Aber durch Zufall könnten wir natürlich trotzdem genau den Bedarf der Kommunen treffen. Wenn dann noch zufällig das neue Verteilungssystem stimmt, haben die Kommunen wirklich Glück gehabt. Wer Gesetze im Vertrauen auf den Zufall macht, muss sich aber nicht wundern, wenn nur 15 % der Menschen Politikern vertrauen.
Wir verstehen unsere Aufgabe als gewählte Vertreter der Menschen in Schleswig-Holstein aber nicht darin, bloßen Zusicherungen der Landesregierung zu vertrauen oder auf gut Glück im Nebel zu stochern. Wir müssen gerade bei so weitreichenden Entscheidungen in der Lage sein, selbstständig zu bewerten, ob das von uns gefundene Ergebnis auch wirklich den Anforderungen der Realität entspricht.
In absehbarer Zeit wird sich auch das Landesverfassungsgericht wohl oder übel mit der umfangreichen Kritik an diesem Gesetz auseinandersetzen müssen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Landesgesetzgeber da ohne ein blaues Auge hervorgehen wird. Die Verlierer der jetzt beratenen Lotterie haben ihre Klagen bereits angekündigt.
Wenn die Koalition dieses Gesetz verabschiedet, verletzt sie ihren eigenen Anspruch, die Kommunen wirklich zu stärken. Die - wie es der Ministerpräsident gestern sagte - über Jahrzehnte, also weitgehend unter Regierungsverantwortung der SPD, entstandenen Missstände werden so nur wieder um ei
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit mehr als zwei Jahren beschäftigen wir uns nun mit der Reform des kommunalen Finanzausgleichs. Nachdem unter anderem der Städtetag sowie der Landkreistag den Wunsch nach einer entsprechenden Reform schon in der letzten Wahlperiode geäußert hatten, hat sich unsere Regierung sofort an die Arbeit gemacht. Monate, sogar Jahre sind seither ins Land gegangen - nicht ohne Grund, denn bei der Neuordnung der kommunalen Finanzen handelt es sich in der Tat um eines der umfassendsten Gesetzespakete, die wir im Land angegangen sind.
Nicht nur die Zeitspanne sucht seinesgleichen, sondern auch das Verfahren. Schon früh wurde die Zielrichtung kommuniziert - das ist klar -, und von ministerieller Seite wurde das ganze Land bereist. Inhaltliche Auseinandersetzungen sind natürlich nicht ausgeblieben - sollten sie auch gar nicht -; die Inhalte sollten diskutiert, analysiert und gegebenenfalls nachgebessert werden. Dies ist in den letzten zwei Jahren geschehen. Mehr Dialog geht gar nicht.
Feststellen lässt sich jedenfalls, dass sich die Zahlungsströme zwischen den kommunalen Ebenen verändert haben. Dabei wurde genau geprüft, an welcher Stelle entlastet wird und wo gegebenenfalls doppelt finanziert wurde. Das Geld folgt der Aufgabe, weil wir uns an den Ausgaben orientieren, wie es uns auch unsere Verfassung vorschreibt. Genau an diesen Stellschrauben wurde gedreht, zur Entlastung der finanzschwachen Regionen. Das halte ich für richtig, weil es sich um ein Finanzausgleichsgesetz handelt.
Die Spielräume für die kommunale Ebene sind insgesamt günstiger geworden. Das liegt nicht nur an den Mitteln vom Bund, die jetzt fließen, oder den Steuereinnahmen, sondern auch an der Landes
politik, die nun dieses Gesetz vorlegt. Die Regionen im Land stehen im kommenden Jahr besser da, als es die Zahlen für 2014 bisher hergaben. Der Kollege Dolgner hat gerade eben noch einmal dargestellt, dass wir nur darüber reden, wieviel mehr die jeweiligen Regionen kriegen. Es wird keiner verlieren. Wir reden nur darüber, wer viel mehr bekommt und wer etwas weniger mehr bekommt. Dass wir über ein Mehr in den Kassen der Regionen reden können, ist eine sehr günstige Situation.
Allgemein ist die finanzielle Lage der Kreise bei Weitem nicht so schlecht, wie sie von Kreisvertretern dargestellt wird. Die große Mehrheit der Kreise im Land verzeichnet bei den realen Einnahmen gegenüber 2014 ein deutliches Plus. Nur die Zahlen der Kreise Stormarn, Rendsburg-Eckernförde und Plön sind negativ, wobei die negative Bilanz der beiden letztgenannten Kreise sehr überschaubar ist. Dabei müssen wir uns vor allem vor Augen führen, dass dieses System kein komplettes Finanzierungsprogramm der kommunalen Ebene darstellt - das würde schlichtweg am Ziel vorbeigehen -, sondern das FAG ein Umverteilungssystem innerhalb der kommunalen Familie ist. Der kommunalen Familie wird durch uns kein Geld genommen, sondern es wird nur anders, nach nachvollziehbaren Kriterien verteilt.
Es ist zur Umverteilung innerhalb der kommunalen Familie gedacht, und das soll auch in Zukunft so bleiben. Es geht hier um Solidarität, und diese Solidarität verlangt natürlich besonders den steuerstarken Kommunen einiges ab. Jedoch sichert das Gesetz auch an dieser Stelle Handlungsspielräume zu. Kernaufgaben wie etwa die Infrastruktur, die Kitas oder die Schulsozialarbeit bekommen in diesem Fall eine gewisse Sonderstellung. Wir bekommen es jetzt hin, dass alle kommunalen Ebenen, egal, wo sie sich im Land Schleswig-Holstein befinden, ihren Aufgaben und finanziellen Verpflichtungen nachkommen können.
Für Infrastruktur, Kita und Schulsozialarbeit erfolgen besondere Zuweisungen in Höhe von 11,5 Millionen € für die Infrastruktur, 13,2 Millionen € für die Schulsozialarbeit und 300.000 € für das Hortessen in Kitas. Insgesamt handelt es sich also um eine zusätzliche Summe von 25 Millionen €, gesponsert durch das Land Schleswig-Holstein, die der kommunalen Ebene vollständig zugutekommen.
An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass die Schulsozialarbeit sowie die Mittel fürs Hortessen auch für die Einrichtungen der dänischen Minderheit gelten. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Diese Berücksichtigung ist nun im Gesetz eingearbeitet. Sie merken schon - wie ich gestern schon sagte -, minderheitenpolitische Relevanz ist allumfassend, der Gleichbehandlungsgrundsatz für die dänischen Schulen, wie er in der Landesverfassung festgelegt ist, trägt auch hier durch.
Doch nun zu einem anderen Thema. Die Konsolidierung kommunaler Budgets ist nicht nur für uns eine der größten Herausforderungen im kommunalen Bereich, sondern diese Herausforderung wird wahrscheinlich auch für die kommenden Generationen vorerst bestehen bleiben. Daher haben wir das verfassungsrechtlich kritisierte Gesetz zur Konsolidierung kommunaler Haushalte aufgehoben und durch eine Nachfolgeregelung ersetzt, die den Kommunen bei der Entschuldung von Nutzen sein kann. Ziel ist es, die Gestaltungsspielräume nicht weiter einzuschränken. Wir geben den verschuldeten Kommunen somit wieder eine Chance, Fehlbedarfszuweisungen zu beantragen und geltend zu machen.
Auch in puncto Evaluation hat sich das Finanzausgleichsgesetz erheblich erneuert. Künftig sollen die kommunalen Finanzströme alle fünf Jahre überprüft werden - eine Maßnahme, die es so bisher noch nie gegeben hat. Die erste Evaluation erfolgt bereits nach einem Jahr; das wäre dann das Jahr 2016. So soll sichergestellt werden, dass alle Beteiligten auf dem richtigen Weg bleiben und Webfehler im Gesetz, die es durchaus geben mag, korrigiert beziehungsweise neue Entwicklungen in den Finanzbeziehungen zeitnah berücksichtigt werden können. Das ist ein entscheidender Unterschied zum bisherigen starren System, an dem manche festhalten wollen, das 40 Jahre lang in Stein gemeißelt war. Das jetzige System ist ein lebendes System, das sich ständig erneuern kann, das sich ständig an Gegebenheiten anpassen kann, die möglicherweise von außen kommen. Das ist wahrlich etwas anderes als das, was wir bisher gehabt haben.
ne Summe von 36 Millionen € zusätzlich in den Raum wirft. Ob dies ein richtiger Ansatz ist, will ich an dieser Stelle gar nicht bewerten. Jedoch fehlt gänzlich eine Aussage, woher diese Summe kommen soll.
Durch den damaligen Finanzminister Wiegard - er ist hier im Raum - wurden die Einsparungen bei der Grundsicherung in Höhe von 36 Millionen € an den Stabilitätsrat gemeldet. Wenn dies jetzt korrigiert werden soll - das kann man ja wollen -, dann muss die CDU natürlich auch sagen, wo dann gespart und was dem Stabilitätsrat gemeldet werden soll.
Der vorliegende Vorschlag der CDU wurde schlichtweg nicht zu Ende gedacht, ist somit wenig hilfreich, und er verstößt gegen die Vereinbarung, die wir mit dem Stabilitätsrat haben. Es ist ein Verstoß!
Lieber Kollege Koch, wenn man das zu Ende denkt, geschieht Folgendes: Wir schenken den Kommunen 36 Millionen €, die aus der Landeskasse zu zahlen wären, und wir verzichten auf die mit dem Stabilitätsrat vereinbarten jährlichen Zahlungen in Höhe von 80 Millionen €. Kostenpunkt: 116 Millionen €. So teuer ist der Vorschlag, den Sie uns machen.
Das ist keine nachhaltige Finanzpolitik. Das ist völlig unvernünftig und Rausschmeißen von Steuergeldern, das wir nicht tolerieren können, meine Damen und Herren.
Völlig unangebracht ist auch das Klagelied der Kreise. Die Kreise behaupten, dass sie ihre Leistungen nicht mehr finanzieren können. Eine wirklich starke Behauptung, wie ich finde. Betrachtet man die realen Finanzen, dann verlieren sie durch die Reform in der Tat etwas. Aber die gesamte Masse Geld, die zur Verfügung steht, steigt markant und gleicht Reformverluste aus. Darüber hinaus sei bemerkt, dass die Kreise mehr Geld vom Bund für die Grundsicherung bekommen und sie die vorhin erwähnten 25 Millionen € durch uns mehr in der Kasse haben. Im vergangenen Jahr waren das, was die Grundsicherung angeht, rund
In diesem Jahr steigen diese Mittel auf gut 100 Millionen €, lieber Herr Kollege Garg. Damit werden auch die Kreise mehr Geld in der Kasse haben als früher. Das ist die eigentliche Feststellung, die ich hier treffen will.
Der Kern, über den man auch diskutieren muss, ist: Ob einige Kreise die Kreisumlage erhöhen, dies ist nicht durch die Landespolitik vorzugeben.
Da haben wir keine Entscheidungshandhabe. Dies ist kommunale Aufgabe, lieber Kollege Garg, und liegt in der Entscheidungsfreiheit der jeweiligen Kreise. Man kann diese Kreisumlagenerhöhung aber nicht mit der Reform des FAG begründen. Das kann man nicht tun.
Das hat aber nichts mit der FAG-Reform zu tun. Die FAG-Reform führt dazu, dass die Kreise mehr Geld in der Kasse haben. Das ist ein Faktum. Das dürfen die Kreise nicht infrage stellen.