Wahl 2012 musste der damalige Verkehrsminister de Jager noch stolz die Planfeststellung für die Ortsumgehung Segeberg verkünden. Hätte er doch nur Sorgfalt vor Schnelligkeit walten lassen. Denn heute wissen wir: Alle Fakten lagen auf dem Tisch. Sie wurden nur nicht berücksichtigt. Der Fledermausschutz hätte mit vertretbarem Aufwand beachtet werden können, aber das geschah einfach nicht.
Austermann, Marnette, Biel, de Jager, das waren viele Köche, und bei der Frequenz, in der die CDU damals ihre Verkehrsminister austauschte, ist verständlich, dass jeder unbedingt etwas vorzeigen wollte. Sorgfalt blieb dabei offenbar auf der Strecke.
Wenn man sich den Bericht des Bundesrechnungshofs vom Dezember 2009 dazu ansieht, wird deutlich, dass dies Methode hatte. Zur Straßenplanung von Minister Austermann führte der Bundesrechnungshof aus:
Ohne Zustimmung von irgendeiner Seite hat der damalige Verkehrsminister Verträge mit Firmen geschlossen, ohne zu wissen, wo das Geld herkommen würde. Grundlage war das Prinzip Hoffnung. Der Bund würde schon mit zusätzlichen Mitteln einspringen. - Das sind offenbar die Methoden, die der jetzige Wortführer der Volksinitiative meint, wenn er behauptet, eine schnelle Planung innerhalb von fünf Jahren sei möglich. Wir können dem Anliegen der Volksinitiative nicht folgen. Die Gründe habe ich genannt: schlechte Recherche, mangelnde Sorgfalt, fehlende Argumente.
Ich bin sofort fertig, Herr Präsident. - Was aber das Ziel betrifft, die A 20 zügig fertig zu bekommen, bin ich ganz dabei. Minister Meyer wird das ordentlich, nach den Regeln des Gesetzes und mit der gebotenen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern weiterführen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist es die 20. Rede, die ich zum Thema A 20 in diesem Hause halten darf, wenn auch mit einem anderen Fokus. Es geht um die Volksinitiative, die einen schnellen Weiterbau der A 20 fordert. Ich habe mich bei der Debatte, die wir hier im Hause geführt haben, gefragt: Reden wir über die Sache der Volksinitiative, oder reden wir auch über den Inhalt? Wir müssen natürlich beides sehen. Die Sache an sich ist gut. Wir Grüne haben uns immer für Bürgerbeteiligung und Volksbegehren eingesetzt. Aber man muss an dieser Stelle auch sagen: Es geht bei der A 20 nicht um eine Landesautobahn, sondern um eine Bundesautobahn. Alles, was hier gefordert wird - schnellerer Bau, mehr Geld und so weiter -, betrifft Entscheidungen, die im Deutschen Bundestag gefällt werden und nicht im Landtag von Schleswig-Holstein.
Insofern bin ich sehr dafür, dass wir einmal darüber diskutieren, ob wir solche plebiszitären Elemente in der Bundespolitik einführen sollten. Die Schweiz macht es vor. Sie geht mit Verkehrsprojekten voran. Aber man darf hier doch nicht Ross und Reiter verwechseln. Wenn man das hier kritisiert und so tut, als sei das Land in der Verantwortung, so kann ich das nicht nachvollziehen; denn es liegt tatsächlich nicht in unserer Hand.
„Ich bin nicht Ihrer Meinung, mein Herr, aber ich gebe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen.“
Im Grunde geht es darum, dass wir in diesem Hause den Inhalt der Volksinitiative nicht teilen müssen. Dazu gibt es keine Verpflichtung. Es ist ein demokratisches Prinzip, dass die Bürger hier ihre Meinung einbringen können, aber es gibt keinen Automatismus in dem Sinne, wie Sie es gesagt haben, Herr Arp: 27.000 Unterschriften, jetzt müsst ihr euch an die Initiative halten. - Dieser Automatismus ist für mich nicht erkennbar. - Jetzt aber, Herr Vogt.
Schönen Dank, Herr Kollege Dr. Tietze. Den letzten Gedanken teile ich grundsätzlich, den vorletzten Gedanken habe ich, ehrlich gesagt, nicht ganz verstanden. Sie sagen ja, das Land ist de facto dafür gar nicht zuständig. Wenn man sich den Text der Volksinitiative durchliest, dann wird einem ja auffallen, dass es vor allem um ein Vorantreiben der Planung geht, die meines Wissens Angelegenheit des Landes ist, und darum, dass man auf Bundesebene darauf hinwirken möge, möglichst schnell die Finanzierung hinzubekommen. Beim Bund darauf hinwirken, das ist ja durchaus Aufgabe des Landes, oder ist das falsch?
Lieber Herr Kollege Vogt, soweit ich die Initiative verstanden habe, möchte sie eine Fertigstellung der A 20 in fünf Jahren erreichen und die höchste Priorität dieses Projekts festgestellt haben: absoluter Vorrang, absolute Priorität. In dieser Frage werden Sie mir doch zugestehen, dass selbst dann, wenn wir in Schleswig-Holstein das eins zu eins übernehmen würden, kein Kilometer der A 20 mehr oder schneller gebaut werden würde. Dies hätte überhaupt keine Auswirkungen, weil das ganze Projekt A 20 nicht durchfinanziert ist und die Linie nicht klar ist.
- Ich will es noch einmal sagen: Es gibt derzeit einen Baustopp in Bad Segeberg. Die Kollegen haben schon ausführlich dazu Stellung genommen. Reden Sie doch einmal mit Tunnelbauern darüber, wie lange es dauert, Herr Kubicki, den Elbtunnel überhaupt zur Ausschreibung zu bringen. Eine europäische Ausschreibung des Elbtunnels fachlich aufzubauen und fachlich zu spezifizieren, dauert zwei Jahre. Die reine Bauzeit des Elbtunnels ohne Komplikationen - beträgt sechs Jahre. Das heißt, allein für den Bau des Tunnels brauchen wir
Deshalb sage ich Ihnen: Alles das, was die Initiative fordert - Schnelligkeit und Priorität -, ist im Kern eine Forderung, die man gerne haben kann, so kurz vor Weihnachten im Sinne eines Wunschzettels, aber sie ist in keinster Weise mit den gesetzlichen Normen und Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland vereinbar; denn genau dafür gibt es einen Bundesverkehrswegeplan.
Bei diesem Bundesverkehrswegeplan werden im kommenden Jahr neue Methodiken eingeführt werden. Ich erinnere daran: Es wird - das wird auch einem Herrn Austermann als ehemaligem Minister bekannt sein; er ist ja nicht blöd - einen Vorrang von Erhaltungsinvestitionen vor Aus- und Neubaumaßnahmen, eine Fokussierung des Aus- und Neubaus auf überregional bedeutsame Projekte sowie Priorisierungen von Projekten zur Engpassbeseitigung der Hauptachsen geben. Der springende Punkt ist: Es wird eine modernisierte Bewertungsmethodik, eine standardisierte Bewertung, eine Nutzen-Kosten-Analyse, eine umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung und eine raumordnerische und städtebauliche Beurteilung geben. Das heißt, hier gibt der Gesetzgeber, der zuständig für den Autobahnbau ist, vor. Hier gilt das Prinzip Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Hier gilt das Prinzip, wir müssen nur dann bauen, wenn wir vorher diese fachlichen Standards auch wirklich eingehalten haben.
Sie fordern im Kern, Herr Arp, diese ganzen Fachlichkeiten außer Acht zu lassen. Da kommt ein Unternehmer, der sagt, er will schnell von A nach B fahren, und jetzt zieht ihr das einmal durch. - Das kann man aus der Betroffenheit der Leute heraus verstehen. Aber dass jemand als Fachpolitiker, der einem deutschen Parlament angehört, diese Auffassung teilt, kann ich nicht verstehen. Das ist für mich auch keine solide Politik.
Herr Abgeordneter Dr. Tietze, gestatten Sie eine Zwischenfrage, -bemerkung des Abgeordneten Kubicki?
Herr Kollege Dr. Tietze, ich bin ja kein Fachpolitiker wie Sie, was den Straßenbau und die Sanierung von Straßen angeht. Ich bin ja nur Jurist, habe aber eine zentrale Frage. Haben Sie als Fachpolitiker eine Erklärung dafür, warum in der Zeit, in der Mecklenburg-Vorpommern 320 km gebaut hat - oder es ging sogar noch viel schneller -, Schleswig-Holstein nur 32 km gebaut hat?
- Natürlich habe ich dafür eine Erklärung. Es gab eine Sondergesetzeslage, ein Infrastrukturbeschleunigungsgesetz, und es gab nach der Deutschen Einheit eine besondere Rechtskonstruktion in Mecklenburg-Vorpommern. Das Problem ist natürlich, dass es das in Schleswig-Holstein nicht gegeben hat. Das wissen Sie doch auch als Jurist. Also was soll Ihre Frage?