Zunächst bin ich sehr froh darüber, Frau Raudies, dass Sie sich an unseren Ministerpräsidenten Carstensen erinnern und das noch einmal herausstellen; das war eine gute Zeit für Schleswig-Holstein.
Ich konnte das auf die Schnelle nicht prüfen. Aber wir müssen auch einmal die verschiedenen Denkmalschutzgesetze und ihre Stufen sehen. Wir hatten einmal drei Ebenen und Ähnliches. Einiges davon hatte er damals auch umgesetzt. Wenn wir heute nicht alles davon umsetzen, dann ist das eine andere Sache.
Gestatten Sie mir folgende Anmerkungen: Sehr geehrte Frau Fritzen, die aufgezählten Beispiele an Kulturdenkmalen, die Sie genannt haben, sind wunderbar. Aber das Gesetz ist für alle, und es gibt eine überwiegende Zahl von Denkmalen, die nicht auf Postkarten erscheinen. Wenn Sie heute nach Hause fahren, wird es vielleicht schon ein wenig dunkel sein, aber schauen Sie sich dann vielleicht einmal an anderer Stelle die Karten an, die wir vor einigen Kulturdenkmalen angefertigt haben, weil wir sie als solche aufgefasst haben. Dann wird deutlich, dass es sich eben nicht immer nur um einen Gutsherrn handelt, sondern auch hin und wieder um Menschen, die Probleme damit haben, solche Gebäude als Kulturdenkmale zu erhalten. Dann aber, sehr geehrte Frau Fritzen, passt das überhaupt nicht mehr zusammen.
Auf die Formulierung „im Rahmen des Möglichen“ zu verweisen, heißt ja im Umkehrschluss, dass man auch über den Verfall nachzudenken bereit ist. Dies jedoch hielte ich nicht für den richtigen Weg.
Herr Kollege Sönnichsen, ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Anmerkung. Ich wollte diese Punkte mit der natürlich sehr willkürlichen Aufzählung, die ich aufgrund der begrenzten Redezeit von nur 5 Minuten eben auch nur sehr begrenzt vornehmen konnte, nicht ausklammern. Insofern bin ich sehr froh darüber und bedanke mich dafür, dass Sie das angesprochen haben. Ich finde, das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Es ist auf die Frage der ökonomischen Zumutbarkeit hingewiesen worden. Das ist in der Tat ein Aspekt. Der andere Aspekt ist aber doch dieser: Auch Sie sind ja der Meinung und erheben diese Forderung, dass wenn man einen vorauseilenden Verwaltungsakt schaffen würde und - das wissen wir alle, die wir hier sitzen, egal wie wir die Wertigkeit am Ende juristisch bewerten - die Mitarbeiterzahl des Landesamtes verdoppeln müsste oder sogar noch weiter ausdehnen müsste, damit wir die Verwaltungsakte abarbeiten könnten.
Deshalb frage ich Sie: Wenn wir dieses Geld hätten, das wir benötigen, was im Augenblick leider nicht der Fall ist, würden Sie mir dann zugeben, dass es vielleicht besser wäre, dieses Geld in höhere Förderquoten zu investieren? Im Übrigen ist in dem neuen Gesetz zum ersten Mal ja auch die Möglichkeit geschaffen worden, eine Art Vertragsdenkmalschutz zu machen. Wäre es also nicht besser, mehr Geld für steuerliche Erleichterungen zur Verfügung zu stellen oder Zuschüsse für denkmalpflegerische Tätigkeiten zu gewähren, sodass auch den Menschen, die nicht über ein großes Einkommen verfügen, die Möglichkeit geschaffen wird, die Häuser, in denen sie leben, tatsächlich für die Nachwelt zu erhalten?
- Selbstverständlich bewirken umfangreichere Förderungen immer etwas Gutes. Aber ich kann das eine nicht gegen das andere ausspielen. Gerade bei dem jetzt angesprochenen Punkt ist es ja so, dass insbesondere Betriebe ein Interesse daran haben, die Denkmalfrage ganz deutlich zu klären, bevor sie investieren. Die Investitionen fangen ja schon bei Planungen an, die heutzutage manchmal sechsstellige Beträge erfordern.
Auch darüber haben wir im Ausschuss ausführlich diskutiert. Ich habe gerade zitiert: Es gibt den sogenannten Gutglaubensschutz. Das haben auch Juristen, die andere Auffassungen vertreten, in der politischen Bewertung und in der Ausrichtung des Gesetzes so gesehen, wie wir das als regierungstragende Fraktionen tun.
Ich möchte deshalb nur noch einmal erwähnen, dass dieser Gutglaubensschutz gerade auch für diese Fälle gilt, dass nämlich dann, wenn nicht so gehandelt wird, wie es die Denkmalschutzbehörde aus ihrer fachlichen Perspektive heraus gern sähe, keineswegs mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen wäre, weil man eine bestimmte Maßnahme ja unwissentlich durchgeführt hat. Insofern greift Ihr Argument, wie ich finde, an dieser Stelle nicht. Das wollte ich nur noch einmal angemerkt haben. Ich wollte also keine Frage stellen.
Ich fahre dann fort und komme noch einmal auf diese gerade angesprochene Frage zurück, was den Kompromiss betrifft, den Frau Raudies angesprochen hat. Wenn Sie natürlich den Kompromiss zwischen Ihrem Gesetzentwurf und den Forderungen, die die Verbände zusammengefasst haben, meinen, dann wird das schwierig werden. Wenn Sie das aber als Kompromiss zwischen der bisherigen Gesetzeslage und der neuen Gesetzeslage ansehen, die wir voraussichtlich bekommen werden, dann ist das sehr wohl ein tragfähiger Kompromiss. Denn es ist doch immer wieder die Frage, die ich vorhin auch herausgestellt habe: Wird der Eigentümer vorher, nachher oder - ich füge hinzu - gar nicht darüber informiert? Das ist der entscheidende Faktor. Wir wollen nichts an dem Rechtsweg als solchem ändern, dass letztendlich der Eigentümer in der Pflicht wäre zu klagen, wenn er seine Ansprüche nicht anders durchsetzen kann.
Ich ergänze jetzt nach der Rede der Ministerin meine Ausführungen um den Hinweis auf die Bestellung des Koordinatoren, der hier als Ombudsmann bezeichnet worden ist und dem ich herzlich gratuliere und mich darüber freue, dass es auch diesem Koordinator sehr schwer gemacht wird, wenn er im Nachhinein darüber entscheiden soll. Jeder Schiedsmann hat es einfacher, wenn er die streitigen Parteien vorher an den Tisch bekommt und nicht erst dann, wenn irgendetwas per Erlass verfügt worden ist.
Liebe Damen und Herren, im Moment - darum komme ich nicht herum - ist der Gesetzentwurf der Kulturministerin, über den heute zu entscheiden ist, eher eine Arbeitsbeschaffung für die Justizministerin und nichts anderes. Noch können Sie dies ändern. Unser Änderungsantrag liegt auf dem Tisch.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen von FDP und CDU in der Drucksache 18/2561 (neu) abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW sowie die Fraktion der PIRATEN. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 18/2031 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer will zustimmen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW sowie die Fraktion der PIRATEN. - Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 18/2031 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung beschlossen.
Antrag der Volksinitiative „Neue Wege für Schleswig-Holstein e.V. - A 20 endlich fertigstellen“ Drucksache 18/2248
Ich erteile der Frau Berichterstatterin des Innenund Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Barbara Ostmeier, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Antrag der Volksinitiative „Neue Wege für Schleswig-Holstein - A 20 endlich fertigstellen“ durch Plenarbeschluss vom 12. September 2014 federführend an den Innen- und Rechtsausschuss sowie mitberatend an den Wirtschaftsausschuss und den Petitionsausschuss überwiesen.
Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am 30. September 2014 die Initiatoren der Volksinitiative angehört und seine Beratungen in seiner Sitzung am 18. November 2014 abgeschlossen. Er hat gegenüber dem federführenden Ausschuss keine Empfehlung abgegeben.
Der Innen- und Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss haben sich ebenfalls mehrfach, der Wirtschaftsausschuss zuletzt in seiner Sitzung am 26. November 2014 und der Innen- und Rechtsausschuss in seiner Sitzung am 3. Dezember 2014, mit dem Antrag der Volksinitiative beschäftigt.
In Übereinstimmung mit dem beteiligten Wirtschaftsausschuss empfiehlt der federführende Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP, den Antrag der Volksinitiative abzulehnen.
Außerdem empfiehlt er ihm mehrheitlich, die Ablehnung mit der aus der schriftlichen Vorlage in der Drucksache 18/2509 ersichtlichen Begründung, die ich gleich verlesen werde, zu versehen. Bevor ich die Begründung verlese, weise ich darauf hin, dass in dem Begründungstext noch ein Schreibfehler enthalten ist. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, auf das sich die Begründung unter der Nummer 2 bezieht, ist bereits am 6. November 2013,
nicht erst im Jahr 2014, ergangen. Ich bitte darum, das entsprechend zu korrigieren und bei der Abstimmung zu berücksichtigen.
Ich möchte nun, weil das wichtig ist, die Begründung verlesen, zumal diese Teil der Beschlussempfehlung ist:
1. Der Einsatz des Landtags ist für den Abschluss der Planungen irrelevant. Grundlage für den Abschluss der Planungen ist das Planungsrecht. Planungsfehler der Vorgängerregierung bei der Planung haben zu Verzögerungen geführt, die nur durch die Vorlage neuer, korrekter Planungen beendet werden können. Gerichtsfeste Planfeststellungsbeschlüsse können nur durch die Vorlage korrekter Planungen, die dem Stand der Technik und der aktuellen Rechtsprechung entsprechen, erreicht werden.
2. Eine Weiterplanung auf Basis der bisherigen Planungen ist nicht möglich, da die Auswirkungen des A-20-Urteils vom 6. November 2014“
„zum A-20-Abschnitt Weede-Wittenborn Überarbeitungen der Planunterlagen bedingen und es eben diese bisherigen Planungen waren, die vor Gericht keinen Bestand hatten. Daher wäre eine Fortführung auf Basis dieser Planungen nicht geeignet, um das von der Initiative gesetzte Ziel zu erreichen.
3. Die A 20 ist nach Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Landtags ein wichtiges Infrastrukturprojekt. Ein ‚absoluter Vorrang‘ vor anderen Verkehrsprojekten ist jedoch nicht gegeben. Auch andere große Verkehrsprojekte, unter anderem der Ausbau der A 7, das Brückenprojekt Rader Hochbrücke, die Fehmarnsund-Querung, die Vorhaben im Schienennahverkehr, die teilweise gemeinsam mit Hamburg umgesetzt werden, und insbesondere der Ausbau des Nord-OstseeKanals inklusive Schleusensanierungen zählen zu den zentralen Infrastrukturprojekten im Verkehrsbereich.
4. Der von der Initiative gesetzte Zeitrahmen von fünf Jahren ist vollständig unrealistisch für komplexe Infrastrukturprojekte, die gerichtsfest geplant und mit hoher technischer Qualität umgesetzt werden sollen.“